Fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim Autokredit So ziehst Du den Widerrufsjoker beim Autokredit

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • In vielen Autokredit-Verträgen sind die Widerrufsinformationen falsch oder es fehlen Angaben. Die Folge: Autokäufer können aus dem Kredit aussteigen. Das hat der Europäische Gerichtshof im September 2021 bestätigt (Az. C 33/20 u.a.).
  • Nach einem Widerruf gibst Du das Auto zurück an die Bank, und Deine Ansprüche werden mit denen der Bank verrechnet. Die Bank muss die Kreditraten und die Anzahlung erstatten. Davon darf sie aber den Wertverlust des Fahrzeugs abziehen.

So gehst Du vor

  • Deinen Vertrag kannst Du kostenlos überprüfen lassen. Wir haben eine Liste von Rechtsanwälten zusammengestellt, die wir für empfehlenswert halten.
  • Du solltest klären, ob sich der Widerruf wirtschaftlich für Dich wirklich lohnt. Besprich das mit Deinem Anwalt.
  • Wegen des Kostenrisikos nehmen die Kanzleien in aller Regel nur Mandanten mit Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Wenn Du Deinen unliebsamen Diesel oder Benziner loswerden willst, hast Du mit dem Widerrufsjoker gute Chancen. Doch auch falls Du in einem teuren Kredit steckst und eigentlich aussteigen willst, kannst Du den Kreditvertrag nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2021 in vielen Fällen widerrufen und rückabwickeln.

Welche Autokredite sind betroffen?

Wer vom Autohaus beim Kauf eines Pkw gleich einen Kredit vermittelt bekommt, schließt ein sogenanntes verbundenes Geschäft ab. Viele dieser Autokredite sind fehlerhaft und unklar. Das betrifft nicht nur Kredite von sogenannten Autobanken, die zum Autokonzern gehören, sondern auch Verbraucherkredite, die das Autohaus zwischen dem Kunden und anderen Banken vermittelt hat, etwa bei der Commerz Finanz GmbH oder der Santander Consumer Bank.

Ältere und neuere Kreditverträge sind gleichermaßen betroffen, wie auch Verträge, die schon beendet sind. Lohnend ist die Prüfung von Verträgen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Denn in diesen Verträgen finden sich zahlreiche Fehler.

Das bestätigte der Europäische Gerichtshof, der nach einer Vorlage des Landgerichts Ravensburg geklärt hat, wie die Banken die Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensverträgen ausgestalten müssen (EuGH, Urteil vom 9. September 2021, Az. C 33/20, C 155/20 und C 187/20). Es ging dabei konkret um Verträge der Banken von Volkswagen, Skoda und BMW. Die Rechtsprechung ist aber auf alle Verbraucherdarlehensverträge anwendbar, allerdings nicht auf Immobilienkredite.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Kunden?

Hat die Bank Dich falsch über Dein Widerrufsrecht informiert oder fehlen im Vertrag zwingende Angaben, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen (§ 356b Abs. 2 BGB): Du kannst widerrufen, den Vertrag rückabwickeln und Dein Auto zurückgeben.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021 sind die Chancen für den Widerruf deutlich gestiegen. Die deutschen Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof müssen die Urteile aus Luxemburg berücksichtigen. Gerade der BGH hatte den Banken bisher einiges durchgehen lassen und die europäischen Vorgaben nicht hinreichend beachtet.

Individualklage

Du brauchst einen guten Anwalt, der Deine Chancen realistisch einschätzt, bei Erfolgsaussichten Deine Rechte durchsetzt und notfalls auch klagt. Wichtig ist auch: Kläre mit Deinem Anwalt, ob sich eine Klage für Dich wirtschaftlich lohnt

Es gibt bereits einige Urteile gegen Autobanken; die Zahl der positiven Entscheidungen steigt nach der EuGH-Rechtsprechung im September 2021. So entschieden mittlerweile viele Landgerichte zugunsten der Verbraucher und erachten den Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist für zulässig. Eine Auswahl von Urteilen haben wir in der Tabelle für Dich zusammengestellt.

