Kfz-Steuer So kannst Du bei der Kfz-Steuer sparen
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Für Dieselautos zahlt man höhere Steuern, für Benziner niedrigere und für E-Autos gar keine. Das klingt einfach! Doch bei der Kfz-Steuer steckt der Teufel im Detail. Und die mittlerweile siebte (!) Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes brachte ab dem Jahr 2021 einen neuen Steuertarif mit sieben Stufen und weitere Änderungen. Wie Du am besten den Überblick behältst und was Du tun musst, um Kosten bei der Kfz-Steuer einzusparen, erfährst Du in diesem Ratgeber. Willst Du wissen, wie Du eine günstige Kfz-Versicherung findest, empfehlen wir Dir den Ratgeber zur Kfz-Versicherung.
Das erste Kriterium für die Höhe der Kfz-Steuer ist das Datum der Erstzulassung des Wagens. Wie alt Dein Auto ist, entscheidet, welches Berechnungsverfahren zum Einsatz kommt und wie viele Informationen benötigt werden.
Wir werden Dir weiter unten zeigen, wie die einzelnen Verfahren funktionieren und wie Du selbst die Kfz-Steuer berechnen kannst. Aber es geht auch wesentlich komfortabler.
Mit einem Kfz-Steuer-Rechner kannst Du sehr schnell die Steuer für Dein Auto berechnen. Da es im Internet recht viele davon gibt, sprechen wir als Finanztip die folgende Empfehlung aus: Nutze den offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Dort wählst Du die zuerst die Fahrzeugart aus, bei Pkw musst Du dabei auf das Datum der Erstzulassung (EZ) achten und anschließend auf die Antriebsart, also Benziner mit Otto-Motor oder Diesel. Danach folgen je nach Erstzulassung noch Fragen nach Emissionsklasse, Hubraum und CO2-Wert. Das sind alles Daten, die Du zum Beispiel in Deinem Fahrzeugschein findest, der mittlerweile offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil I“ heißt.
Hast Du alles eingegeben, siehst Du die Höhe der Kfz-Steuer. Beachte, dass es sich dabei um einen Betrag pro Jahr handelt.
Hinweis: Auch wenn es sich um den offiziellen Rechner des BMF handelt, ist immer die Zahl maßgeblich, die in Deinem Steuerbescheid zur Kfz-Steuer steht. Ist der Eurobetrag dort höher als die mit dem Kfz-Steuer-Rechner ermittelten Zahl, solltest Du genauer hinsehen.
Vielleicht willst Du aber vor dem Kauf wissen, wie hoch Deine Kfz-Steuer sein wird. Da ist das Zusammentragen der Daten etwas schwieriger, denn einen Fahrzeugschein hast Du ja noch nicht. Erfrage deshalb vor einem Autokauf die entsprechenden Werte beim Händler oder recherchiere im Internet.
Diese Recherche solltest Du auf jeden Fall machen. Denn wenn Du zum Beispiel zwischen zwei Wagen schwankst und der eine 200 Euro und der andere 400 Euro Kfz-Steuer im Jahr kostet, sind das auf zehn Jahre gerechnet 2.000 Euro Unterschied.
Natürlich macht die Kfz-Steuer in vielen Fällen trotzdem nur einen relativ kleinen Teil der Kosten für ein Auto aus, denn es gibt noch den Kaufpreis, die Kfz-Versicherung und laufende Kosten wie für den Sprit, Inspektionen und Reparaturen.
Aber gerade bei einem relativ günstigen, älteren Gebrauchtwagen steigt der Anteil der Steuer und Du solltest unbedingt genau rechnen – also bevor Du den Wagen kaufst.
Schauen wir uns zuerst die Unterschiede bei Benzinern und Dieselfahrzeugen in einem Beispiel an.
Wir nehmen einen VW Golf mit 1.390 Kubikzentimeter Hubraum. Bei einer Erstzulassung 2013 zahlst Du laut des Kfz-Steuer-Rechners des BMF 106 Euro Steuer pro Jahr. Wurde dieser im Zeitraum zwischen 2014 bis 2020 erstmalig zugelassen, steigt die Kfz-Steuer auf 136 Euro.
