Förderung Wärmepumpe 2024 So gibt's bis zu 70 Prozent Wärmepumpen-Zuschuss
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Mit einer Wärmepumpe kannst Du Dein Zuhause umweltfreundlich und effizient heizen. Sie ist laut dem sogenannten Heizungsgesetz (§ 71 GEG) erlaubt. Allerdings ist die Wärmepumpe in der Anschaffung und Installation erst einmal teuer. Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung den Einbau einer Wärmepumpe in bereits bestehende Gebäude mit Krediten und Zuschüssen. Auch auf kommunaler Ebene findest Du viele Förderprogramme, die Dich beim Umstieg auf eine Wärmepumpe unterstützen.
Welche Wärmepumpen gefördert werden und welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Bei den staatlichen Programmen werden grundsätzlich alle Wärmepumpentypen gefördert, also Luft-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen. Keine Förderung gibt es allerdings für Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden. Entscheidend für die Förderung ist, dass die Gerätetypen nach bestimmten DIN-Standards abgenommen und zertifiziert und somit in Deutschland zugelassen sind.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet Dir eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Neben der Liste ist aber für die Förderung auch entscheidend, wie effizient Deine Wärmepumpe läuft und wie laut sie ist. Das erklären wir Dir jetzt.
Um Fördermittel zu bekommen, muss ein Nachweis erbracht werden, dass Deine Wärmepumpe effizient laufen kann. Die Effizienz von Wärmepumpen wird mithilfe der Jahresarbeitszahl (JAZ) gemessen. Die JAZ sagt aus, wie das Verhältnis von zugeführter Energie und gewonnener Energie ist. Um Wärme zu produzieren, brauchen Wärmepumpen nämlich Strom. Dabei sollen sie aber möglichst effizient sein und im Verhältnis zur produzierten Wärme nur wenig Strom benötigen.
Für die Förderung der Wärmepumpe über die staatliche Förderbank KfW muss Deine Wärmepumpe mindestens eine JAZ von 3 vorweisen. Das bedeutet, dass mit einer Kilowattstunde (kWh) Strom drei Kilowattstunden Wärme erzeugt werden. Der Nachweis über die Effizienz kann Dir von Deinem Heizungstechniker oder Deiner Energieberaterin ausgestellt werden.
Die Richtlinie für das staatliche Förderprogramm schreibt vor, dass die Geräuschemissionen von Wärmepumpen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen. Heißt: Wärmepumpen dürfen nicht zu laut sein. Sie müssen sogar unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen. So darf eine Wärmepumpe, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen wird und die eine Leistung zwischen sechs und zwölf Kilowatt (kW) hat, nicht lauter als 65 Dezibel (dB) sein. Das entspricht in etwa einem normalen Gespräch oder einem Fernseher auf Zimmerlautstärke.
Ab 2026 dürfen für eine Wärmepumpe mit dieser Leistung maximal noch 60 Dezibel anfallen, damit die Wärmepumpe gefördert wird.
Der Staat fördert den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen und die energetische Sanierung Deines Hauses im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In der BEG gibt es unterschiedliche Programme, zum Beispiel zum Austausch von Heizungen, für die Komplettsanierung Deines Hauses oder für einzelne Sanierungsmaßnahmen.
Bis Ende 2023 wurde die Förderung für den Austausch von Heizungen, auch von Wärmepumpen, über das Bafa abgewickelt. Für Deine neue Heizung hast Du Geld in Form von nachträglich gezahlten Zuschüssen bekommen. Dabei machte die Grundförderung für Erd- und Luftwärmepumpen mit natürlichem Kältemittel 30 Prozent Deiner Installationskosten aus. Wenn Du mit der neuen Heizung auch gleich eine alte Gas- oder Ölheizung ausgetauscht hast, gab es noch einmal einen Bonus von 10 Prozent extra für Dich.
Bis zu 60.000 Euro Kosten konntest Du bei der Förderung geltend machen. Da der Zuschuss nachträglich ausgezahlt wurde, musstest Du das Geld aber erst einmal selbst auslegen.
