Unterhaltsreform 2023 Mustervereinbarung für Betreuungsmodelle

Wie Ihr nach der Trennung die Betreuung der Kinder organisiert, hat Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. Haltet Eure Vereinbarungen schriftlich fest. Legt darin fest, wie viele Nächte die Kinder wo übernachten sollen. Nutzt dafür unsere Mustervereinbarung.

Musterschreiben
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Wie vereinbart Ihr Euer individuelles Betreuungsmodell?

Ihr müsst nach der Trennung gemeinsam entscheiden, in welchem Familienumfeld Eure Kinder leben sollen und wie Ihr die Betreuung organisieren wollt. Das schafft Klarheit und Verlässlichkeit – sowohl im Hinblick darauf, wer sich in welchem Ausmaß um die Kinder kümmert und wer wie viel Unterhalt zahlt. Seid Ihr Euch einig, könnt Ihr Euch einen Gang zum Gericht und damit Kosten und Ärger sparen. Habt Ihr Euch für ein Modell entschieden, solltet Ihr das schriftlich festhalten. Da sich an den Lebensumständen schnell etwas ändern kann, reicht es, für ein Jahr Euer Betreuungsmodell festzulegen. 

So könnt Ihr die Betreuungsquoten ermitteln

Entscheidend ist die Zahl der Übernachtungen der Kinder. Es wird gezählt, wie viele Nächte das Kind bei welchem Elternteil verbringt. Die gesetzlichen Schulferien von 14 Wochen im Jahr werden grundsätzlich zwischen den Eltern zur Hälfte aufgeteilt. Das bedeutet: Jeder kümmert sich sieben Wochen lang um die Kinder. Das ergibt 49 Übernachtungen. 

Beispiel: Ines und Jakob haben einen gemeinsamen Sohn. Nach der Trennung übernachtet der Sohn im Wechsel bei Ines und Jakob. Bei Jakob verbringt er jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag und zwei Nächte in den jeweils dazwischen liegenden Wochen.

Von den 52 Wochen des Jahres werden 14 Wochen für die Ferien abgezogen. Es bleiben 38 Wochen. An 19 Wochenenden übernachtet der Sohn bei Jakob von Freitag bis Sonntag, also insgesamt an 38 Tagen beziehungsweise Nächten. Zusätzlich verbringt er noch zwei Tage die Woche bei seinem Vater in den dazwischen liegenden Wochen. Das sind weitere 38 Nächte. Außerhalb der Ferien übernachtet der Sohn insgesamt an 76 Tagen bei Jakob. Rechnet man die 49 Übernachtungen in den Ferien hinzu, betreut Jakob seinen Sohn im Jahr an 125 Tagen. Bei Ines übernachtet der Sohn an 240 Tagen. Jakob betreut seinen Sohn damit zu 34 Prozent. Die beiden haben damit ein asymmetrisches Wechselmodell vereinbart.

Anhand der folgenden Tabelle könnt Ihr die unterschiedlichen Betreuungsquoten bei den Modellen ablesen:

BetreuungsmodellArbeitsalltag: 38 WochenFerien: 14 WochenBetreuungsquote
Residenzmodelljedes 2. Wochenende: 19 x 2 Nächte = 38 Nächte7 Wochen: 
7 x 7 Nächte = 49 Nächte
87 von 365 Nächten: 23,8 %
Wechselmodell (asymmetrisch)Jedes 2. Wochenende und 2 Nächte in der dazwischenliegenden Woche: 19 x 2 Nächte (WE) + 19 x 2 Nächte (W) =76 Nächte 7 Wochen: 
7 x 7 Nächte = 49 Nächte 
125 von 365 Nächten: 34,2 %
WechselmodellJede zweite Woche: 19 x 7 =133 Nächte7 Wochen: 
7 x 7 Nächte = 49 Nächte
182 Nächte von 365: rund 50 %

Quelle: Bundesjustizministerium, Anlage 1 Eckpunktepapier Unterhaltsreform (Stand: September 2023)

Nachdem Ihr Euch darauf geeinigt habt, wer in welchem Umfang die Kinder betreuen soll, könnt Ihr eine Vereinbarung aufsetzen. Darin legt Ihr Euer Betreuungsmodell fest und schreibt, an wie vielen Nächten die Kinder wo übernachten sollen.

 

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