Energieversorger

So funktioniert der Strom- und Gasmarkt

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Per Gesetz hat jeder Verbraucher ein Recht auf die Versorgung mit Strom und Gas, sofern eine öffentliche Leitung in der Nähe der Wohnung liegt.
  • Die Netzbetreiber gewährleisten, dass möglichst störungsfrei Strom und Gas aus den Leitungen kommen. Energieversorger haben die Aufgabe, Energie einzukaufen, an die Kunden zu liefern und abzurechnen. 
  • Seit 1998 können Verbraucher ihren Lieferanten frei wählen. Trotzdem dominieren immer noch wenige Unternehmen den Strommarkt und den Gasmarkt. 
  • Über das Strom- oder Gasnetz gelieferte Energie hat eine einheitliche Qualität. Strom- und Gasversorger unterscheiden sich vor allem bei Preis, Kundenservice und ökologischem Anspruch.

So gehst Du vor

  • Welche Pflichten Energieanbieter gegenüber Verbrauchern haben, ist gesetzlich geregelt. Hält Dein Versorger die Regeln nicht ein, kannst Du die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
  • Die Bundesnetzagentur kannst Du benachrichtigen, wenn Dich Dein Lieferant nicht zuverlässig versorgt.

In Deutschland hat jeder das Recht, Strom und Gas zu beziehen. Einzige Voraussetzung: eine Verbindung zum Stromnetz oder Gasnetz. Nur wenn der Netzbetreiber den Netzanschluss nicht herstellen kann oder er unverhältnismäßig teuer wäre – beispielsweise bei einer Hütte in den Bergen –, muss sich der Hauseigentümer eine eigene Lösung überlegen.

Verankert ist das Recht auf Versorgung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sein Zweck ist, dass Du über das öffentliche Strom- und Gasnetz Energie möglichst sicher, preisgünstig, ver­brau­cher­freund­lich, effizient und umweltverträglich beziehen können. Zudem regelt es, welche Pflichten Energielieferanten Dir gegenüber haben und wie sich die Energieunternehmen untereinander zu verhalten haben.

Wie sicher ist die Energieversorgung?

Es lässt sich darüber streiten, ob die Energieversorgung hierzulande preisgünstig und umweltverträglich ist. Schließlich zahlen Verbraucher in Deutschland die höchsten Strompreise in Europa und der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch beträgt nicht einmal 20 Prozent. Unstrittig ist aber, dass die Versorgung mit Strom und Gas über öffentliche Netze sehr sicher ist.

Im globalen Vergleich gehört Deutschland zu den Ländern mit dem geringsten Stromausfall. Rund 11 Minuten waren es 2020 nach Daten der Bundesnetzagentur. Davon entfielen auf das Niederspannungsnetz, an das Wohnhäuser angeschlossen sind, rund 142.000 Unterbrechungen – mit einer Dauer von insgesamt 2 Minuten und 11 Sekunden. Das heißt, die meisten Unterbrechungen sind so kurz, dass Du sie vermutlich nicht einmal bemerkst. Im Gasnetz ist der Ausfall ebenfalls gering: Die Unterbrechungen für Verbraucher am Niederdrucknetz beliefen sich im Jahr 2020 im Mittel auf 61 Sekunden

Wer für die Sicherheit zuständig ist

Für diese Sicherheit sind die Betreiber der Netze verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass so viel Strom und Gas in ihre Netze fließen, wie Verbraucher entnehmen – 24 Stunden am Tag. Zur Not gleichen sie die Mengen auch aus, wenn zum Beispiel mehr Ökostrom ins Netz fließt als benötigt oder wenn ein Energieversorger nicht genügend Strom eingekauft hat, um seine Kunden zu beliefern.

Eine Besonderheit des deutschen Energiemarkts ist dabei, dass es sehr viele Netzbetreiber gibt, deren Leitungen alle zusammen einen Netzverbund bilden. 730 Unternehmen betreiben das öffentliche Gasnetz, rund 900 Unternehmen das öffentliche Stromnetz. Die Unternehmen haben daneben zumeist noch eine zweite Funktion: Sie betreiben auch die Strom- und Gaszähler, die bei Dir zuhause installiert sind.

Es gibt zwischen den Funktionen aber einen entscheidenden Unterschied: Je nach Wohnort ist ein bestimmter Netzbetreiber zuständig – Du kannst Dir diesen nicht aussuchen. Den Betreiber Deines Strom- oder Gaszählers, den sogenannten Mess­stel­len­be­trei­ber, kannst Du dagegen frei wählen; es muss nicht Dein Netzbetreiber sein.

Den Mess­stel­len­be­trei­ber zu wechseln, kann sich auszahlen – insbesondere wenn Du mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchst, selbst Strom erzeugst und einspeist oder eine steuerbare Wärmepumpe oder Stromspeicherheizung zuhause betreibst. Du kannst Deine Wahl aber auch von technischen Aspekten abhängig machen: Ein anderer Betreiber kann Geräte bieten, die Deinen Verbrauch intelligent aufschlüsseln oder verständlicher anzeigen als der bisherige Zähler.

Wie viele Energieversorger werben um Kunden?

Seit 1998 kannst Du Deinen Strom- und Gasversorger selbst bestimmen. Rund 850 Stromversorger und rund 650 Gasversorger sind heute in Deutschland aktiv, die nicht innerhalb eines Konzerns miteinander verbunden, sondern voneinander unabhängig sind. Bleiben Verbindungen zwischen den Unternehmen unberücksichtigt, gibt es in beiden Sparten mehr als 1.000 Unternehmen, die noch deutlich mehr Tarife anbieten. Nur wenige Unternehmen sind dabei nahezu in jeder Region in Deutschland tätig: im Strommarkt 103, im Gasmarkt 57. Die Mehrheit der Energielieferanten beschränkt seinen Absatzmarkt sowohl für Strom als auch für Gas auf bis zu 50 Netzgebiete.

Trotzdem konnten Verbraucher 2020 im Schnitt zwischen 142 Lieferanten wählen. Die überwiegende Mehrheit von 90 Prozent zumindest zwischen mindestens 50 Stromlieferanten. Anfang 2022 dürfte die Zahl der Lieferanten pro Netzgebiet kleiner sein, da einige Anbieter ihr Vertriebsgebiet aufgrund der Turbulenzen an den Energiemärkten eingeschränkt haben. In einigen Gebieten sind regulär nur wenige Lieferanten aktiv. Und es gibt neun Netzgebiete in vier Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen), in denen Verbraucher keine Chance haben, den Energielieferanten zu wechseln. Dort beliefert nur der Grundversorger das Stromnetz – genauso wie vor der Liberalisierung des Energiemarktes 1998.

Die Möglichkeit, den Stromversorger zu wechseln, nutzen mehrere Millionen Verbraucher jedes Jahr. 2020 waren es rund 5,4 Millionen. Die meisten davon wechselten den Anbieter für ihre schon länger bewohnte Wohnung, ein kleinerer Teil im Rahmen eines Umzugs. 

Im Gasmarkt können ebenfalls rund 90 Prozent der Haushaltskunden zwischen mehr als 50 Versorgern wählen – im Schnitt kannst Du zwischen 113 Anbietern wählen. In zwölf Regionen liefert aber auch hier nur der Grundversorger Gas – Kunden können den Versorger nicht wechseln, wohl aber den Vertrag beim Grundversorger. Und auch hier steigt die Zahl der Kunden, die pro Jahr den Anbieter wechseln. Die Wechselquote liegt höher als bei Stromverträgen.

Wie Du günstige Strom- und Gasanbieter findest und wie Du am besten einen neuen Liefervertrag abschließt, erfährst Du in unseren Ratgebern zum Stromanbieterwechsel und Gasanbieterwechsel. Einen Überblick über Angebote in Deiner Region bekommst Du mit Vergleichsrechnern.

Vergleiche Tarife am besten mit unserem Strom- oder Gasrechner, der die Angebote von Verivox und Check24 gleichzeitig abfragt und die Ergebnisse nach unseren strengen Finanztip-Kriterien filtert.

Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Deinen Tarif direkt abschließen kannst. Alle Emp­feh­lungen erfolgen rein redaktionell und 100 Prozent unabhängig.

Zum Stromrechner
Zum Gasrechner

Die Vielfalt an Energieanbietern darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch eine überschaubare Zahl von Unternehmen den Strommarkt dominiert: Die 86 größten Stromversorger beliefern rund 71 Prozent der Haushalte und Gewerbebetriebe mit elektrischer Energie. Manche dieser großen Unternehmen gehören dabei zu einem Konzern, beispielsweise Eprimo, Süwag oder E wie einfach zu Eon. Die restlichen 29 Prozent des Marktes teilen rund 1.300 Unternehmen (die auch untereinander verbunden sein können) unter sich auf. Das stellt das Bundeskartellamt im jährlichen Monitoringbericht wiederholt fest.

Hoher Marktanteil für wenige Stromlieferanten

 

Zahl der

Stromversorger

Kundenanteil
mehr als 500.000 Kunden1543 Prozent
mehr als 100.000 bis 500.000 Kunden7128 Prozent
mehr als 30.000 bis 100.000 Kunden132

14 Prozent

mehr als 1.000 bis 30.000 Kunden

79114 Prozent
bis zu 1.000 Kunden3551 Prozent

Der Kundenanteil bezieht sich auf die in Deutschland versorgten Haushalte und Gewerbetriebe. Die Prozentangaben sind gerundet. Bei den einzelnen Lieferanten können verschiedene Gesellschaften zu einem Konzern gehören oder direkt miteinander verbunden sein.
Quelle: Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt (Stand: 1. Dezember 2021)

Im Gasmarkt sieht es ähnlich aus: Die 24 größten Unternehmen versorgen 42 Prozent der Kunden. Um die anderen 58 Prozent kümmern sich fast tausend Firmen.

Ein Dutzend Gasversorger beliefert fast die Hälfte der Haushalte

 

Zahl der

Gasversorger

Kundenanteil
mehr als 100.000 Kunden2442 Prozent
mehr als 10.000 bis 100.000 Kunden22442 Prozent
mehr als 1.000 bis 10.000 Kunden51215 Prozent
bis 1.000 Kunden2191 Prozent

Der Kundenanteil bezieht sich auf die in Deutschland versorgten Haushalte und Gewerbetriebe. Die Prozentangaben sind gerundet. Bei den einzelnen Lieferanten können verschiedene Gesellschaften zu einem Konzern gehören oder direkt miteinander verbunden sein.
Quelle: Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt (Stand: 1. Dezember 2021)

Manche Versorger bieten auch Kombitarife für Strom und Gas an. Das heißt, wenn Du sowohl Strom als auch Gas von einem Lieferanten beziehst, bedankt er sich mit einem Preisrabatt oder einer längeren Preisgarantie bei Dir. Ob Du mit einem Kombitarif günstiger fährst, als mit zwei Verträgen bei unterschiedlichen Anbietern, solltest Du vor einem Abschluss aber prüfen – trotz Rabatt können die Kosten höher sein als in zwei günstigen Einzelverträgen zusammen. Wie Kombitarife aussehen, erfährst Du nur direkt beim jeweiligen Versorger. Vergleichsportale führen die Angebote nicht auf. 

Wie wird ein Unternehmen ein Strom- oder Gasversorger? 

Will ein Unternehmen Energieversorger werden, ist dazu nicht viel notwendig: Es braucht Software, um neue Verträge zu schließen und Abrechnungen zu erstellen. Mitarbeiter kaufen Strom und Gas an der Börse oder bei Erzeugern ein. Sie müssen darauf achten, dass die eingekaufte Menge den Öko- und Klimawünschen der Kunden entspricht und melden diese Daten den Netzbetreibern, an deren Netz die Kunden hängen. Schließlich sollten sich weitere Mitarbeiter noch um Kundenanfragen kümmern und Tarifangebote aktuell halten.

Dass die Versorgung sicher ist, stellen dabei die Netzbetreiber sicher. Die Herausforderung für einen Energieversorger ist damit vor allem administrativer und bilanzieller Natur. Mit etwas Startkapital kann jede Firma Energielieferant werden und Haushalte versorgen. Die einzige Pflicht besteht darin, sich bei der Bundesnetzagentur zu registrieren und dabei die Leistungsfähigkeit darzulegen (§ 5 EnWG). Die Behörde kann ein Unternehmen auch ausschließen, wenn die „personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist“.

Wie unterscheiden sich Stromversorger voneinander?

In drei Punkten können sich Versorger voneinander unterscheiden: in der Service-Qualität, beim Stromeinkauf und in der Höhe der Preise, zu denen der Kunde die Energie abnimmt. 

Ob Du Deinen Anbieter telefonisch gut erreichst, ob er schnell reagiert, wenn Du eine Frage hast und ob er zuverlässig seine Vertragspflichten erfüllt – all das macht einen guten Service aus. An den Tarifdetails kannst Du die Service-Qualität aber nicht ablesen. Einen Eindruck, wie umgänglich ein Unternehmen ist, vermitteln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Gibt es dort beispielsweise viele Klauseln, die den Kunden von einer Leistung ausschließen, sind Konflikte absehbar.

Unser Tipp: Lies Dir eher die negativen Bewertungen zur Firma auf Vergleichsportalen wie Verivox und Check24 durch und die Einträge auf der Beschwerdeseite reclabox.de. Wiederholen sich die Kritikpunkte, solltest Du sie ernst nehmen und einen anderen Energielieferanten wählen. Neben konventionellem Strom bieten Versorger auch Ökostrom oder Regionalstrom an. Bei letzterem handelt es sich um Energie aus Kraftwerken in der Nähe des Verbrauchers. Physikalisch gibt es keinen Unterschied zwischen den unterschiedlichen Stromarten, ökologisch aber sehr wohl.

Wenn Du die Stromerzeugung aus Windkraft oder Photovoltaik gutheißt, kannst Du Dich für Ökostrom entscheiden. Wenn Du Stromerzeuger in Deiner Region unterstützen möchtest, kannst Du einen Regionaltarif wählen. Der Finanztip-Stromrechner zeigt neben konventionellen Tarifen auch solche für Ökostrom und Regionalstrom. Ökostrom ist als solcher im Rechner gekennzeichnet, Regionalstrom bislang nicht.

Vergleiche Stromtarife mit dem Finanztip-Stromrechner

Die Ergebnisliste des Finanztip-Stromrechners enthält Werbelinks zu Stromtarifen, die uns täglich aktuell von Check24 und Verivox übermittelt werden. Hauptparameter für die Sortierung der Angebote ist der jährliche Gesamtpreis. Mit der Auswahl der Filterkriterien verändern sich die Tarife, die erscheinen. Angebote, die unsere Finanztip-Kriterien nicht erfüllen, werden ans Ende der Liste sortiert. Alle Emp­feh­lungen erfolgen redaktionell unabhängig.

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Hier klicken: Hinweise zu Daten im Finanztip-Stromrechner

Willst Du einen abgeschlossenen Vertrag wieder kündigen, klicke für Check24-Verträge hier und für Verivox-Verträge hier, um Deine Kündigung durchzuführen.

Manche Versorger betreiben zusätzlich Umweltschutz- oder Sozialprojekte, die Du als Kunde dann ebenfalls fördern kannst. Unter Umständen kostet ein solcher Tarif dann etwas mehr.

Welchen Einfluss haben Versorger auf die Strompreise?

Ein Stromversorger beeinflusst den Preis der Energie nur wenig, die er liefert: Rund zwei Drittel des Strompreises bestimmen Kosten, die der Versorger berechnen muss, ohne selbst etwas davon zu haben. Dazu gehören Steuern, Umlagen oder Netzentgelte, die das Unternehmen an den Staat oder die Netzbetreiber weiterreicht.