Verbraucherfreundliche Urteile zum Autokredit Widerruf

GerichtDatumAktenzeichenAnmerkung
OLG Schleswig03.02.20225 U 96/21BMW-Bank (nicht rechtskräftig)
LG Aachen10.02.20221 O 311/21Mercedes-Benz-Bank
LG Arnsberg17.11.2017I-2 O 45/17VW-Bank
LG Berlin02.03.202238 O 77/21Mercedes-Benz-Bank (nicht rechtskräftig)
LG Bochum02.02.2022I-1 O 82/21VW-Bank (nicht rechtskräftig)
LG Ravensburg07.08.20182 O 259/17VW-Bank
LG Stuttgart

22.03.2018;
18.02.2022;

23.06.2022

14 O 340/17;
12 O 373/21;

12 O 223/21

Commerz Finanz GmbH;
Mercedes-Benz-Bank;

Mercedes-Benz -Bank

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juli 2022)

Zudem haben die Banken viele Vergleiche mit einer Einmalzahlung geschlossen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs berichten uns Anwaltskanzleien, dass die Gerichte in den noch laufenden Verfahren die Parteien zu Vergleichsverhandlungen auffordern, wenn der Vertrag den Vorgaben des EuGH-Urteils nicht entspricht. Höhere Vergleichssummen erscheinen möglich – bis zu 25 Prozent des Kaufpreises, schätzen einige Anwälte.

Wenn Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, kannst Du die Klage ohne Kosten- und Prozessrisiko angehen. In den meisten Fällen reicht eine Ver­kehrs­rechts­schutz-Versicherung aus.

Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge

Es gibt derzeit keine Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge, der Du Dich anschließen könntest. Die Klage gegen die Mercedes-Benz Bank wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen (OLG Stuttgart, Urteil vom 20. März 2019, Az. 6 MK 1/18). Auch die Klage gegen die Banken des VW-Konzerns war nicht erfolgreich (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Dezember 2018, Az. 4 MK 2/18); BGH, Urteil vom 17. November 2020, Az. XI ZB 1/19).

Welche Anwälte sind spezialisiert?

Wer den Widerrufsjoker nutzen will, kann sich an folgende Kanzleien wenden, die auf Widerrufsrechte spezialisiert sind. Wie wir bei unserer Auswahl vorgegangen sind, erläutern wir am Ende dieses Textes.

Wichtig ist, dass Du mit Deinem Anwalt klärst, was wirtschaftlich bei einer Klage für Dich im besten und im schlechtesten Fall herauskommen kann. Bedenke auch, dass Du in der Regel eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung brauchst, die das Kostenrisiko übernimmt. Eine etwaige Selbstbeteiligung würde auch anfallen. In besonderen Fällen übernehmen einzelne Kanzleien Mandate, auch wenn Du nicht rechts­schutz­ver­si­chert bist. Erkundige Dich dann besonders genau nach den Risiken.

Warum sind viele Widerrufsinformationen fehlerhaft?

Viele Autokredit-Verträge enthalten Fehler, auch wenn der Bundesgerichtshof einige Fehler bisher für nicht beachtlich hielt (Urteil vom 5. November 2019, Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19). Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen auf, welche Angaben notwendig sind (Urteil vom 9. September 2021, Az. C 33/20, C 155/20 und C 187/20). Diese Auslegung müssen die Gerichte in Deutschland und auch der BGH bei ihren kommenden Urteilen berücksichtigen.

Das sind relevante Fehler in Kreditverträgen

  1. Fehlende Unterlagen - Die Banken haben nicht alle notwendigen Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt, etwa den unterschriebenen Antrag. Die Unterlagen sind nicht lesbar, da die Schriftgröße zu klein ist (LG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2018, Az. 14 O 340/17).
  2. Verbundener Kreditvertrag - Im Kreditvertrag muss stehen, wenn es sich um einen mit einem Kaufvertrag verbundenen Kreditvertrag handelt. Das heißt, dass der Kredit dazu dient, eine Ware zu kaufen. Wichtig ist auch die Angabe, dass der Vertrag befristet geschlossen wurde (EuGH, Urteil vom 9. September 221, Az. C 33/20 u.a.).
  3. Vor­fälligkeits­entschädigung - Die Bank muss die für die Berechnung der Vor­fälligkeits­entschädigung wesentlichen Parameter und die Methode benennen, anhand derer der Verbraucher die Höhe der Entschädigung bestimmen kann.
  4. Verzugszins - Der Kreditgeber muss bei Abschluss des Vertrages den Verzugszinssatz in Form eines Prozentsatzes angeben. Es reicht nicht, den Verbraucher über den Basiszinssatz zu informieren. Im Vertrag muss erläutert sein, wie sich der Verzugszins ändern kann und wie oft (EuGH, Urteil vom 9. September 2021, Az. C 33/20 u.a.; LG Bochum, Urteil vom 2. Februar 2022, Az. I-1 O 82/21 - nicht rechtskräftig; LG Berlin, Urteil vom 2. März 2022, Az. 38 O 77/21 - nicht rechtskräftig).
  5. Schlich­tungs­ver­fahr­en - Im Vertrag müssen alle wesentlichen Informationen zur Schlichtungsstelle stehen, Adresse und formale Voraussetzungen. Ein bloßer Verweis auf die Schlichtungsordnung reicht nicht.
  6. Widerrufsfolgen - Die Angaben zu den Widerrufsfolgen und zur Frage des Wertverlusts sind häufig unzureichend.
  7. Kreditvermittlung - Es fehlen Angaben zur Person des Kreditvermittlers und zu Vermittlungsprovisionen für den Kreditvertrag.
  8. Rest­schuld­ver­si­che­rung - Die Informationen im Zusammenhang mit der üblichen Rest­schuld­ver­si­che­rung sind oft fehlerhaft.
  9. Kaskadenverweis - Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der sogenannte Kaskadenverweis im deutschen Recht zur Erklärung, wann der Lauf der Widerrufsfrist beginnt, unzulässig (EuGH, Urteil vom 26. März 2020, Az. C-66/19). Der Bundesgerichtshof sah das zunächst anders (Beschluss vom 31. März 2020, Az. XI ZR 198/19), hat aber seine gegenteilige Auffassung mittlerweile aufgegeben (Urteil vom 27. Oktober 2020, Az. XI ZR 525/19).

Diese Angaben sind rechtmäßig

  1. Kündigungsrecht - Über das außerordentliche Kündigungsrecht nach Paragraf 314 Bürgerliches Gesetzbuch muss der Kreditgeber im Vertrag nicht informieren (BGH, Urteil vom 5. November 2019, Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19). Das hat der EuGH bestätigt.
  2. Gesetzlichkeitsfiktion - Trotz europarechtswidrigen Klauseln zum Beginn der Widerrufsfrist (Kaskadenverweis) lässt der Bundesgerichtshof den Widerruf nicht zu, wenn die Bank sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Dann greife die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion (BGH, Urteil vom 8. Juli 2020, Az. XI ZR 288/19). Dies setzt voraus, dass die Widerrufsinformation der Bank dem gesetzlichen Muster entspricht. Ob diese Auslegung des BGH zulässig ist, ist noch nicht geklärt.

Rechtsmissbrauch und Verwirkung

Nach dem EuGH-Urteil ist auch klar: Banken können sich nicht mehr ohne Weiteres damit verteidigen, der Widerruf nach Beendigung des Vertrags sei rechtsmissbräuchlich. Fehlen zwingende Angaben im Kreditvertrag, kann der Verbraucher auch dann widerrufen, wenn schon eine erhebliche Zeit vergangen ist.

Wie funktioniert die Rückabwicklung nach dem Widerruf?

Der Widerruf des Autokredits erstreckt sich auch auf den Kaufvertrag, da es sich um ein verbundenes Geschäft handelt. Der Kunde hat aber nur mit der Bank zu tun, weil sie in die Rechte des Verkäufers eintritt (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB). Die gesetzlichen Regelungen für Verbundgeschäfte sind kompliziert, die Rückabwicklung der Verträge ist deshalb in einigen Punkten umstritten.

Das sind die Ansprüche des Verbrauchers nach Widerruf

Im Fall der Rückabwicklung hat der Kreditnehmer Anspruch auf Erstattung von sämtlichen Zins- und Tilgungsleistungen (§§ 355 Abs. 3 Satz 1, 357 a Abs. 1 BGB). Auch eine geleistete Anzahlung bekommt er zurück (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB).

Bei Verträgen bis zum 13. Juni 2014 bekommt der Käufer Zinsen auf das gezahlte Geld, weil die Bank ohne rechtlichen Grund mit seinen Zahlungen wirtschaften konnte. Die Bank muss dann den Verzugszinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zahlen.

Das sind die Ansprüche der Bank

Die Bank hat Anspruch auf Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs. Der Käufer muss dabei erst das Auto zurückgeben, dann erst kann er Erstattung verlangen. Ist das Auto bereits weiterverkauft, muss der Käufer der Bank den erzielten Kaufpreis zahlen.

Zusätzlich kann die Bank Ersatz für den Wertverlust des finanzierten Autos verlangen (§§ 358 Abs. 4 Satz 1, 357 Abs. 7 BGB). Wie der Ersatz berechnet wird, hängt vom Datum des Kreditvertrags ab. Es gab nämlich mit Wirkung zum 13. Juni 2014 eine Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU), die Auswirkungen auf das Widerrufsrecht hatte (§ 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB).

Vor dem 13. Juni 2014 - Die Bank kann Wertersatz dafür verlangen, dass der Verbraucher das Fahrzeug bis zur Rückgabe genutzt hat. Eine solche Entschädigung ist so zu berechnen: Bruttokaufpreis mal Anzahl der gefahrenen Kilometer geteilt durch die übliche Gesamtlaufleistung in Kilometern ergibt den Nutzungsersatz.

Beispiel: Eine Familie hat einen Mazda-Van zu einem Preis von 17.000 Euro gekauft und vor dem 13. Juni 2014 finanziert. Sie ist mittlerweile 120.000 Kilometer damit gefahren. Die übliche Laufleistung setzen wir mit 250.000 Kilometer an und rechnen: 17.000 Euro × 120.000 Kilometer ÷ 250.000 Kilometer = 8.260 Euro Nutzungsersatz. Diese Summe müsste die Familie an die Bank dafür zahlen, dass sie mit dem Auto bis zur Rückabwicklung gefahren ist.

Nach dem 13. Juni 2014 - Nach Auffassung einiger Landgerichte durften die Banken bei der Rückabwicklung noch nicht einmal einen Geldbetrag für die Nutzung des Autos einbehalten, wenn die Belehrung fehlerhaft war. Der Bundesgerichtshof hat die Frage aber mittlerweile geklärt: Der Gesetzgeber wollte keine Rückabwicklung ermöglichen, ohne einen Ersatz dafür vorzusehen, dass der Käufer das Fahrzeug eventuell über Jahre gefahren ist. Bei der Rückabwicklung ist deshalb der Wertverlust zu ersetzen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020, Az. XI ZR 525/19). 

Berechnet wird der Anspruch auf Wertverlust nach der Vergleichswertmethode. Das Gericht vergleicht dazu den objektiven Wert des finanzierten Fahrzeugs bei Abschluss des Darlehensvertrags mit dem Wert zum Zeit­punkt der Rückgabe des Autos an die Bank. Ein Ersatz für die tatsächlich gefahrenen Kilometer, ein Nutzungsersatz ist nicht mehr möglich.

Wie der objektive Wert ermittelt wird, ist nicht klar. Anwälte berechnen nach der Schwacke-Liste, einige Gerichte schätzen den Wert. Sie gehen dabei vom Kaufpreis aus und ziehen eine Gewinnmarge ab, die der Händler für sich kalkuliert hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2021, Az. 9 U 107/19). Dabei betragen die Margen der Vertragshändler zwischen 8 und 20 Prozent. Das Oberlandesgericht hat in dem konkreten Fall 10 Prozent geschätzt.

Beispiel: Eine Familie kaufte im Oktober 2016 einen Renault Talisman zum Preis von 33.000 Euro. Davon ist eine Händlermarge von 10 Prozent abzuziehen. Der objektive Wert des Autos beläuft sich auf 29.700 Euro. Im August 2018 verkauft die Familie den Renault zu einem Preis von 22.500 Euro. Damit ergibt sich ein Wertverlust von 7.200 Euro.

Je größer der Wertverlust, desto weniger muss die Bank erstatten. Das kann sogar soweit gehen, dass nach der Aufrechnung der Kreditnehmer nur noch einen geringen Zahlungsanspruch hat oder überhaupt keine Erstattung mehr bekommt.

Ein Zinsanspruch für die Nutzung des Darlehens bis zum Widerruf besteht nicht; aber auch das wird von den Gerichten unterschiedlich eingeschätzt.

