Steu­er­er­klä­rung: Sonderausgaben Mit Sonderausgaben kräftig Steuern sparen

Checkliste Sonderausgaben für Deine Steu­er­er­klä­rung

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Verschaffe Dir mit unserer Checkliste einen Überblick über alle möglichen Sonderausgaben

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Was zählt zu Sonderausgaben?

Zu den absetzbaren Sonderausgaben gehören beispielsweise 

Die gesetzliche Regelung kannst Du in den Paragrafen 10 bis 10g des Einkommensteuergesetzes nachlesen. Die dort enthaltene Aufzählung ist abschließend: Was nicht aufgelistet ist, erkennt das Finanzamt auch nicht an.

Checkliste Sonderausgaben

Hier kannst Du unsere Checkliste Sonderausgaben herunterladen. 

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Wo musst Du Sonderausgaben eintragen?

Je nachdem, welche Kosten bei Dir angefallen sind, brauchst Du für Deine Steu­er­er­klä­rung mehrere Vordrucke, um Deine Sonderausgaben geltend zu machen: Wichtige Teilbereiche, zum Beispiel Unterhalt an den oder die Ex, Spenden und Kirchensteuer mussten früher in den Mantelbogen eingetragen werden. Seit der Steu­er­er­klä­rung 2019 gehören diese Positionen in die Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigst Du, damit das Finanzamt Deine Altersvorsorgeaufwendungen und Ver­si­che­rungen steuermindernd berücksichtigt.

Wenn Du einen Riester-Vertrag besparst, brauchst Du zusätzlich die Anlage AV. Wer Schulgeld an eine Privatschule gezahlt hat, kann diese Zahlungen ebenfalls als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Eintragen musst Du diese in der Anlage Kind – die Du allerdings sowieso ausfüllen wirst, wenn Du Kinder hast, die Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung berücksichtigen kannst.

Niedriger Pauschbetrag

Wenn Du eine Steu­er­er­klä­rung abgibst, dann berücksichtigt das Finanzamt automatisch zumindest den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Doch dieser fällt niedrig aus: 36 Euro für Singles und 72 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Diese Pauschbeträge gibt es ohne Nachweise. Die meisten Steuerpflichtigen können allerdings weitaus mehr absetzen und so Steuern sparen. Dann musst Du aber die Sonderausgaben in den erwähnten Formularen angeben. Belege musst Du erst auf Nachfrage des Finanzamts einreichen.

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