Seit 2024 wird die Förderung für neue Heizungsanlagen über die staatliche Förderbank KfW abgewickelt. Über das Bafa kannst Du aber weiterhin Maßnahmen fördern lassen – etwa für die Dämmung der Fassade oder die Dämmung des Kellers sowie für den Tausch von Fenstern. Auch Zuschüsse für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen bekommst Du weiterhin beim Bafa. Mehr zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen liest Du in unserem Ratgeber zu Bafa-Einzelmaßnahmen.
Fördermittel für neue Heizungen, darunter auch Wärmepumpen, gibt es seit 2024 bei der staatlichen Förderbank KfW. Das Programm 458 besteht aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen, über die Du bis zu 70 Prozent der Kosten fördern lassen kannst. Grundregel: Viele Förderwege, maximal 70 Prozent. Hier ein Überblick.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Dein Bruttogehalt als Angestellter oder Arbeitnehmerin. Es geht dabei um das Einkommen, von dem bereits alle möglichen Freibeträge und Sonderausgaben abgezogen sind, die Du bei Deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen kannst. So sind zum Beispiel Kinderfreibeträge sehr wichtig. Sie senken das zu versteuernde Einkommen beträchtlich. Dein zu versteuerndes Einkommen kannst Du leicht prüfen, indem Du in Deinen Steuerbescheid schaust. Entscheidend für die Einordnung ist der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2024 musst Du also das zu versteuernde Einkommen aus den Jahren 2021 und 2022 vorlegen.
Baust Du eine neue Heizung in Dein Einfamilienhaus ein, kannst Du Kosten von bis zu 30.000 Euro für die Förderung anrechnen lassen. Außerdem kannst Du auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation anfallen, fördern lassen. So bekommst Du auch einen Teil der Kosten für neue Heizkörper oder für die Entsorgung der alten Heizung erstattet. Aber: Alles, was über 30.000 Euro Kosten liegt, wird nicht mehr gefördert. Maximal kannst Du also beim vollen Fördersatz von 70 Prozent 21.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt bekommen.
Kostet Deine neue Wärmepumpenheizung also beispielsweise 40.000 Euro, kannst Du trotzdem nur maximal 21.000 Euro zurückbekommen.
Bist Du Vermieter oder Vermieterin, ist die Höhe der förderfähigen Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt. Demnach kannst du Dir für die erste Wohneinheit Kosten bis zu 30.000 Euro fördern lassen, für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro dazu und für alle weiteren Einheiten sind es nochmal jeweils 8.000 Euro. Bei einem Haus mit acht Wohneinheiten kannst Du Dir also Kosten von bis zu 113.000 Euro fördern lassen. Da der maximale Zuschuss für Vermieter und Vermieterinnen 35 Prozent der Kosten beträgt, könntest Du in diesem Fall etwa 39.000 Euro zurückbekommen. Das liegt daran, dass der Geschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus für Dich nicht verfügbar sind, wenn Du das betreffende Haus vermietest.
Wer mit wie viel Förderung rechnen kann, zeigen wir Dir in der folgenden Tabelle.
Selbstnutzende Eigentümer | Vermieter u.a. | |
---|---|---|
Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 Prozent* | -** |
Einkommens-Bonus | 30 Prozent | -** |
Effizienz-Bonus | 5 Prozent | 5 Prozent |
Maximale Förderung | 70 Prozent | 35 Prozent |
* Bis zum 31.12.2028 gültige Förderhöhe, danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
** Dieser Bonus gilt nicht für diesen Personenkreis.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Programm 458 (Stand: 14. Februar 2024)
Das Fördergeld der Heizungsförderung wird nur genehmigt und ausgezahlt, wenn auch ein hydraulischer Abgleich der neuen Wärmepumpenheizung geplant ist. Das muss für Dich kein Hinderungsgrund sein, denn beim Wechsel des Heizsystems ist ein hydraulischer Abgleich grundsätzlich sinnvoll, damit die neue Heizung effizient arbeiten kann und alle Räume auch wirklich warm werden.
Beachte, dass es sich bei der Förderung um Zuschüsse handelt, die nachträglich ausgezahlt werden. Das heißt, Du musst die Kosten erst einmal auslegen können und bekommst die Fördergelder erst ausgezahlt, nachdem Du alle Nachweise nach Einbau Deiner neuen Wärmepumpenheizung eingereicht hast und diese geprüft worden sind. Wenn Du aber nicht genügend Geld auf der hohen Kante hast, um hier in Vorleistung zu gehen, kannst Du den zinsgünstigen Ergänzungskredit zur Heizungsförderung nutzen, der ebenfalls als Förderprodukt bei der KfW bereitsteht. Ihn stellen wir Dir im nächsten Kapitel vor.
