Ver­kehrs­rechts­schutz Bessere Chancen beim Streit im Straßenverkehr

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung sichert Dich vor allem als Auto- und Motorradfahrer bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Verkehr ab.
  • Die Ver­si­che­rung kann Dir auch helfen, wenn Du gegen Strafen wie Bußgelder oder den Führerscheinentzug vorgehen möchtest.
  • Du kannst den Ver­kehrs­rechts­schutz als einzelnen Vertrag oder als Baustein Deiner privaten Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen.­­­

So gehst Du vor

  • Überlege, ob Du Rechtsschutz nur für den Verkehr benötigst. Falls ja, kannst Du eine reine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließen. 
  • Möchtest Du allerdings neben dem Verkehr auch noch andere Lebensbereiche absichern, schließt Du besser eine private Rechts­schutz­ver­si­che­rung ab – mit dem zusätzlichen Baustein Verkehr.
  • In unserem aktuellen Rechts­schutz­ver­si­che­rungstest haben wir Tarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Die WGV PBV Optimal, Arag Aktiv Komfort und die Huk-Coburg PBV Plus boten im Vergleich die besten Preis-Leistungs-Verhältnisse für Familien und Singles.

Fast jeder Autofahrer kennt es: Der Vordermann bremst plötzlich, Du kannst nicht mehr reagieren und es kracht. Man streitet sich. Denn wer will schon gern Schuld haben am Aufprall? Wer eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung hat, kann in solchen Fällen entspannter auftreten. Doch ist diese Ver­si­che­rung wirklich notwendig und sinnvoll? Das erfährst Du hier.

Für wen lohnt sich eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Hast Du einen Verkehrsunfall verursacht, übernimmt erst einmal Deine Kfz-Versicherung und nicht die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Gerichts- und Anwaltskosten. Denn jede Haft­pflicht­ver­si­che­rung beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz: Sie versucht Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, die die Gegenseite an Dich hat, abzuwehren. 

Stellst hingegen Du die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, oder ist die Schuldfrage noch nicht geklärt, kommt die Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung ins Spiel. Sie hilft Dir, Deine Rechte notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Denn selbst wenn der Unfallverursacher am Ende sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss, musst Du als Kläger oder Klägerin das erstmal vorstrecken – und das kann ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung teuer werden.

Deshalb gilt: Besonders Menschen, die jeden Tag eine größere Strecke mit dem eigenen Auto oder einem Firmenwagen zurücklegen und umfassend abgesichert sein wollen, sollten eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung haben. Diese zahlt dann zum Beispiel bei Streitigkeiten rund um einen Unfall, aber auch bei Auseinandersetzungen wegen Bußgeldern.

Benötigst Du nur für Verkehrssachen Rechtsschutz, reicht eine reine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung aus. Möchtest Du weiteren Rechtsschutz, zum Beispiel für Verträge oder Streit mit dem Finanzamt, brauchst Du eine private ​​​​​​​Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Zu dieser kannst Du Ver­kehrs­rechts­schutz hinzubuchen. Dann deckt die Ver­si­che­rung mehrere Lebensbereiche ab, allerdings zu einem deutlich höheren Preis. 

Was ist in der Ver­kehrs­rechts­schutz inklusive?

Egal ob Du Ver­kehrs­rechts­schutz als Baustein mit der Pri­vat­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließt oder als Einzelvertrag – die Leistungen sind identisch.

Eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung sichert Dich in vielen Rechtsbereichen rund um den Straßenverkehr ab. Du bist mit Deinen Fahrzeugen versichert, auch alle weiteren Fahrer und die Insassen sind geschützt. Ver­si­che­rungs­schutz hast Du auch dann, wenn Du Fahrer eines fremden Fahrzeuges, etwa eines Mietwagens oder E-Scooters bist. Ob Du abgesichert bist, wenn Du mit einem Firmenwagen unterwegs bist, hängt hingegen vom Ver­si­che­rungsanbieter und dem jeweiligen Tarif ab.

