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Wärmepumpenstrom-Vergleich
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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Nur wenn der jährliche Stromverbrauch Deiner Wärmepumpe bei 4.500 Kilowattstunden (kWh) oder mehr liegt, lohnt es sich ziemlich wahrscheinlich, Wärmepumpenstrom zu nutzen. Das zeigen Finanztip-Berechnungen für 15 Musterhaushalte. Grob kannst Du Dich an folgenden Werten orientieren:
| Stromverbrauch Wärmepumpe | Wärmepumpenstrom… |
|---|---|
| weniger als 3.000 kWh/Jahr | …lohnt sich wahrscheinlich nicht |
| 3.000 bis 4.500 kWh/Jahr | …lohnt sich unter Umständen |
| mehr als 4.500 kWh/Jahr | …lohnt sich wahrscheinlich |
Grundvoraussetzung ist ein extra Stromzähler für die Wärmepumpe, über den der zweite Stromtarif abgerechnet wird. Je höher der Stromverbrauch der Wärmepumpe ist, desto eher lohnen sich der Aufwand und die zusätzlichen Kosten. Auch Dein Haushaltsstromverbrauch sollte bei wenigstens 2.500 Kilowattstunden Strom im Jahr liegen, damit sich zwei Tarife – Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom – lohnen.
Tipp: Nutzt Du Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage, schau nicht auf den gesamten Stromverbrauch der Wärmepumpe und des Haushalts. Sondern nur auf die Strommenge, die Du aus dem Netz zukaufen musst.
Noch konkreter als über die oben genannten Stromverbrauchs-Richtwerte findest Du die beste Variante über diese drei Schritte heraus:
Die von Finanztip analysierten 15 Musterhaushalte konnten im Schnitt jährlich 119 Euro durch die Nutzung von Wärmepumpenstrom sparen. Es kommt stark auf den Einzelfall an: Entscheidend sind Dein Stromverbrauch und Dein Wohnort. Wärmepumpenstrom ist regional unterschiedlich günstig.
Generell gilt: Wärmepumpen mit hohem Strombedarf profitieren stärker von Wärmepumpenstrom. In unserer Untersuchung lag die Ersparnis bei bis zu 422 Euro pro Jahr mit 7.000 Kilowattstunden Wärmestrombedarf.
Hat Deine Wärmepumpe einen geringen Strombedarf, zahlst Du mit einem zweiten Stromtarif für die Wärmepumpe aber sogar mehr. Das zeigt das Beispiel eines Haushalts, für den wir mit Wärmepumpenstrom Mehrkosten von 271 Euro im Jahr ermittelt haben. Die Wärmepumpe verbrauchte in diesem Beispiel 3.000 Kilowattstunden.
Finanztip hat berechnet, wie hoch die Ersparnis durch einen Stromtarif für die Wärmepumpe ausfallen kann. Teilweise führt diese Variante aber auch zu Mehrkosten. Wir haben für 15 über ganz Deutschland verteilte Musterhaushalte im Herbst 2026 zwei Varianten berechnet:
| Stromverbrauch W = Wärmepumpe H = Haushalt | Ersparnis mit Wärmepumpenstrom | Gesamtkosten mit Haushaltsstrom (inkl. Modul 1) | Gesamtkosten mit Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom (Modul 2) |
|---|---|---|---|
| Haushalt 1: W 3.000 kWh H 2.500 kWh | keine Ersparnis (Mehrkosten 271 Euro) | 1.474 Euro | 1.745 Euro |
| Haushalt 2: W 3.000 kWh H 2.500 kWh | keine Ersparnis (Mehrkosten 51 Euro) | 1.609 Euro | 1.661 Euro |
| Haushalt 3: W 3.000 kWh H 4.000 kWh | Ersparnis 4 Euro | 2.066 Euro | 2.062 Euro |
| Haushalt 4: W 3.000 kWh H 4.000 kWh | keine Ersparnis (Mehrkosten 165 Euro) | 1.853 Euro | 2.018 Euro |
| Haushalt 5: W 5.000 kWh H 2.500 kWh | Ersparnis 93 Euro | 1.983 Euro | 1.891 Euro |
| Haushalt 6: W 5.000 kWh H 2.500 kWh | Ersparnis 206 Euro | 2.092 Euro | 1.886 Euro |
| Haushalt 7: W 5.000 kWh H 2.500 kWh | Ersparnis 103 Euro | 2.078 Euro | 1.975 Euro |
| Haushalt 8: W 5.000 kWh H 4.000 kWh | Ersparnis 169 Euro | 2.634 Euro | 2.464 Euro |
| Haushalt 9: W 5.000 kWh H 4.000 kWh | Ersparnis 159 Euro | 2.826 Euro | 2.667 Euro |
| Haushalt 10: W 5.000 kWh H 4.000 kWh | Ersparnis 189 Euro | 2.540 Euro | 2.350 Euro |
| Haushalt 11: W 7.000 kWh H 2.500 kWh | Ersparnis 293 Euro | 2.548 Euro | 2.254 Euro |
| Haushalt 12: W 7.000 kWh H 2.500 kWh | Ersparnis 422 Euro | 3.015 Euro | 2.593 Euro |
| Haushalt 13: W 7.000 kWh H 2.500 kWh | Ersparnis 297 Euro | 2.994 Euro | 2.697 Euro |
| Haushalt 14: W 7.000 kWh H 4.000 kWh | Ersparnis 184 Euro | 2.882 Euro | 2.698 Euro |
| Haushalt 15: W 7.000 kWh H 4.000 kWh | Ersparnis 148 Euro | 2.979 Euro | 2.831 Euro |
Quelle: Finanztip-Recherche mit Preisdaten von Verivox (Datenstand: 14. September 2026)
Beim Haushaltsstrom rechneten wir entweder mit einem eher niedrigen Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden, was etwa dem Bedarf eines Zweipersonenhaushalts entspricht. Oder mit einem höheren Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden, was eine Familie in etwa benötigt.
Beim Wärmepumpenstrom haben wir nur Tarife für neue Wärmepumpen berücksichtigt, die nach 1. Januar 2024 erstmals in Betrieb genommen wurden, da für sie das heutige Regelwerk nach § 14a EnWG gilt.
Berücksichtigt wurden Wärmestrom- und Haushaltsstromtarife mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten bei zwölfmonatiger Preisgarantie. Alle Zahlen haben wir auf volle Euro gerundet. Kosten für die Nachrüstung eines zweiten Stromzählers für die Wärmepumpe haben wir nicht eingerechnet – wir gingen davon aus, dass ein zweiter Zählerplatz vorhanden ist.
Für Wärmepumpenstrom brauchst Du einen zweiten Stromzähler und einen zweiten Stromtarif – beides verursacht zusätzliche Kosten:
Ist der Verbrauch Deiner Wärmepumpe hoch, kannst Du diese zusätzlichen Kosten durch den günstigeren Wärmepumpenstrom kompensieren. Denk darüber hinaus auch an die Einbaukosten des zweiten Stromzählers – mehr dazu im Kapitel Welche Voraussetzungen musst Du für Wärmepumpenstrom erfüllen?.
Wir empfehlen, Wärmepumpen-Stromtarife bei Verivox und Check24 zu vergleichen. Sie haben bei der Finanztip-Untersuchung im Herbst 2026 am besten abgeschnitten. Wir haben fünf Vergleichsportale für Wärmestrom getestet und für 15 Musterhaushalte Angebote eingeholt. Verivox und Check24 lieferten die preisgünstigsten Tarife und bildeten ein breites Spektrum an regionalen und bundesweiten Anbietern ab.
Gib an, ob Deine Wärmepumpe vor 2024 oder ab 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen ist. Beide Portale bieten dafür einen Filter, dadurch findest Du geeignete Tarife. Zusätzlich muss Deine Wärmepumpe an einem eigenen Stromzähler angeschlossen sein.
Für einen verlässlichen Tarifvergleich musst Du vor allem den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Wärmepumpe korrekt angeben. Denn für Wärmepumpen, die seit 2024 in Betrieb gegangen sind, gelten neue Vorschriften für deren Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber und die im Gegenzug gewährten Netzentgeltrabatte. Alles dazu liest Du im Ratgeber zu § 14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Wichtig sind außerdem der Verbrauch Deiner Wärmepumpe in Kilowattstunden pro Jahr und ob die Wärmepumpe an einem Ein- oder Zweitarifzähler angeschlossen ist. Auch dazu haben wir einen passenden Ratgeber, indem Du alle Details zu den Arten von Stromzählern findest.
Passe die Ergebnisliste so an, dass die Tarife nach dem niedrigsten Preis sortiert werden. Achte bei den Filtereinstellungen auf die folgenden Vertragskonditionen, die wir für verbraucherfreundlich halten:
Mit zwei Stromtarifen – Wärmepumpenstrom und Haushaltsstrom – kannst Du theoretisch zweimal einen Neukundenbonus beim Anbieterwechsel absahnen. Beachte aber folgendes: Boni gibt es nur, wenn Du in letzter Zeit nicht bereits Kundin oder Kunde des Unternehmens warst. Hattest Du bis vor Kurzem noch einen normalen Stromtarif bei einem bestimmten Anbieter und willst jetzt einen Vertrag für Wärmepumpenstrom beim selben Anbieter abschließen, wird er Dich nicht als Neukunde einstufen. Mit zwei Stromtarifen läufst Du also leichter Gefahr, keinen Bonus zu bekommen.
Manchmal gehören Stromtarife zweier verschiedener Marken zum selben Unternehmen, das ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Auch dann kannst Du den Bonus verlieren. Achte deshalb bei Boni auf die Auszahlungsbedingungen.
Bei Wärmepumpenstrom gelten dieselben Regeln wie beim normalen Stromanbieterwechsel. Den Anbieterwechsel kannst Du bis zu sechs Monate vor dem geplanten Vertragsbeginn beauftragen. Achte bei einem bestehenden Vertrag auf dessen Kündigungsfrist. Der neue Anbieter kann die Kündigung des alten Vertrags erledigen.
Erhöht Dein alter Anbieter die Preise, hast Du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Vergleiche: Wäre ein anderer Tarif günstiger? Dann kannst Du mithilfe unserer Vorlage sofort kündigen. Anschließend beauftragst Du den neuen Anbieter. Bei einem Umzug kannst Du Wärmepumpenstrom außerordentlich kündigen oder zu denselben Konditionen mitnehmen.
Der neue Anbieter sollte Dir den Wechsel und das Datum des Lieferbeginns schriftlich bestätigen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass beim Wechsel etwas schiefläuft: Du bekommst ununterbrochen Strom, der Grundversorger springt dann ein.
Vor allem, weil für Wärmepumpenstrom die Netzentgelte reduziert sind. Je nach Region gibt es auch einen Rabatt bei der Konzessionsabgabe.
Außerdem musst Du bei Wärmepumpenstrom die im Strompreis enthaltenen staatlichen Umlagen gar nicht bezahlen – darum musst Du Dich selbst kümmern.
Insgesamt kann Wärmepumpenstrom nach Finanztip-Berechnungen damit bis zu zehn Cent pro Kilowattstunde günstiger als normaler Haushaltsstrom sein. Nicht immer ist der Preisvorteil in der Realität tatsächlich so hoch: Es kommt auf Deine Region an. Zudem sind die Wärmestromanbieter in ihrer Preisgestaltung frei. Mit mindestens fünf Cent günstigerem Wärmepumpenstrom kannst Du nach Finanztip-Einschätzung aber rechnen.
Quelle: Finanztip-Rechnung mit eigenen Annahmen sowie Daten von der Bundesnetzagentur, von der Plattform Netztransparenz und aus § 3 StromStG (Stand: September 2026)
Für Wärmepumpenstrom gilt ein Rabatt von 60 Prozent auf die Netzentgelte (§ 14a EnWG und Festlegung der Bundesnetzagentur). Das ergibt bei einem durchschnittlichen Netzentgelt eine Brutto-Ersparnis von gut sechs Cent pro Kilowattstunde Strom. Je nach Wohnort kann es bei Dir mehr oder weniger sein.
Das Netzentgelt erhebt der örtliche Netzbetreiber für den Transport Deines Stroms. Bei vielen Wärmepumpen darf der Netzbetreiber die Stromversorgung kurzzeitig drosseln, um Überlastungen im Stromnetz vorzubeugen. Als Gegenleistung profitierst Du von den reduzierten Netzentgelten. Einfach erklärt und mit vielen Tipps kannst Du das in unserem Ratgeber zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG nachlesen.
Für Wärmepumpenstrom gilt laut dem Bundeskartellamt eine besonders niedrige Konzessionsabgabe von maximal 0,11 Cent pro Kilowattstunde (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV). Dadurch sparst Du im Schnitt 1,5 Cent gegenüber normalem Haushaltsstrom (netto). Die Konzessionsabgabe bekommt die Stadt oder die Gemeinde dafür, dass die Stromleitung durch ihr Gebiet führt.
In einzelnen Regionen erkennen die Netzbetreiber die Rechtsauffassung des Kartellamts aber nicht an und verlangen die reguläre, hohe Konzessionsabgabe. Die durchschnittliche Konzessionsabgabe für Wärmepumpenstrom liegt deshalb nicht bei 0,11, sondern bei 0,44 Cent pro Kilowattstunde, sagt die Bundesnetzagentur. Falls Dein örtlicher Netzbetreiber die höhere Konzessionsabgabe für Wärmestrom abrechnet, kannst Du wenig tun – für den Streit gibt es seit Jahren keine Lösung.
Hängt Deine Wärmepumpe an einem eigenen Stromzähler, solltest Du sie unbedingt von der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage befreien (§ 22 EnFG). Diese beiden staatlichen Gebühren musst Du für reinen Wärmepumpenstrom nicht mehr bezahlen. Dadurch wird Dein Strompreis im Jahr 2026 um 1,65 Cent pro Kilowattstunde (brutto) billiger. Bei 5.000 Kilowattstunden Wärmepumpenverbrauch sparst Du 83 Euro im Jahr.
Die Umlagenerstattung musst Du beim Stromanbieter beantragen, der Deine Wärmepumpe versorgt. Schicke ihm unser Musterschreiben:
Musterschreiben Umlagebefreiung Wärmepumpe
Nimmst Du eine neue Wärmepumpe an einem eigenen Stromzähler in Betrieb, gib dem Stromanbieter schnellstmöglich Bescheid. Er muss die Befreiung zunächst beim örtlichen Netzbetreiber beantragen. Für die Abrechnung meldet der Anbieter dem Netzbetreiber dann bis spätestens 31. März, wie viel Strom Deine Wärmepumpe im abgelaufenen Jahr verbraucht hat (§ 52 EnFG). Wenn alles funktioniert, erstattet der Anbieter die Kosten der beiden Strom-Umlagen in Deiner Jahresrechnung.
Voraussetzung für die Nutzung von vergünstigtem Wärmepumpenstrom ist ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe. Damit kann der Verbrauch der Wärmepumpe getrennt vom Haushalt abgerechnet werden. Außerdem muss Deine Wärmepumpe für den Netzbetreiber steuerbar sein.
Sehen wir uns mal genauer an, welchen Aufwand diese beiden Voraussetzungen machen. Wir unterscheiden dabei zwischen Neubau oder bestehendem Haus und zwischen neuer oder bestehender Wärmepumpe.
Wenn Du ein neues Haus baust, sorg am besten direkt für einen zweiten Zählerplatz im Zählerkasten, selbst wenn Du die Wärmepumpe erst mal gar nicht separat anschließen willst. Das raten auch die Verbraucherzentralen. Zwar lohnt sich Wärmepumpenstrom im Neubau oft nicht, weil Wärmepumpen in energieeffizienten Neubauten in der Regel nur wenig Strom verbrauchen. Aber mit dem zweiten Zählerplatz bleibst Du flexibel: Vielleicht ändern sich die Bedingungen in der Zukunft und Du brauchst doch mal einen zweiten Zähler.
In einem Neubau mit Wärmepumpe ohne eigenen Zähler solltest Du Dir den Pauschalrabatt von rund 150 Euro im Jahr sichern, schau hierfür ins nächste Kapitel.
Hat Dein Zählerschrank bereits einen zweiten Zählerplatz, kostet die Installation des zweiten Zählers oft nur einen niedrigen dreistelligen Betrag. Brauchst Du dagegen einen komplett neuen Zählerschrank, liegen die Kosten oft bei mehreren Tausend Euro. Das lohnt sich nicht unbedingt. Wenn Du eine Wärmepumpen-Förderung beim Staat beantragst, können die Kosten für die Umrüstung des Zählerschranks allerdings bezuschusst werden. Besprich mit einem Elektrofachbetrieb, was sich für Dich auszahlt.
Einen zweiten Stromzähler für die Wärmepumpe nachzurüsten, kann sich in einem bestehenden Haus lohnen, wenn Deine Wärmepumpe einen hohen Stromverbrauch hat. Erst ab 4.500 Kilowattstunden im Jahr lohnt sich das ziemlich sicher, um die zusätzlichen Kosten für den zweiten Zähler über den günstigen Wärmepumpenstrom wieder hereinzuholen. Das haben wir oben im ersten Abschnitt erklärt.
Mit Solarstrom aus Deiner Photovoltaikanlage kannst Du Deinen Haushalt und die Wärmepumpe versorgen. Etwas kompliziert wird es, wenn Du gleichzeitig einen eigenen Stromtarif für die Wärmepumpe nutzen willst. Denn einerseits soll der Solarstrom die Wärmepumpe erreichen, andererseits muss der Netzstrombezug der Wärmepumpe separat abgerechnet werden.
Die Lösung ist eine sogenannte Kaskadenschaltung. Dabei werden zwei Stromzähler nicht nebeneinander betrieben, sondern hintereinander geschaltet. Letztendlich bekommt dabei nicht die Wärmepumpe, sondern der Haushalt einen separaten Stromzähler, der hinter dem Hauptstromzähler sitzt. Der Netzbetreiber berechnet, wie viel des gesamten Stromverbrauchs auf die Wärmepumpe entfällt. So kannst Du einen günstigen Wärmestromtarif abschließen und gleichzeitig Solarstrom im ganzen Haus nutzen.
Dieses Messkonzept lohnt sich oft in älteren, sanierten Gebäuden mit höherem Wärmebedarf und Stromverbrauch. Dein Wärmepumpen-Fachbetrieb und der Netzbetreiber sollten Dich dazu im Einzelfall beraten.
Wenn der Wärmebedarf niedrig ist, etwa in neueren Gebäuden, oder Du viel eigenen Solarstrom nutzen kannst, lohnt sich eine Kaskadenschaltung kaum. Setz dann lieber auf einen Stromzähler und optimiere Deine Stromkosten mit einem Energiemanagementsystem und vielleicht einem dynamischen Stromtarif.
Neu installierte Wärmepumpen mit einer Leistung von über 4,2 Kilowatt zählen seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a EnWG. Bei diesen Wärmepumpen kann der Netzbetreiber den Strombezug kurzzeitig auf 4,2 Kilowatt drosseln. Das geht über eine Steuerbox am Stromzähler. Diese Steuerung wird heute in der Praxis noch kaum umgesetzt, soll in Zukunft aber Überlastungen des Stromnetzes vermeiden.
Die Steuerung hat für Dich in der Regel keine Nachteile. Sinkt die Heizleistung kurzzeitig, bleibt es trotzdem warm in Deiner Wohnung. Im Gegenzug bekommst Du aber Rabatte auf die Netzentgelte – entweder über Wärmepumpenstrom oder alternativ als Pauschalbetrag.
Es genügt laut der Bundesnetzagentur, dass Du Deine Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmeldest und sie theoretisch steuerbar wäre. Die Netzbetreiber haben noch bis mindestens 2030 Zeit, um Steuerboxen überall zu installieren. In unserem Ratgeber zum Thema liest Du mehr über die technische Umsetzung der Steuerung.
Ältere Wärmepumpen, die vor 2024 eingebaut wurden, sind nicht unbedingt steuerbar und müssen es auch nicht sein. Falls Du einen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe hast und bereits einen vergünstigten Stromtarif für die Wärmepumpe nutzen kannst, musst Du nicht aktiv werden.
Falls Deine ältere Wärmepumpe bislang am Haushaltsstromzähler angeschlossen ist, könnte es sich aber lohnen, sie für den Netzbetreiber steuerbar zu machen. Auch ohne eigenen Zähler bekäme sie dann den Pauschalrabatt von im Schnitt 150 Euro pro Jahr, mehr dazu im nächsten Abschnitt. Nicht jede Wärmepumpe kann ohne Nachteile steuerbar gemacht werden. Manche beherrschen zum Beispiel keine Leistungsabsenkung auf 4,2 Kilowatt, sondern nur auf null. Sprich am besten mit der Firma, die Deine Wärmepumpe eingebaut hat.
Statt Wärmepumpenstrom zu nutzen, kannst Du alternativ einen pauschalen Rabatt bekommen, der bei rund 150 Euro im Jahr liegt. Dafür brauchst Du praktischerweise keinen zweiten Zähler. Deine Wärmepumpe muss nur steuerbar sein. Nutze den Pauschalrabatt daher, wenn Deine Wärmepumpe eher wenig Strom verbraucht, zum Beispiel rund 3.000 Kilowattstunden im Jahr.
Der Pauschalrabatt nennt sich Modul 1. Der genaue Betrag ist von Deiner Region abhängig und liegt für das Jahr 2026 nach Finanztip-Recherchen zwischen 108 und 196 Euro. Das Geld bekommst Du jährlich als Netzentgeltreduzierung auf Deine Stromrechnung gutgeschrieben. In unserem weiterführenden Ratgeber liest Du alles zu Modul 1.
Wärmepumpenstrom nennt sich Modul 2 und lohnt sich unserer Einschätzung nach wahrscheinlich, wenn Deine Wärmepumpe 4.500 Kilowattstunden pro Jahr oder mehr verbraucht. Der Vorteil beim Wärmepumpenstrom ist, dass der Rabatt nicht pauschal, sondern pro verbrauchte Kilowattstunde wirkt. Je höher der Verbrauch, desto mehr sparst Du mit Modul 2.
In der Finanztip-Analyse, die Du im ersten Abschnitt dieses Ratgebers findest, haben wir beide Varianten verglichen: Normaler Haushaltsstrom für die Wärmepumpe mit dem Pauschalrabatt nach Modul 1 und Wärmepumpenstrom nach Modul 2. Bei zwölf unserer 15 Musterhaushalte lohnte sich der Wärmestrom. Liegt Dein Wärmepumpenverbrauch unter 4.500 Kilowattstunden, solltest Du die Optionen aber abwägen.
Ja, die Netzentgelt-Vergünstigungen für Wärmepumpen kannst Du mit einem dynamischen Stromtarif kombinieren. Dann darfst Du allerdings nicht nach Wärmepumpenstrom suchen, sondern musst dynamische Stromtarife vergleichen. In unserer Finanztip-Vergleichstabelle haben wir bei jedem Tarif dazugeschrieben, ob der Anbieter die Rabatte für Wärmepumpen nach Modul 1 oder Modul 2 an Dich weitergibt.
Weil die Regelungen recht neu und auch vom Netzbetreiber abhängig sind, läuft das noch nicht immer reibungslos. Willst Du beim Anbieter nachhaken, nutze unser Musterschreiben § 14a.
Bei einem dynamischen Stromtarif zahlst Du für den Stromeinkauf immer den aktuellen, schwankenden Börsenstrompreis. Verschiebst Du den Verbrauch clever in günstige Stunden, sparst Du Stromkosten. Wärmepumpen eignen sich dafür gut: Sie haben einen hohen Strombedarf, sind aber oft zeitlich flexibel und können teure Stunden überbrücken.
Wärmepumpenstrom setzt dagegen bei den Netzgebühren an. Du profitierst von günstigeren Netzentgelten entweder als Pauschalbetrag nach Modul 1 oder pro Kilowattstunde als Wärmepumpenstrom nach Modul 2.
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Finanztip hat Vergleichsportale für Wärmepumpenstrom zuletzt im Herbst 2026 getestet. Über eine Google-Suche fanden wir fünf Internetseiten, über die sich Stromtarife für Wärmepumpen vergleichen ließen und die nicht lediglich die Ergebnisse eines anderen Vergleichsportals auf ihrer Seite spiegelten. Diese fünf Portale haben wir näher untersucht:
Wir definierten 15 Musterhaushalte, für die wir auf den Portalen nach Wärmepumpen-Stromtarifen suchten. Die Haushalte waren über ganz Deutschland verteilt, von der Millionenstadt bis zum Dorf war alles dabei.
