Du hast im letzten Jahr das Tagesgeldkonto gewechselt? Oder sogar ausgiebig Tagesgeld-Hopping betrieben und so bei verschiedenen deutschen Banken Zinsen erwirtschaftet? Dann bekommst Du bis spätestens 30. Juni von jeder Bank eine Jahressteuerbescheinigung, die alle unterschiedlich aussehen können. Für Deine Steuererklärung für 2023 musst Du Dir diese Zettelwirtschaft genau ansehen. Aber keine Sorge, es sieht schlimmer aus als es ist.
Jahressteuerbescheinigung: Was steht drin?
In der Jahressteuerbescheinigung sind alle steuerpflichtigen Kapitalerträge aufgelistet, die Du innerhalb eines Jahres durch Konten und Depots erzielt hast. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen, Ausschüttungen von Fonds, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Die Steuerbescheinigung dient als Nachweis, dass alle Steuern (25% Abgeltungssteuer, davon 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abgeführt wurden.
Wann wird keine Steuer fällig?
Seit 2023 steht Dir ein Sparerpauschbetrag von 1.000€ im Jahr zu (bei Eheleuten 2.000€). Bis zu dieser Grenze sind Deine Kapitalerträge steuerfrei. Nur der Betrag oberhalb dieses Freibetrags ist steuerpflichtig. Also erst wenn Du mit Zinsen, Dividenden und Co. 1.001€ Gewinn gemacht hast, zahlst Du auf den einen Euro Steuern.
Banken und Versicherungen in Deutschland führen die Steuer automatisch an das zuständige Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag (FSA) kannst Du das verhindern. Allerdings nur, solange Du nicht mehr als 1.000€ Gewinn machst.
Warum ein Freistellungsauftrag sinnvoll sein kann
Führst Du Konten oder Depots bei verschiedenen Banken, solltest Du den Freibetrag entsprechend aufteilen. Jedes Finanzinstitut benötigt einen eigenen FSA. Zusammengerechnet dürfen Deine Freistellungsbeträge den Pauschbetrag von 1.000€ nicht überschreiten.
Notier Dir daher in einer Liste, bei welcher Bank Du mit welchem Freibetrag einen FSA eingerichtet hast. Ansonsten kann es schnell passieren, dass Du Freistellungsaufträge ungeschickt verteilst – z. B. weil Du spontan Tagesgeld verschoben hast und Dein ursprünglicher Freistellungsbetrag dafür zu niedrig angesetzt war. Die Folge: Du zahlst mehr Steuer als nötig – und das, obwohl Deine 1.000€ in Summe gar nicht ausgeschöpft sind.
Zu viel abgeführte Abgeltungssteuer zurückholen
Freistellungsaufträge können sinnvoll sein, sind aber kein Muss – es geht auch ohne. Denn Du kannst Dir die zu viel bezahlten Steuern auf jeden Fall über Deine Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Dafür benötigst Du eigentlich das Formular "Einkünfte aus Kapitalvermögen" (Anlage KAP). Aber statt Dich selbst damit zu plagen, nutzt Du besser eine Steuersoftware oder eine Steuer-App. Meist lohnt sich diese Investition, weil Du mehr Geld zurückbekommst, als Du dafür ausgibst.
Welche Programme wir fürs Steuerjahr 2023 empfehlen, testen wir gerade. Unsere bisherigen Empfehlungen dürften aber wieder weit vorne landen: Wiso Steuer, Steuersparerklärung und Tax, bei den Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.
So kannst Du Dich vorbereiten
Die Software leitet Dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Hast Du bei verschiedenen Banken Gewinne erzielt, solltest Du Dir alle Jahressteuerbescheinigungen vorab schon mal anschauen und bestimmte Zahlen zusammenrechnen:
- Kapitalerträge aus allen Jahressteuerbescheinigungen
- Freistellungsbeträge, die Du Deinen Banken erteilt hast
Wirst Du von der Software danach gefragt, trägst Du die Summen einfach in das entsprechende Feld ein. Fertig!
Unser Tipp: Willst Du künftig nicht erst bei der nächsten Steuererklärung alles zusammensuchen, kann unsere Excel-Vorlage hilfreich sein. Damit kannst Du Deine Freistellungsaufträge und Erträge genau erfassen. So hast Du Deine Finanzen jederzeit im Blick – und beim nächsten Mal unter Umständen weniger Arbeit mit Deiner Steuererklärung.