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Pfändung, DHL, Steuererklärung: Das ändert sich im Juli 2025

Neuer Monat, neue Regelungen: Wir haben die wichtigsten Änderungen im Juli 2025 für Dich zusammengefasst.

Redakteurin Anna Karolina Stock
Anna Karolina Stock
Finanztip-Expertin für Private Finanzen
Pfändung, DHL, Steuererklärung: Das ändert sich im Juli 2025

Ab Juli steigen wieder Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Außerdem wird die Steuererklärung bald fällig. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick. 

1. Höhere Pfändungsfreigrenzen

Der sogenannte unpfändbare Betrag (für wichtige Ausgaben wie Miete und Essen) wird zum 1. Juli um mehr als 4 % erhöht. Heißt konkret: Wird Dein Lohn gepfändet, weil Du Schulden hast, darfst Du mehr von Deinem Einkommen behalten.

  • Der monatliche Grundbetrag für Personen ohne Unterhaltspflichten steigt von 1.491,75 auf 1.555 €
  • Für Unterhaltspflichtige steigt die Freigrenze für die erste Unterhaltspflicht (z. B. Dein Kind) auf 585,23 €
  • Für jede weitere Unterhaltspflicht (zweite bis fünfte) steigt die Freigrenze auf 326,04 €

Zum Beispiel: Wenn Du für zwei Personen Unterhalt zahlst, sind monatlich 2.466,27 € Deines Nettolohns vor der Pfändung geschützt. Wenn Du für fünf Personen Unterhalt leisten musst, liegt der unpfändbare Betrag bei 3.444,39 € im Monat.  

2. Höhere Pflege-Beiträge für Rentner

Zum 1. Januar 2025 ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 % gestiegen. Als Rentnerin bzw. Rentner bist Du davon bisher noch nicht betroffen gewesen. Stattdessen wird das Ganze nun rückwirkend im Rahmen der Rentenerhöhung zum 1. Juli verrechnet. 

Im Juli 2025 zahlst Du daher einmalig 4,8 % für den Pflegebeitrag. Ab August beträgt der reguläre Beitragssatz dann 3,6 %. Ggf. kommt noch der Kinderlosenzuschlag oben drauf. Die mittlerweile final bestätigte Rentenerhöhung um 3,74 % wirst Du im Juli daher noch nicht vollständig spüren.

3. Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn Du selbst pflegst und z. B. krank oder im Urlaub bist, kannst Du die sogenannte „Verhinderungspflege“ in Anspruch nehmen. Außerdem kannst Du Leistungen der „Kurzzeitpflege“ beantragen, wenn Pflegebedürftige vorübergehend stationäre Betreuung brauchen. 

Diese Leistungen werden ab dem 1. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, sodass Du flexibel wählen kannst. Außerdem brauchst Du keine „Vorpflegezeit“ von sechs Monaten mehr, um Verhinderungspflege nutzen zu können. 

4. Krankenkassenbeiträge steigen

Zum 1. Juli erhöhen neun gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) ihre Beiträge:

  • IKK Brandenburg und Berlin: von 3,1 auf 4,35 %
  • IKK Innovationskasse: von 3,6 auf 4,3 %
  • EY BKK: von 1,04 auf 2,29 %
  • Securvita: von 3,2 auf 3,9 %
  • BKK Technoform: von 2,49 auf 3,49 %
  • BKK BMW: von 2,9 auf 3,9 %
  • BKK PwC: Erhöht von 2,08 auf 2,4 %
  • Merck BKK: Erhöht von 3,2 auf 3,97 %
  • Karl Mayer BKK: Erhöht von 2,9 auf 3,39 %

Außerdem plant die Bundesregierung, die Krankenkassen mit zinsfreien Krediten in Höhe von 5,6 Mrd. € zu entlasten. Dem muss der Bundestag aber erst noch zustimmen. Laut Gesundheitsministerium wird selbst das aber nicht ausreichen, um weitere Erhöhungen zu vermeiden.

5. Paketversand ins Ausland

Die Preise für DHL-Päckchen und Pakete ins Ausland werden je nach Ziel und Gewicht leicht angepasst:

  • Das Höchstgewicht für Pakete wird unabhängig vom Zielland auf 30 kg vereinheitlicht
  • Päckchen bis 2 kg können nun auch an Ziele außerhalb der EU verschickt werden – die Versandmarke kann allerdings nur online gekauft werden
  • Die “mobile Paketmarke” ist nun auch für Nicht-EU-Länder verfügbar, sodass Du das Versandlabel nicht selbst ausdrucken musst
  • Die Versicherung für internationale Päckchen bis 50 € Warenwert entfällt

6. Steuererklärungsfrist rückt näher

Musst Du die Steuererklärung abgeben, gilt für Dich der 31. Juli 2025 als Deadline. Bekommst Du Hilfe von einer Steuerberaterin, einem -berater oder Lohnsteuerhilfeverein, hast Du bis zum 30. April 2026 Zeit. Machst Du Deine Steuererklärung freiwillig, hast Du vier Jahre Zeit dafür.

Die Steuererklärung machst Du am besten mit einer Steuersoftware oder -App wie Wiso Steuer, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik oder Tax 2025. Für einfache Fälle kannst Du auch die kostenlose App Check24 Steuer nutzen.

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Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita
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