Trotzdem gehen die Strompreise bundesweit stark auseinander. Das liegt daran, dass Versorger unterschiedlich viel zahlen müssen, je nachdem welches Verteilernetz sie nutzen. So kommt es, dass beispielsweise Verbraucher in Brandenburg oder Schleswig-Holstein im Schnitt deutlich höhere Preise zahlen als Verbraucher in Köln oder Bremen. Das ist wichtig zu wissen, wenn Du umziehst und Dich am neuen Ort über deutlich andere Strompreise wundern solltest. Im Schnitt liegen die Netzentgelte in ländlichen Regionen über denen in Großstädten, im Osten und Norden der Republik sind sie höher als im Westen und Süden.

Es gibt wenige Unternehmen, die Verbrauchern einheitlich hohe Tarife berechnen und die Gesamtkosten für die Netznutzung aller Kunden mitteln. Zumeist berücksichtigen Versorger aber die regional unterschiedlichen Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb (also den Betrieb der Strom- und Gaszähler) in ihren Tarifen. Ein Energieanbieter kann also nur rund ein Viertel des Strompreises  selbst gestalten. Je nachdem, wie günstig er Strom einkauft, wie effizient er arbeitet und welche Marge er sich berechnet, kann ein Tarif höher oder niedriger ausfallen.

Es gibt einen zentralen Handelsplatz für Strom in Deutschland, die Strombörse EEX. An den Preisen dort orientieren sich auch die Kraftwerksbetreiber, die ihren Strom direkt an einen Versorger verkaufen. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern wie Dänemark oder Schweden gibt es an der Strombörse bislang auch nur eine Preiszone. Es macht damit keinen Unterschied, ob Strom im Norden oder Süden verbraucht wird. Die Preise selbst schwanken seit Herbst 2021 allerdings stark: Betrug der Preise an der Strombörse etwa am 22. Dezember vormittags bis zu 50 Cent pro Kilowattstunde, betrug er am 28. Dezember am Nachmittag nur 9 bis 10 Cent pro Kilowattstunde. Groß sind auch die Unterschiede, je nachdem wie langfristig ein Anbieter einkauft: Wer im August 2021 für das Jahr 2022 beschafft hat, zahlt rund 8 Cent pro Kilowattstunde; wer sich im Januar 2022 für den Rest des Jahres Strom sichert, zahlt rund 21 Cent pro Kilowattstunde.

Will ein Anbieter Strom günstig anbieten, hat er den größten Spielraum deshalb bei den eigenen Kosten und seiner Gewinnspanne. 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde berechnet ein Versorger im Schnitt für seine eigene Arbeit, inklusive Gewinn. Ein Versorger kommt aber auch mit geringeren Beträgen aus, um rentabel zu arbeiten – wenn der Vertrieb effizient und stark automatisiert läuft.

Das Sparpotenzial für Verbraucher kann hoch sein, wenn der Lieferant günstig Strom beschafft: Berechnet der Anbieter 5 Cent pro Kilowattstunde netto weniger als ein Konkurrent, kosten Dich 3.000 Kilowattstunden rund 180 Euro weniger im Jahr.

Wie unterscheiden sich Gasversorger voneinander?

Ebenso wie die Stromversorger kann sich ein Gasversorger in drei Punkten von seinen Konkurrenten abheben: durch guten Service, nachhaltiges Wirtschaften und durch niedrigere Preise.

Die Qualität des Service lässt sich vor Abschluss eines Liefervertrags bedingt einschätzen. Aufschluss können auch in diesem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versorgers geben, wenn diese viele Klauseln beinhalten, die dem Verbraucher Leistungen absprechen. Auch ein Blick auf reclabox.de oder in die negativen Bewertungen auf den Vergleichsseiten von Check24 und Verivox kann sich lohnen, wenn Du nicht an ein Unternehmen mit miesem Service geraten willst.

