Verkehrsrechtsschutz Bessere Chancen beim Streit im Straßenverkehr
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Fast jeder Autofahrer kennt es: Der Vordermann bremst plötzlich, Du kannst nicht mehr reagieren und es kracht. Man streitet sich. Denn wer will schon gern Schuld haben am Aufprall? Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann in solchen Fällen entspannter auftreten. Doch ist diese Versicherung wirklich notwendig und sinnvoll? Das erfährst Du hier.
Hast Du einen Verkehrsunfall verursacht, übernimmt erst einmal Deine Kfz-Versicherung und nicht die Rechtsschutzversicherung die Gerichts- und Anwaltskosten. Denn jede Haftpflichtversicherung beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz: Sie versucht Schadensersatzansprüche, die die Gegenseite an Dich hat, abzuwehren.
Stellst hingegen Du die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, oder ist die Schuldfrage noch nicht geklärt, kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie hilft Dir, Deine Rechte notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Denn selbst wenn der Unfallverursacher am Ende sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss, musst Du als Kläger oder Klägerin das erstmal vorstrecken – und das kann ohne Rechtsschutzversicherung teuer werden.
Deshalb gilt: Besonders Menschen, die jeden Tag eine größere Strecke mit dem eigenen Auto oder einem Firmenwagen zurücklegen und umfassend abgesichert sein wollen, sollten eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Diese zahlt dann zum Beispiel bei Streitigkeiten rund um einen Unfall, aber auch bei Auseinandersetzungen wegen Bußgeldern.
Benötigst Du nur für Verkehrssachen Rechtsschutz, reicht eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung aus. Möchtest Du weiteren Rechtsschutz, zum Beispiel für Verträge oder Streit mit dem Finanzamt, brauchst Du eine private Rechtsschutzversicherung. Zu dieser kannst Du Verkehrsrechtsschutz hinzubuchen. Dann deckt die Versicherung mehrere Lebensbereiche ab, allerdings zu einem deutlich höheren Preis.
Egal ob Du Verkehrsrechtsschutz als Baustein mit der Privatrechtsschutzversicherung abschließt oder als Einzelvertrag – die Leistungen sind identisch.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Dich in vielen Rechtsbereichen rund um den Straßenverkehr ab. Du bist mit Deinen Fahrzeugen versichert, auch alle weiteren Fahrer und die Insassen sind geschützt. Versicherungsschutz hast Du auch dann, wenn Du Fahrer eines fremden Fahrzeuges, etwa eines Mietwagens oder E-Scooters bist. Ob Du abgesichert bist, wenn Du mit einem Firmenwagen unterwegs bist, hängt hingegen vom Versicherungsanbieter und dem jeweiligen Tarif ab.
Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt Deine Anwaltskosten auch bei Streit nach einem Autokauf. Oder nach Unfällen, bei denen Du nicht unbedingt als Autofahrer unterwegs sein musst. Denn Du bist auch als Fußgänger oder Fahrradfahrerin geschützt. Die Versicherer sprechen dann häufig davon, dass Du für alle „Fortbewegungsarten“ versichert bist. Bist Du ausschließlich Fußgänger oder Radfahrer, fährst also überhaupt kein Auto, benötigst Du hingegen keine einzelne Verkehrsrechtschutzversicherung. Dann bist Du auch über die private Rechtsschutzversicherung abgesichert.
Landet ein Streit vor Gericht, zahlt Deine Verkehrsrechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten sowie Kosten für einen Gutachter. Aber sie zahlt nicht für alle Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsfragen, die abgesichert sind | Kosten, die die Versicherung übernimmt |
---|---|
Schadensersatzrecht | Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen gegen andere nach einem Verkehrsunfall; das gilt auch, wenn Du als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist. |
Strafrecht | Anwaltskosten, falls gegen Dich wegen einer mutmaßlichen Unfallflucht sowie fahrlässigen Körperverletzung durch einen Unfall ermittelt wird. Gilt auch bei Beleidigungen eines anderen Verkehrsteilnehmers. |
Vertrags- und Sachenrecht | Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Du beispielsweise Ärger beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens hast, etwa wegen manipulierter Abgassoftware; auch ein Streit mit der Kfz-Werkstatt ist abgedeckt sowie Rechtsstreitigkeiten rund um die Finanzierung eines Autos durch einen Autokredit. |
Steuerrecht | Gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Kfz-Steuer; die anwaltliche Vertretung gegenüber der Steuerbehörde ist nur abgesichert, wenn der Versicherer sie ausdrücklich einbezieht. |
Verwaltungsrecht | Die Kosten eines Verfahrens beim Ärger mit einer Behörde, etwa weil Dir der Führerschein zeitweise entzogen werden soll oder Du ihn nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder bekommst. Oder, wenn Du ein Fahrtenbuch führen sollst. |
Ordnungswidrigkeiten | Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Du Dich gegen einen Bußgeldbescheid wehren willst. |
Strafen und Bußgelder | Zu schnelles Fahren, Knöllchen oder Abschleppen des Fahrzeugs wegen Falschparkens; dieser Schutz ist in manchen Tarifen nicht enthalten oder nur, wenn Punkte in Flensburg drohen. |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juni 2024)
Wirst Du also beispielsweise Opfer eines Verkehrsunfalls, zahlt die Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Du Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Unfallverursacher einforderst.
Eine Versicherung, die auch Kosten übernimmt, wenn Du wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens Rechtsstreitigkeiten hast, ist allerdings unnötig. Wer solche Probleme häufig beim Versicherer meldet, wird seinen Vertrag schnell wieder gekündigt bekommen. Wegen eines Streites um ein Knöllchen ist eine Rechtsschutzversicherung nicht nötig.
Deine Anwaltskosten übernimmt Dein Versicherer ebenfalls nicht, wenn Du beispielsweise einer vorsätzlichen Straftat wie einer Nötigung durch zu dichtes Auffahren bezichtigt wirst.
Rechtsfragen, die nicht abgesichert sind | Beispiele |
---|---|
Abwehr von Schadensersatz-ansprüchen | Rechtsstreitigkeiten, in denen Du Dich gegen Schadensersatzansprüche nach einem Unfall wehrst; diese deckt Deine eigene Kfz-Haftpflicht ab. Hast Du als Fußgänger oder Radfahrer mutmaßlich einen Unfall verursacht, übernimmt die Privathaftpflicht den Fall. Diese übernimmt auch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Du anderen Unfallbeteiligten zugefügt hast. |
vorsätzliche Straftaten | Strafverfahren, bei denen es um vorsätzlich begangene Taten geht; zum Beispiel illegale Autorennen, Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB).1 |
1 Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten erweiterten Strafrechtsschutz an. Dann übernimmt die Versicherung zunächst auch bei der Beschuldigung einer Straftat die Kosten, fordert diese jedoch zurück, falls das Gericht feststellt, dass Du vorsätzlich gehandelt hast.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juni 2024)
Es gibt ein paar Aspekte, die bei der Auswahl einer Verkehrsrechtsschutzversicherung wichtig sind und auf die Du vor Vertragsabschluss achten solltest.
Versicherungssumme - Das ist die Summe, die der Versicherer maximal zahlt, auch Deckungssumme genannt. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Es gibt Tarife mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro. Viele Versicherer erstatten aber inzwischen Kosten bis 5.000.000 Euro oder sogar unbegrenzt. Die höheren Versicherungssummen verteuern die Beiträge für den Vertrag nicht unbedingt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro für Verkehrsrechtsschutzversicherungen. Strafverfolgung im Ausland sollte bis zu einer Höhe von 100.000 Euro mitversichert werden.
Weltweiter Schutz - Üblicherweise gilt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch in EU-Mitgliedsstaaten oder in gesamt Europa und den Anrainerstaaten des Mittelmeers. Manche Verträge sind weltweit gültig, meist jedoch nur für einen eingeschränkten Zeitraum. Wer also eine Zeit lang im Ausland bleibt und mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte darauf achten, wie lange der Schutz im Ausland gilt. Einige Versicherer bieten einen weltweiten Schutz von bis zu drei Jahren an. Die Versicherungssumme bei Streitigkeiten im Ausland ist allerdings meist niedriger als in Deutschland.
Selbstbeteiligung (SB) - Viele Versicherer bieten eine reduzierte Prämie an, wenn Du als Kunde eine Selbstbeteiligung wählt. Sie kann zwischen 150 Euro und 500 Euro pro Versicherungsfall liegen. Es gibt auch Versicherer, bei denen die Selbstbeteiligung sinkt, falls Du eine gewisse Anzahl von Jahren keinen Schaden geltend gemacht hast und steigt, wenn die Versicherung mehrmals in Anspruch genommen wurde. Diese Angebote nennen die Versicherer in der Regel Flexi-Tarife.
Wähle eine Selbstbeteiligung, die Du Dir leisten kannst. Finanztip empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 150 bis maximal 250 Euro pro Versicherungsfall. Dafür sinken die Versicherungsbeiträge im Vergleich zu den Beiträgen ohne Selbstbeteiligung. Es gibt Anbieter, so auch unsere Empfehlungen, bei denen Du nichts zahlen musst, wenn Dein Fall nach der anwaltlichen Erstberatung schon erledigt ist. Auch nach der telefonischen Erstberatung oder einer Mediation sollte auf die Zahlung der Selbstbeteiligung von der Versicherung verzichtet werden.
Telefonische Rechtsberatung - Diese sollte Deine Verkehrsrechtsschutzversicherung zusätzlich anbieten. Rechtsschutzversicherer können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sie mindestens zweimal in zwölf Monaten die Kosten für Rechtsschutz übernommen haben, es also zu einem Versicherungsfall kam. Die telefonische Beratung sollte nicht als solch ein kündigungsrelevanter Versicherungsfall gelten, sodass Du keine Kündigung fürchten musst, wenn Du die telefonische Rechtsberatung häufiger in Anspruch nimmst.
Wartezeit - Anders als bei den meisten anderen Versicherungen gibt es beim Verkehrsrechtsschutz oft keine Wartezeit oder nur in einzelnen Teilbereichen. Wenn Du selbst Opfer eines Unfalls wurdest oder einer Straftat bezichtigt wirst, kannst Du sofort nach Neuabschluss einen Anwalt aufsuchen. Bei einzelnen Leistungen wie dem Schutz im Vertrags- und Sachenrecht kann es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Schau Dir dazu die Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Zeitliche Ausschlüsse“ oder „Wartezeiten“ genau an. Wartezeiten in anderen mitversicherten Bereichen, zum Beispiel Privat, gelten wie in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Kündigung durch den Versicherer - Der Versicherer kann den Rechtsschutz meist kündigen, wenn Du innerhalb eines Jahres zwei Versicherungsfälle einreichst. Wie das Deine Versicherung handhabt, kannst Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Kündigung nach Versicherungsfall“ nachlesen. Außerdem haben die Versicherer auch immer ein Kündigungsrecht zum Ende der Laufzeit Deines Vertrags.
Welcher Tarif der richtige für Dich ist, hängt auch von Deinen Lebensumständen ab. Familien benötigen eventuell einen Tarif, bei dem mehrere Fahrer oder Fahrzeuge versichert sind, für Singles reicht unter Umständen ein Tarif mit einem Fahrer und Kfz. Schau also am besten genauer in die Bedingungen, wer und was genau mit abgesichert ist.
Bei Familientarifen sind, anders als in Singletarifen, nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Lebenspartner und die Kinder mitversichert. Das sollte nicht nur gelten, wenn sie selbst fahren, sondern auch wenn sie mitfahren. Oder als Radfahrer, Fußgänger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Wichtig ist auch, dass volljährige Kinder weiter mitversichert sind, wenn sie noch im Haus der Eltern leben. Bei guten Tarifen sind sie auch noch mitversichert, wenn sie nicht mehr in Deinem Haushalt leben, aber noch in der ersten Ausbildung und nicht verheiratet sind.
Familien mit einem Fahrzeug müssen bei der Tarifauswahl darauf achten, dass alle Familienmitglieder versichert sind und nicht allein darauf, dass nur ein Fahrzeug geschützt ist. Bei einigen Anbietern muss eine Familie deshalb den Tarif mit mehreren Fahrzeugen wählen, da ansonsten kein Schutz für Ehepartner und Kinder in allen Situationen besteht. Mehr muss das nicht unbedingt kosten. Vergleiche am besten die verschiedenen Tarife.
Da bei einem Single keine anderen Personen mitversichert werden müssen, sind die Beiträge unter Umständen günstiger.
Willst Du mehr als nur Verkehrsrechtsschutz und weitere Lebensbereiche wie Privatrecht absichern, musst Du natürlich weitere Faktoren beachten. Bei den meisten Anbietern kannst Du Privatrechtsschutz mit Verkehr abschließen, teilweise ist dann auch der Bereich Beruf mit dabei. Das kostet dann natürlich mehr. Auch bei der Rechtsschutzversicherung von mehreren Bereichen gibt es unterschiedliche Tarife für Familien und Singles. Was Du dazu wissen solltest und welche Tarife wir warum empfehlen, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung.
Bei unserem Test der Rechtsschutzversicherungen haben wir die Leistungen in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr (PBV) geprüft. Du kannst bei allen Anbietern den Bereich Verkehr auch allein abschließen, ausschließlich Verkehrsrechtsschutz war jedoch nicht Teil unseres Tests.
Welche Fahrzeuge im Verkehrsrechtsschutz – egal ob als Kombiversicherung PBV oder als Einzelvertrag – abgesichert sind, hängt vom Tarif ab und vom mitversicherten Personenkreis. Bei Singletarifen ist stets die versicherte Person geschützt. In Familientarifen erstreckt sich der Versicherungsschutz auf einen größeren Personenkreis.
Bei der Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV) kannst Du wählen, ob Du nur ein Fahrzeug absichern möchtest oder mehrere, bei der zweiten Option sind dann auch Wasserfahrzeuge im Versicherungsschutz enthalten. Bei der Versicherung von Arag sind alle Fahrzeuge zu Land, Wasser und Luft im Versicherungsumfang enthalten, sowie Firmenfahrzeuge. Das gilt dann für Fahrzeuge, die von Dir oder, bei Familientarif, einem Deiner Familienmitglieder geführt werden. Auch bei der Huk-Coburg kannst Du eigene Fahrzeuge inklusive Anhänger absichern, die auf Dich oder eine mitversicherte Person zugelassen sind. Außerdem gilt bei allen Tarifen Versicherungsschutz, wenn Du, oder im Familientarif ein Familienmitglied, mit einem Mietfahrzeug unterwegs bist.
Die Kosten für eine Verkehrsrechtschutzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Viele Anbieter haben unterschiedliche Beiträge je nach Wohnort und Alter. Natürlich spielen auch die Leistungen, also zum Beispiel einfacher Tarif mit weniger Leistungen oder Premiumtarif mit vielen Leistungen, eine Rolle.
Verkehrsrechtsschutz gab es bei unseren Empfehlungen ab 68 Euro im Jahr für Singles und Familien. Die Beiträge hängen jedoch von verschiedenen Faktoren wie Wohnort und Alter des Versicherten ab. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung spielt für die Beiträge eine Rolle. Bei unserer Beitragsabfrage war die versicherte Testperson Jahrgang 1980 und wohnte in Offenbach. Die Selbstbeteiligung betrug je nach Anbieter 150 Euro oder 250 Euro.
Unsere aktuellen Empfehlungen für Rechtsschutztarife mit den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr sind:
Wie wir getestet haben, erfährst Du ausführlich in unserem Ratgeber zu Rechtsschutzversicherungen.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos