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Tipps & Tricks

Krank im Urlaub: So bekommst Du Geld vom Versicherer zurück

Mit einer privaten Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung schützt Du Dich vor hohen Kosten, falls Du im Urlaub krank wirst. Das Geld musst Du aber oft vorstrecken. Wie Du es zurückbekommst.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Wirst Du im Urlaub krank oder verletzt Dich, ist das nicht nur sehr ärgerlich. Gerade im Ausland kann das auch richtig teuer werden. Denn je nach Urlaubsland kostet zum Beispiel eine Behandlung im Krankenhaus mehrere 10.000€.

Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung reicht selten 

Zumindest in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien, Nordirland und der Schweiz zahlt zwar die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) die Kosten, wenn Du die Europäische Krankenversichertenkarte (die Rückseite Deiner Gesundheitskarte) vorlegst.

Oft zahlt die GKV aber nur einen Teil. Nämlich nur das, was auch die Kran­ken­ver­si­che­rung des Urlaubslands zahlen würde – und das kann viel weniger sein als in Deutschland. Anders als eine private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) zahlt die GKV außerdem für Privatbehandlungen keinen Cent. Gerade in Urlaubsgebieten gibt‘s oft aber nur Privatärztinnen und -ärzte. Auch einen meist sehr teuren Rücktransport nach Deutschland zahlt die GKV nicht – eine PKV nur selten.

Deshalb raten wir Dir dringend zu einer separaten Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung, die all das übernimmt und nicht einmal viel kostet.

Aber wann und wie zahlt die Ver­si­che­rung überhaupt? 

Ambulante Behandlungskosten musst Du in aller Regel vorstrecken. Lass Dir von jeder Praxis oder dem Krankenhaus eine Rechnung in deutscher oder englischer Sprache inkl. Zahlungsbeleg ausstellen. Diese Infos sollte sie enthalten: Deinen Namen, behandelnde Ärztin oder Arzt, Diagnosen, Leistungen, Behandlungstage, Datum und Unterschrift. Die Rechnungen reichst Du nach Deinem Urlaub dann möglichst bald bei Deinem Versicherer ein, z. B. per E-Mail, App oder im Online-Portal. Einige Tage später solltest Du Dein Geld haben.

Stationär im Krankenhaus ist mit besonders hohen Kosten zu rechnen. Keine Sorge, die musst Du nicht vorstrecken: Dein Versicherer kann eine Kostenübernahmegarantie mit dem Krankenhaus vereinbaren, dann rechnet es die Leistungen direkt mit ihm ab. Zur Not organisiert der Versicherer auch einen Rücktransport. Damit das klappt, sollten Du oder Deine Angehörigen direkt bei Aufnahme ins Krankenhaus die Notfall-Rufnummer Deines Versicherers anrufen. Die steht auf der Webseite, dem Ver­si­che­rungsschein oder Du speicherst sie einfach schon vor der Reise als Kontakt auf Deinem Handy.

Und welche Tarife empfiehlt Finanztip?

Für kurze Reisen von einigen Wochen empfehlen wir:

  • Debeka Tarif AR: 8€/Jahr für Einzelpersonen, kein Aufschlag für Senioren 

  • Münchener Verein Tarife 501 (Einzelpersonen) und 502 (Familien): 8,40€/Jahr für Einzelpersonen unter 65 Jahren, 18,60€/Jahr für Ehepaare mit Kindern  

  • TravelSecure (Würzburger) Tarif TravelSecure-AR ohne SB: 33€/Jahr, für unverheiratete Paare mit Kindern

Unsere Emp­feh­lungen für sehr lange Urlaube und Weltreisen liest Du hier

Hol Dir auch Deine Urlaubstage zurück

Übrigens: Wirst Du im Urlaub krank, ist das keine Erholung. Deshalb muss Dir Dein Arbeitgeber für alle Tage, an denen Du krank bist, die Urlaubstage wieder gutschreiben. Wichtig: Du musst Deinem Arbeitgeber aus dem Urlaub sofort melden, dass Du krank bist – und zwar mit ärztlichem Attest gleich am ersten Tag, auch wenn laut Arbeits­vertrag der dritte Tag reicht. Alle Infos dazu liest Du in unserem Ratgeber „Krank im Urlaub“

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