Es ist außerdem wichtig, dass Du die Förderung beantragst, bevor die Arbeiten für Deine neue Wärmepumpenheizung beginnen. Nachträglich wird Dein Förderantrag nämlich nicht genehmigt.
Wie und ab wann Du die KfW-Förderung beantragen kannst, liest Du ausführlich in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.
Da sich die Heizungsförderung nur auf Bestandsgebäude bezieht, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, kannst Du sie nicht für eine Heizung in einem Neubau nutzen. Für Neubauten gibt es auch keine separate Förderung für den Einbau von Heizungen oder anderen Komponenten. Dazu zählen zum Beispiel besonders dämmende Fenster. Wenn Du aber ohnehin planst, sehr energieeffizient neu zu bauen, kannst Du Dir das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau anschauen, mit dem Du einen zinsgünstigen Kredit nutzen kannst. Dieses Programm richtet sich an alle, die ein neues Haus oder eine neue Wohnung bauen oder kaufen und dabei besonders auf Energieeffizienz und klimafreundliche Energien achten.
Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, die Kosten für die neue Heizung auszulegen, bis Du die Fördergelder bekommst, kannst Du zusätzlich den Ergänzungskredit im KfW-Programm 358/359 zur Heizungsförderung nutzen. Auch, wenn Du andere Einzelmaßnahmen an Deinem Haus planst, also zum Beispiel eine Fassadendämmung oder die Dämmung der Kellerdecke, kannst Du den Kredit in Kombination mit dem Bafa-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen nutzen.
Du kannst bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit über diesen Kredit bekommen. Besitzt Du ein Zweifamilienhaus oder ein Haus mit abgeschlossener Einliegerwohnung, ist die doppelte Kreditsumme möglich. Das Programm läuft unter zwei unterschiedlichen Programmnummern, je nachdem, ob Du das Haus selbst bewohnst oder vermietest. Für sogenannte selbstnutzende Eigentümer gilt die Programmnummer KfW 358. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen Deines Haushalts unter 90.000 Euro, bekommst Du den Kredit in diesem Programm außerdem zu besonders zinsgünstigen Konditionen von unter 2 Prozent Zinsen pro Jahr. Vermietest Du das Haus, gilt für Dich die Programmnummer KfW 359 für den Kredit. Eine Zinsvergünstigung gibt es hier allerdings nicht.
Die genaue Summe ist dabei abhängig von Deiner Förderzusage für den Heizungstausch oder die energetischen Einzelmaßnahmen. Heißt: Je nachdem, welche Kosten Du im Rahmen der Förderprogramme angegeben hast, desto höher oder niedriger fällt die Kreditsumme aus. Als Beispiel: Wenn Du über die Zuschussförderung Gesamtkosten für Deine neue Heizung in Höhe von 30.000 Euro angegeben hast und Du über diese Kosten eine Förderzusage für den Zuschuss bekommen hast, dann kannst Du über den Ergänzungskredit eine Summe von 30.000 Euro aufnehmen. Wichtig ist, dass es sich dabei um förderfähige Kosten handeln muss. Kosten, die für den Betrieb oder die Instandhaltung in Zukunft anfallen, sind beispielsweise nicht förderfähig.
Der KfW-Ergänzungskredit ist nur nutzbar, wenn Du Dein Vorhaben, also den Heizungstausch oder andere Effizienzmaßnahmen, auch staatlich fördern lässt – also eine Förderzusage von der KfW oder dem Bafa vorweisen kannst.
Ist das der Fall, kannst Du den Kredit mit einer maximalen Laufzeit von 35 Jahren vereinbaren. Beachte dabei aber, dass die Zinsbindung für maximal zehn Jahre vereinbar ist. Danach gilt der günstige Ergänzungskreditzins nicht mehr und Du musst einen neuen Zins verhandeln, der sich dann an den marktüblichen Bedingungen orientiert. Aktuell liegen die Zinssätze am Markt zwischen 3 und 4 Prozent.
