Treppenlift Mit diesen Zuschüssen kannst Du rechnen Diese Zuschüsse gibt es für den Treppenlift

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Treppenlift kannst Du zuhause wohnen bleiben, auch wenn Du Schwierigkeiten beim Treppensteigen bekommst. 
  • Allerdings kosten Treppenlifte mehrere Tausend Euro.
  • Es gibt von verschiedenen Institutionen Zuschüsse für einen Treppenlift. Wichtig ist, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren, denn zum Teil musst Du Anträge stellen, bevor Du einen Auftrag erteilst.

So gehst Du vor

  • Informiere Dich, welche Fördermöglichkeiten für Dich in Frage kommen können. Hierzu zählen die Pflegekasse, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Unfall­ver­sicherung.
  • Beantrage frühzeitig Zuschüsse bei Pflegekasse, der KfW oder Unfall­ver­sicherung.
  • Bei der KfW kannst Du aktuell keinen Zuschuss für barrierefreies Wohnen beantragen, da die Fördermittel für das Jahr 2024 aufgebraucht sind. Neue Mittel kann erst die neue Bundesregierung bereitstellen. Um nicht zu verpassen, wenn neue Fördergelder da sind, melde Dich am besten für den entsprechenden Newsletter bei der KfW an

Ein Treppenlift bietet Menschen, für die eine Treppe eine Hürde darstellt, eine gute Möglichkeit, diese zu überwinden. Ist die Treppe im eigenen Haus, erspart ein Treppenlift unter Umständen den Umzug. Allerdings sind Treppenlifte teuer. Je nach Treppe und Ausstattung des gewünschten Liftes, kostet er für ein Eigenheim mit Einbau schnell 8.000 Euro und mehr. Wer dieses Geld nicht hat, kann bei verschiedenen Stellen Zuschüsse und Förderungen beantragen. Welche das sind und was Du dabei beachten musst, erfährst Du hier.

Wann zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift?

Wenn eine Person im Haushalt einen Pflegegrad hat, kannst Du einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse beantragen. Diese ist an die Kran­ken­kas­se angeschlossen. Zuständig ist die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Der Zuschuss für eine Umbaumaßnahme, wie einen Treppenlift, liegt bei einmalig maximal 4.000 Euro pro Person. Du kannst ihn auch für Mietlifte nutzen.

Ist bereits ein Pflegegrad vorhanden, beantrage den Zuschuss für den behindertengerechten Wohnungsumbau vor Beginn der Umbaumaßnahmen. Dann weißt Du genau, mit welchem Geld Du rechnen kannst. Gibt es noch keinen Pflegegrad, musst Du diesen zunächst beantragen. Von der Bewilligung des Pflegegrads bis zum Treppenliftzuschuss kann einige Zeit vergehen. In diesem Fall kannst Du auch schon mit dem Bau des Treppenliftes beginnen, bevor das Geld genehmigt ist. Du weißt dann nur nicht, wie viel Geld Du erhältst. Denke daran, alle Quittungen aufzuheben.

Den Antrag kannst Du telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Neben einigen persönlichen Daten musst Du die Baumaßnahme beschreiben und Gründe für den Umbau vortragen. Weiterhin verlangt die Pflegekasse einen Kostenvoranschlag und die Auskunft, ob bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchgeführt wurden.

Der Zuschuss gilt pro Person und Maßnahme. Das heißt, das Geld kann für jede pflegebedürftige Person im Haushalt, aber bis maximal vier beantragt werden. Wenn Du bereits 4.000 Euro für eine Umbaumaßnahme erhalten hast und sich der Pflegegrad ändert, kannst Du noch einmal Geld beantragen.

Wird der Antrag abgelehnt, muss dies begründet werden. Du kannst dagegen Einspruch einlegen, solltest Dir dabei aber Unterstützung suchen. Pflegeberatungsstellen können Dir in diesem Fall weiterhelfen.

Außer der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, Geld für den Treppenlift zu erhalten. Einige Förderungen kannst Du parallel beantragen. Es gibt aber auch Instanzen, die erst zuständig sind, wenn alle anderen Stellen Deine Anträge abgelehnt haben.

Welche Zuschüsse bekommst Du bei der KfW?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt auf Antrag Zuschuss für den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld, solange entsprechende Fördergelder vorhanden sind. Diesen Zuschuss kannst Du einmalig und altersunabhängig beantragen. Die KfW übernimmt zehn Prozent, wenn es sich um eine Einzelmaßnahme wie einen Treppenlift handelt, jedoch maximal 2.500 Euro (Barrierereduzierung - Investitionszuschuss 455-B ). 