Die gegenseitigen Ansprüche beim Widerruf eines Autokredits haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

Rückabwicklung eines Autokredits

Das steht der Bank zuDas steht dem Käufer zu

das Fahrzeug oder der Verkaufspreis bei einem Weiterverkauf

 

Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen

(Zinsen sind umstritten)

Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bis zum 13. Juni 2014

Rückzahlung einer

etwaigen Anzahlung

Wertverlust des Fahrzeugs seit 14. Juni 2014

 

Verzugszinsen auf Zins- und Tilgungsleistungen bei Verträgen bis zum 13. Juni 2014

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2022)

Auf diesem Weg wirst Du die oft mit abgeschlossene Rest­schuld­ver­si­che­rung los und bekommst einen Teil der Ver­si­che­rungsprämie zurück. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Rest­schuld­ver­si­che­rung.

So haben wir die Anwälte ausgewählt

Im Oktober 2017 haben wir erstmals 16 spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien zum Thema „Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Autokrediten“ angeschrieben. Dabei haben wir uns auf die Kanzleien beschränkt, die bei einer Google-Suche am 24. Oktober 2017 auf den ersten drei Seiten zu den Begriffen „Autokredit fehlerhafte Widerrufsbelehrung“ und „Autokredit Widerrufsjoker“ angezeigt wurden oder sich im Vorfeld schon an uns gewandt hatten.

Zur Prüfung haben wir den Kanzleien einen umfangreichen Fragebogen geschickt. Dieser enthielt Fragen zu den Kosten und zur Form einer Erstberatung sowie zur Einschätzung der Rechtslage. Wir haben uns nach erstrittenen Urteilen, abgeschlossenen Vergleichen sowie anhängigen Verfahren erkundigt. Dabei haben wir berücksichtigt, dass es im Oktober 2017 noch sehr wenig Rechtsprechung in diesem Bereich gab.

Ende Juli 2018 haben wir vier weitere Fragebögen ausgewertet, die uns Rechtsanwälte mit zeitlichem Abstand nach der ersten Untersuchung übermittelt haben. Zudem haben wir die bereits von uns emp­foh­lenen Kanzleien gebeten, ihre Daten zu aktualisieren und Belege zu schicken (Anzahl der Urteile, Vergleiche und anhängige Verfahren).

Im März 2019 aktualisierten wir unsere Emp­feh­lungen erneut. Dazu haben wir insgesamt zehn Rechtsanwaltskanzleien angeschrieben und um Daten und Belege aus dem Jahr 2019 gebeten.

Im September 2021 baten wir die von uns emp­foh­lenen Kanzleien um Aktualisierung ihrer Fallzahlen (Anzahl Urteile, Vergleiche), Wir werteten zudem die uns bereits kontinuierlich übermittelten Urteile und Beschlüsse von zwei weiteren Kanzleien aus.

Die tatsächliche Beratungsqualität können wir nicht bewerten, da wir sie nicht überprüfen können. Grundvoraussetzung für unsere Emp­feh­lung ist seit der Aktualisierung im September 2021 vielmehr, dass die Kanzlei uns mindestens ein für den Verbraucher positives Urteil nachgewiesen hat.

Aus unserer Sicht ist es gut, wenn Betroffene eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen können. Dies ist derzeit bei allen Anwälten aus unserer Emp­feh­lungsliste der Fall. Die Sortierung erfolgt jeweils nach der Anzahl der uns zuletzt übermittelten Belege. Urteile gewichten wir in der Sortierung stärker als Vergleiche.

Auch wenn sich daraus keine Erkenntnis über die tatsächliche Qualität der Beratung ableiten lässt, bewerten wir es als positiv, sofern sich der bearbeitende Jurist als Fachanwalt auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat.

Unsere Untersuchung ist vorerst abgeschlossen. Wir können derzeit vier bundesweit tätige Kanzleien empfehlen. Weitere Rechtsanwälte berücksichtigen wir derzeit nicht. Übermitteln uns die Rechtsanwälte weitere juristische Erfolge oder übernehmen Kanzleien keine neuen Mandate zum Kreditwiderruf mehr, kann das zu einer anderen Sortierung der Emp­feh­lungen führen, zuletzt am 12. Dezember 2022.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

Zum Ratgeber

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