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Diese Kosten können Eltern für ihre studierenden Kinder absetzen

Wenn Du Dein Kind während der Ausbildung finanziell unterstützt, kannst Du diese drei Ausgaben in Deiner Steu­er­er­klä­rung geltend machen.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Diese Kosten können Eltern für ihre studierenden Kinder absetzen

Wenn Du Dein Kind während der Berufsausbildung oder dem Studium finanziell unterstützt, kannst Du diese Ausgaben in Deiner Steu­er­er­klä­rung angeben. Je älter Dein Kind ist, desto mehr kannst Du absetzen.

1. Ausbildungsfreibetrag für Kinder unter 25 Jahren

Wohnt Dein Kind während der Ausbildung nicht zuhause, hast Du als Elternteil Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag. Der liegt bei 1.200€ im Jahr.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Dein Kind ist volljährig, aber unter 25 Jahren 
  • Dein Kind befindet sich in der ersten Ausbildung 
  • Dein Kind lebt nicht im selben Haushalt wie Du 
  • Du bekommst Kindergeld bzw. Dir steht der Kinderfreibetrag zu 

Eltern, die steuerlich nicht gemeinsam veranlagt sind, können den Freibetrag jeweils zur Hälfte geltend machen.

2. Unterhaltskosten für Kinder ab 25 Jahren

Wenn Dein Kind über 25 ist, bekommst Du kein Kindergeld mehr. Unterstützt Du es trotzdem finanziell, kannst Du die Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steu­er­er­klä­rung angeben. Das Finanzamt akzeptiert dann in der Regel den Unterhaltshöchstbetrag, der für 2024 bei 11.604€ liegt.

In welcher Höhe Du Unterhaltskosten geltend machen kannst, hängt vom Wohnort Deines Kindes ab:

  • Wohnt es zuhause, kannst Du pauschal den Unterhaltshöchstbetrag angeben, der für 2024 bei 11.604€ liegt 
  • Wohnt Dein Kind in einer eigenen Wohnung und wird von Dir finanziell unterstützt, musst Du Deine tatsächlichen Ausgaben nachweisen. Du kannst die Unterhaltskosten also nicht pauschal mit 11.604€ ansetzen

Nebenjob, BAföG und Vermögen reduzieren den absetzbaren Betrag

Damit Du die Unterhaltskosten für Dein Kind in voller Höhe von der Steuer absetzen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Einkünfte Deines Kindes dürfen 624€ im Jahr nicht übersteigen – egal, ob aus Nebenjobs, Kapitalvermögen (z. B. Zinsen) oder Ausbildungsbeihilfen (z. B. BAföG, Stipendien) 
  • Sein Vermögen darf maximal 15.500€ betragen

Sind die Einkünfte Deines Kindes höher, werden die absetzbaren Unterhaltskosten entsprechend gekürzt. Kann es seinen Unterhalt selbstständig durch eigene Einkünfte oder Vermögen finanzieren, kannst Du gar nichts geltend machen.

3. Kranken- und Pflegekassenbeiträge

Auch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge Deines Kindes kannst Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung angeben. Bei der Kran­ken­kas­se kannst Du aber nur die Basisabsicherung von der Steuer absetzen. Voraussetzungen dafür sind, dass Du weiterhin Kindergeld bekommst oder Dir der Kinderfreibetrag zusteht und Dein Kind nicht familienversichert ist. 

Wenn Du als Ver­si­che­rungsnehmerin bzw. -nehmer eingetragen bist und Du die Beiträge für Dein Kind bezahlst, kannst Du diese Ausgaben als Sonderausgaben angeben. Ist Dein Kind selbst Ver­si­che­rungsnehmerin oder -nehmer, aber Du bezahlst die Beiträge, gibst Du das in der Anlage Kind an.

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Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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