Während dieser ersten Zinslaufzeit darfst Du die ganze Summe oder Teilbeträge auch vorzeitig zurückzahlen – also früher, als Dein Rückzahlplan es vorgibt. Normalerweise musst Du für frühere Rückzahlungen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das ist eine Entschädigung an die Bank, da ihr so ein Teil der vereinbarten Zinsen verloren geht. Beim Ergänzungskredit ist das aber innerhalb der ersten zehn Jahre kein Problem. Wenn Du also den Zuschuss aus dem Förderprogramm überwiesen bekommst, kannst Du damit schon direkt einen großen Teil Deiner Kreditsumme tilgen.
Anstatt die Fördergelder über die KfW zu nutzen, kannst Du auch die steuerliche Abschreibung nutzen.
Noch bis 2029 sind nämlich energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzbar. Auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen, die Du beachten musst:
Bei dem Gebäude kann es sich dabei auch um eine Ferienwohnung oder ein Haus mit mehreren Mietparteien handeln. Dann darfst Du allerdings nur die Kosten, die für Deine selbstbewohnte Wohneinheit anfallen, anrechnen. Eine Ferienwohnung hingegen darfst Du nicht fremdvermieten, um den Steuervorteil nutzen zu können.
Bei der steuerlichen Abschreibung dürfen pro Objekt bis zu 200.000 Euro Kosten angesetzt werden. Ein Objekt beschreibt ein ganzes Wohnhaus, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten im Haus. Du kannst diese Möglichkeit also auch mehrfach nutzen, bis die Maximalsumme an Kosten aufgebraucht ist. Von den Kosten, die Du geltend machst, bekommst Du 20 Prozent erstattet.
Da der Fördersatz geringer ist, als wenn Du die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 nutzt, ist die steuerliche Abschreibung für den Heizungstausch nur selten die bessere Variante. Erst, wenn die Wärmepumpe in Deinem Haus extrem teuer ist und Du bei der Heizungsförderung nur die Grundförderung erhältst, kann sich die steuerliche Abschreibung lohnen. Bei anderen Sanierungsmaßnahmen wie der Fassadendämmung oder dem Fenstertausch kann sich die steuerliche Abschreibung hingegen deutlich mehr lohnen.
Während Du den Zuschuss im KfW-Programm 458 in einer Summe erhältst, wird die Erstattung der 20 Prozent Deiner Kosten bei der steuerlichen Abschreibung aufgesplittet – nämlich auf drei Jahre.
In den ersten beiden Jahren bekommst Du jeweils 7 Prozent, im dritten Jahr dann die verbleibenden 6 Prozent Deiner Kosten erstattet. Und das ist auch durchaus sinnvoll. Stell Dir vor, Deine neue Wärmepumpenheizung ist sehr teuer und Du würdest die Kosten nur für ein Steuerjahr angeben. Dann kann es passieren, dass sie nicht in voller Höhe mit Deiner Einkommenssteuer gegengerechnet wird, falls die Kosten der Wärmepumpe Deine gezahlte Einkommenssteuer übersteigen. Dann würde Deine Einkommenssteuer ins Minus rutschen – und das ist laut Gesetz nicht möglich. Am Ende würde Dir so Geld durch die Lappen gehen. Die Aufsplittung ist also dazu da, dass Du die volle steuerliche Erstattung bekommst.
Das solltest Du auch beachten, wenn Du nur wenig oder sogar gar keine Einkommenssteuer zahlst, etwa weil Du in Rente oder nur teilzeitbeschäftigt bist. In dem Fall ist die steuerliche Abschreibung keine Option für Dich.
Außerdem wichtig: Wenn Du Dich für die steuerliche Förderung entscheidest, darfst Du zuvor keine anderen staatlichen Förderprogramme genutzt haben. Kombinierbar ist sie nur mit Fördermitteln auf kommunaler Ebene.
Neben staatlichen Fördermitteln kannst Du auch kommunale Förderungen nutzen. Viele Bundesländer und Kommunen bieten Dir Förderprogramme an, die Du sogar mit den staatlichen Mitteln kombinieren kannst. Wir listen Dir hier die Programme verschiedener Bundesländer auf, viele Städte und Gemeinden bieten allerdings auch eigene Fördermittel an. Frage daher auf jeden Fall noch einmal bei Deiner Gemeinde nach aktuellen Programmen für Wärmepumpen.
