Garantie und Gewährleistung Neu gekauft und schon kaputt: Das kannst Du tun

Finanztip-Experte Thorsten Nowag
Thorsten Nowag
Finanztip-Experte für Digitales

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Kauf kannst Du innerhalb von zwei Jahren eine fehlerhafte oder mangelhafte Ware reklamieren. Das sind Deine Gewährleistungsrechte nach dem Gesetz.
  • Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen.
  • Kaufst Du etwas Gebrauchtes von einer Privatperson, darf diese die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufst Du bei einem Händler, hast Du mindestens ein Jahr Gewährleistung für gebrauchte Waren.

So gehst Du vor

  • Du kannst in der Regel wählen, nach welchem System Du die Ware reklamieren möchtest: Garantie oder Gewährleistung.
  • Defekte Ware solltest Du schriftlich reklamieren. Beschreibe die aufgetretenen Mängel möglichst genau.
  • Im Gewährleistungsfall: Ist die Reparatur zweimal gescheitert oder hat der Händler das Produkt vergeblich ausgetauscht, kannst Du Dein Geld zurückverlangen.

Egal ob Dein Smartphone plötzlich den Geist aufgibt oder der Esstisch verdächtig wackelt: Zeigt sich nach dem Kauf ein Defekt oder Mangel an einem Produkt, ist es wahrscheinlich ein Fall für Garantie oder Gewährleistung. Während der Händler zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet ist, können sowohl Hersteller als auch Händler zusätzlich eine freiwillige Garantie einräumen. Es lohnt sich, die Unterschiede zu kennen.

Was bedeuten Gewährleistung und Mängelhaftung?

Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeit­punkt des Kaufs hatte. Stellst Du einen Mangel fest, kannst Du vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder nachbessert.

Ist der Verkaufende der Ansicht, der Mangel sei erst nach dem Kauf entstanden, muss er das seit dem 1. Januar 2022 in den ersten zwölf Monaten beweisen. Hast Du das Produkt noch im Jahr 2021 gekauft, sind es nur sechs Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst Du als kaufende Person beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeit­punkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, bist Du im zweiten Jahr nach dem Kauf meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Nur Privatpersonen können Gewährleistung ausschließen

Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistung von mindestens zwölf Monaten, aber nur, wenn Du bei einem gewerblichen Händler kaufst. Kaufst Du etwas Gebrauchtes von einer Privatperson, bist Du in einer rechtlich schlechteren Position.

Hast Du zum Beispiel bei Ebay etwas von privat ersteigert, hat die verkaufende Person womöglich die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Schaue in den Verkaufstext. Findest Du keine Angaben dazu, muss auch die Privatperson zwölf Monate für das verkaufte Produkt geradestehen.

Was bedeutet Garantie?

Die Garantie ist nicht im Gesetz vorgesehen. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Auch einige Händler sind dazu übergegangen, freiwillige Garantien auszusprechen (Händlergarantie), zum Beispiel bei generalüberholten Gebrauchthandys oder bei gebrauchten Autos.

Bei der Garantie können Hersteller oder Händler selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein bis zwei Jahre funktioniert, wenn es normal genutzt wird. Willst Du in dieser Zeit einen Mangel reklamieren, dann ist es egal, ob er von Anfang an bestand oder erst später entstanden ist. Verschleißteile wie Akkus sind meist von der Garantie ausgenommen.

Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie

 GewährleistungGarantie

gesetzlich zugesichert

janein
wann sie giltbei Sachmängeln, nicht bei selbstverschuldeten Mängelnauch bei selbst verschuldeten Mängeln
Dauer bei Neuwaren2 Jahreoft 12 bis 24 Monate
Dauer bei Gebrauchtwaren1 Jahru. U. Restgarantie gerechnet ab Erstkaufdatum
Beweislastumkehr (Neu- und Gebrauchtwaren)nach 12 Monaten1keine Änderung
Anspruch wem gegenüber HändlerHersteller oder Händler

¹ Für Käufe aus dem Jahr 2021 sind es sechs Monate
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Januar 2022)

Worauf musst Du bei der Reklamation achten?

Laufen Gewährleistung und Garantie beide noch, kannst Du Dir im Normalfall aussuchen, nach welchem System Du die Ware reklamieren möchtest. Oft sieht eine Herstellergarantie zum Beispiel nur eine Reparatur vor, nicht aber die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern. Über die Gewährleistung darfst Du hingegen vom Kaufvertrag zurücktreten, falls die Reparatur zweimal gescheitert ist oder der Händler das Produkt bereits vergeblich ausgetauscht hat.

Außerdem gilt die gesetzliche Gewährleistung auch für Verschleißteile. Bei einer Garantie sind gerade solch anfällige Bestandteile oft ausgeschlossen. Lass Dich nicht zu schnell mit dem Spruch abwimmeln, „der Defekt sei kein Garantiefall“. Dann reklamiere es eben über die Gewährleistung. Viel zu häufig müssen die Verbraucherzentralen noch immer bemängeln, dass Schäden fälschlicherweise auf die Kunden und Kundinnen geschoben werden.

Wenn Du vor Ort im Laden gekauft hast, kann die Abwicklung über die Gewährleistung komfortabler sein. Denn dann muss sich der Händler um die Reklamation kümmern. Somit musst Du den Artikel nicht selbst an den Hersteller schicken. Achte bei der Rückgabe darauf, dass die Mängel eindeutig notiert werden.

Bei Online-Bestellungen solltest Du defekte Ware am besten schriftlich reklamieren. Beschreibe in einem Brief oder per E-Mail die aufgetretenen Mängel möglichst genau. Bei einem Gewährleistungsfall muss immer der Händler die Versandkosten übernehmen.

Fällt Dir beim Online-Shopping bereits in den ersten 14 Tagen etwas auf, das Dir an der Ware nicht passt, oder hast Du es Dir in der Zwischenzeit doch noch anders überlegt, kannst Du auch den ganzen Kauf widerrufen und die Ware zurückschicken.

FAQ - Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Ge­währ­leist­ungs­an­sprü­che bestehen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber dem Verkäufer. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Mehr Infos zum Thema Garantie und Gewährleistung findest Du hier »

Hat man immer zwei Jahre Gewährleistung?

Laut EU-Recht haben Verbraucher:innen Anspruch auf eine Gewährleistung (gesetzliche Garantie) von mindestens 2 Jahren. Diese gilt, wenn die Ware fehlerhaft ist oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften hat. Mehr zum Thema Gewährleistung findest Du hier »

Hat man immer Garantie?

Die Garantie ist nicht im Gesetz vorgesehen. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder auch des Händlers (Händlergarantie). Hersteller oder Händler können selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Mehr dazu findest Du hier »

Autoren
Arne Düsterhöft

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat