Tipps & Tricks
So setzt Du Verluste beim Investieren von der Steuer ab
Schon mal eine Geldanlage verkauft und richtig Minus gemacht? Das kannst Du von der Steuer absetzen, wenn Du ein paar Dinge beachtest.
Finanztip-Experte für Steuern
Tipps & Tricks
Schon mal eine Geldanlage verkauft und richtig Minus gemacht? Das kannst Du von der Steuer absetzen, wenn Du ein paar Dinge beachtest.
Verluste tun weh – manchmal kommst Du aber leider nicht drum herum, sie zu realisieren. Heißt: Zu verkaufen und tatsächlich Verlust zu machen. Zum Beispiel, weil Du aus einem offenen Immobilienfonds aussteigst und das Geld in den MSCI World steckst.
Besteuert wird das erstmal nicht. Du musst nur Steuern auf Gewinne aus Kapitalanlagen zahlen. Du kannst die Verluste aber für die Steuer nutzen und mit Gewinnen verrechnen lassen. Nur: Wann geht das und worauf musst Du achten? So klappt’s:
Du kannst nicht alle Verluste mit allen Gewinnen verrechnen
Das Finanzamt lässt Dich Deine Verluste leider nicht mit allen Gewinnen oder Einnahmen verrechnen. Verluste aus Geldanlagen kannst Du z. B. nicht mit Deiner Lohnsteuer verrechnen. Und Du kannst Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Der Bundesfinanzhof hält das zwar für verfassungswidrig – abschließend geregelt ist es aber nicht. Du kannst aber Gewinne aus Aktien mit Verlusten aus anderen Anlagen verrechnen, also auch mit Fonds-Verlusten. Und Verluste aus Fonds kannst Du mit ETF-Gewinnen verrechnen.
Deine Bank macht alles – zumindest fast
Wenn alle Deine Geldanlagen bei einer Bank liegen, hast Du es leicht. Dann verrechnet die Bank Deine Verluste mit Deinen Gewinnen, und zwar regelkonform. Dafür führt sie bis zu vier verschiedene Verlustverrechnungstöpfe. Die nutzt sie automatisch, und zwar vor Freistellungsaufträgen. Heißt: Du verbrauchst zuerst Verluste, danach Deine 1.000€ Sparerpauschbetrag.
Du hast mehrere Depots mit Verlusten und Gewinnen? Das musst Du tun
Wenn Du z. B. ein Depot bei Bank A hast, mit dem Du Verluste gemacht hast und in einem anderen bei Bank B Gewinne, verrechnen die Banken das nicht miteinander. Du musst selbst aktiv werden. Wie? Mit einer Steuererklärung. In der Anlage KAP gibst Du so etwas an und kannst Dir zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Und zwar so: Du bestellst eine Verlustbescheinigung bei Bank A. Die stellt dann Deinen Verlustverrechnungstopf auf null.
Die Werte aus der Bescheinigung gibst Du dann in der Anlage KAP an und bekommst sie vom Finanzamt gutgeschrieben. Hast Du mehr Verluste als Gewinne gemacht, bekommst Du einen Verlustvortrag: Du nimmst die Verluste als Gutschrift ins nächste Steuerjahr mit.
Die Steuererklärung kriegst Du locker hin
Lass Dich von der Anlage KAP nicht abschrecken, sie auszufüllen ist ganz einfach. Und zwar mit einer Steuersoftware. Wir empfehlen Dir für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und, ohne Photovoltaik, SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2023).
Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024. Für sehr einfache Fälle reicht auch eine Steuer-App. Uns haben Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.
Bei allen Fragen rund um die Anlage KAP hilft Dir unser Ratgeber zur Kapitalertragsteuer.
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