Die Schufa und zahlreiche andere Auskunfteien speichern große Mengen Daten über Verbraucher. Die sollte jeder kennen, denn falsche Angaben können schaden. Bürger sollten daher von ihrem Recht Gebrauch machen und einmal im Jahr eine gebührenfreie Auskunft anfordern. Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin von Finanztip, beantwortet Fragen zum Thema.
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1. Was sind Auskunfteien?
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„Auskunfteien sind Unternehmen, die Daten sammeln, und zwar Daten über Verbraucher. Zu den persönlichen Merkmalen: wo sie wohnen, wie alt sie sind, aber auch wie ihre Zahlungsmoral ist. Ob sie viele Kredite haben, ob sie die pünktlich bedienen und ob schon mal irgendwas schiefgegangen ist. Und diese Unternehmen sammeln die Daten und geben sie dann weiter, damit ein anderes Unternehmen sich darauf verlassen kann und einschätzen kann, wie zahlungskräftig und zahlungswillig der Verbraucher ist.“
2. Was bedeutet die Arbeit der Auskunfteien für den Verbraucher?
„Für den Verbraucher ist das natürlich irgendwie immer eine Blackbox. Wenn er einen Kredit beantragt, dann unterschreibt er einen Kreditantrag und er unterschreibt auch eine Schufa-Klausel. Und die Bank geht dann hin und zieht eine Schufa-Auskunft. In der Schufa-Auskunft wird dann ein Score-Wert ermittelt, der besagt, wie zahlungskräftig der Bürger ist oder der zukünftige Kreditnehmer, und danach richtet sich möglicherweise der Zins. Danach richtet sich aber auch, ob er überhaupt einen Kredit bekommt. Deswegen ist es wichtig, dass diese Schufa-Auskunft oder die anderen Auskünfte korrekt sind.“
3. Was ist zu tun, wenn der Schufa-Eintrag nicht korrekt ist?
„Seinen Schufa-Eintrag kann man korrigieren lassen, wenn Fehler zum Beispiel zur Person gespeichert sind. Also falsche Adresse, dann wendet man sich direkt an die Schufa und die Schufa korrigiert das völlig unproblematisch. Wenn es allerdings um Forderungen geht, die zum Beispiel schon längst gezahlt wurden, dann sollte man sich an das Unternehmen wenden. Das kann man auch sehen auf dem Auszug, welches Unternehmen das ist mit Adresse. Und die sollte man anschreiben und um einen sogenannten Erledigungsvermerk bitten, also, dass klar ist, die Forderung besteht nicht mehr. Und dann wendet man sich an die Schufa, schickt diesen Erledigungsvermerk mit und dann wird es auch, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, gelöscht.“
4. Wie beantragt man eine Schufa-Auskunft?
„Man kann einmal im Jahr eine kostenlose Schufa anfordern. Es gibt dafür Formulare auf den Websites der einzelnen Auskunfteien. Die Schufa hat das ganz ordentlich hinterlegt. Manchmal findet man das nicht so leicht. Man muss bei dem Formular aufpassen, dass man nicht die Kreuzchen falsch setzt, weil ansonsten muss man auch noch dafür zahlen. Aber grundsätzlich ist es kostenlos. Und bei den anderen Auskunfteien ist es so: Da kann man einfach einen Brief hinschreiben und dort um Auskunft bitten. Bei uns auf der Seite von Finanztip haben wir alle Adressen der wichtigsten Auskunfteien zusammengetragen. Der Verbraucher kann da ganz einfach die Adressen und das Musterschreiben finden und dann seine Selbstauskunft beantragen.“
5. Wie lässt sich ein negativer Schufa-Eintrag vermeiden?
„Es gibt ein paar Tipps, die der Verbraucher beherzigen sollte. Zum Beispiel nicht zwei, drei, vier Girokonten eröffnen, auch wenn er möglicherweise mit einem Bonus bei der Bank gelockt wird. Weil jedes Girokonto in der Schufa vermerkt wird. Man sollte auch nicht unbedingt mehrere Kreditkarten nutzen, weil auch das den Schufa-Score verschlechtert. Ansonsten sollte man natürlich seine Rechnung pünktlich zahlen. Das hilft schon mal ungemein.“
6. Sollten Verbraucher ihre Daten auch von anderen Auskunfteien einfordern?
„Also es ist schon mal wichtig, dass man sich bei der Schufa erkundigt. Also damit hat man schon relativ viele Unternehmen abgedeckt, weil die meisten Unternehmen und alle Banken beispielsweise mit der Schufa arbeiten. Aber es gibt auch andere Unternehmen wie Amazon zum Beispiel oder T-Mobile, die arbeiten nicht mit der Schufa, sondern mit anderen Auskunfteien. Und wenn man sich wundert, warum man eine Lieferung nicht auf Rechnung bekommt, dann hängt das meist damit zusammen, dass die anderen Auskunfteien irgendwas gespeichert haben. Also sollte man sich auch an die wenden.“
7. Was ist die rechtliche Grundlage und kann man sich aus Auskunfteien löschen lassen?
„Es gibt eine Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Auskunfteien im Bundesdatenschutzgesetz und wenn jemand beispielsweise ein Konto eröffnet, dann hat er natürlich auch die Einwilligungserklärung unterzeichnet, dass die Bank die Daten an die Schufa weitergeben darf. Und damit ist die Rechtsgrundlage für die Speicherung gegeben. Und löschen lassen, sich selbst, kann man nicht.“
Weitere Informationen
- Link zur vollständigen Pressemeldung vom 10. Juni 2015 oder Download als PDF
- Anmeldung zum Presseverteiler
- Ratgeber zu den Auskunfteien
- Ratgeber zur Schufa
- Artikel Falsche Schufa-Einträge korrigieren lassen
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