Nebenverdienst Arbeitslosengeld 1
So lohnt sich ein Nebenjob während der Arbeitslosigkeit

Finanztip-Expertin für Recht
Wenn Du Deinen Job verlierst, kann es finanziell eng werden. Du bekommst zwar Arbeitslosengeld, doch das ist deutlich weniger als das, was Du bisher verdient hast. Wusstest Du, dass Du Dein Arbeitslosengeld durch einen Nebenjob aufbessern kannst? Wir erklären Dir, wieviel Du zusätzlich verdienen darfst und was Du dabei beachten musst.
Wer arbeitslos und ist und Arbeitslosengeld bekommt, darf seine Finanzen mit einem Nebenjob aufbessern. Dabei sind drei Regelungen zu beachten:
Unter Nebeneinkommen sind alle Einnahmen zu verstehen, die Du mit Deiner Arbeitskraft während des Arbeitslosengeldbezuges erarbeitest. Wie Du etwas dazuverdienst, ist Dir überlassen. Du kannst entweder als Angestellter, zum Beispiel bei einer Hausaufgabenhilfe, oder als Selbstständige, zum Beispiel als freie Übersetzerin, etwas dazuverdienen.
Auch ein Nebenverdienst als mithelfender Familienangehöriger ist denkbar. Damit ist gemeint, dass Du in einem von einem Familienangehörigen selbstständig geführten Unternehmen mitarbeitest. In diesem Fall bekommst Du als Familienmitglied keinen Lohn, sondern Taschengeld.
Arbeitest Du als Übungsleiter oder bist Du ehrenamtlich tätig, dann werden die steuerfreien Pauschalen auf Dein Arbeitslosengeld 1 nicht angerechnet (Fachliche Weisung zur Anrechnung von Nebeneinkommen, Nr. 155.1.2.1) Als Übungsleiter kannst Du steuerfrei 250 Euro im Monat bekommen. Sozialabgaben musst Du davon auch nicht zahlen. Das betrifft Tätigkeiten insbesondere im pädagogischen Bereich, also als Ausbilder, Trainer, Chorleiter oder Referent.
Achte allerdings darauf, dass Du Dich nicht mehr als 15 Stunden ehrenamtlich engagierst. Anderenfalls giltst Du nicht mehr als arbeitslos.
Steuerpflichtig wird die Aufwandsentschädigung, wenn die steuerfreie monatliche Pauschale von 250 Euro überschritten wird. Der steuerpflichtige Anteil der Aufwandsentschädigung ist dann Arbeitsentgelt, das als Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet wird.
Andere Tätigkeiten können steuer- und sozialversicherungsfrei mit der Ehrenamtspauschale mit bis zu 840 Euro im Jahr vergütet werden. Diese Pauschale steht Dir zu, wenn Du bei einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft arbeitest, die im mildtätigen, ideellen oder kirchlichen Bereich angesiedelt ist (§ 3 Nr. 26a EstG). Diese steuerfreien Einnahmen kannst Du in voller Höhe behalten – Du musst sie nicht auf Dein Arbeitslosengeld anrechnen.
Auf Dein Arbeitslosengeld werden auch diese Einkünfte nicht angerechnet:
Pflegegeld, das Du für Deine Pflegetätigkeit bekommst, wenn Du sie nicht erwerbsmäßig ausübst
Elterngeld, denn der Sockelbetrag von 300 Euro wird Dir zusätzlich zum ALG 1 gezahlt. Weitere Informationen findest Du im Ratgeber Elterngeld.
Ob und wie viel Nebeneinkommen Dir auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet wird, hängt von Deinem Nettoeinkommen ab. Das ist das Geld, das Du nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommst. Liegt Dein Nettoverdienst über dem Freibetrag von 165 Euro, wird der Rest des Nebenverdiensts mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
Beispiel: Agnes ist arbeitslos und bezieht ALG 1. Sie arbeitet in einem Nebenjob 14 Stunden in der Woche und verdient 1.120 Euro brutto. Bei diesem Gehalt fallen weder Lohn- noch Kirchensteuer an.
Bei den Sozialabgaben werden die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Von dem so errechneten Nettoverdienst wird der Freibetrag abgezogen. So sieht die Berechnung aus.
Einnahmen und Abzüge | Betrag |
---|---|
monatliches Bruttoeinkommen | 1.120,00 € |
Sozialabgaben | |
Rentenversicherung | - 104,16 € |
Arbeitslosenversicherung | entfällt |
Krankenversicherung | - 89,04 € |
Pflegeversicherung | - 21,00 € |
Nettoeinkommen | 905,80 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: April 2022)
In unserem Beispiel kommt Agnes mit ihrem Nebenverdienst auf ein monatliches Nettoeinkommen von 905,80 Euro. Davon wird der Freibetrag von 165 Euro im Monat abgezogen. Ihr Arbeitslosengeld wird um 740,80 Euro gekürzt.
Das bedeutet: Unabhängig davon, wie viel Du mit Deinem Nebenjob verdienst, kannst Du nicht mehr als 165 Euro zusätzlich zum ALG 1 ausgezahlt bekommen. Wirtschaftlich lohnt es sich für Dich also nicht, mehr als 165 Euro netto zu verdienen, während Du Arbeitslosengeld bekommst.
Fällt Dein Nebeneinkommen jeden Monat gleich aus, zieht die Arbeitsagentur auch jeden Monat den Anrechnungsbetrag (Nebeneinkommen minus Freibetrag) von Deinem Arbeitslosengeld ab.
Falls Du mit Deinem Nebenjob unterschiedlich viel verdienst, zum Beispiel, weil Du selbstständig arbeitest und sich Deine Auftragslage ändert, geht die Arbeitsagentur anders vor: In diesem Fall berechnet sie Dein Einkommen nachträglich und informiert Dich mit einem Änderungsbescheid über die Höhe der Abzüge.
Auch mit einem Minijob kannst Du Dir etwas dazuverdienen. Als Minijobber darfst Du im Monat derzeit nicht mehr als 450 Euro verdienen. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich die Minijob-Grenze auf 520 Euro.
Bei einem Minijob bist Du bis auf die Rentenversicherung von Steuern und Sozialabgaben befreit. Ein einfacher Weg, wie Du Dir mit einem Minijob etwas hinzuverdienen kannst, sind Hilfsarbeiten in Privathaushalten, zum Beispiel als Gartenhilfe oder Babysitter. Auch hier gilt der Freibetrag von 165 Euro für die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld.
Wichtig: Hast Du während der Corona-Pandemie in Deinem Nebenjob einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro bekommen, findet keine Anrechnung auf Dein Arbeitslosengeld statt. Dies war vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 möglich.
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Du kannst den Freibetrag von 165 Euro erhöhen, wenn Du gegenüber der Agentur für Arbeit Werbungskosten für Deine Nebentätigkeit nachweisen kannst. Das sind typische Werbungskosten:
Fahrtkosten werden anerkannt, wenn der Arbeitgeber sie nicht übernimmt. Für Deinen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kannst Du derzeit 30 Cent für jeden vollen Kilometer absetzen, ab dem 21. Entfernungskilometer 35 Cent (Stand: April 2022).
Beispiel: Bernd ist arbeitslos und bekommt ALG 1. Für seinen Nebenjob fährt er an zwei Tagen die Woche ins Büro der Firma. Der Weg von seiner Wohnung zur Arbeit beträgt 20 Kilometer. Für jeden Arbeitstag darf Bernd die einfache Wegstrecke ansetzen, im Monat sind das acht Fahrten. Bei 20 Kilometern kommen so 6 Euro pro Fahrt zusammen, im Monat sind das 48 Euro.
Einnahmen und Abzüge | Betrag |
---|---|
monatliches Bruttoeinkommen | 1.120,00 € |
Sozialabgaben gesamt | - 214,20 € |
Fahrtkosten (8 Fahrten je 20 Kilometer 30 Cent) | - 48,00 € |
Nettoeinkommen | 857,80 € |
Freibetrag | - 165,00 € |
angerechneter Betrag auf ALG 1 | 692,80 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: April 2022)
Wenn Dir durch Deinen Nebenjob Werbungs- oder Fahrtkosten entstehen, kannst Du diese per Formular oder elektronisch bei der Arbeitsagentur melden.
Die Arbeitsagentur überprüft, ob die angegebenen Werbungskosten plausibel sind. Falls Du als Selbstständige während der Arbeitslosigkeit arbeitest, solltest Du Deine Betriebsausgaben belegen.
Hast Du bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung einen Nebenjob ausgeübt, kannst Du unter Umständen einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen.
Konkret heißt das: Wenn Du in den letzten 18 Monaten vor Deiner Arbeitslosigkeit neben einem sozialversicherungspflichtigen Job mindestens ein Jahr lang eine Nebentätigkeit von nicht mehr als 14 Wochenstunden ausgeübt hast, erhöht sich Dein Freibetrag. Gleiches gilt, wenn Du neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zwölf Monate selbstständig warst oder mithelfender Familiengehöriger.
Wie hoch der zusätzliche Freibetrag ausfällt, richtet sich nach dem durchschnittlichen Nebeneinkommen der letzten zwölf Monate vor Bezug des Arbeitslosengeldes (§ 155 Abs. 2 SGB III). Er fällt mindestens so hoch aus wie der reguläre Freibetrag von 165 Euro.
Beispiel: Carola hat die letzten 18 Monate vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit in einem Nebenjob durchschnittlich 320 Euro netto im Monat dazuverdient. Nachdem sie ihren Arbeitsplatz verloren hat, erhöht sie ihre Stunden im Nebenjob, so dass sie 600 Euro netto verdient – zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
Einnahmen und Abzüge | Betrag |
---|---|
vor Beginn der Arbeitslosigkeit erzieltes durchschnittliches Nebeneinkommen (netto) | 320 € |
nach Beginn der Arbeitslosigkeit erzielter Nebenverdienst netto | 600 € |
regulärer Freibetrag | - 165 € |
zusätzlicher Freibetrag in Höhe des durchschnittlichen Netto-Nebeneinkommens | - 320 € |
Freibetrag insgesamt | 485 € |
auf das ALG 1 anzurechnende Nebeneinkommen | 115 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: April 2022)
Carola hat die Voraussetzungen für den zusätzlichen Freibetrag erfüllt und kann dementsprechend beide Freibeträge voll ausschöpfen. Sie konnte 485 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass dieser Nebenverdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Wenn Du als Angestellter eine Nebentätigkeit ausübst oder als mithelfender Angehöriger in einem Familienunternehmen arbeitest, bekommst Du vom jeweiligen Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Nebeneinkommen. Arbeitgeber können diese Unterlagen elektronisch bei der Arbeitsagentur einreichen.
Wichtig: Verdienst Du mit Deinem Nebenjob regelmäßig eine bestimmte Summe, muss Dein Arbeitgeber die Bescheinigung über Dein Nebeneinkommen bis zum Ende des ersten Beschäftigungsmonats bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Variiert Dein Nebenverdienst, verlangt die Agentur die Bescheinigung monatlich oder vierteljährlich.
Bist Du selbstständig, füllst Du selbst die Erklärung aus, entweder per Formular oder elektronisch. Teile der Arbeitsagentur unbedingt mit, falls Du Deine Originalunterlagen wieder benötigst. Anderenfalls werden die eingereichten Papierunterlagen nach einer Frist von sechs Wochen vernichtet.
Auch während einer Weiterbildungsmaßnahme kannst Du weiterhin Arbeitslosengeld 1 bekommen, sofern die Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Falls Du während der Weiterbildung eine Bezahlung bekommst, kannst Du dafür einen höheren Freibetrag von 400 Euro ausschöpfen (§ 155 Abs. 3 SGB III).
Beispiel: Doris bekommt ALG 1 und macht eine Weiterbildung zur Altenpflegerin. Während ihrer Ausbildung erhält sie ein Monatsgehalt von 1.040 Euro brutto, von denen 841 Euro netto übrigbleiben. Nach Abzug des Freibetrags von 400 Euro werden ihr 441 Euro auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Falls Du Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“) beziehst, werden Einnahmen aus einer Nebentätigkeit anders angerechnet. Während das Arbeitslosengeld 1 durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in die Arbeitslosenversicherung finanziert wird, handelt es sich bei „Hartz IV“ um eine rein steuerfinanzierte Maßnahme. Aus diesem Grund rechnet Dir die Arbeitsagentur sämtliches Einkommen auf Dein Arbeitslosengeld 2 an, unabhängig davon, wieviel Du verdienst oder wie viele Stunden Du dafür beschäftigt bist.
Allerdings werden verschiedene Einkommensarten mit unterschiedlichen Freibeträgen berücksichtigt. So werden grundsätzlich die ersten 100 Euro Erwerbslohn nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet. Zusätzliche Freibeträge richten sich gestaffelt nach der Höhe des Bruttoeinkommens. Bei einem Bruttolohn zwischen 100 und 1.000 Euro im Monat werden Dir 20 Prozent nicht angerechnet, bei einem monatlichen Erwerbseinkommen von 1.000 bis 1.200 Euro werden weitere 10 Prozent als Freibetrag betrachtet (§ 11b SGB II). Die Freibeträge werden Dir vom Nettoeinkommen abgezogen und nicht auf das ALG 2 angerechnet.
Beispiel: Elisabeth bezieht ALG 2 und verdient zusätzlich 900 Euro brutto. Die ersten 100 Euro Einkommen werden grundsätzlich nicht angerechnet. Mit den verbleibenden 800 Euro liegt sie in der Einkommensklasse zwischen 100 und 1.000 Euro. Folglich steht ihr ein zusätzlicher Freibetrag von 20 Prozent zu, also 160 Euro. Insgesamt kann Elisabeth einen Freibetrag von 260 Euro (100 Euro + 160 Euro) geltend machen. Ihr Haushaltseinkommen erhöht sich um diesen Betrag. Der restliche Betrag wird mit dem ALG 2 verrechnet.
Einnahmen und Abzüge | Betrag |
---|---|
monatliches Bruttoeinkommen | 900 € |
Freibetrag | - 100 € |
einkommensabhängiger Freibetrag1 | - 160 € |
Freibetrag insgesamt | 260 € |
mit dem ALG 2 verrechnetes Einkommen | 640 € |
1 20 Prozent in der Einkommensstaffel 100 bis 1.000 Euro
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2022)
Verdienst Du im Monat mehr als 400 Euro brutto hinzu, kannst Du neben den Freibeträgen noch Fahrtkosten geltend machen. Für Deinen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kannst Du 20 Cent für jeden vollen Kilometer absetzen, nicht 30 Cent wie es bei den Werbungskosten üblich ist. Falls es Dir auch möglich und zumutbar wäre, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, berücksichtigt das Jobcenter nur die Kosten, die Dir bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel entstehen würden.
Tipp: Um herauszufinden, wie hoch der Freibetrag für Dich ist, wenn Du ALG 2 bekommst und zusätzlich eine Beschäftigung annimmst, kannst Du diesen Freibetragsrechner nutzen.
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