Förderung für Vermögensbildung So fördert der Staat die Vermögensbildung

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du selbst sparst, gibt Dir der Staat nach bestimmten Regeln noch was dazu. Die beiden Fördertöpfe heißen Arbeit­nehmer­spar­zu­lage und Wohnungsbauprämie.
  • Bei der Arbeit­nehmer­spar­zu­lage kannst Du das Geld etwa in einen Bausparvertrag oder einem Aktienfonds anlegen, die Wohnungsbauprämie erhältst Du nur für einen Bausparvertrag.
  • Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage beantragst Du in Deiner Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung. Die Wohnungsbauprämie beantragt Deine Bausparkasse für Dich.

So gehst Du vor

  • Finde zunächst heraus, ob Du die Förderung überhaupt erhältst. Die Regeln und die Einkommensgrenzen findest Du in diesem Text.
  • Suche dann einen geeigneten Vertrag. Für die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage empfehlen wir die Wertpapierdepots: Finvesto VL-Depot mit ETF-Anlage und Ginmon mit der Anlagestrategie Apeirongreen.

Dieser Artikel erklärt, welche staatliche Förderung Du zum Vermögensaufbau erhalten kannst und wie Du diese beantragst. Welcher Sparvertrag sich am besten für Dich eignet, erfährst Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.

Wen fördert der Staat?

Der Staat unterstützt Arbeitnehmer mit relativ geringen Einkommen beim Vermögensaufbau. Du kannst staatliche Förderung über die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage und über die Wohnungsbauprämie erhalten. Um Prämien vom Staat zu kassieren, musst Du zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Du schließt einen Sparvertrag mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren ab. Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage gibt es für Sparpläne auf Aktienfonds und Bausparverträge. Mit der Wohnungsbauprämie werden nur Bausparverträge gefördert.
  • Dein Einkommen übersteigt nicht gewisse Höchstgrenzen. Ausschlaggebend ist Dein zu versteuerndes Einkommen, das meist deutlich niedriger als Dein Bruttogehalt ist.

Wie kassierst Du die Prämien vom Staat?

Wir haben für Dich die Förderbeträge und Einkommensgrenzen in einer Tabelle zusammengestellt.

Staatliche Förderung für die Vermögensbildung

AnlageformStaatliche Förderung

Maximales zu
versteuerndes

Einkommen,
alleinstehend /

verheiratet

Höhe der

Förderung
im Jahr,

alleinstehend /
verheiratet

BausparvertragArbeitnehmer-sparzulage17.900 € / 35.800 €9 % der eingezahlten Summe, höchstens 43 € / 86 €
 

Wohnungsbau-

prämie

35.000 € / 70.000 €10 % der eingezahlten Summe, höchstens 70 € / 140 €
Tilgung eines Baukredits

Arbeitnehmer-

sparzulage

17.900 € / 35.800 €9 % der eingezahlten Summe, höchstens 43 € / 86 €
Aktienfondssparplan

Arbeitnehmer-

sparzulage

20.000 € / 40.000 €20 % der eingezahlten Summe, maximal 80 € / 160 €

Quelle: Wohnungsbauprämiengesetz (Stand: 1. Januar 2021) und Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung (Stand: 2023)

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes im November 2023 beschlossen, dass die Einkommensgrenzen 2024 vereinheitlicht und deutlich steigen werden. Sowohl für das Aktiensparen als auch fürs Bausparen bzw. die Tilgung eines Baukredits liegen sie dann bei 40.000 Euro. Für gemeinsam veranlagte Paare gilt mit 80.000 Euro der doppelte Wert. Die Förderung und die Höhe der maximalen Einzahlung bleiben gleich.

Sobald Du die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage vom Staat erhältst, bist Du an eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit an Deinen Sparvertrag gebunden. Das Geld vom Staat erhältst Du nach Vertragsende. Du kannst für jeden abgeschlossenen Sparvertrag staatliche Förderung beantragen.

Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie Du sogar dreifach Prämien vom Staat erhalten kannst, wenn Dein Einkommen unter den jeweiligen Grenzen liegt:

  • Du schließt einen Aktienfondssparplan über 400 Euro im Jahr ab und erhältst 80 Euro Arbeit­nehmer­spar­zu­lage.
  • Zusätzlich schließt Du einen Bausparvertrag ab und kassierst 43 Euro im Jahr bei einem eingezahlten Betrag von 470 Euro.
  • Du zahlst weitere 700 Euro im Jahr in den Bausparvertrag ein und erhältst die Wohnungsbauprämie in Höhe von 70 Euro im Jahr.

In unserem Beispiel erhältst Du staatliche Leistungen in Höhe von 12,3 Prozent der einbezahlten Sparbeiträge.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Dein zu versteuerndes Einkommen entscheidet darüber, ob Du Anspruch auf staatliche Förderung hast. Es berechnet sich aus Deinem Bruttogehalt abzüglich Freibeträgen, Pauschalen und steuerlich absetzbarer Ausgaben. Meist ist es deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Dein zu versteuerndes Einkommen findest Du auch auf der zweiten Seite Deines Bescheids über die Einkommensteuer unter Besteuerungsgrundlagen „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“.

Wie erhältst Du die Sparzulage für Arbeitnehmer?

Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage ist eine staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) für Geringverdiener. Im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei. Du kannst die Zulage unabhängig davon beantragen, ob Du oder Dein Arbeitgeber das VL-Sparen bezahlen.

Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage musst Du jährlich mit der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung beim Finanzamt beantragen. Dafür hast Du vier Jahre Zeit. Vergisst Du es einmal, hast Du also in den drei Folgejahren Gelegenheit, den Antrag nachzuholen.

Du musst die Zulage über Deine Steu­er­er­klä­rung beantragen. Deine Bank stellt Dir dazu die Anlage VL in Papierform aus, die Du Deiner Steu­er­er­klä­rung beifügst. Die Anlage VL ist eine Bescheinigung Deiner Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft zur Sparsumme oder dem Depotbestand. Am Ende der Laufzeit überweist der Staat die bewilligten Sparzulagen.

Wie erhältst Du die Wohnungsbauprämie?

Als Bausparer kannst Du zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten. Dafür musst Du folgende Bedingungen erfüllen:

  • Du bist ledig und Dein zu versteuerndes Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 35.000 Euro.
  • Du bist verheiratet und Euer zu versteuerndes Gemeinschaftseinkommen liegt unterhalb der Grenze von 70.000 Euro.

Das so angesparte Geld muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass Du eine Immobilie bauen oder kaufen oder das Bausparguthaben in die Sanierung einer Immobilie investieren musst. Gefördert werden maximal 700 Euro im Jahr für Singles und 1.400 Euro für Verheiratete. Du musst die Beiträge aus Deiner eigenen Tasche bezahlen, im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen. Die Prämie beträgt 10 Prozent der eingezahlten Beträge, höchstens also 70 Euro für Singles und 140 Euro für Ehepaare.

Im Gegensatz zur Arbeit­nehmer­spar­zu­lage musst Du die Wohnungsbauprämie nicht in Deiner Steu­er­er­klä­rung beantragen. Deine Bausparkasse erledigt das für Dich. Die Prämie erhältst Du am Ende der Laufzeit, sobald Du die Verwendung des Geldes für eine Immobilie nachgewiesen hast.
 

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