Steuererklärung Anlage U Unterhalt an Ex-Partner in der Steuererklärung
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt. Zumindest in der Steuererklärung. Denn neben der Anlage U, um die es in diesem Ratgeber geht, gibt es auch noch die Anlage Unterhalt.
Während in der Anlage U die Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Ex-Partnerinnen und Ex-Partner erfasst werden, sind in der Anlage Unterhalt entsprechende Zahlungen an bedürftige Personen (Eltern, Kinder) als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Aber Achtung: Es kann zu einer Situation kommen, in welcher der Ehegattenunterhalt dann doch in die Anlage Unterhalt gehört.
Unterhaltsleistungen an den in Deutschland ansässigen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind bis zu höchstens 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzbar, wenn dies mit Zustimmung des Empfängers oder der Empfängerin in der Steuererklärung in der Anlage U beantragt wird (§ 10 Einkommensteuergesetz EStG).
Der Betrag von 13.805 Euro erhöht sich noch um die Beiträge, die der Unterhaltsverpflichtete für die Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten Person gezahlt hat. Der Unterhaltsempfänger kann diesen höheren Teilbetrag als eigene Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Wer den Unterhalt bekommt, muss die betreffenden Leistungen als sonstige Einkünfte versteuern. Diese sonstigen Einkünfte sind vom Empfänger in der Anlage SO zu erklären. Eine erteilte Zustimmung ist grundsätzlich bis auf Widerruf wirksam; eine für das kommende Jahr erteilte Zustimmung kann nur vor Beginn dieses Jahres gegenüber dem Finanzamt widerrufen werden.
Manchmal verweigert die oder der Ex aber die Zustimmung für die eben beschriebene Variante und der Weg zum berechtigten Einklagen ist zu lang. Dann kann eine Steuerermäßigung wegen der Unterstützung einer bedürftigen Person als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen.
Wichtig: In diesem Fall gehören die Unterhaltszahlungen dann nicht in die Anlage U, sondern in die Anlage Unterhalt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, beträgt 11.604 Euro im Jahr 2024, entspricht also dem Grundfreibetrag.
Dieser Betrag erhöht sich noch um die Beiträge, die der Unterhaltsverpflichtete für die Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten bedürftigen Person gezahlt hat. Der Höchstbetrag ist um den Betrag zu kürzen, um den die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person 624 Euro übersteigen (§ 33a EStG).
Ausführlichere Informationen zum Thema kannst Du im Ratgeber Ehegattenunterhalt absetzen nachlesen.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos