Wusstest Du schon, dass Du Dir Aktien-ETF-Sparpläne staatlich fördern lassen kannst? Es geht um satte 20% Bonus auf Deine Einzahlungen. 2024 steigen die Chancen, dass Du die Bedingungen dafür erfüllst – und zwar deutlich.
Worum geht’s?
Um die Arbeitnehmersparzulage. Diesen staatlichen Zuschuss bekommst Du, wenn Du Geld von Deinem Arbeitgeber oder Deinem Gehalt als vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegst – und das geht auch mit ETFs. Der Zuschuss beträgt bei Aktienfonds 20% auf Einzahlungen bis max. 400€ pro Jahr. Jährlich sind also schonmal bis zu 80€ Zuschuss drin.
Für viele Menschen gab’s bisher aber einen Haken: Du hast den Zuschuss nur bekommen, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) unter 20.000€ im Jahr lag (Paare: 40.000€). Ab 2024 verdoppeln sich diese Einkommensgrenzen auf 40.000 bzw. 80.000€. Laut Finanzministerium erweitert sich der berechtigte Personenkreis damit um über 17 Mio. Menschen.
Dein Bruttoeinkommen ist höher?
Dann kannst Du die Zulage vielleicht trotzdem nutzen. Denn das zvE ist nicht das Bruttoeinkommen. Sondern der Wert, der übrig bleibt, wenn Du vom Bruttolohn Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abziehst. Und das kann jede Menge ausmachen – vor allem bei Familien.
Habt Ihr als Paar mit zwei Kindern z. B. ein gemeinsames Bruttogehalt von 110.000€, ist es gut möglich, dass Euer zvE unter 80.000€ im Jahr liegt.
Berechtigt für den Zuschuss? So findest Du’s raus
Dein aktuelles zvE kannst Du mit diesem Online-Rechner vom Finanzministerium schätzen. Wenn sich bei Dir bei Gehalt, Ausgaben und Freibeträgen in letzter Zeit wenig verändert hat, kannst Du auch einfach in Deinen letzten Steuerbescheid schauen – da steht Dein letztes zvE genau drin.
VL-Sparen geht auch ohne Extra-Geld vom Arbeitgeber
Das Beste kommt aber erst noch: VL-Sparen ist auch möglich, wenn Dein Arbeitgeber Dir gar keine VL zahlt (wie Du prüfst, ob Du Anspruch auf VL hast, liest Du hier): Du kannst auch einfach Dein eigenes Gehalt als VL anlegen.
Dazu brauchst Du ein VL-Depot, das Du separat eröffnen musst. Die Einzahlungen darauf darfst Du aber nicht selbst machen, sonst werden sie nicht als VL anerkannt. Das Geld muss also Dein Arbeitgeber zahlen. Dafür kannst Du einen Teil Deines Gehalts umwandeln lassen. Diesen Teil überweist Dein Arbeitgeber dann nicht netto aufs Girokonto, sondern investiert ihn direkt in das VL-Depot. Das darf er auch nicht ablehnen: Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Teil Deines Gehalts in VL umzuwandeln, wenn Du darum bittest.
Eine gute Summe dafür sind 33,34€ im Monat. Das entspricht den maximal förderfähigen 400€ im Jahr, um die vollen 80€ jährlichen Zuschuss vom Staat zu kassieren.
Fast 500€ extra
Insgesamt bekommst Du damit für die Laufzeit eines VL-Vertrags (6 Jahre Einzahlungsphase + 1 Jahr Ruhezeit, bis Du an Dein Geld kommst) 480€ geschenkt. Dafür musst Du nur sechs Jahre lang in Deiner Steuererklärung angeben, dass Du VL anlegst. Im siebten Jahr kannst Du parallel schon wieder den nächsten VL-Vertrag starten. So entgehen Dir auch da die 80€ nicht.
Wichtig: Die 80€ bekommst Du nicht jährlich ausgezahlt, sondern auf einen Schlag nach Ablauf der sieben Jahre. Vom Zinseszinseffekt profitierst Du bei diesem Betrag also erstmal nicht. Er ist aber ein schöner Bonus on top, der die Rendite Deiner VL-Anlage nochmal steigert.
Am besten reinvestierst Du den Zuschuss dann nach Vertragsende, damit er noch viele Jahre Rendite für Dich erwirtschaftet. Dazu kannst Du ihn inkl. Deiner ETF-Anteile aus dem VL-Vertrag in Dein normales Wertpapierdepot übertragen – das ist günstiger als ein spezielles VL-Depot, das Du zum VL-Sparen aber in aller Regel brauchst.
Mit hohen Kosten musst Du aber auch bei guten VL-Depots nicht rechnen. Wenn Du den staatlichen Zuschuss bekommen kannst, empfehlen wir Dir das Depot von Finvesto mit ETF-Anlage. Das kostet in den ersten sieben Jahren 10€ pro Jahr, danach 20€. Hinzu kommen 0,2% für jede Transaktion. Bei unseren 33,34€ im Monat von oben macht das aber nur 80 ct im Jahr aus. Achtung: Mit unserer zweiten VL-Depot-Empfehlung von Ginmon kannst Du den staatlichen Zuschuss nicht bekommen. Sie ist nur eine Option für Dich, wenn Du die VL vom Arbeitgeber gezahlt bekommst und Dein zvE über 40.000€ liegt.
VL-Bonus Schritt für Schritt: Unsere Anleitung für Dich
Wie Du genau vorgehst, wenn Du selbst VL-Sparen willst, um für Deinen ETF den Zuschuss vom Staat zu kassieren, erklären wir Dir ganz genau in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF). Ausführliche Details zum VL-Sparen inkl. unserer Empfehlungen für günstige VL-fähige ETFs findest Du in unserem Ratgeber. Und wie Du Dir mit einem zweiten VL-Vertrag sogar noch mehr Förderung sichern kannst, liest Du hier.
Ach ja: Vielleicht kennst Du ja jemanden, der sich noch nie mit ETFs beschäftigt hat. Dann leite ihr oder ihm diesen Newsletter weiter. Vielleicht ist der 480€-Bonus ja eine gute Motivation, damit anzufangen.