Garantie und Gewährleistung Neu gekauft und schon kaputt: Das kannst Du tun
Finanztip-Experte für Digitales
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Egal ob Dein Smartphone plötzlich den Geist aufgibt oder der Esstisch verdächtig wackelt: Zeigt sich nach dem Kauf ein Defekt oder Mangel an einem Produkt, ist es wahrscheinlich ein Fall für Garantie oder Gewährleistung. Während der Händler zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet ist, können sowohl Hersteller als auch Händler zusätzlich eine freiwillige Garantie einräumen. Es lohnt sich, die Unterschiede zu kennen.
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert.
Ist der Verkaufende der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen. Hast Du das Produkt noch im Jahr 2021 gekauft, sind es nur sechs Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst Du als kaufende Person beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, bist Du im zweiten Jahr nach dem Kauf meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistung von mindestens zwölf Monaten, aber nur, wenn Du bei einem gewerblichen Händler kaufst. Kaufst Du etwas Gebrauchtes von einer Privatperson, bist Du in einer rechtlich schlechteren Position.
Hast Du zum Beispiel bei Ebay etwas von privat ersteigert, hat die verkaufende Person womöglich die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Schaue in den Verkaufstext. Findest Du keine Angaben dazu, muss auch die Privatperson zwölf Monate für das verkaufte Produkt geradestehen.
Die Garantie ist nicht im Gesetz vorgesehen. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Auch einige Händler sind dazu übergegangen, freiwillige Garantien auszusprechen (Händlergarantie), zum Beispiel bei generalüberholten Gebrauchthandys oder bei gebrauchten Autos.
Bei der Garantie können Hersteller oder Händler selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein bis zwei Jahre funktioniert, wenn es normal genutzt wird. Willst Du in dieser Zeit einen Mangel reklamieren, dann ist es egal, ob er von Anfang an bestand oder erst später entstanden ist. Verschleißteile wie Akkus sind meist von der Garantie ausgenommen.
Gewährleistung | Garantie | |
---|---|---|
gesetzlich zugesichert | ja | nein |
wann sie gilt | bei Sachmängeln, nicht bei selbstverschuldeten Mängeln | auch bei selbst verschuldeten Mängeln |
Dauer bei Neuwaren | 2 Jahre | oft 12 bis 24 Monate |
Dauer bei Gebrauchtwaren | 1 Jahr | u. U. Restgarantie gerechnet ab Erstkaufdatum |
Beweislastumkehr (Neu- und Gebrauchtwaren) | nach 12 Monaten1 | keine Änderung |
Anspruch wem gegenüber | Händler | Hersteller oder Händler |
¹ Für Käufe aus dem Jahr 2021 sind es sechs Monate
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Januar 2022)
Laufen Gewährleistung und Garantie beide noch, kannst Du Dir im Normalfall aussuchen, nach welchem System Du die Ware reklamieren möchtest. Oft sieht eine Herstellergarantie zum Beispiel nur eine Reparatur vor, nicht aber die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern. Über die Gewährleistung darfst Du hingegen vom Kaufvertrag zurücktreten, falls die Reparatur zweimal gescheitert ist oder der Händler das Produkt bereits vergeblich ausgetauscht hat.
Außerdem gilt die gesetzliche Gewährleistung auch für Verschleißteile. Bei einer Garantie sind gerade solch anfällige Bestandteile oft ausgeschlossen. Lass Dich nicht zu schnell mit dem Spruch abwimmeln, „der Defekt sei kein Garantiefall“. Dann reklamiere es eben über die Gewährleistung. Viel zu häufig müssen die Verbraucherzentralen noch immer bemängeln, dass Schäden fälschlicherweise auf die Kunden und Kundinnen geschoben werden.
Wenn Du vor Ort im Laden gekauft hast, kann die Abwicklung über die Gewährleistung komfortabler sein. Denn dann muss sich der Händler um die Reklamation kümmern. Somit musst Du den Artikel nicht selbst an den Hersteller schicken. Achte bei der Rückgabe darauf, dass die Mängel eindeutig notiert werden.
Bei Online-Bestellungen solltest Du defekte Ware am besten schriftlich reklamieren. Beschreibe in einem Brief oder per E-Mail die aufgetretenen Mängel möglichst genau. Bei einem Gewährleistungsfall muss immer der Händler die Versandkosten übernehmen.
Fällt Dir beim Online-Shopping bereits in den ersten 14 Tagen etwas auf, das Dir an der Ware nicht passt, oder hast Du es Dir in der Zwischenzeit doch noch anders überlegt, kannst Du auch den ganzen Kauf widerrufen und die Ware zurückschicken.
Gewährleistungsansprüche bestehen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber dem Verkäufer. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Mehr Infos zum Thema Garantie und Gewährleistung findest Du hier »
Laut EU-Recht haben Verbraucher:innen Anspruch auf eine Gewährleistung (gesetzliche Garantie) von mindestens 2 Jahren. Diese gilt, wenn die Ware fehlerhaft ist oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften hat. Mehr zum Thema Gewährleistung findest Du hier »
Die Garantie ist nicht im Gesetz vorgesehen. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder auch des Händlers (Händlergarantie). Hersteller oder Händler können selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Mehr dazu findest Du hier »
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