Verkehrsrechtsschutz Gewappnet für Streit im Straßenverkehr
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wer jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fährt, kennt solche Situationen nur allzu gut: Der Vordermann bremst abrupt, es bleibt kaum Zeit zum Reagieren – und es kracht. Dann kann es schnell zum Streit über die Schuldfrage kommen und oft ist derjenige Fahrer der entspanntere, der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat. Doch ist diese Versicherung wirklich notwendig und sinnvoll?
Nach einem Unfall übernimmt erst einmal Deine Kfz-Versicherung und nicht die Rechtsschutzversicherung die Gerichts- und Anwaltskosten, sofern die Schuld bei Dir liegt, der Unfallgegner Schadensersatzansprüche anmeldet und diese abzuwehren sind. Bei Deinen eigenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen oder wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, kommt dagegen die Verkehrsrechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie hilft Dir, Deine Rechte notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Denn selbst wenn der Unfallverursacher sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen muss, musst Du als Kläger das erstmal vorstrecken – und das kann ohne Rechtsschutzversicherung teuer werden.
Deshalb gilt: Besonders Menschen, die jeden Tag eine größere Strecke mit dem eigenen Auto oder einem Firmenwagen zurücklegen und umfassend abgesichert sein wollen, sollten eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Diese zahlt dann zum Beispiel bei Streitigkeiten rund um einen Unfall oder Bußgelder.
Diese Absicherung kannst Du im Paket mit einer privaten Rechtsschutzversicherung bekommen. Dann deckt die Versicherung mehrere Lebensbereiche ab, allerdings zu einem deutlich höheren Preis. Wer außerhalb des Straßenverkehrs keinen rechtlichen Ärger befürchtet, kann sich mit der kleinen Variante Verkehrsrechtsschutz zufriedengeben.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Dich in vielen Rechtsbereichen rund um den Straßenverkehr ab. Grundsätzlich bist Du mit Deinen Fahrzeugen versichert, auch alle Fahrer und Insassen sind geschützt. Versicherungsschutz hast Du auch dann, wenn Du Fahrer eines fremden Fahrzeuges, etwa eines Mietwagens oder E-Scooters bist. Ob Du abgesichert bist, wenn Du mit einem Firmenwagen unterwegs bist, hängt hingegen vom Tarif ab. Die Versicherung hilft auch bei Streit nach einem Autokauf oder nach Unfällen, wenn Du als Fußgänger oder Fahrradfahrer unterwegs warst. Die Versicherer sprechen dann häufig davon, dass Du für alle „Fortbewegungsarten“ versichert bist.
Landet ein Streit vor Gericht, zahlt die Versicherung die anfallenden Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten sowie Kosten für einen Gutachter. Aber sie übernimmt nicht für alle Rechtsstreitigkeiten die Kosten.
abgesicherte Rechtsfragen | Kosten, die die Versicherung übernimmt |
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Schadensersatzrecht | Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen gegen andere nach einem Verkehrsunfall; das gilt auch, wenn Du als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist |
Strafrecht | die Kosten zum Beispiel für Deinen Verteidiger, falls gegen Dich wegen einer mutmaßlichen Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung durch einen Unfall oder wegen Beleidigung eines anderen Verkehrsteilnehmers ermittelt wird |
Vertrags- und Sachenrecht | Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Du beispielsweise Ärger beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens hast, etwa wegen manipulierter Abgassoftware; auch ein Streit mit der Kfz-Werkstatt ist abgedeckt sowie Rechtsstreitigkeiten rund um die Finanzierung eines Autos durch einen Autokredit |
Steuerrecht | gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Kfz-Steuer; nicht versichert ist die anwaltliche Vertretung gegenüber der Steuerbehörde, sofern der Versicherer sie nicht ausdrücklich einbezieht |
Verwaltungsrecht | die Kosten eines Verfahrens beim Ärger mit einer Behörde, etwa weil Dir der Führerschein zeitweise entzogen werden soll oder Du ihn nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder bekommst oder wenn Du ein Fahrtenbuch führen sollst |
Ordnungswidrigkeiten | Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Du Dich gegen einen Bußgeldbescheid wehren willst |
Strafen und Bußgelder | zu schnelles Fahren, Knöllchen oder Abschleppen des Fahrzeugs wegen Falschparken; dieser Schutz ist in manchen Tarifen nicht enthalten oder nur, wenn Punkte in Flensburg drohen |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: September 2023)
Eine Versicherung, die auch Kosten übernimmt, wenn Du wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens Rechtsstreitigkeiten hast, ist allerdings unnötig. Wer solche Probleme häufig beim Versicherer meldet, wird seinen Vertrag schnell wieder gekündigt bekommen. Wegen eines Streites um ein Knöllchen ist eine Rechtsschutzversicherung nicht nötig.