Nehmen wir jetzt den gleichen Golf, aber in der Diesel-Version: Wurde dieser 2013 erstmals zugelassen, zahlst Du 211 Euro. Bei einer Erstzulassung in den Jahren von 2014 bis 2020 sind es 241 Euro.
Die Kfz-Steuer liegt in diesem Beispiel beim Diesel immer 105 Euro höher als beim Benziner.
Generell gilt, dass bei einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 für einen Diesel pro angefangene 100 Kubikzentimeter 7,50 Euro mehr Kfz-Steuer fällig werden als für einen vergleichbaren Benziner. Bei einem Hubraum von knapp 3.000 Kubikzentimetern sind das also schon 225 Euro mehr für den Diesel, pro Jahr.
Wurde der Wagen vor dem 1. Juli 2009 zugelassen, kann sowohl die Kfz-Steuer als auch der Unterschied zwischen Benziner und Diesel deutlich höher sein. Denn die Werte sind hier abhängig von der sogenannten Schadstoffklasse.
Jetzt nehmen wir auch noch E-Autos für den Vergleich hinzu. Für diese gilt für zehn Jahre, aber längstens bis zum 31. Dezember 2030 eine Befreiung von der Kfz-Steuer (§ 3d KraftStG). Als Beispiel dient ein SUV von BMW.
An dieser Stelle aber noch mal zur Erinnerung: Generell gilt, dass die Kfz-Steuer bei teureren Autos nicht so stark ins Gewicht fällt. Hier im Beispiel des SUV dürfte das bei Listenpreisen um die 70.000 Euro dann auch so sein.
Wenn man Leute fragt, wie hoch ihre Kfz-Steuer ist, wissen sie das oft nicht. Das hat zwei gute Gründe:
Wenn Du also wissen willst, wie hoch eigentlich Deine Kfz-Steuer ist, musst Du entweder den Steuerbescheid raussuchen – oder in Deinen Kontoauszügen nach der Abbuchung schauen.
Lange Jahre kümmerten sich die Bundesländer um die Verwaltung der Kfz-Steuer. 2009 übernahm das der Bund und „beauftragte“ schließlich 2014 die Zollverwaltung mit dieser Aufgabe.
Das führte in der Übergangszeit zu vielen Problemen, denn zuvor hatten die Finanzämter die Steuer festgesetzt und erhoben. Was eigentlich gut geklappt hatte. Anders hingegen beim Zoll: Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs haben einige Hauptzollämter in der Anfangszeit viele falsche, verwirrende oder praktisch unverständliche Bescheide verschickt. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, doch solltest Du deinen Steuerbescheid kritisch überprüfen. Benutze dafür den Kfz-Steuer-Rechner des BMF – und lege gegen einen falschen Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch ein.
Wende Dich bei Fragen an den Zoll. Dieser sollte alles zur Kfz-Steuer vor Erwerb oder Umrüstung eines Fahrzeugs wissen. Zudem erfährst Du dort das Wichtigste zu Berechnung, Zahlungsweise, Fälligkeit sowie zu Begünstigungen und Befreiungen von der Steuer.
Auf dieser Seite sind alle Kommunikationsmöglichkeiten beschrieben. Du kannst zum Beispiel anrufen, werktags von 8 bis 17 Uhr unter 0351/44 834 550 oder 0228/30 326 010, oder per E-Mail unter kfz-steuer@zoll.de Kontakt aufnehmen. Seit Kurzem kannst Du es auch mit einem Chatbot namens Lina probieren.
Konkrete Anträge zu Deinem Steuerfall musst Du hingegen an Dein örtlich zuständiges Hauptzollamt richten. Dort kannst Du zum Beispiel einen Antrag auf Befreiung oder Begünstigung stellen. Bist Du schwerbehindert, kannst Du einen Antrag auf Steuerbegünstigung bei einer Kontaktstelle des Zolls abgeben. Welche zuständig ist, erfährst Du auf der Homepage des Zolls.
Willst Du ein Fahrzeug ab- oder ummelden, musst Du Dich dagegen an die Zulassungsstelle wenden. Das gilt auch, wenn sich Deine Adresse ändert, weil Du umgezogen bist.
Du weißt jetzt, wie Du vor dem Autokauf die Kfz-Steuer berechnest und wo Du Hilfe finden kannst. Es folgen in diesem Kapitel einige Tipps, wie Du auf anderen Wegen weniger Kfz-Steuer zahlen könntest. Bedenke, dass nicht jeder Tipp für Dich passen dürfte.
Auch für ein vormaliges Hybridfahrzeug, das jetzt ausschließlich mit elektrischem Antrieb funktioniert, kannst Du Dich von der Kfz-Steuer befreien lassen, der Umbau muss bis zum 31. Dezember 2025 stattgefunden haben (§ 3d KraftStG).
Eine andere Umbaumöglichkeit betrifft ältere Benziner: Für Modelle, die nach dem alten System in der Schadstoffklasse Euro 1 besteuert werden, kann es sich finanziell lohnen, einen Kaltlaufregler einbauen zu lassen. Der Einbau bewirkt, dass der Motor schneller auf Betriebstemperatur kommt. Dadurch wird der Kraftstoff leichter verbrannt, und der Motor hat bessere Abgaswerte.
Für den Wagen bedeutet das einen Sprung in die günstigere Schadstoffklasse 2 oder D3. Kaltlaufregler kosten zwischen 130 und 160 Euro, hinzu kommen die Kosten für den Einbau. Wichtig: Du solltest das Element keinesfalls selbst einbauen. Denn die Zulassungsbehörde wird die Schadstoffklasse nur dann umschreiben, wenn Du die Einbaubestätigung eines Fachbetriebs vorlegen kannst. Die Behörde informiert auch das Hauptzollamt über die Änderung.
Für Dieselfahrzeuge kann sich insbesondere der Einbau eines neuwertigen Katalysators positiv bei der Kfz-Steuer auswirken. Allerdings können hier die Nachrüstkosten relativ hoch ausfallen.
Die Kfz-Steuer solltest Du jährlich in einem Betrag zahlen. Das ist – übrigens wie bei der Kfz-Versicherung – am günstigsten. Zahlst Du in Raten, verlangt die Behörde einen Aufschlag von 3 bis 6 Prozent.
Grundsätzlich gilt: Der Zoll zieht die Kfz-Steuer für zwölf Monate im Voraus ein. Übersteigt die Steuer 500 Euro, kannst Du zwar eine halbjährliche Zahlung beantragen, das kostet aber 3 Prozent mehr. Dieser Aufschlag verdoppelt sich auf 6 Prozent, wenn Du vierteljährlich zahlen möchtest. Möglich ist das quartalsweise Zahlen aber ohnehin nur, wenn Deine Kfz-Steuer insgesamt mehr als 1.000 Euro beträgt (§ 11 KraftStG).
Bist Du schwerbehindert, kannst Du Dich als Fahrzeughalter auf Antrag entweder komplett oder zu 50 Prozent von der Kfz-Steuer befreien lassen (§3a KraftStG).
Eine komplette Steuerbefreiung kann es geben bei den Merkmalen „H“ (hilflos), „BI“ (blind/sehbehindert) und „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung). Sie wirkt sich nur auf ein Kraftfahrzeug aus, das auf Dich als Schwerbehinderten zugelassen ist. Im Fahrzeugschein wird vermerkt, ob Du als Schwerbehinderter eine Steuervergünstigung für Dein Auto bekommst.
Die Ermäßigung um 50 Prozent kommt infrage, wenn Du als Schwerbehinderter gehbehindert bist und das Merkmal „G“ im Schwerbehindertenausweis hast. Das Gleiche gilt, falls Du gehörlos bist und das Merkmal „GI“ hast. Um die Ermäßigung für Dein Fahrzeug zu bekommen, musst Du dann aber auf das Recht zur kostenlosen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.
Achtung: Der Steuervorteil ist personengebunden. Für den Fall, dass nicht die schwerbehinderte Person selbst fährt, müssen die Fahrten ihrer Beförderung dienen. Die Steuervergünstigung steht nur ihr zu. Fallen die Voraussetzungen für die Vergünstigung weg, muss dies dem Hauptzollamt sofort schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt dies als Steuerhinterziehung.