Der Ver­kehrs­rechts­schutz übernimmt Deine Anwaltskosten auch bei Streit nach einem Autokauf. Oder nach Unfällen, bei denen Du nicht unbedingt als Autofahrer unterwegs sein musst. Denn Du bist auch als Fußgänger oder Fahrradfahrerin geschützt. Die Versicherer sprechen dann häufig davon, dass Du für alle „Fortbewegungsarten“ versichert bist. Bist Du ausschließlich Fußgänger oder Radfahrer, fährst also überhaupt kein Auto, benötigst Du hingegen keine einzelne Verkehrsrechtschutzversicherung. Dann bist Du auch über die private Rechts­schutz­ver­si­che­rung abgesichert.

Landet ein Streit vor Gericht, zahlt Deine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung die anfallenden Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten sowie Kosten für einen Gutachter. Aber sie zahlt nicht für alle Rechtsstreitigkeiten.

Diese Leistungen hat eine Verkehrsschutzversicherung 

Rechtsfragen, die abgesichert sindKosten, die die Ver­si­che­rung übernimmt
Schadensersatzrecht

Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen gegen andere nach einem Verkehrsunfall; das gilt auch, wenn Du als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist.

StrafrechtAnwaltskosten, falls gegen Dich wegen einer mutmaßlichen Unfallflucht sowie fahrlässigen Körperverletzung durch einen Unfall ermittelt wird. Gilt auch bei Beleidigungen eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Vertrags- und SachenrechtAnwalts- und Gerichtskosten, wenn Du beispielsweise Ärger beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens hast, etwa wegen manipulierter Abgassoftware; auch ein Streit mit der Kfz-Werkstatt ist abgedeckt sowie Rechtsstreitigkeiten rund um die Finanzierung eines Autos durch einen Autokredit.
SteuerrechtGerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Kfz-Steuer; die anwaltliche Vertretung gegenüber der Steuerbehörde ist nur abgesichert, wenn der Versicherer sie ausdrücklich einbezieht.
VerwaltungsrechtDie Kosten eines Verfahrens beim Ärger mit einer Behörde, etwa weil Dir der Führerschein zeitweise entzogen werden soll oder Du ihn nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder bekommst. Oder, wenn Du ein Fahrten­buch führen sollst.
OrdnungswidrigkeitenAnwalts- und Gerichtskosten, wenn Du Dich gegen einen Bußgeldbescheid wehren willst.

Strafen und Bußgelder

Zu schnelles Fahren, Knöllchen oder Abschleppen des Fahrzeugs wegen Falschparkens; dieser Schutz ist in manchen Tarifen nicht enthalten oder nur, wenn Punkte in Flensburg drohen.

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juni 2024)

Wirst Du also beispielsweise Opfer eines Verkehrsunfalls, zahlt die Ver­si­che­rung Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Du Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Unfallverursacher einforderst. 

Eine Ver­si­che­rung, die auch Kosten übernimmt, wenn Du wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens Rechtsstreitigkeiten hast, ist allerdings unnötig. Wer solche Probleme häufig beim Versicherer meldet, wird seinen Vertrag schnell wieder gekündigt bekommen. Wegen eines Streites um ein Knöllchen ist eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht nötig.

Deine Anwaltskosten übernimmt Dein Versicherer ebenfalls nicht, wenn Du beispielsweise einer vorsätzlichen Straftat wie einer Nötigung durch zu dichtes Auffahren bezichtigt wirst.

Hier hilft Dir der Ver­kehrs­rechts­schutz nicht 

Rechtsfragen, die nicht abgesichert sindBeispiele
Abwehr von Schadensersatz-ansprüchenRechtsstreitigkeiten, in denen Du Dich gegen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che nach einem Unfall wehrst; diese deckt Deine eigene Kfz-Haftpflicht ab. Hast Du als Fußgänger oder Radfahrer mutmaßlich einen Unfall verursacht, übernimmt die Privathaftpflicht den Fall. Diese übernimmt auch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Du anderen Unfallbeteiligten zugefügt hast.
vorsätzliche StraftatenStrafverfahren, bei denen es um vorsätzlich begangene Taten geht; zum Beispiel illegale Autorennen, Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB).1

Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten erweiterten Strafrechtsschutz an. Dann übernimmt die Ver­si­che­rung zunächst auch bei der Beschuldigung einer Straftat die Kosten, fordert diese jedoch zurück, falls das Gericht feststellt, dass Du vorsätzlich gehandelt hast.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juni 2024)

Auf welche Leistungen solltest Du beim Ver­kehrs­rechts­schutz achten??

Es gibt ein paar Aspekte, die bei der Auswahl einer Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung wichtig sind und auf die Du vor Vertragsabschluss achten solltest.

Ver­si­che­rungs­sum­me - Das ist die Summe, die der Versicherer maximal zahlt, auch Deckungssumme genannt. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Es gibt Tarife mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro. Viele Versicherer erstatten aber inzwischen Kosten bis 5.000.000 Euro oder sogar unbegrenzt. Die höheren Ver­si­che­rungs­sum­men verteuern die Beiträge für den Vertrag nicht unbedingt. Der Gesamtverband der Deutschen Ver­si­che­rungswirtschaft (GDV) empfiehlt eine Ver­si­che­rungs­sum­me von mindestens 500.000 Euro für Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rungen. Strafverfolgung im Ausland sollte bis zu einer Höhe von 100.000 Euro mitversichert werden.

Weltweiter Schutz - Üblicherweise gilt die Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch in EU-Mitgliedsstaaten oder in gesamt Europa und den Anrainerstaaten des Mittelmeers. Manche Verträge sind weltweit gültig, meist jedoch nur für einen eingeschränkten Zeitraum. Wer also eine Zeit lang im Ausland bleibt und mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte darauf achten, wie lange der Schutz im Ausland gilt. Einige Versicherer bieten einen weltweiten Schutz von bis zu drei Jahren an. Die Ver­si­che­rungs­sum­me bei Streitigkeiten im Ausland ist allerdings meist niedriger als in Deutschland.

Selbstbeteiligung (SB) - Viele Versicherer bieten eine reduzierte Prämie an, wenn Du als Kunde eine Selbstbeteiligung wählt. Sie kann zwischen 150 Euro und 500 Euro pro Ver­si­che­rungsfall liegen. Es gibt auch Versicherer, bei denen die Selbstbeteiligung sinkt, falls Du eine gewisse Anzahl von Jahren keinen Schaden geltend gemacht hast und steigt, wenn die Ver­si­che­rung mehrmals in Anspruch genommen wurde. Diese Angebote nennen die Versicherer in der Regel Flexi-Tarife. 

Wähle eine Selbstbeteiligung, die Du Dir leisten kannst. Finanztip empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 150 bis maximal 250 Euro pro Ver­si­che­rungsfall. Dafür sinken die Ver­si­che­rungsbeiträge im Vergleich zu den Beiträgen ohne Selbstbeteiligung. Es gibt Anbieter, so auch unsere Emp­feh­lungen, bei denen Du nichts zahlen musst, wenn Dein Fall nach der anwaltlichen Erstberatung schon erledigt ist. Auch nach der telefonischen Erstberatung oder einer Mediation sollte auf die Zahlung der Selbstbeteiligung von der Ver­si­che­rung verzichtet werden.

Telefonische Rechtsberatung - Diese sollte Deine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung zusätzlich anbieten. Rechtsschutzversicherer können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sie mindestens zweimal in zwölf Monaten die Kosten für Rechtsschutz übernommen haben, es also zu einem Ver­si­che­rungsfall kam. Die telefonische Beratung sollte nicht als solch ein kündigungsrelevanter Ver­si­che­rungsfall gelten, sodass Du keine Kündigung fürchten musst, wenn Du die telefonische Rechtsberatung häufiger in Anspruch nimmst.

