AWV-Meldepflicht Geld über Grenzen: Diese Beträge musst Du melden
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
„Außenwirtschaftsverordnung“ (AWV) ist ein großes Wort, aber wichtig ist es für Dich sowieso nicht? So ganz stimmt das nicht. Denn aufgrund der Verordnung musst Du bestimmte Meldepflichten beachten. Du kannst auch schon mit einem ganz normalen Sparkonto, das aber im Ausland geführt wird, unter diese Regel fallen. Dann solltest Du wissen, was Du in Sachen AWV zu tun hast.
Wenn Du mehr als 12.500 Euro (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) ins Ausland schickst oder aus dem Ausland bekommst, musst Du das aufgrund der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei der Deutschen Bundesbank melden (§ 67 AWV). Das dient zur Ermittlung der Außenwirtschaftsstatistik und anderen Zahlungsbilanzen, also für die Übersicht, wie viel Geld nach und von Deutschland aus fließt.
Die Meldepflicht gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Deine Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, sondern wo Du lebst.
Wenn Du Geld ins Ausland überweist oder eine Überweisung aus dem Ausland auf Deinem Konto eingeht, wird Deine Bank oder Sparkasse Dich auf die Meldepflicht hinweisen. Das steht dann zum Beispiel auf dem Kontoauszug oder bei der Überweisung selbst. Die Anbieter melden nichts, Du musst Dich selbst darum kümmern.
Der Hinweis Deiner Bank heißt aber noch nicht unbedingt, dass die Zahlung auch tatsächlich gemeldet werden muss. Aber ab einer Summe von 12.500 Euro solltest Du das prüfen.
Zu relevanten Zahlungen gehören:
Es ist egal, ob die Zahlung über Deine Bank oder einen Drittanbietern wie Paypal oder Western Union stattfindet. Dabei ist nicht wichtig, dass der Unternehmenssitz im Ausland sitzt, sondern ob Du über die Dienstleister Geld ins Ausland sendest oder aus dem Ausland bekommst. Eine Zahlung, beispielsweise von Berlin nach Dortmund, ist nicht meldepflichtig, auch wenn sie über einen ausländischen Dienstleister abgewickelt wird. Eine Zahlung von Berlin nach Oslo solltest Du checken, auch wenn Du sie bei Deiner deutschen Hausbank in Auftrag gibst. Wenn Du per Karte zahlst, gelten die Bestimmungen ebenfalls.
Wenn es um mehrere Überweisungen knapp unter 12.500 Euro geht, musst Du das nicht melden. Gehören die Überweisungen aber eigentlich zu einer größeren Zahlung, die Du lediglich aufgeteilt hast, ist der Gesamtbetrag meldepflichtig.
Dazu kommt: Neben einfachen Geldeingängen sind spezielle Leistungen von der Meldepflicht eingeschlossen und andere davon befreit.
Der Meldepflicht unterliegen:
Dienstleistungen - Zahlungen für und aus Dienstleistungen fallen im Gegensatz zu Importerlösen (also Verkauf von Dingen) unter die Meldepflicht. Darunter fällt zum Beispiel die Arbeit von Selbstständigen, aber auch Erlöse oder Prämien aus Gewinnspielen, Erbschaften, Gehaltsabfindungen, Versicherungen und Unterhaltszahlungen. Auch grenzüberschreitende Schenkungen und Spenden müssen gemeldet werden.
Transaktionen mit Wertpapieren - Hast Du ein Depot im Ausland, ist das Überweisen auf das Verrechnungskonto dort zunächst eine einfache Übertragung zwischen Deinen Konten. Nutzt Du das Geld dann aber, um es anzulegen – also Wertpapiere zu handeln –, wirst Du abhängig von der Summe meldepflichtig.
Kryptowährungen - Viele Kryptobörsen haben ihren Sitz außerhalb von Deutschland. Dass Du Geld zu diesen Börsen sendest, ist zunächst ein Kontoübertrag. Investierst Du dann mithilfe der ausländischen Handelsplattform in Kryptowährungen oder NFT, greift womöglich die Meldepflicht.
