Flugverspätung Musterbrief Mus­ter­schrei­ben zur Entschädigung bei Flugverspätung

Vorlage für ein Mus­ter­schrei­ben

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Ab drei Stunden Flugverspätung stehen Dir zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu. Erstelle mit unserem Musterbrief das passende Anschreiben.

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So füllst Du unser Mus­ter­schrei­ben aus

Wende Dich immer an das ausführende Luftfahrtunternehmen im Sinne der Verordnung. Der EuGH stellte klar: Ausführendes Luftfahrtunternehmen ist das Unternehmen, das für eine bestimmte Flugroute ein Angebot gemacht hat. Damit trägt es die Verantwortung für den Flug, auch bei einer großen Verspätung. Chartert also eine Fluggesellschaft einen Flieger samt Besatzung, bleibt sie trotzdem in der Verantwortung – auch bei Entschädigungen für Verspätungen (EuGH, Urteil vom 4. Juli 2018, Az. C-532/17).

Kopiere die Textfelder in Dein Briefdokument oder trage die entsprechenden Daten im ausgedruckten Formular ein. Wähle bei 1. die Entschädigung aus, die Dir entsprechend der Flugstrecke zusteht. Wenn der Flieger mindestens fünf Stunden Verspätung hatte und Du die Reise nicht angetreten hast, kannst Du Dir die Flugkosten erstatten lassen. Trage den Ticketpreis in diesem Fall unter Punkt 2 ein. Weitere entstandene Kosten, zum Beispiel für Verpflegung während der Wartezeit, kannst Du unter Punkt 3 eintragen. Setze eine Frist von etwa zwei Wochen. Unterschreibe das Dokument und schicke es per Post an die ausführende Fluggesellschaft.

Distanz ermitteln - Die Entfernung zwischen Abflugort und Zielflughafen ist nach der Methode der Großkreis-Entfernung zu bestimmen. Damit lässt sich die kürzeste Flugverbindung ermitteln (Art. 7 Abs. 4 VO). Einen Rechner für die Flugstrecke findest Du zum Beispiel unter luftlinie.org oder airmilescalculator.com, der auch ein Ergebnis bei ein oder zwei Zwischenstopps berechnet.

Wichtig: Bei einem Zwischenstopp darfst Du die einzelnen Teilstrecken nicht addieren (EuGH, Urteil vom 7. September 2017, Az. C-559/16). So schreibt es auch die Europäische Kommission in ihren Leitlinien für die Auslegung der Fluggastrechte-Verordnung vom 10. Juni 2016 (Seite 21). Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich bei einem Flug mit Anschlussflug nach der Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielflughafen und nicht nach der tatsächlich zurückgelegten Strecke.

Verspätung herausfinden - In aller Regel wissen Fluggäste sehr genau, wieviel Verspätung ihr Flug hatte. Um die Verspätung zu berechnen, gilt: Als Ankunft zählt das Öffnen von mindestens einer Tür; vorausgesetzt, dass die Passagiere das Flugzeug verlassen können. Das hat der Europäische Gerichtshof im September 2014 entschieden (Az. C-452/13).

Mus­ter­schrei­ben Flugverspätung

Nutze unser Musterbrief für das passende Anschreiben bei einer Flugverspätung.

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Bei welcher Verspätung gibt es eine Ausgleichszahlung?

Ab einer Verspätung von drei Stunden kannst Du von der Fluggesellschaft Geld bekommen, sofern Du in einem europäischen Land gestartet bist. Das Gleiche gilt, wenn Du in einem EU-Mitgliedstaat gelandet bist und die Airline ihren Sitz in Europa hat. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Verspätung und der Länge Deines Flugs.

  • Bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometern: 250 Euro.
  • Bei EU-Flugstrecken von mehr als 1.500 Kilometern oder wenn der Flug von einem Flughafen eines Nicht-EU-Staates startet oder dort landet und die Entfernung zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern beträgt: 400 Euro.
  • Bei Strecken über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU: 600 Euro. Hat sich der Flug um höchstens vier Stunden verspätet, darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen.

Um eine Entschädigung zu bekommen, musst Du den verspäteten Flug nicht angetreten haben. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Die beklagte Fluggesellschaft hatte dem Passagier am Flughafen vor dem Abflug mitgeteilt, dass sich die Maschine verspäten und deshalb erst am nächsten Tag fliegen werde. Der Fluggast trat den Flug daraufhin nicht an, verlangte aber zu Recht eine Entschädigung (Urteil vom 26. April 2016, Az. 12 C 328/15).

Anschlussflug verpasst - Die Fälle mit verpasstem Anschlussflug sind meist besonders kompliziert. Falls Du aufgrund einer Verspätung Deinen Anschlussflug verpasst und deshalb verspätet ankommst, kannst Du einen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben. Das gilt auch für den Fall, dass der Anschlussflug außerhalb von Europa stattfand. Allerdings musst Du die Flüge zusammen gebucht haben (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018, Az. C‑537/17).

Wichtig: Auch wenn der Flug schon etwas zurückliegt, kannst Du Deine Ansprüche noch geltend machen. Nach deutschem Recht verjähren Deine Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, erst nach drei Jahren.

Tipps: So verhältst Du Dich bei einer Flugverspätung 

  • Lasse Dir die Verspätung mit Begründung am Flughafen schriftlich bestätigen. Erfährst Du keinen Grund, fordere auf jeden Fall die Entschädigung.
  • Hebe alle Quittungen für Essen, Trinken, Taxi oder Hotel auf.
  • Tausche mit anderen Reisenden die Kontaktdaten aus.
  • Auch wenn der Flug schon etwas zurückliegt, kannst Du Deine Ansprüche noch geltend machen. Erst nach drei Jahren verjähren Deine Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist.

Muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen zahlen?

Eine Fluggesellschaft muss nichts zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände zu der Verspätung geführt haben.

Wetter - Extrem schlechtes Wetter ist grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand. Fehlte aber das Enteisungsmittel oder war die Maschine nicht angemessen auf den bevorstehenden Winter vorbereitet, liegt das in der Verantwortung der Fluggesellschaft (OLG Brandenburg, Urteil vom 19. November 2013, Az. 2 U 3/13 Hs).

Achtung: Fluggesellschaften behaupten manchmal einfach, es sei schlechtes Wetter gewesen, für das die Airline nichts könne. Aber das schlechte Wetter muss sich auf den gebuchten Flug beziehen. Ist der Flieger nicht rechtzeitig da, weil er an einem anderen Flughafen gestartet ist und dort mit schlechtem Wetter zu kämpfen hatte, lässt das den Entschädigungsanspruch aus unserer Sicht nicht entfallen. In diesen Fällen brauchst Du in der Regel Unterstützung. Du kannst Dich beispielsweise an ein Fluggasthelfer-Portal wenden.

Sicherheitsrisiken - Auch politische Instabilität oder unvermeidbare Sicherheitsrisiken sind Beispiele für außergewöhnliche Umstände.

Vogelschlag - Beruht die Verspätung auf einem Zusammenstoß mit Vögeln, liegt grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand vor. So hat es der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2013 bewertet (Urteil vom 24. September 2013, Az. X ZR 160/12; LG Darmstadt, Urteil vom 21. Oktober 2015, Az. 7 S 176/14).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai 2017 ebenfalls so entschieden. Er weist allerdings darauf hin, dass die Fluggesellschaft auch nach einem Vogelschlag alles tun muss, um die Verspätung zu verhindern (Az. C-315/15). Inspektionen und Reparaturen müssen zügig erfolgen. Eine zweite Inspektion, die in dem konkreten Fall durchgeführt wurde, war aus Sicht des EuGH nicht erforderlich. Auch wenn der Vogelschlag selbst ein außergewöhnlicher Umstand ist, kann Passagieren unter Umständen eine Entschädigung zustehen.

Maus an Bord - Führt eine Maus (oder mehrere Mäuse) im Flugzeug dazu, dass sich die Maschine um mehr als drei Stunden verspätet, steht den Fluggästen grundsätzlich auch eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen (AG Frankfurt, Urteil vom 20. April 2017, Az. 30 C 2105/16). Das hatte das Amtsgericht Düsseldorf noch anders gesehen (Urteil vom 8. Oktober 2014, Az. 47 C 17099/13).

Streik - Ein Streik der Piloten oder Fluglotsen gilt als außergewöhnlicher Umstand, so dass die Fluggesellschaft nicht zahlen muss. Aber nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lässt nicht jeder Streik automatisch Ausgleichszahlungen entfallen (Urteil vom 17. April 2018, Az. C-195/17 u.a.). Es hängt immer vom Einzelfall ab, ob der Streik dem normalen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist und ob die Situation für die Fluggesellschaft beherrschbar war.

Unser Rat: Fordere auch bei einem Streik eine Ausgleichszahlung. Die Airline muss beweisen, dass es sich bei dem konkreten Streik um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt hat.

Wilder Streik - Im Herbst 2016 meldeten sich bei Tuifly viele Mitarbeiter krank, nachdem das Management angekündigt hatte, das Unternehmen umzustrukturieren. Die Fluggesellschaft konnte die Mitarbeiter kurzfristig nicht ersetzen und musste zahlreiche Flüge streichen oder es kam zu großen Verspätungen. Die Airline lehnte jegliche Ausgleichszahlungen ab, da es sich um einen wilden Streik gehandelt habe. Zu Unrecht, wie die Richter des Europäischen Gerichtshofs urteilten. Die Krankheitswelle bei Tuifly sei kein außergewöhnlicher Umstand gewesen (Urteil vom 17. April 2018, Az. C-195/17 u.a.).

Computerausfall am Terminal - Fallen alle Abfertigungssysteme und Computer an einem Flughafen-Terminal aus, muss die Fluggesellschaft keinen Ausgleich zahlen, falls sich der Flug deshalb verspätet hat. Dafür kann die Airline nichts, sie darf sich auf außergewöhnliche Umstände berufen (BGH, Urteile vom 15. Januar 2019, Az. X ZR 15/18 und X ZR 85/18).

Bist Du nicht sicher oder kennst Du die Hintergründe der Verspätung nicht, dann fordere eine Ausgleichszahlung. Im Zweifel muss die Airline nachweisen, dass sie die Umstände tatsächlich nicht zu verantworten hatte. Übrigens: Ein technischer Defekt ist keine Ausrede. Auch bei einer Überbuchung sind die Gründe ohne Belang.

Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Nutze unseren eigens entwickelten Rechner, um einschätzen zu können, was Dir bei Flugverspätung zusteht. Am Ende erhältst Du einen kurzen Überblick, welche Ansprüche Du wahrscheinlich hast. Du kannst Dir ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Mus­ter­schrei­ben herunterladen.

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