Beim Gas gibt es ökologische Alternativen zu fossilem Erdgas: Biogas aus Biogasanlagen oder synthetisch erzeugtes Erdgas (sogenanntes Windgas). Allerdings strömen über das öffentliche Netz weniger als 2 Prozent Biogas – viel zu wenig, um einen Kunden nur mit grünem Gas zu versorgen. So besteht ein entsprechender Tarif zumeist nur zu einem Teil aus Biogas und zum anderen aus konventionellem Erdgas. Der Finanztip-Gasrechner zeigt auch Biogas-Tarife an.

Daneben verkaufen Anbieter auch sogenanntes Klimagas. Dabei liefern sie fossiles Erdgas, unterstützen aber im Gegenzug Klimaschutzprojekte wie das Aufforsten von Wäldern. Egal, ob Bio- oder Klimagas bei Dir ankommt – für beides zahlst Du im Schnitt mehr als für konventionelles Erdgas.

Welchen Einfluss haben Energieversorger auf Gaspreise?

Bei der Preisgestaltung unterliegen die Gasversorger ähnlichen Regeln wie die Stromversorger – aber ihr Spielraum ist größer. Rund 40 Prozent des Gaspreises bestimmen die Versorger. Auf den Gaspreis fallen drei Steuern und eine Abgabe an. Zuletzt hinzugekommen ist 2021 die CO2-Steuer auf Erdgas, die sich jedes Jahr erhöht. Aufgeschlagen werden auf den Gaspreis schließlich noch die Kosten für den Gaszähler und um das Netz zu nutzen – eine Umlage zur Umstellung des Gasnetzes auf Gas mit höherem Brennwert ist darin bereits enthalten.

Rund 3 Cent pro Kilowattstunde berechnete ein Versorger Anfang 2021 im Schnitt, um das Gas zu beschaffen und für seine Dienstleistung, inklusive Gewinnspanne. Für den Einkauf hat er vermutlich etwa die Hälfte dieser 3 Cent pro Kilowattstunde ausgegeben. Der Rest genügt, damit ein Unternehmen gewinnbringend arbeiten kann. Im Schnitt beziehen Haushaltskunden 20.000 Kilowattstunden pro Jahr. Zu diesen Kunden zählen nicht nur einzelne Haushalte, sondern auch Bewohner eines Mehr­fa­mi­lien­hauses, die eine zentrale Gasheizung mit Wärme versorgt. Der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung schließt dann den Gasvertrag für alle.

Im Herbst 2021 sind die Beschaffungskosten für Gas um ein Vielfaches gestiegen. Nur wer langfristig Gas beschafft hat, kann es seinen Kunden noch vergleichsweise günstig anbieten.

Die Netzentgelte haben ein ähnliches Gewicht wie die Kosten, um das Gas zu beschaffen und es zu vertreiben. Auch der Gasmarkt unterscheidet sich regional: In Mecklenburg-Vorpommern sind die Kosten am höchsten – teilweise doppelt so teuer wie in Berlin, Hamburg oder Bremen. Absolut unterscheiden sich die Gaspreise dadurch um bis zu 3 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: In manchen Regionen kostet es mehr, den Brennstoff zu transportieren, als ihn einzukaufen. Dieses regionale Ungleichgewicht kann kein Versorger durch eine niedrigere Gewinnspanne oder geringere Lieferkosten ausgleichen.

Welche Pflichten haben Energieanbieter gegenüber Kunden?

Ein Energieversorger muss das Energierecht einhalten. Kaum ein anderer Markt ist in Deutschland so stark durch Gesetze bestimmt wie jener für Strom und Gas. Um Haushalte zu beliefern, gelten nochmals besondere Bestimmungen – Zweck des Gesetzes ist schließlich auch, dass die Versorgung mit Strom und Gas ver­brau­cher­freund­lich geschieht.

Die gesetzlichen Pflichten gegenüber Verbrauchern beginnen bei Vertragsschluss:

  • Der Versorger muss Dir mehrere Bezahlmöglichkeiten für die gelieferte Energie anbieten (§41 Abs. 2 EnWG).
  • Er darf keinen Abschlag kassieren, bevor er nicht geliefert hat (§41b Abs. 3 EnWG).
  • Er muss eine Abschlagszahlung am bisherigen Verbrauch bemessen (§41b Abs. 3 EnWG). 
  • Die Inhalte des Energievertrags sind gesetzlich detailliert festgelegt (§41 Abs. 1 EnWG).
  • Nach Vertragsschluss muss der Anbieter eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Vertragsdetails zusenden (§41 Abs. 4 EnWG).
  • Ein Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung lässt sich nicht mündlich schließen – die Textform ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 EnWG). Ein mündlich unterbreitetes Angebot muss Dir noch schriftlich vorgelegt werden und Du musst es annehmen; erst dann kann der Vertrag geschlossen werden.  

Spätestens nach zwölf Monaten ist der Energielieferant verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen und Dir binnen sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen (§ 40b EnWG und §40c Abs. 2 EnWG). Die Abrechnung soll einfach und verständlich sein. Sie muss neben den Kosten auch Informationen enthalten, wie viel Du im Vergleich mit anderen Kunden verbrauchst.

Den Vertrag ändern kann der Anbieter nicht, ohne Dich zu informieren. Will er beispielsweise die Preise erhöhen, muss er das mitteilen und Dich auf Dein Son­der­kün­di­gungs­recht hinweisen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Du darfst dann den Anbieter wechseln. Hält ein Versorger diese Pflichten nicht ein, erfährst Du in unseren Ratgebern zum Stromanbieterwechsel und zum Gasanbieterwechsel, was Du tun kannst.

Wer beaufsichtigt Versorger, dass sie Gesetze einhalten?

Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde für Energieversorger, Mess­stel­len­be­trei­ber und Netzbetreiber. Das Augenmerk der Behörde liegt darauf, dass kein Netzbetreiber einen Verbraucher mutwillig von der Energieversorgung ausschließt und dass kein Netzbetreiber einen Strom- oder Gasversorger benachteiligt, sondern alle Lieferanten gleichbehandelt.

Bei den Energieversorgern achtet die Behörde darauf, dass sie zuverlässig arbeiten. Lässt ein Unternehmen Kunden beispielsweise in die sogenannte Ersatzversorgung fallen, behindert es den Wechsel seiner Kunden zu einem anderen Versorger.

Auch wenn ein Versorger einem Netzbetreiber nicht ordnungsgemäß Daten und Zahlungsbeträge übermittelt, kann die Behörde einschreiten. Oder wenn ein Versorger aus wirtschaftlichen, technischen oder personellen Gründen seinen Pflichten gegenüber den Kunden nicht mehr nachkommt. Möglich ist, dass dann ein Aufsichtsverfahren beginnt, an dessen Ende die Bundesnetzagentur dem Unternehmen untersagen kann, weiter als Energieversorger tätig zu sein. Solche Verfahren sind eher selten. Eingeleitet hat die Behörde ein Aufsichtsverfahren zum Beispiel gegen die Care Energy AG oder gegen die Bayerische Energieversorgung (BEV). Beide Unternehmen meldeten Insolvenz an, ehe das Verfahren abgeschlossen war.

Die Schlichtungsstelle Energie 

Ob ein Unternehmen den Liefervertrag mit Kunden einhält, indem es beispielsweise einen Bonus überweist oder ein Guthaben zurückzahlt, ist eine Frage für die Schlichtungsstelle Energie. Ehe Du Dich an diese wendest, musst Du aber Deinen Versorger mit Deiner Kritik konfrontiert haben. Innerhalb von vier Wochen muss Dein Energielieferant auf einen Beschwerdebrief reagieren. Bleibt das aus, solltest Du Dich an die Schlichtungsstelle wenden. Das Schlich­tungs­ver­fahr­en ist kostenfrei.

Ärgerst Du Dich über das Verhalten eines Versorgers, aber bist Dir unsicher, ob dem Unternehmen ein Vorwurf zu machen ist, kannst Du auch Finanztip benachrichtigen oder Dich an eine Verbraucherzentrale wenden.

Autor
Ines Rutschmann

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