Anders als bei der Pflegekasse muss dieser Antrag zwingend vor Baubeginn genehmigt werden. Erst danach darfst Du eine Firma beauftragen. Sind die Arbeiten beendet, erhältst Du den Zuschuss von der KfW. Dafür musst Du die entsprechenden Rechnungen einreichen.

Du kannst das Geld auch mit den Fördermöglichkeiten anderer Träger kombinieren, leider nicht mit denen der Pflegekasse. Daher musst Du Dich zunächst entscheiden, welche Fördermittel Du beantragen willst und kannst. Für einen Treppenlift raten wir, zunächst zur Pflegekasse zu gehen, da Du bei der KfW nur zehn Prozent der Kosten bekommst, was in diesem Fall weniger sein dürfte, als die Zuschüsse der Pflegekasse.

Die KfW zahlt ihre Zuschüsse jährlich aus einem Topf festgelegter Bundesmittel. Seit Beginn 2025 sind keine Fördermittel vorhanden. Ob und wann es neue Gelder gibt, hängt von der kommenden Bundesregierung ab und ist derzeit unklar.

Neben dem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gibt es bei der KfW noch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kreditfür altersgerechten Umbau zu erhalten. Diesen kannst Du jedoch nicht mit dem Zuschuss kombinieren. Die Bedingungen für einen Kredit sind dieselben wie für den Zuschuss. Die Höchstsumme liegt bei 50.000 Euro, und der effektive Jahreszins beträgt aktuell 2,34 Prozent.

Wo gibt’s Geld nach einem Unfall?

Bist Du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr mobil genug, um Treppen zu steigen, kannst Du auch Geld von der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung beantragen. Laut Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind sie auch verpflichtet, bei einer dauerhaften Beeinträchtigung den entsprechenden Umbau der Wohnung finanziell zu unterstützen.

Die größte Hürde ist hierbei die Anerkennung der Beeinträchtigung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Ist diese genommen, übernimmt die Berufsgenossenschaft in der Regel die Gesamtkosten für einen barrierefreien Umbau. Allerdings gibt es auch hier einige Voraussetzungen. Dazu zählt bei einer Mietwohnung ein Mietvertrag, der auf lange Dauer angelegt ist, außerdem muss er schon eine Weile bestehen. Außerdem sind die Kosten für einen Rückbau ausgeschlossen. Gezahlt wird nur die günstigste Ausführung eines Treppenliftes.

Wenn Du eine private Unfall­ver­sicherung hast

Wenn Du oder die Person, für die der Treppenlift angeschafft wird, durch einen Unfall eine Behinderung hat und eine private Unfall­ver­sicherung vorhanden ist, dann zahlt auch diese. Wie viel, ist vom Vertrag abhängig. Einige Versicherer zahlen eine feste Summe für Umbaumaßnahmen, andere einen bestimmten Prozentsatz bis zu einer Höchstsumme. Voraussetzung ist ein bestimmter Grad an Behinderung, der dauerhaft ist.

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Fremdverschulden

Benötigst Du den Treppenlift aufgrund eines Unfalls, den eine andere Person verschuldet hat, muss deren Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Lift und alle Umbaumaßnahmen in Deiner Wohnung aufkommen. Hat der Unfallverursachende keine entsprechende Ver­si­che­rung und kann den Schaden auch nicht aus eigener Tasche bezahlen, kommt Deine Haftpflicht dafür auf, wenn Du diesen Forderungsausfall mitversichert hast.

Welche Zuschüsse gibt es von Ämtern und Kommunen?

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Ämter, zum Beispiel das Amt für Familien und Soziales, die Zuschüsse bewilligen, wenn es sonst kein Geld gibt. Hier lohnt es sich, am Wohnort nachzufragen.

Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und kein eigenes Geld vorhanden ist, sind die Sozialämter die letzte Anlaufstelle. Dafür wird im Vorfeld die gesamte finanzielle Situation geprüft und danach entsprechend entschieden. Zudem wird abgeschätzt, ob der Treppenlift absehbar langfristig gebraucht wird. Ist davon auszugehen, dass Du nach zwei Jahren wieder vollständig mobil bist, wird das Vorhaben nicht finanziert. Stimmt das Sozialamt dem Einbau zu, dann nur für das günstigste Angebot.

Hol Dir Geld vom Finanzamt zurück

Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen, ist die Steu­er­er­klä­rung. Hast Du Dir einen Treppenlift zugelegt, solltest Du unbedingt sämtliche Belege für die kommende Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung aufbewahren. Ist der Lift medizinisch notwendig, kannst Du Deine Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Bedenke aber, dass Zuschüsse keine Ausgaben sind.

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