Du wohnst zur Miete und hast einen eigenen Gasvertrag? Dann bekommst Du mindestens einmal im Jahr eine Rechnung von Deinem Versorger. Mit einem einzigen Brief kannst Du jetzt einen kleinen Teil davon von Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter zurückfordern.
Der Hintergrund: Wenn Du mit Gas heizt, bezahlst Du auch den CO2-Preis. Der ist wie eine Steuer auf Brennstoffe, die viel Kohlendioxid erzeugen und den Klimawandel befeuern. Wohnst Du zur Miete, kannst Du nicht beeinflussen, ob Deine Wohnung mit einer klimaschädlichen oder -freundlichen Heizung ausgestattet ist. Deshalb muss Deine Vermieterin oder Dein Vermieter jetzt einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, die bisher Du getragen hast.
Forder den Vermieteranteil ein
Gut 3 Mio. Haushalte müssen den Vermieteranteil dabei selbst einfordern: Dich betrifft das, wenn Du eine Gasetagenheizung in Deiner Mietwohnung hast oder wenn Du ein ganzes Haus mietest und der Gasvertrag über Dich läuft.
Wie viel Dein Vermieter von den CO2-Kosten übernehmen muss, ergibt sich aus einem komplizierten Stufensystem. Grob ist es so: In gut sanierten, energieeffizienten Gebäuden ist der Vermieteranteil niedrig. Muss bei Dir dagegen sehr viel geheizt werden, muss der Vermieter bis zu 95% der CO2-Kosten übernehmen.
Wie viel Geld bekommst Du vom Vermieter zurück?
Dafür haben wir einen CO2-Kosten-Rechner für Gasheizungen entwickelt, der für Dich den Betrag ausrechnet, den Du von Deinem Vermieter einfordern kannst. Auch wenn Du vermietest, kannst Du den Rechner nutzen, etwa um die Kostenaufteilung für ein Mehrfamilienhaus zu ermitteln. Du brauchst dafür lediglich die letzte Rechnung von Deinem Gasversorger. Darin findest Du alle Angaben, die Du für den Rechner brauchst – mit Ausnahme Deiner Wohnfläche, die findest Du im Mietvertrag.
Wie viel das ausmacht? Nehmen wir als Beispiel eine Wohnung mit 100 m² Wohnfläche, in der pro Jahr 18.000 kWh Gas zum Heizen benötigt werden – ein überdurchschnittlicher Verbrauch. Für 2023 standen dann knapp 105€ an CO2-Kosten auf der Rechnung. 50% davon muss in diesem Beispiel der Vermieter übernehmen – Du würdest also mehr als 50€ zurückbekommen.
Nutz unser Musterschreiben
Mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument) bittest Du Deinen Vermieter in wenigen Minuten um die Erstattung. Du brauchst nur die Zahlen aus unserem Rechner. Schick das Schreiben per Brief oder E-Mail an Deinen Vermieter, zusammen mit Deiner Gasabrechnung als Nachweis. Sobald Du eine neue Gasabrechnung erhältst, kannst Du das jedes Jahr wieder machen.
Noch ein Tipp: Vielleicht weiß Dein Vermieter noch nichts von der neuen Kostenaufteilung. Sprecht am besten erstmal offen darüber. Du solltest Dich aber nicht scheuen, das Geld ab jetzt regelmäßig einzufordern, etwa aus Angst vor einer Mieterhöhung. Denn beim ersten Mal werden es vielleicht nur 20 oder 30€ sein, in Zukunft wird es aber deutlich mehr. Der CO2-Preis wird sich bis 2026 bereits verdoppelt haben und voraussichtlich weiter stark steigen, wenn die EU ihre Klimaziele erreichen möchte. Langfristig soll so ein Anreiz entstehen – auch für Deinen Vermieter – über eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch nachzudenken, um hohe CO2-Kosten zu vermeiden.
Das gilt für alle anderen
Falls in Deiner Mietwohnung mit Gas, Heizöl oder Fernwärme geheizt wird, sich aber Dein Vermieter um die Heizung kümmert und die Energie einkauft, dann ist dagegen er dafür zuständig, die CO2-Kosten aufzuteilen. Den Vermieteranteil muss er in der Nebenkostenabrechnung von Deinen Kosten abziehen. Prüf nach, ob die Kostenaufteilung in der Abrechnung auftaucht – vielleicht hast Du sie für das Jahr 2023 sogar schon bekommen.
Mehr Infos zum Thema liest Du im Text unter unserem CO2-Kosten-Rechner.