Die Wärmepumpen verbrauchten entweder 3.000, 5.000 oder 7.000 Kilowattstunden pro Jahr und waren an einem separatem Eintarifzähler angeschlossen. Je nach Testprofil ging die Wärmepumpe erstmals vor 2024 oder ab 1. Januar 2024 in Betrieb, der Zeitpunkt ist für die Auswahl geeigneter Wärmepumpentarife entscheidend.
Bei der Frage, ob Neukundenboni in die Berechnung des günstigsten Angebots einfließen sollen oder nicht, berücksichtigten wir unterschiedliche Präferenzen. Somit erhielten wir realistische und vielfältige Testprofile.
Bei der Tarifabfrage berücksichtigten wir sämtliche Vertragslaufzeiten und setzten die Filtereinstellungen so, dass mindestens die gesamte Erstlaufzeit durch eine Preisgarantie abgedeckt ist. Alle weiteren Filter stellten wir möglichst so ein, dass sie den von Finanztip empfohlenen Kriterien für Stromtarife entsprachen.
Alle getesteten Portale lieferten unter diesen Bedingungen eine breite Auswahl an Tarifen. Die Plausibilität der günstigsten Tarifergebnisse überprüften wir direkt beim jeweiligen Stromanbieter.
Verivox und Check24 lagen mit ihren Wärmepumpenstrom-Rechnern in der Finanztip-Untersuchung preislich nahezu gleichauf. Check24 lieferte für elf von 15 Musterhaushalten den Bestpreis, Verivox für zehn. Dafür lieferte Verivox über alle Musterhaushalte gemittelt insgesamt die günstigsten Preise.
Im Vergleich zu unserer vorangegangenen Untersuchung ein Jahr zuvor haben sowohl Check24 als auch Verivox eine neue Filteroption eingeführt, die nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Wärmepumpe fragt. Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll, da sich geeignete Tarife so deutlich leichter finden lassen. Bei Verivox muss die Inbetriebnahme der Wärmepumpe sogar verpflichtend angegeben werden, was wir in diesem Zusammenhang positiv bewerten.
Mut-Zum-Wechseln fand in fünf von 15 Fällen den günstigsten Wärmepumpen-Stromtarif. Die Abweichung zum günstigsten Tarif lag in unserem Test bei bis zu 17 Prozent. Eine Filtermöglichkeit für den Inbetriebnahme-Zeitpunkt gab es nicht.
Stromauskunft und Stromvergleich fanden beide in sieben von 15 Fällen den günstigsten Wärmepumpen-Stromtarif, lieferten in den übrigen Fällen aber beide um bis zu 19 Prozent höhere Preise. Nur Stromvergleich bot einen Filter für den Inbetriebnahme-Zeitpunkt.
Wir empfehlen für den Vergleich von Stromtarifen für Wärmepumpen die Portale Verivox und Check24 gleichermaßen. Beide lieferten für die Mehrzahl unserer Musterhaushalte die günstigsten Preise. Verivox nennen wir aufgrund der im Mittel günstigsten Preise und der Pflichtangabe des Inbetriebnahmedatums an erster Stelle.
In Einzelfällen unterscheiden sich die Bonuszahlungen für denselben Tarif je nachdem, ob er über ein Vergleichsportal abgeschlossen wird oder direkt beim Stromanbieter. In unseren Untersuchungen hatte dabei immer das Vergleichsportal die Nase vorne. Die Portale bieten also insgesamt eine hohe Vergleichbarkeit verschiedener Anbieter und gleichzeitig günstige Preise.
Die Portale decken allerdings nicht das gesamte Marktangebot an Wärmepumpenstrom ab. Deshalb kann es sich lohnen, bei weiteren Stromanbietern gezielt nach entsprechenden Tarifen zu suchen, etwa bei regionalen Versorgern. Die gefundenen Tarife kannst Du dann selbst mit den Angeboten auf den großen Portalen vergleichen.
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