Wenn man die Gesamtkosten eines Autos addiert, dann ist die Kfz-Steuer, wie bereits oben erwähnt, oft eher eine Position von geringerer Höhe. Allerdings fällt sie jedes Jahr an und gehört daher zu einer vollständigen Kalkulation dazu. Viel mehr Spielraum für Einsparungen hast Du bei anderen Kosten, beispielsweise der Kfz-Versicherung. Noch mehr kannst Du oft sparen, wenn Du ohne eigenen Wagen auskommst und auf Carsharing umsteigst.
Wir skizzieren Dir jetzt die Kfz-Steuer für andere Kraftfahrzeuge, die steuerlichen Regelungen dazu stehen in den Paragrafen 9 bis 10b Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und sich in einem erhaltenswerten Zustand befinden, können ein H-Kennzeichen bekommen. Für solche historischen Fahrzeuge gibt es eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,73 Euro, für Motorräder 46,02 Euro. Details hierzu erfährst Du im Ratgeber zu Oldtimern.
Wir hatten es bereits erwähnt, jetzt kommen die Details zu E-Autos: Bei einer Erstzulassung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs ab dem 18. Mai 2011 ist der Wagen maximal zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2030. Das Mitte 2016 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität dehnt diese Regelung auf umgerüstete Fahrzeuge aus. Demnach gilt die Steuerbefreiung auch, wenn ein Fahrzeug ab dem 18. Mai 2016 so umgerüstet wurde, dass es emissionsfrei fährt. Die Steuerbefreiung muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Je früher Du ein E-Auto neu anmeldest, umso länger kannst Du also von der Steuerbefreiung profitieren. Ist diese abgelaufen, richtet sich die Steuer für Elektroautos nach deren Gesamtmasse und wird um die Hälfte ermäßigt.
Achtung: Hybrid-Fahrzeuge sind von der Steuerbefreiung ausgenommen. Es muss sich um einen reinen Elektroantrieb handeln.
Flankiert wird die Kfz-Steuerbefreiung mit Vorteilen bei der Lohnsteuer. So dürfen Arbeitnehmer ihr Elektroauto beim Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei aufladen. Um den Neukauf von E-Autos anzukurbeln, gab es zudem bis Ende 2022 Kaufprämien von bis zu 9.000 Euro. 2023 sank dieser Wert auf maximal 4.500 Euro. Eigentlich sollte diese spezielle Förderung noch bis Ende 2024 laufen. Doch im Rahmen des Sparpakets der Bundesregierung lief diese fast von einem Tag auf den anderen schon am 17. Dezember 2023 aus. Nur bis zu diesem Datum konntest Du die Förderung beantragen, allerdings auch nur, wenn Du das E-Auto bis zum Stichtag bereits angemeldet hattest. Alle bis zum Stichtag eingegangenen Anträge sollen immerhin noch bearbeitet werden.
Kaufe oder lease einen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen: Im Zeitraum 2019 bis 2030 musst Du deutlich weniger Steuern für den geldwerten Vorteil zahlen. Dein Arbeitgeber kann die Berechnungsgrundlage, den Bruttolistenpreis, halbieren. Fahrtenbuchnutzer setzen entsprechend die Hälfte der Kosten an. Für ein ab 2020 erstmals überlassenes E-Auto ohne CO2-Ausstoß fallen monatlich sogar nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises an. Mehr dazu findest Du im Ratgeber Dienstwagen versteuern.
Für Fahrzeuge, die mit Autogas oder Erdgas fahren, gibt es übrigens keine spezielle Ermäßigung bei der Kfz-Steuer. Dafür war der Kraftstoff billiger: Fahrer, die Autogas (LPG) tanken, bekamen seit Ende 2018 an der Zapfsäule einen Rabatt auf die Energiesteuer. Seitdem stieg die Steuer jährlich um 20 Prozent, bis im Jahr 2023 der reguläre Steuersatz von 22,09 Cent pro Liter für Flüssiggas fällig wurde.
Das Steuerprivileg für die rund 100.000 Erdgas-Fahrzeuge blieb hingegen nur bis Ende 2023 bestehen. Seitdem steigt auch die Steuer auf Erdgas (CNG/LNG) jedes Jahr an. Ab 2027 sind es dann 31,80 Euro pro Megawattstunde (§ 2 EnergieStG).
Diese Fahrzeuge werden bei der Kfz-Steuer nach Hubraum besteuert. Leichtkrafträder bis maximal elf Kilowatt und 125 Kubikzentimeter sind steuerfrei. Das gilt auch für Krafträder, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde haben. Bei größeren Maschinen verlangt der Fiskus 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum.
Wenn das Fahrzeug zu Wohnzwecken genutzt werden kann, könnte es als Wohnmobil zugelassen werden. Zur Mindestausstattung gehören: fest eingebaute Schlafplätze, wozu auch umgeklappte Sitze zählen; eine Sitzgelegenheit mit Tisch; eine Küche mit Kochstelle und Spüle sowie Stauraum. Die Kfz-Steuer bemisst sich nach dem Fahrzeuggewicht und der Schadstoffklasse.
Beispiel: Für einen Caravan mit einem Gesamtgewicht von 2.700 Kilogramm in der Schadstoffklasse S2 und einem Gewicht bis 2.000 Kilogramm zahlt der Besitzer 24 Euro je angefangene 200 Kilogramm, das sind 240 Euro. Über 2.000 Kilogramm zahlt er weitere 10 Euro pro angefangene 200 Kilogramm, das macht noch einmal 40 Euro. Insgesamt kommt der Halter so auf eine Jahressteuer von 280 Euro.
Allein nach Gewicht wird die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuganhänger berechnet: Für je 200 Kilogramm sind 7,46 Euro fällig, bis zu einer Höchstgrenze von 373,24 Euro. Mit einem grünen Kennzeichen kann ein Anhänger steuerfrei genutzt werden. Das gilt für Anhänger
Die Steuer für Lkw, Busse und andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bemisst sich ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht und erhöht sich in 200 Kilogramm-Schritten. Der Tarif ist gewichtsmäßig gestaffelt, sodass schwerere Lastwagen progressiv besteuert werden. Zudem fließen in die Steuerberechnung auch noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.
Während Lkw nach Gewicht besteuert werden, galt dies zwischenzeitlich nicht für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Das sind Autos, die mehr Sitzfläche bieten als Fläche zum Gütertransport. Diese etwas umständliche Regelung hat sich in der Praxis nicht bewährt und zu vielen Fehlern geführt. Auch diese sogenannten leichten Nutzfahrzeuge werden seit 2021 wieder nach Gewicht besteuert und sind damit im Normalfall günstiger. Davon profitieren vor allem Handwerksbetriebe und Familien. Sie setzen häufig solche Fahrzeuge ein, mit denen sie sowohl Menschen als auch Güter transportieren können.
Klingt so ähnlich wie die leichten Nutzfahrzeuge, gemeint sind an dieser Stelle aber Quads, Trikes und ähnliche Fahrzeuge. Hier spielen für die Ermittlung der Kfz-Steuer der Schadstoffausstoß, der Hubraum und die Antriebsart, also Otto- oder Dieselmotor, eine Rolle.
Steuerbefreit sind Omnibusse sowie Fahrzeuge, die ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Details sind auf der Homepage des Zolls beschrieben.
Achtung: Die Bundesregierung hatte Mitte Dezember 2023 angekündigt, die Steuerbefreiung für Traktoren und andere Fahrzeuge in Land- und Forstwirtschaft im Zuge des Sparpakets ab 2024 zu streichen. Auch die Vergünstigungen für Agrardiesel sollten wegfallen.
Nach Protesten ruderte die Ampelkoalition Anfang Januar 2024 aber zurück. Demnach bleibt es bei dieser eben genannten Steuerbefreiung. Allerdings werden die Subventionen für Agrardiesel nun schrittweise bis 2026 zurückgefahren. Bis Ende Februar 2024 gab es für Agrardiesel je Liter eine Steuerermäßigung von 21,48 Cent. Im Zeitraum von 1. März bis 31. Dezember 2024 sind es nur noch 12,89 Cent je Liter. 2025 wird es mit 6,44 Cent je Liter noch weniger und ab 2026 gibt es die Subvention gar nicht mehr (§ 57 EnergieStG).