Anlagen über zwölf Monate - Legst Du zum Beispiel ein Festgeld mit einer Laufzeit über zwölf Monate an, musst Du das melden.
Nicht jede Zahlung über 12.500 Euro ist betroffen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind:
Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren - Wenn Du zum Beispiel etwas auf einer Plattform bestellst und die Bezahlung ins Ausland geht, musst Du das nicht melden. Auch wenn Du selbst etwas exportierst und aus dem Ausland bezahlt wirst, greift die Meldepflicht nicht. Denn Du meldest das ohnehin über den Zoll.
Kredite oder Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten - Eine Festgeldanlage von sechs Monaten, die Du zum Beispiel über Weltsparen oder direkt bei einer ausländischen Bank angelegt hast, musst Du nicht melden. Legst Du Dein Geld länger als zwölf Monate an, sieht das anders aus. Tagesgelder sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Bargeldmitnahme - Nimmst Du Bargeld über die Grenze mit, ist das für die AWV unwichtig. Allerdings musst Du das Geld unter Umständen beim Zoll melden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du mit mehr als 10.000 Euro in bar nach Deutschland einreist.
Kontoüberweisungen - Du kannst zwischen Deinen eigenen Konten (zum Beispiel Girokonten oder Verrechnungskonten) im Inland und Ausland Geld hin und her überweisen. Das gilt nicht als Geldfluss zwischen zwei Ländern. Überweist Du allerdings von Deinem Konto im Ausland Geld an dort ansässige Menschen oder Unternehmen, musst Du es melden.
Die Zahlung meldest Du bei der Deutschen Bundesbank. Das geht bei Privatpersonen nicht mehr über Meldeformulare wie früher, sondern über eine Telefon-Hotline.
Die Nummer ist 0800 1234 111. Wichtig: Die Nummer erreichst Du nur aus dem deutschen Festnetz. Du kannst von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr anrufen.
Bei der Meldung musst Du einiges an Informationen weitergeben. Dazu gehören Dein Name, das Herkunfts- oder Bestimmungsland der Zahlung, Verwendungszweck und Summe, Mail-Adresse und Telefonnummer. Notiere Dir am besten für Deine Unterlagen den Zeitpunkt Deines Anrufs bei der Bundesbank.
Unternehmen müssen sich für die Meldung registrieren und die Registrierungsnummer bei der Meldung angeben. Meldest Du öfter als Privatperson Zahlungen, brauchst Du ebenfalls eine Meldenummer. Das gilt ebenso, falls Du an Unternehmen im Ausland beteiligt bist und dazu Bestandsmeldungen machst.
Du musst die Zahlung bis zum siebten Kalendertag des nachfolgenden Monats melden. Wie lange Du Zeit hast, hängt also vom Datum der Zahlung ab.
Zwei Beispiele dazu:
Zahlung am 4. Juni – Meldung bis zum 7. Juli
Zahlung am 27. Juni – Meldung bis zum 7. Juli
Verpasst Du es die Zahlung rechtzeitig zu melden, gibt es die Option, Dich zeitnah bei der Bundesbank zu melden. Auch Fehler kannst Du so weitergeben. Gib dabei an, wann die Zahlung erfolgt ist.
Solltest Du eine Zahlung gar nicht melden, können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro anfallen. Denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Sie verjährt nach drei Jahren (§ 31 OWiG). Wichtig: Auch wenn Du Dich verspätet bei der Bundesbank meldest, kann es noch zu einem Bußgeld kommen.
Auch eine schriftliche Selbstanzeige ist möglich, falls Du die Meldung verpasst. Damit richtest Du Dich aber nicht an die Bundesbank, sondern an das Hauptzollamt. Das ist der einzige Weg für Dich, dass Bußgeld zu verhindern. Wählst Du die Selbstanzeige, solltest Du unbedingt darauf achten, nicht die falsche Behörde auszuwählen. Zur Not nimm Dir anwaltliche Hilfe dazu. Achtung: Die Selbstanzeige klappt nicht mehr, wenn Du die Verspätung schon der Bundesbank gemeldet hattest.
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