Grundsteuermessbetrag Grundsteuer: Darum ist der Steuermessbetrag wichtig
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Wie hoch diese ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: Dem Hebesatz – über den Du alle wichtigen Infos in unserem gesonderten Ratgeber findest – und dem Grundsteuermessbetrag. Er steht im Mittelpunkt dieses Ratgebers.
Der Grundsteuermessbetrag, auch nur Steuermessbetrag und manchmal Messbetrag genannt, bestimmt maßgeblich die Höhe der Grundsteuer, die für alle bebauten und unbebauten Grundstücke fällig wird. Für die jährliche Grundsteuer gilt die allgemeine Formel:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Während der Grundsteuermessbetrag ein Eurobetrag ist, ist der Hebesatz eine Prozentzahl. Deine Gemeinde oder Stadt, die am Ende auch die Grundsteuer erhält, legt diese Zahl fest. Für das laufende Jahr muss Deine Gemeinde oder Stadt den Hebesatz bis zum 30. Juni festgelegt haben (§ 25 GrStG). Es gilt: Je höher der Steuermessbetrag und je höher der Hebesatz, desto mehr Grundsteuer musst Du am Ende zahlen.
Ein Beispiel: Dein Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt auf 62,38 Euro festgesetzt. Der Hebesatz Deiner Kommune beträgt 380 Prozent. Achtung: Bei Prozent gilt generell, dass Du dann immer mit dieser Zahl geteilt durch 100 rechnen musst.
Du rechnest deshalb: (62,38 x 380) / 100 = 237,04 Euro.
Deine Grundsteuer beträgt damit 237,04 Euro pro Jahr.
Mehr zur Berechnung der Grundsteuer kannst du im Ratgeber Grundsteuer berechnen nachlesen.
Bevor wir gleich mit dem Grundsteuermessbetrag weiter machen, eine kleine Erinnerung. Viele Immobilieneigentümer wissen es aber sicher ohnehin: Die bisherige Grundsteuer war verfassungswidrig. So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 10. April 2018 entschieden. Deshalb musste sie grundlegend für die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland reformiert werden. Folglich müssen alle Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung für die neue Grundsteuer ab 2025 abgeben.
Wir wissen also jetzt, warum der Steuermessbetrag so wichtig ist. Aber wie wird dieser eigentlich selbst ermittelt? Um das gut verstehen zu können, erklären wir zuerst in aller Kürze im folgenden Kapitel, wie der Grundsteuermessbetrag vor dieser Grundsteuerreform berechnet wurde. Danach erläutern wir, wie das mit dem Steuermessbetrag für die neue Grundsteuer ab 2025 funktioniert.
Mit unserem Grundsteuer A bis Z hast Du alle wichtigen Begriffe zur Grundsteuer leicht erklärt auf einer Seite zum Ausdrucken.
Jahrzehntelang galt die Formel:
Grundsteuermessbetrag = Einheitswert x Grundsteuermesszahl
Was die Begriffe bedeuten, erklären wir kurz.
Er gibt vereinfacht gesagt den steuerlichen Wert des Grundstücks wieder, also eine Zahl in Euro. Weil die Einheitswerte über viele Jahrzehnte nicht aktualisiert wurden, war die Grundsteuer seit 2002 nicht mehr verfassungsgemäß.
Das ist ein Faktor, um verschiedene Formen von Immobilien unterschiedlich bewerten zu können. Normalerweise wird dieser Faktor auch Steuermesszahl genannt und in Promille angegeben, abgekürzt steht dann oft auch zum Beispiel 3,1 v. T., also von Tausend. Da Promille als Einheit im Alltag recht selten vorkommt, am ehesten wohl bei einer Alkoholkontrolle, verwenden wir gelegentlich auch die gebräuchlicheren Prozentzahlen. Die Umrechnung lautet: 1 Promille = 0,1 Prozent.
Die Grundsteuermesszahl lag im Westen Deutschlands meist zwischen 0,26 und 0,35 Prozent, in Ostdeutschland zwischen 0,5 und 1 Prozent.
Beispiel: Der Einheitswert Deines Grundstücks beträgt 48.000 Euro, die Steuermesszahl ist 0,35 Prozent (3,5 Promille). Du rechnest: 48.000 x 0,35 / 100 = 168 Euro. Diese Zahl ist Dein Steuermessbetrag – nach bisherigem Stand bei der Grundsteuer.
Das Grundprinzip des Steuermessbetrags bleibt zwar bei der neuen Grundsteuer ab 2025 gleich: Der steuerliche Wert des Grundstücks wird mit einer Steuermesszahl multipliziert. Aber im Detail wird leider alles noch komplizierter. Das liegt vor allem daran, dass bei der neuen Grundsteuer prinzipiell jedes Bundesland eigene Regeln und Gesetze aufstellen kann. Zwar finden sich immerhin elf der 16 Länder im sogenannten Bundesmodell zusammen, aber selbst bei diesen ist nicht alles gleich.
Die wichtigsten Punkte zu den neuen Regeln:
Wir geben Dir jetzt einen Überblick über die verschiedenen Methoden zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und die Steuermesszahlen in den einzelnen Bundesländern.
In zwölf Bundesländern wird der Grundsteuermessbetrag nach der gleichen Standardformel berechnet. Sie lautet:
Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl
Generell gilt in all diesen Ländern: Die Grundsteuermesszahl wird bei sozialem Wohnungsbau um 25 Prozent reduziert. Allerdings gibt es Unterschiede bei dieser Steuermesszahl selbst. Das sieht im Detail so aus:
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Ben hat ein Haus mit Grundstück in Berlin. Der Grundsteuerwert beträgt 180.000 Euro. Er multipliziert diese Zahl mit der Steuermesszahl von 0,31 Promille: 180.000 x 0,00031 = 55,80 Euro Grundsteuermessbetrag.
Der größte Unterschied der Regeln in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen zu den anderen zwölf Ländern ist, dass es hier keinen Grundsteuerwert für Grundstück und Gebäude gibt, sondern zwei Zahlen, eine für das Grundstück und eine für das Gebäude. Zudem verwenden Hessen und Niedersachsen auch noch einen zusätzlichen Faktor. Das alles macht die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags deutlich komplizierter. Schau einfach auf Dein Bundesland.
Die Steuermesszahl ist standardmäßig 100 Prozent, sie sinkt bei Wohnflächen auf 70 Prozent und bei Denkmalschutz oder Sozialbauten auf 52,5 Prozent.
Für den Grundsteuermessbetrag werden die beiden Äquivalenzbeträge mit der jeweiligen Steuermesszahl multipliziert und beide Zahlen danach addiert.
Wir wollen die Berechnung des Grundsteuermessbetrags an einem Beispiel zeigen:
Heike hat ein Einfamilienhaus in Bayern. Das Grundstück ist 800 Quadratmeter groß, die Fläche des Gebäudes beträgt 135 Quadratmeter.
Äquivalenzbetrag Grundstück: 800 x 0,04 = 32,00 Euro, dieser wird mit der Steuermesszahl 100 Prozent multipliziert, das ergibt 32,00 Euro.
Äquivalenzbetrag Gebäude: 135 x 0,50 = 67,50 Euro, hier wird mit der Steuermesszahl 70 Prozent multipliziert, also 47,25 Euro.
Der Grundsteuermessbetrag beträgt somit 32,00 + 47,25 = 79,25 Euro.
Die gute Nachricht: Außer in Berlin, Bremen und Hamburg hast Du Deinen Grundsteuermessbescheid in der Regel schon bekommen. In den genannten drei Städten stehen aber auch schon die Steuermesszahlen fest. Du kannst also jetzt gut nachprüfen, ob alles seine Richtigkeit hatte. Mehr Details zu diesem Bescheid kannst Du im Ratgeber zum Grundsteuerbescheid nachlesen. Dort erfährst Du auch alles zu den anderen Bescheiden zur Grundsteuer.
Willst Du wissen, wann und wie man Einspruch gegen einen oder mehrere dieser Bescheide einlegst, empfehlen wir den Ratgeber Einspruch Grundsteuer.