Du machst Deine Steuer, holst aber weniger raus als möglich wäre, weil Du manchmal unsicher bist, was Du absetzen darfst? Oft brauchst Du gar keine Konsequenzen fürchten – außer dass Du vom Finanzamt weniger rausbekommst bzw. mehr nachzahlen musst. Deshalb hier sieben Dinge, die Du unbesorgt versuchen kannst:
1. Der längere, aber schnellere Arbeitsweg
Die Kosten für Deinen Weg zur Arbeit (nur den Hinweg) kannst Du über die Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen. Normalerweise zählt die nach Kilometern kürzeste Straßenverbindung. Du fährst einen längeren, aber verkehrsgünstigeren Weg, z. B. schneller um die Innenstadt herum statt hindurch, um Stau zu vermeiden? Dann kannst Du auch diesen Weg angeben und so mehr Kilometer absetzen. Das kann sich richtig lohnen: 20 km einfacher Fahrtweg reichen oft ganz allein, um über die Werbungskostenpauschale von 1.230 € zu kommen – also Geld zurückzubekommen.
2. Mehr als 20 % Deiner Telefon- und Internetkosten
Auch Deine privaten Telefon-, Handy- und Internetanschlüsse kannst Du von der Steuer absetzen, wenn Du sie auch beruflich nutzt. Pauschal sind 20% Deiner Monatsausgaben als Werbungskosten absetzbar (max. 20 €). Schon das allein wird – wie viele andere Dinge – gerne mal vergessen. Du kannst aber auch mehr als 20 % angeben (z. B. 50 %, wenn Du sehr viel im Homeoffice arbeitest). Falls das Finanzamt nachfragen sollte, musst Du das aber belegen, z. B. mit einem Nutzungstagebuch (drei Beispielmonate reichen). Kannst Du das nicht, lässt das Finanzamt nur die 20 % gelten – Ärger droht Dir nicht.
3. Anschaffungskosten für (ungewöhnliche) Arbeitsmittel
Bei Arbeitsmitteln (z. B. Möbel, Geräte, Fachbücher und Arbeitskleidung) kannst Du erstmal so gut wie alles absetzen – solange Du das Arbeitsmittel mindestens zum Teil für die Arbeit nutzt. Das kann ein Bürostuhl, Schreibtisch oder PC sein, aber auch ein Bücherregal, Drucker, externe Monitore für den Laptop oder sogar ein Smartphone oder -TV. Heb natürlich immer die Kaufbelege auf, falls das Finanzamt nachfragt. So kann Dir nicht mehr drohen, als dass z. B. das Smart-TV einfach gestrichen wird. Was Du in welchem Umfang absetzen kannst, liest Du in unserem Ratgeber zu Arbeitsmitteln.
4. Keine Arbeitsmittel? Pauschale nutzen
Du hattest keine Kosten für Arbeitsmittel? Dann kannst Du trotzdem einfach pauschal 110 € absetzen. Im Gesetz steht diese Pauschale zwar nicht, sie ist aber gängige Praxis und wird von den meisten Finanzämtern anerkannt (außer in Sachsen). Das Schlimmste, was Dir passieren kann: dass ausgerechnet Dein Finanzamt Belege will. Hast Du die nicht, droht Dir aber kein Ärger – der Posten wird einfach nicht anerkannt.
5. Pauschale für Online-Bewerbungen
Bewerbungen laufen heutzutage oft online ab, verursachen also kaum noch Kosten (außer vielleicht für das Bewerbungsfoto) – sie sind aber schnell gemacht. Das kannst Du nutzen. Denn pro Online-Bewerbung kannst Du pauschal 2,50 € absetzen. Speicher Dir die Eingangsbestätigungen, falls das Finanzamt Belege sehen will.
6. Wenn Oma und Opa Dein Kind betreuen
Kinderbetreuungskosten kannst Du als Sonderausgaben absetzen. Aber wusstest Du, dass das indirekt auch geht, wenn z. B. Oma und Opa das natürlich kostenlos machen? Du kannst ihnen nämlich die Fahrtkosten als Aufwandsentschädigung erstatten (z. B. 30 ct/km) und das als Betreuungskosten absetzen. Wichtig: Das Geld muss überwiesen werden – und es sollte eine schriftliche Vereinbarung darüber geben.
7. Handwerker, Dienstleistungen und sogar der Gassi-Service
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten kannst Du grob gesagt alles angeben, was ein Mensch macht (also v. a. Arbeits- und Fahrtzeit, aber keine Materialkosten), wofür Du eine Rechnung hast und per Überweisung gezahlt hast – übrigens auch wenn Du zur Miete wohnst (s. Nebenkostenabrechnung). Du bekommst dann 20% der Rechnung zurück (max. 1.200 € bei Handwerkerleistungen und 4.000 € bei Dienstleistungen).
Nur weil es haushaltsnah heißt, muss es aber nicht im Haushalt stattfinden. Es können z. B. auch die Kosten für den Gassi-Service für Deinen Hund durchgehen. Details liest Du in unserem Ratgeber zu haushaltsnahen Dienstleistungen.
Übrigens: Wenn Dein Finanzamt irgendeinen dieser Punkte im Steuerbescheid anpasst, ganz streicht oder nachfragt, kannst Du die Kosten noch immer neu begründen und den Bescheid ändern lassen bzw. kostenlos Einspruch einlegen. Alle Infos dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Steuerbescheid.
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