Förderung für Vermögensbildung So fördert der Staat die Vermögensbildung
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Dieser Artikel erklärt, welche staatliche Förderung Du zum Vermögensaufbau erhalten kannst und wie Du diese beantragst. Welcher Sparvertrag sich am besten für Dich eignet, erfährst Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.
Der Staat unterstützt Arbeitnehmer mit relativ geringen Einkommen beim Vermögensaufbau. Du kannst staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage und über die Wohnungsbauprämie erhalten. Um Prämien vom Staat zu kassieren, musst Du zwei Voraussetzungen erfüllen:
Wir haben für Dich die Förderbeträge und Einkommensgrenzen in einer Tabelle zusammengestellt.
Anlageform | Staatliche Förderung | Maximales zu Einkommen, verheiratet | Höhe der Förderung alleinstehend / |
---|---|---|---|
Bausparvertrag | Arbeitnehmer-sparzulage | 17.900 € / 35.800 € | 9 % der eingezahlten Summe, höchstens 43 € / 86 € |
Wohnungsbau- prämie | 35.000 € / 70.000 € | 10 % der eingezahlten Summe, höchstens 70 € / 140 € | |
Tilgung eines Baukredits | Arbeitnehmer- sparzulage | 17.900 € / 35.800 € | 9 % der eingezahlten Summe, höchstens 43 € / 86 € |
Aktienfondssparplan | Arbeitnehmer- sparzulage | 20.000 € / 40.000 € | 20 % der eingezahlten Summe, maximal 80 € / 160 € |
Quelle: Wohnungsbauprämiengesetz (Stand: 1. Januar 2021) und Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung (Stand: 2023)
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes im November 2023 beschlossen, dass die Einkommensgrenzen 2024 vereinheitlicht und deutlich steigen werden. Sowohl für das Aktiensparen als auch fürs Bausparen bzw. die Tilgung eines Baukredits liegen sie dann bei 40.000 Euro. Für gemeinsam veranlagte Paare gilt mit 80.000 Euro der doppelte Wert. Die Förderung und die Höhe der maximalen Einzahlung bleiben gleich.
Sobald Du die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhältst, bist Du an eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit an Deinen Sparvertrag gebunden. Das Geld vom Staat erhältst Du nach Vertragsende. Du kannst für jeden abgeschlossenen Sparvertrag staatliche Förderung beantragen.
Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie Du sogar dreifach Prämien vom Staat erhalten kannst, wenn Dein Einkommen unter den jeweiligen Grenzen liegt:
In unserem Beispiel erhältst Du staatliche Leistungen in Höhe von 12,3 Prozent der einbezahlten Sparbeiträge.
Dein zu versteuerndes Einkommen entscheidet darüber, ob Du Anspruch auf staatliche Förderung hast. Es berechnet sich aus Deinem Bruttogehalt abzüglich Freibeträgen, Pauschalen und steuerlich absetzbarer Ausgaben. Meist ist es deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Dein zu versteuerndes Einkommen findest Du auch auf der zweiten Seite Deines Bescheids über die Einkommensteuer unter Besteuerungsgrundlagen „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) für Geringverdiener. Im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmersparzulage steuer- und sozialversicherungsfrei. Du kannst die Zulage unabhängig davon beantragen, ob Du oder Dein Arbeitgeber das VL-Sparen bezahlen.
Die Arbeitnehmersparzulage musst Du jährlich mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dafür hast Du vier Jahre Zeit. Vergisst Du es einmal, hast Du also in den drei Folgejahren Gelegenheit, den Antrag nachzuholen.
Du musst die Zulage über Deine Steuererklärung beantragen. Deine Bank stellt Dir dazu die Anlage VL in Papierform aus, die Du Deiner Steuererklärung beifügst. Die Anlage VL ist eine Bescheinigung Deiner Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft zur Sparsumme oder dem Depotbestand. Am Ende der Laufzeit überweist der Staat die bewilligten Sparzulagen.
Als Bausparer kannst Du zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten. Dafür musst Du folgende Bedingungen erfüllen:
Das so angesparte Geld muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass Du eine Immobilie bauen oder kaufen oder das Bausparguthaben in die Sanierung einer Immobilie investieren musst. Gefördert werden maximal 700 Euro im Jahr für Singles und 1.400 Euro für Verheiratete. Du musst die Beiträge aus Deiner eigenen Tasche bezahlen, im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen. Die Prämie beträgt 10 Prozent der eingezahlten Beträge, höchstens also 70 Euro für Singles und 140 Euro für Ehepaare.
Im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage musst Du die Wohnungsbauprämie nicht in Deiner Steuererklärung beantragen. Deine Bausparkasse erledigt das für Dich. Die Prämie erhältst Du am Ende der Laufzeit, sobald Du die Verwendung des Geldes für eine Immobilie nachgewiesen hast.
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