Pressemitteilung Langsames Internet: Ab 1. Dezember müssen Anbieter den Turbo einlegen

  • Finanztip hat die Angebote der großen vier Internetanbieter überprüft: Im Durchschnitt sichern Telekom, Vodafone, 1&1 und Telefónica in ihren Verträgen etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit zu.
  • Doch gerade einmal etwa die Hälfte der Endkunden erreicht die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit.
  • Neu: Am 1.12.2021 tritt die Novelle des Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes in Kraft. Wer die vereinbarte Leistung nicht bekommt, kann ab morgen den Anbieter in die Pflicht nehmen, das Problem zu lösen, oder den Preis mindern.

Berlin, 30.11.2021 – Am Mittwoch tritt die Novelle des Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes in Kraft. Verbraucher dürfen nun den Preis mindern, wenn die Internetgeschwindigkeit regelmäßig langsamer ist, als mit dem Anbieter vereinbart. Eine Auswertung des Geldratgebers Finanztip zeigt: Im Durchschnitt sichern Internetanbieter etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit vertraglich zu. Wer diese Geschwindigkeit regelmäßig verfehlt, kann jetzt den Anbieter in die Pflicht nehmen, das Problem zu lösen, den Preis mindern oder kündigen.  

Nur 25 Prozent aller Internetznutzer bekommen nach Angaben der Bundesnetzagentur die volle Leistung vom Internetanbieter. Finanztip hat die Produktinformationsblätter von Telekom, Vodafone, 1&1 und Telefónica überprüft: Im Schnitt sichern die Anbieter immerhin etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit zu. Doch selbst diese Geschwindigkeit erreichen nach Finanztip-Recherchen gerade einmal etwa die Hälfte aller Endkunden.
 
„Mit der Novelle des Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes können Verbraucher ab dem 1. Dezember den Preis mindern, wenn ihr Internet regelmäßig langsamer ist als vertraglich vereinbart“, erklärt Arne Düsterhöft, Telekommunikations-Experte von Finanztip.

Langsames Internet: So gehen Verbraucher vor

Einen mangelhaften Internetanschluss weisen Internetnutzer über den Speed-Test der Bundesnetzagentur nach. Scheitert die Internetleitung an einer der folgenden drei Kriterien, darf man den Preis mindern:

  1. In einer von zehn Messungen müssen 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit erreicht werden.
  2. In neun von zehn Messungen muss die normalerweise zur Verfügung stehende Internetgeschwindigkeit erreicht werden. Nach Finanztip-Recherchen beträgt diese im Durchschnitt etwa 80 Prozent der Maximalgeschwindigkeit.
  3. In maximal einer von 20 Messungen darf die minimale Geschwindigkeit unterschritten werden. Die Finanztip-Recherche zeigt: Die Minimalgeschwindigkeit liegt im Durchschnitt etwa 50 Prozent unter der Maximalgeschwindigkeit.

Das offizielle Messverfahren der Bundesnetzagentur wird momentan noch an die neuen Vorgaben angepasst und voraussichtlich Mitte Dezember verfügbar sein. In der Zwischenzeit sollten Internetnutzer eigene Fehlerquellen ausschließen und den Anbieter informieren. „Viele Probleme entstehen am Computer, in den W-Lan-Einstellungen oder dem Internet-Router“, sagt Düsterhöft. Liegt es nicht an der Technik zuhause, hat der Internetanbieter 14 Tage Zeit, um das Problem zu lösen. Mit dem Mus­ter­schrei­ben von Finanztip können Verbraucher den Anbieter auf die Mängel aufmerksam machen. Stellt sich der Anbieter quer, sollten sich Kunden an die Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale wenden.

Autor
Dorian Obst
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