Diese Kosten können Eltern für ihre studierenden Kinder absetzen
Wenn Du Dein Kind während der Ausbildung finanziell unterstützt, kannst Du diese drei Ausgaben in Deiner Steuererklärung geltend machen.
Finanztip-Experte für Steuern
Wenn Du Dein Kind während der Ausbildung finanziell unterstützt, kannst Du diese drei Ausgaben in Deiner Steuererklärung geltend machen.
Wenn Du Dein Kind während der Berufsausbildung oder dem Studium finanziell unterstützt, kannst Du diese Ausgaben in Deiner Steuererklärung angeben. Je älter Dein Kind ist, desto mehr kannst Du absetzen.
Wohnt Dein Kind während der Ausbildung nicht zuhause, hast Du als Elternteil Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag. Der liegt bei 1.200€ im Jahr.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Eltern, die steuerlich nicht gemeinsam veranlagt sind, können den Freibetrag jeweils zur Hälfte geltend machen.
Wenn Dein Kind über 25 ist, bekommst Du kein Kindergeld mehr. Unterstützt Du es trotzdem finanziell, kannst Du die Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt akzeptiert dann in der Regel den Unterhaltshöchstbetrag, der für 2024 bei 11.604€ liegt.
In welcher Höhe Du Unterhaltskosten geltend machen kannst, hängt vom Wohnort Deines Kindes ab:
Damit Du die Unterhaltskosten für Dein Kind in voller Höhe von der Steuer absetzen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sind die Einkünfte Deines Kindes höher, werden die absetzbaren Unterhaltskosten entsprechend gekürzt. Kann es seinen Unterhalt selbstständig durch eigene Einkünfte oder Vermögen finanzieren, kannst Du gar nichts geltend machen.
Auch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge Deines Kindes kannst Du in Deiner Steuererklärung angeben. Bei der Krankenkasse kannst Du aber nur die Basisabsicherung von der Steuer absetzen. Voraussetzungen dafür sind, dass Du weiterhin Kindergeld bekommst oder Dir der Kinderfreibetrag zusteht und Dein Kind nicht familienversichert ist.
Wenn Du als Versicherungsnehmerin bzw. -nehmer eingetragen bist und Du die Beiträge für Dein Kind bezahlst, kannst Du diese Ausgaben als Sonderausgaben angeben. Ist Dein Kind selbst Versicherungsnehmerin oder -nehmer, aber Du bezahlst die Beiträge, gibst Du das in der Anlage Kind an.
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