Du weißt aus den ersten fünf Kapiteln das Wichtigste zur Kfz-Steuer. Wir wollen Dir zusätzlich noch erklären, wie die Berechnung der Kfz-Steuer funktioniert. Nicht immer geht das an dieser Stelle bis ins letzte Detail, aber für die meisten Autos schon. Zudem geben wir Dir weitere Hintergrundinformationen zum Thema.
Für alle Autos, die bis einschließlich 4. November 2008 zugelassen wurden, sind allein Größe des Hubraums und Schadstoffklasse ausschlaggebend. Den Hubraum kannst Du unter anderem im Fahrzeugschein ablesen. Die Schadstoffklasse Deines Wagens ergibt sich aus einer Schlüsselnummer, die Du ebenfalls im Fahrzeugschein findest. In diesem PDF-Dokument des BMF kannst Du ablesen, welche Schlüsselnummer welcher Schadstoffklasse entspricht.
Wurde Dein Auto zwischen dem 5. November 2008 und dem 31. Dezember 2020 zugelassen, wird es komplizierter.
Schritt 1: Ermittle zunächst den sogenannten Sockelbetrag, den der Hubraum Deines Autos vorgibt. Für einen Benziner fallen je angefangene 100 Kubikzentimeter 2 Euro an, für einen Diesel 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter.
Schritt 2: Berechne dann den Anteil für die CO2-Emission. Grundsätzlich beträgt dieser 2 Euro pro Gramm. Allerdings gibt es Freibeträge, die sich je nach dem Jahr der Erstzulassung unterscheiden:
Schritt 3: Addiere nun den Sockelbetrag und den Anteil für den Kohlendioxid-Ausstoß.
Dieselautos mit einem hohen Kohlendioxidausstoß werden somit immer am höchsten besteuert.
Der VW-Abgasskandal hat Manipulationen der Autohersteller beim Festlegen des CO2-Ausstoßes ans Licht gebracht. Daher wird seit September 2018 ein neues Testverfahren zur Bestimmung der Kfz-Steuer verwendet: Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP).
Beim zuvor genutzten Verfahren hatten die Hersteller mehr Möglichkeiten, künstlich gute Werte auf dem Prüfstand zu erzeugen. Das WLTP-Verfahren hingegen schreibt Messungen vor, die sich mehr an wirklichen Fahrbedingungen orientieren. Raus kommen dann Abgasangaben, die dem Ausstoß im realen Straßenbetrieb zumindest ähnlich sind. Die Folge: Eine höhere Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer, also höhere Kosten. Unter anderem die Europäische Union hat die WLTP-Methode mittlerweile als verbindlich eingeführt.
Je nach Datum der Neuzulassung Deines Autos gilt ein anderes Berechnungsverfahren. Hier eine Orientierung:
In der folgenden Tabelle kannst Du ablesen, wie sich die steuerliche Belastung beim CO2-Ausstoß im Laufe der Jahre verändert hat. Bedenke, dass für die eigentliche Kfz-Steuer immer noch der Sockelbetrag hinzukommt. Also 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Benzinern und entsprechend 9,50 Euro bei Diesel-Pkw.
Erstzulassung | CO2-Anteil in g/km | Kosten |
---|---|---|
01.07.2009 bis 31.08.2018 | Freibeträge ab: 2014: 95 g/km | 2,00 € |
01.09.2018 bis 31.12.2020 | Freibetrag: 95 g/km | 2,00 € nach WLTP-Verfahren |
ab 2021 steigender Steuertarif | 95 - 115 g/km | 2,00 € |
| 115 - 135 g/km: | 2,20 € |
| 135 - 155 g/km: | 2,50 € |
| 155 - 175 g/km: | 2,90 € |
| 175 - 195 g/km: | 3,40 € |
| über 195 g/km: | 4,00 € |
Quelle: Paragraf 9 KraftStG, (Stand: 15. September 2024)
Du siehst, dass der Schadstoffausschuss seit Anfang 2021 eine noch größere Rolle für die Höhe der Kfz-Steuer spielt. Je höher die CO2-Emission ist, desto mehr zahlst Du für die Steuer drauf im Vergleich zu einer Erstzulassung von dem Jahr 2021.
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