nicht abgedeckt | Beispiele |
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Abwehr von Schadensersatz-ansprüchen | Rechtsstreitigkeiten, in denen Du Dich gegen Schadensersatzansprüche nach einem Unfall wehrst; diese deckt Deine eigene Kfz-Haftpflicht ab. Hast Du als Fußgänger oder Radfahrer mutmaßlich einen Unfall verursacht, übernimmt die Privathaftpflicht den Fall. Die Haftpflichtversicherung übernimmt auch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Du anderen Unfallbeteiligten zugefügt hast. |
vorsätzliche Straftaten | Strafverfahren, bei denen es um vorsätzlich begangene Taten geht, zum Beispiel illegale Autorennen, Nötigung durch zu dichtes Auffahren oder Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)1 |
1 Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten erweiterten Strafrechtsschutz an. Hier tritt die Versicherung zunächst auch bei einer Straftat ein, fordert aber alle angefallenen Kosten zurück, falls das Gericht feststellt, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: September 2023)
Es gibt ein paar Aspekte, die bei der Auswahl einer Verkehrsrechtsschutzversicherung wichtig sind und auf die Du vor Vertragsabschluss achten solltest.
Versicherungssumme - Das ist die Summe, die der Versicherer maximal zahlt. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Es gibt Tarife mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro, viele Versicherer erstatten aber inzwischen Kosten bis 5.000.000 Euro oder sogar unbegrenzt. Die höheren Versicherungssummen verteuern die Beiträge für den Vertrag nicht unbedingt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro für Verkehrsrechtsschutzversicherungen. Strafverfolgung im Ausland sollte bis zu einer Höhe von 100.000 Euro mitversichert werden.
Weltweiter Schutz - Üblicherweise gilt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch im europäischen Ausland, in EU-Mitgliedsstaaten und Anrainerstaaten des Mittelmeers. Manche Verträge sind weltweit gültig, meist jedoch nur für einen eingeschränkten Zeitraum. Wer also eine Zeit lang im Ausland bleibt und mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte darauf achten, wie lange der Schutz im Ausland gilt. Einige Versicherer bieten einen weltweiten Schutz von bis zu drei Jahren an. Die Versicherungssumme bei Streitigkeiten im Ausland ist allerdings meist niedriger als in Deutschland.
Selbstbeteiligung (SB) - Viele Versicherer bieten eine reduzierte Prämie an, wenn der Kunde eine Selbstbeteiligung wählt. Sie kann zwischen 150 Euro und 500 Euro pro Versicherungsfall liegen. Es gibt auch Versicherer, bei denen die Selbstbeteiligung sinkt, falls der Versicherte eine gewisse Anzahl von Jahren keinen Schaden geltend gemacht hat (Flexi-Tarife) und steigt, wenn die Versicherung mehrmals in Anspruch genommen wurde.
Wähle eine Selbstbeteiligung, die Du Dir leisten kannst. Finanztip empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 150 bis maximal 250 Euro pro Versicherungsfall. Dafür sinken die Versicherungsbeiträge im Vergleich zu den Beiträgen ohne Selbstbeteiligung. Es gibt Anbieter, so auch unsere Empfehlungen, bei denen Du nichts zahlen musst, wenn Dein Fall nach der anwaltlichen Erstberatung schon erledigt ist. Auch nach der telefonischen Erstberatung oder einer Mediation sollte auf die Zahlung der Selbstbeteiligung von der Versicherung verzichtet werden.
Anwaltsleistungen - Manchmal reicht eine telefonische Rechtsberatung aus. Diese sollte Deine Verkehrsrechtsschutzversicherung zusätzlich anbieten. Sie sollte nicht als kündigungsrelevanter Versicherungsfall gelten.
Wartezeit - Anders als bei den meisten anderen Versicherungen gibt es beim Verkehrsrechtsschutz oft keine Wartezeit oder nur in einzelnen Teilbereichen. Wenn Du selbst Opfer eines Unfalls wurdest oder einer Straftat bezichtigt wirst, kannst Du sofort nach Neuabschluss einen Anwalt aufsuchen. Bei einzelnen Leistungen wie dem Schutz im Vertrags- und Sachenrecht kann es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Schau Dir dazu die Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Zeitliche Ausschlüsse“ oder „Wartezeiten“ genau an. Wartezeiten in anderen mitversicherten Bereichen, zum Beispiel Privat, gelten wie in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Kündigung durch den Versicherer - Der Versicherer kann den Rechtsschutz meist kündigen, wenn Du innerhalb eines Jahres zwei Versicherungsfälle einreichst. Wie das Deine Versicherung handhabt, kannst Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Kündigung nach Versicherungsfall“ nachlesen. Außerdem haben die Versicherer auch immer ein Kündigungsrecht zum Ende der Laufzeit Deines Vertrags.
Welcher Tarif der richtige für Dich ist, hängt auch von Deinen Lebensumständen ab. Familien benötigen eventuell einen Tarif, bei dem mehrere Fahrer oder Fahrzeuge versichert sind, für Singles reicht unter Umständen ein Tarif mit einem Fahrer und Kfz. Schau also am besten genauer in die Bedingungen, wer und was genau mit abgesichert ist.
Bei Familientarifen sind anders als in Singletarifen nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Lebenspartner und die Kinder mitversichert. Das sollte nicht nur gelten, wenn sie selbst fahren, sondern auch wenn sie mitfahren oder als Radfahrer, Fußgänger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Wichtig ist auch, dass volljährige Kinder weiter mitversichert sind, wenn sie noch im Haus leben. Bei guten Tarifen sind sie auch noch mitversichert, wenn sie nicht mehr in Deinem Haushalt leben, aber noch in der ersten Ausbildung und nicht verheiratet sind.
Familien mit einem Fahrzeug müssen bei der Tarifauswahl darauf achten, dass alle Familienmitglieder versichert sind und nicht allein darauf, dass nur ein Fahrzeug geschützt ist. Bei einigen Anbietern muss eine Familie deshalb den Tarif mit mehreren Fahrzeugen wählen, da ansonsten kein Schutz für Ehepartner und Kinder in allen Situationen besteht. Mehr muss das nicht unbedingt kosten. Vergleiche am besten die verschiedenen Tarife.
Da bei einem Single keine anderen Personen mitversichert werden müssen, sind die Beiträge unter Umständen günstiger.
Wenn Du allerdings weitere Lebensbereiche neben dem Verkehr absichern möchtest, musst Du natürlich weitere Faktoren beachten. Bei den meisten Anbietern kannst Du Privatrechtsschutz mit Verkehr abschließen, teilweise ist dann auch der Bereich Beruf mit dabei. Das kostet dann natürlich mehr. Was Du dazu wissen solltest und welche Tarife wir warum empfehlen, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung.
Wer sich (und seine Familie) nur als Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr absichern möchte, braucht keine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Als Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer im öffentlichen Nah- und Fernverkehr bist Du mit einer Privatrechtsschutz ausreichend abgesichert.
Bei unseren Empfehlungen aus dem Test der Rechtsschutzversicherungen sind in den Familientarifen jeweils auch Kinder in der Ausbildung versichert, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen. Bei der Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) kannst Du wählen, ob Du nur ein Fahrzeug absichern möchtest oder mehrere, bei der zweiten Option sind dann auch Wasserfahrzeuge im Versicherungsschutz enthalten. Bei der Versicherung von Arag sind alle Fahrzeuge zu Land, Wasser und Luft im Versicherungsumfang enthalten, sowie Firmenfahrzeuge. Bei der Huk-Coburg kannst Du eigene Fahrzeuge inklusive Anhänger absichern, die auf Dich oder eine mitversicherte Person zugelassen sind. Außerdem gilt bei allen Tarifen Versicherungsschutz, wenn Du mit einem Mietwagen unterwegs bist.
Bei unserem Test haben wir die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr geprüft. Du kannst aber bei allen Anbietern den Verkehrsrechtsschutz auch als Einzeltarif abschließen.
Die Kosten für eine Verkehrsrechtschutzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Viele Anbieter haben unterschiedliche Beiträge je nach Wohnort und Alter. Natürlich spielen auch die Leistungen, also zum Beispiel einfacher Tarif mit weniger Leistungen oder Premiumtarif mit vielen Leistungen, eine Rolle.
Bei unserem Rechtsschutzversicherungstest haben wir für gute Tarife im Bereich Privat, Beruf und Verkehr die Beiträge abgefragt. Hier lagen die Beiträge (Wohnort Offenbach, Versicherungsnehmer 1980 geboren, Selbstbeteiligung bei 150/250 Euro) für Singles zwischen 255 Euro und 680 Euro im Jahr. Familien bezahlen für das Gesamtpaket zwischen 283 Euro und 818 Euro. Verkehrsrechtsschutz gab es bei unseren Empfehlungen ab 68 Euro im Jahr für Singles und Familien.
Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Das beste Preis-Leistungsverhältnis boten die Tarife
Wie wir getestet haben, erfährst Du ausführlich in unserem Ratgeber zu Rechtsschutzversicherungen.
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