Das Förderprogramm vom Land Berlin ist zurzeit ausgesetzt, da die Förderkonditionen aktualisiert werden.
Das Land Berlin fördert im "Programm Effiziente GebäudePLUS" den Austausch einer bestehenden und mindestens zehn Jahre alten Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent, maximal aber 15.000 Euro je Wohneinheit. Bedingung ist aber, dass Du Dein neues Heizsystem nach Einbau optimieren lässt – inklusive eines hydraulischen Abgleichs. Du musst den Förderantrag stellen, bevor Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma abschließt.
Das Land Bremen fördert den Austausch von Ölheizungen, wenn Du dafür eine Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien – also beispielsweise Wärmepumpen – einbaust. Um das Programm nutzen zu können, musst Du ebenfalls die Heizungsförderung der KfW beantragen. Die mögliche Höhe der Bremer Förderung orientiert sich dann an der Bundesförderung: 50 Prozent davon bekommst Du nochmal aus dem Bremer Topf. Maximal dürfen 60 Prozent der förderfähigen Kosten damit gedeckt werden. Auch Niedertemperaturheizkörper für die Wärmepumpe kannst Du Dir per Zuschuss mitfördern lassen. Bedingung ist unter anderem, dass die alte Ölheizung ordnungsgemäß stillgelegt wird und Du den Antrag stellst, bevor Du mit dem Vorhaben beginnst.
Das Land Hamburg bietet Dir gleich zwei Programme an: Eine Zuschussförderung und einen zinsgünstigen Kredit. Den Zuschuss kannst Du für die Installation einer Wärmepumpe sowohl bei Bestandsgebäuden als auch für Neubauten bekommen. Im Neubau darfst Du allerdings nur Erd- oder Grundwasserwärmepumpen installieren, um einen Zuschuss zu bekommen. Luft-Luft-Wärmepumpen werden grundsätzlich nicht gefördert. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bekommst Du mindestens 3.500 Euro, für eine Erdwärmepumpe mindestens 5.000 Euro. Du kannst Dir außerdem einen Zuschuss sichern, wenn Du für die Installation der Wärmepumpenheizung Niedertemperaturheizkörper einbauen musst und Du einen Pufferspeicher für die Wärmepumpe installierst, der ein Speichervolumen von mindestens vier Kubikmetern aufweist.
Alternativ kannst Du den Förderkredit nutzen, bei dem Du bis zu 75.000 Euro zu einem vergünstigten Zinssatz von 2 Prozent als Darlehen aufnehmen kannst. Der Zins ist dabei für 15 Jahre festgeschrieben und die Laufzeit des Kredits beträgt maximal 20 Jahre.
Wichtig ist: Du musst die Anträge stellen, bevor Du Liefer- und Leistungsverträge mit Heizungsfachfirmen abschließt.
Niedersachsen fördert die Installation von Wärmepumpen in bestimmten Gemeinden und Stadtteilen. Gefördert werden Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden. Maximal kannst Du einen Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro erhalten. Du musst dafür auch die Bundesförderung nutzen, da das Programm aus Niedersachsen nur eine Ergänzung darstellt. Auch hier darfst Du mit der Maßnahme erst beginnen, nachdem Du die Fördermittel beantragt und eine Eingangsbestätigung erhalten hast.
In Nordrhein-Westfalen werden unterschiedliche Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende angeboten. Unter anderem kannst Du für die notwendigen Arbeiten zur Erschließung der Wärmequelle einer Erdwärmepumpe einen Zuschuss erhalten. Dazu zählen Bohrungen für Erdwärmesonden, aber auch die Verlegung von Erdwärmekollektoren. Für Bestandsgebäude beträgt die Förderhöhe 10 Euro pro Bohrmeter für Erdwärmesonden und 6 Euro pro Quadratmeter für Erdwärmekollektoren. Beachte, dass Du den Antrag für die Fördergelder stellen musst, bevor Du den Auftrag für die Maßnahme vergibst.
Wenn Du in Rheinland-Pfalz lebst, kannst Du Dir für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage, aber auch für den Umbau zu barrierefreiem Wohnen und für die energetische Sanierung einen Kredit sichern. Bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt die maximale Kreditsumme bei 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu. Maximal kannst Du aber nur die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten beantragen. Liegt Dein Einkommen unter bestimmten, vom Land festgelegten Grenzen, kannst Du außerdem Tilgungszuschüsse bekommen, die Deine Rückzahlungssumme mindern.
Im Saarland kannst Du im „Programm Wohnraumförderung“ einen zinsgünstigen Kredit für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen, wenn Du gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Jede im Haushalt lebende Person erhöht die Einkommensgrenzen, Kinder werden dabei nochmal zusätzlich gezählt. Du kannst bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren, maximal aber 70.000 Euro als Kreditsumme aufnehmen. Das bedeutet, dass Du 20 Prozent der Kosten mit Eigenkapital zahlen musst. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei einem festen Zinssatz von 1 Prozent über die gesamte Laufzeit. Familien mit Kindern bekommen außerdem einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent. Das bedeutet, dass Dir ein Teil der Schulden erlassen wird. Für das Programm gilt, dass Du das betreffende Haus selbst bewohnen musst und es maximal 180 Quadratmeter groß sein darf. Nutzt Du die Förderung, musst Du das Haus im Anschluss weitere zehn Jahre selbst bewohnen.
Planst Du einen Neubau mit mindestens drei Wohneinheiten, kannst bei der Förderbank des Freistaats Sachsen im Programm „Energie und Speicher“ ein Darlehen für die Installation einer Erdwärmepumpe aufnehmen. Die Kredithöhe beträgt mindestens 35.000 Euro und die Laufzeit 20 Jahre. Die Förderbank gewährt Dir außerdem einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Deine neue Erdwärmepumpe.
Das Land Sachsen-Anhalt bietet Dir für den Wärmepumpeneinbau im Rahmen des Programms "Sachsen-Anhalt MODERN" einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro mit besonders günstigen Zinsen an. Du musst dabei eine alte Heizung austauschen und auch gleich eine effiziente Umwälzpumpe mit einbauen. Außerdem musst Du nach dem Tausch einen hydraulischen Abgleich durchführen. Die Mindestdarlehenssumme beträgt 10.000 Euro und die maximale Laufzeit 30 Jahre. Du darfst mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Du den Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt hast.
Das Förderprogramm ist zurzeit bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Land Schleswig-Holstein bietet im Rahmen des ,,Klimaschutz Förderprogramms" einen Zuschuss für Wärmepumpen, wenn diese auch bereits über die BEG EM gefördert werden. Du bist antragsberechtigt, wenn Dein Erstwohnsitz und der Standort der Maßnahme in Schleswig-Holstein liegen und die Wärmepumpe von einem Fachbetrieb installiert und in Betrieb genommen wird. Der Zuschuss zur Wärmepumpe beträgt bis zu 2.000 Euro, jedoch nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten. Wenn Du Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehst, kannst Du die doppelte Fördersumme erhalten. Du musst den Antrag für den Förderzuschuss stellen, bevor Du den Auftrag für Deine neue Wärmepumpe vergibst.
Um das Meiste an Fördermitteln für Dich rauszuholen, ist es sinnvoll, sich zu den verfügbaren Fördermitteln und den Kombinationsmöglichkeiten beraten zu lassen. Es ist nämlich nicht immer so einfach verständlich, für welche Förderung Du Dich qualifizierst und welche wirklich sinnvoll für Deine Maßnahme ist.
Eine gute Anlaufstelle für die Beratung zu Fördermitteln sind die Verbraucherzentralen der Bundesländer. An rund 900 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Dir zuhause kannst Du Dich zum Energiesparen, zur energetischen Sanierung oder zu Fördermitteln beraten lassen. Die Beratung ist mit maximal 30 Euro sehr günstig und für einkommensschwache Haushalte sogar kostenfrei möglich.
Eine noch umfassendere und individuellere Beratung kannst Du bei einem Energieberater oder Energieberaterin erhalten. Da es auch durchaus sinnvoll ist, eine Energieberatung für die Planung Deiner neuen Heizung zu nutzen, hast Du vielleicht ohnehin schon einen Berater an der Hand. Erforderlich für die Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch ist er aber nicht.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos