- Eine Umfrage unter Finanztip-Lesern zeigt: 46 Prozent der Befragten hat regelmäßig Probleme mit der Internetqualität.
- Darunter hat knapp über die Hälfte selbst alle Möglichkeiten zuhause ausprobiert, um das Problem zu lösen.
- Am 1.12.2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Mindestens jeder Vierte der Befragten, sollte jetzt prüfen, ob sie den Preis mindern können.
Berlin, 23.11.2021 – Am 1. Dezember 2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Verbraucher dürfen nun den Preis mindern, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist, als mit dem Anbieter vereinbart. Eine Newsletter-Umfrage des Geldratgebers Finanztip zeigt: Etwa die Häfte der Haushalte mit Internetproblemen könnte aufgrund der Gesetzesnovelle den Anbieter in die Pflicht nehmen oder den Preis mindern.
Nur 25 Prozent aller Internetznutzer bekommen zuhause die volle Leistung vom Internetanbieter, ein Viertel surft nicht einmal mit der Hälfte der versprochenen Geschwindigkeit1. Die Erhebung der Bundesnetzagentur bestätigt auch eine Finanztip-Umfrage unter Newsletter-Lesern2. Demnach haben 46 Prozent der Befragten zuhause regelmäßig Ärger mit dem Internet. Über die Hälfte der Finanztip-Leser mit Internetproblemen hat bereits eigene Fehlerquellen ausgeschlossen und selbst probiert, das Problem zu lösen. „Bleibt das Internet langsam, können Internetnutzer ab 1. Dezember den Preis mindern“, erklärt Arne Düsterhöft, Telekommunikations-Experte von Finanztip.
Langsames Internet: Preis mindern
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes müssen Verbraucher ab dem 1. Dezember 2021 nur noch für die Internet-Geschwindigkeit zahlen, die sie auch tatsächlich bekommen. „Grundsätzlich gilt, dass der Internetanbieter dafür sorgen muss, dass die Geschwindigkeit beim Kunden am Internetanschluss ankommt“, erklärt Düsterhöft. Um welchen Betrag Internetnutzer den Preis mindern können, lässt sich pauschal dagegen nur schwer festlegen. „Nach unserer Einschätzung müssen Kunden, die nur 50 Prozent der versprochenen Leistung bekommen, auch nur die Hälfte des Preises an ihren Anbieter zahlen“, meint Düsterhöft. „Wir empfehlen dennoch, vorerst die volle Rechnung unter Vorbehalt weiter zu zahlen.“ Denn ist der Verbraucher mit 100 Euro im Rückstand, kann der Anbieter das Internet einfach abdrehen, bis der Fall geklärt ist.
So gehen Verbraucher mit Internetproblemen vor
Einen mangelhaften Internetanschluss belegen Internetnutzer am besten mit einer Messkampagne über den Speed-Test der Bundesnetzagentur. Die Ergebnisse können Kunden mit dem Musterschreiben von Finanztip an ihren Anbieter schicken. Zuvor sollten eigene Fehlerquellen ausgeschlossen werden. „Viele Probleme entstehen am Computer, in den W-Lan-Einstellungen oder dem Internet-Router“, sagt Düsterhöft. Liegt es nicht an der Technik zuhause, müssen Verbraucher dem Internetanbieter eine Chance einräumen, das Problem zu lösen. Eine Frist von 14 Tagen reicht dafür vollkommen aus. „Von unseren Lesern könnte jeder Vierte ab Dezember den Anbieter in die Pflicht nehmen, das Problem zu lösen, oder den Preis mindern“, berichtet Düsterhöft. Stellt sich der Anbieter quer, können sich Kunden an die Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale wenden.
1 Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2019/20
2 Nicht-repräsentative Umfrage unter Lesern des Finanztip-Newsletters, n = 2.378