Wartezeit - Anders als bei den meisten anderen Ver­si­che­rungen gibt es beim Ver­kehrs­rechts­schutz oft keine Wartezeit oder nur in einzelnen Teilbereichen. Wenn Du selbst Opfer eines Unfalls wurdest oder einer Straftat bezichtigt wirst, kannst Du sofort nach Neuabschluss einen Anwalt aufsuchen. Bei einzelnen Leistungen wie dem Schutz im Vertrags- und Sachenrecht kann es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Schau Dir dazu die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen unter dem Punkt „Zeitliche Ausschlüsse“ oder „Wartezeiten“ genau an. Wartezeiten in anderen mitversicherten Bereichen, zum Beispiel Privat, gelten wie in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen festgelegt.

Kündigung durch den Versicherer - Der Versicherer kann den Rechtsschutz meist kündigen, wenn Du innerhalb eines Jahres zwei Ver­si­che­rungsfälle einreichst. Wie das Deine Ver­si­che­rung handhabt, kannst Du in den Allgemeinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen unter dem Punkt „Kündigung nach Ver­si­che­rungsfall“ nachlesen. Außerdem haben die Versicherer auch immer ein Kündigungsrecht zum Ende der Laufzeit Deines Vertrags.

Wie findest Du den richtigen Tarif?

Welcher Tarif der richtige für Dich ist, hängt auch von Deinen Lebensumständen ab. Familien benötigen eventuell einen Tarif, bei dem mehrere Fahrer oder Fahrzeuge versichert sind, für Singles reicht unter Umständen ein Tarif mit einem Fahrer und Kfz. Schau also am besten genauer in die Bedingungen, wer und was genau mit abgesichert ist.

Bei Familientarifen sind, anders als in Singletarifen, nicht nur der Ver­si­che­rungsnehmer, sondern auch die Lebenspartner und die Kinder mitversichert. Das sollte nicht nur gelten, wenn sie selbst fahren, sondern auch wenn sie mitfahren. Oder als Radfahrer, Fußgänger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Wichtig ist auch, dass volljährige Kinder weiter mitversichert sind, wenn sie noch im Haus der Eltern leben. Bei guten Tarifen sind sie auch noch mitversichert, wenn sie nicht mehr in Deinem Haushalt leben, aber noch in der ersten Ausbildung und nicht verheiratet sind.

Familien mit einem Fahrzeug müssen bei der Tarifauswahl darauf achten, dass alle Familienmitglieder versichert sind und nicht allein darauf, dass nur ein Fahrzeug geschützt ist. Bei einigen Anbietern muss eine Familie deshalb den Tarif mit mehreren Fahrzeugen wählen, da ansonsten kein Schutz für Ehepartner und Kinder in allen Situationen besteht. Mehr muss das nicht unbedingt kosten. Vergleiche am besten die verschiedenen Tarife.

Da bei einem Single keine anderen Personen mitversichert werden müssen, sind die Beiträge unter Umständen günstiger.

Willst Du mehr als nur Ver­kehrs­rechts­schutz und weitere Lebensbereiche wie Privatrecht absichern, musst Du natürlich weitere Faktoren beachten. Bei den meisten Anbietern kannst Du Privatrechtsschutz mit Verkehr abschließen, teilweise ist dann auch der Bereich Beruf mit dabei. Das kostet dann natürlich mehr. Auch bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung von mehreren Bereichen gibt es unterschiedliche Tarife für Familien und Singles. Was Du dazu wissen solltest und welche Tarife wir warum empfehlen, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Bei unserem Test der Rechts­schutz­ver­si­che­rungen haben wir die Leistungen in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr (PBV) geprüft. Du kannst bei allen Anbietern den Bereich Verkehr auch allein abschließen, ausschließlich Ver­kehrs­rechts­schutz war jedoch nicht Teil unseres Tests. 

Welche Fahrzeuge im Ver­kehrs­rechts­schutz – egal ob als Kombiversicherung PBV oder als Einzelvertrag – abgesichert sind, hängt vom Tarif ab und vom mitversicherten Personenkreis. Bei Singletarifen ist stets die versicherte Person geschützt. In Familientarifen erstreckt sich der Ver­si­che­rungs­schutz auf einen größeren Personenkreis.

Bei der Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV) kannst Du wählen, ob Du nur ein Fahrzeug absichern möchtest oder mehrere, bei der zweiten Option sind dann auch Wasserfahrzeuge im Ver­si­che­rungs­schutz enthalten. Bei der Ver­si­che­rung von Arag sind alle Fahrzeuge zu Land, Wasser und Luft im Ver­si­che­rungsumfang enthalten, sowie Firmenfahrzeuge. Das gilt dann für Fahrzeuge, die von Dir oder, bei Familientarif, einem Deiner Familienmitglieder geführt werden. Auch bei der Huk-Coburg kannst Du eigene Fahrzeuge inklusive Anhänger absichern, die auf Dich oder eine mitversicherte Person zugelassen sind. Außerdem gilt bei allen Tarifen Ver­si­che­rungs­schutz, wenn Du, oder im Familientarif ein Familienmitglied, mit einem Mietfahrzeug unterwegs bist.

WGV
PBV Optimal
  • Bestes Preis-Leistungsverhältnis in unserem Test.
  • Bietet umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien in den Bereichen Privat, Beruf & Verkehr zu einem günstigen Beitrag für Singles und Familien.
  • Besonders positiv in unserer Analyse waren Leistungen für Rechtsdienstleistungen, telefonische Rechtsberatung, Beratung im Familienrecht und für Kapitalanlagen.
Arag
Aktiv Komfort
  • Bietet sehr umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien im Bereich Privat, Beruf & Verkehr mit etwas höheren, aber konkurrenzfähigen Beiträgen.
  • Besonders gute Leistungen bei Kapitalanlagen, im Familienrechtsschutz sowie bei Zusatzleistungen wie telefonischer Erstberatung und Dokumentencheck.
HUK
Huk-Coburg
PBV Plus
  • Bietet umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien im Bereich Privat, Beruf & Verkehr und hat im Vergleich günstige Beiträge.
  • Der Tarif hatte in unserer Analyse ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Besonders positiv sind die Leistungen im Bereich Familienrechtsschutz, Leistungen im Widerspruchsverfahren, bei Kapitalanlagen und bei Erstberatungen sowie Dokumentencheck.
  • Wer die Ver­si­che­rung nutzt, kann unter Umstände auf bis zu 550 Euro Selbstbeteiligung rutschen.

Was kostet der Ver­kehrs­rechts­schutz?

Die Kosten für eine Verkehrsrechtschutzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Viele Anbieter haben unterschiedliche Beiträge je nach Wohnort und Alter. Natürlich spielen auch die Leistungen, also zum Beispiel einfacher Tarif mit weniger Leistungen oder Premiumtarif mit vielen Leistungen, eine Rolle.

Ver­kehrs­rechts­schutz gab es bei unseren Emp­feh­lungen ab 68 Euro im Jahr für Singles und Familien. Die Beiträge hängen jedoch von verschiedenen Faktoren wie Wohnort und Alter des Versicherten ab. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung spielt für die Beiträge eine Rolle. Bei unserer Beitragsabfrage war die versicherte Testperson Jahrgang 1980 und wohnte in Offenbach. Die Selbstbeteiligung betrug je nach Anbieter 150 Euro oder 250 Euro. 

 

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Unsere aktuellen Emp­feh­lungen für Rechtsschutztarife mit den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr sind:

Wie wir getestet haben, erfährst Du ausführlich in unserem Ratgeber zu Rechts­schutz­ver­si­che­rungen

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