Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung in der Steu­er­er­klä­rung Wann Du eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung von der Steuer absetzen kannst

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Beiträge für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kannst Du in der Steu­er­er­klä­rung angeben.
  • Ver­si­che­rungsbeiträge lassen sich aber nur bis zu einer Höchstgrenze absetzen. Die ist meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung erreicht.
  • Das Angeben der Zahnversicherung lohnt sich daher vor allem für Menschen mit niedrigen Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträgen, etwa Studierende oder Geringverdiener.
  • Kosten für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen kannst Du als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

So gehst Du vor

  • Beiträge für die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung trägst Du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
  • Zuzahlungen, etwa für Zahnersatz, die Du trotz Ver­si­che­rung leisten musst, gibst Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen an. 
  • Bei der Steu­er­er­klä­rung kann Dir eine Software helfen. Wir empfehlen Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023. Für sehr einfache Fälle empfehlen wir die Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.
  • Suchst Du eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, empfehlen wir folgende Tarife mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis: ZZ Pro90 der Huk-Coburg/Huk24, Generali Plan Z1, Ottonova Zahn 85 und Hallesche Megadent.

Knapp 18 Millionen Deutsche haben laut Verband der Privaten Kran­ken­ver­si­che­rung eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Da wäre es finanziell ja durchaus angenehm, wenn sich die Kosten für die beliebte Zusatzversicherung von der Steuer absetzen ließen. Tatsächlich ist das möglich, wenn Du einige Voraussetzungen beachtest.

Ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung steuerlich absetzbar?

Viele Beiträge für Ver­si­che­rungen kannst Du von der Steuer absetzen. Sie gelten als sogenannte Vorsorgeaufwendungen. Allerdings lassen sich Ver­si­che­rungsbeiträge nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich geltend machen.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie Kosten für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, gilt Folgendes: Zunächst werden Deine Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung berücksichtigt. Übersteigen diese eine Summe von 1.900 Euro im Jahr (Stand: 2023), dann kannst Du keine weiteren Kosten für Zu­satz­ver­si­che­rung­en geltend machen. Nur wenn Du die Höchstgrenze von 1.900 Euro im Jahr nicht ausgeschöpft hast, können sich die Beiträge für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung steuermindernd auswirken. Für Selbstständige liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro im Jahr (Stand: 2023). Bei Ehepaaren, die eine gemeinsame Steu­er­er­klä­rung abgeben, werden die individuellen Höchstbeträge addiert. Details dazu findest Du in der untenstehenden Tabelle.

Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen

PersonengruppeHöchstbetrag
Angestellte1.900 €
Rentner1.900 €
Studierende1.900 €
Beamte1.900 €
Selbstständige2.800 €
Ehepaar (beide angestellt)3.800 €
Ehepaar (beide selbstständig)5.600 €
Ehepaar (selbstständig + angestellt)4.700 €

Quelle: Finanztip-Darstellung, § 10 Abs. 4 Satz 1 EstG (Stand: 6. Juni 2023)

Angesichts der geringen Höchstgrenze lohnt es sich vor allem, die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung in der Steu­er­er­klä­rung anzugeben, wenn Du sehr niedrige Kosten für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung hast – etwa weil Du kostenfrei familienversichert bist oder von einer günstigen Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten profitierst. 1.900 Euro Höchstbetrag im Jahr bedeutet, dass Du weniger als 160 Euro im Monat für Deine gesetzliche oder private Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ausgeben darfst, damit es sich lohnt, weitere Ver­si­che­rungen abzusetzen.

Du musst aber nicht unbedingt im Detail durchrechnen, ob in Deinem Fall die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung steuerlich absetzbar ist. Du kannst die Kosten auch einfach in der Steu­er­er­klä­rung angeben. Wenn sie sich nicht steuermindernd auswirken, ignoriert das Finanzamt sie einfach.

Wo musst Du die Zahnversicherung eintragen?

Beiträge für die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung gibst Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung in der Anlage Vorsorgeaufwand an. Du trägst sie beim Punkt „über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Kran­ken­ver­si­che­rungen“ ein. In der Steu­er­er­klä­rung für das Jahr 2022 findet sich dieser Punkt für gesetzlich Krankenversicherte in Zeile 22 und für Privatversicherte in Zeile 27.

Anlage Vorsorgeaufwand (2022)

Welche Zahnarztkosten kannst Du von der Steuer absetzen?

Nicht nur die Beiträge für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lassen sich steuerlich absetzen. Auch Krankheitskosten kannst Du in der Steu­er­er­klä­rung angeben. Sie zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen sind genauso wie Ausgaben für Brillen und Medikamente absetzbar.

Hätte Dir Deine Kranken- oder Zusatzversicherung solche Kosten erstattet und Du hast nur verpasst, die Rechnung einzureichen, dann berücksichtigt sie das Finanzamt nicht. Viele Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen – darunter auch die von Finanztip emp­foh­lenen Tarife – übernehmen aber nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz wie Implantate oder Kronen. Den Eigenanteil, der dir dann bleibt, kannst Du in der Steu­er­er­klä­rung geltend machen.

Allerdings wirken sich die Krankheitskosten nur steuermindernd aus, wenn sie medizinisch notwendig waren und die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Wie hoch die Belastungsgrenze ist, hängt von Deinem Einkommen, Deinem Familienstand und der Zahl Deiner Kinder ab. Mit einem kostenfreien Rechner der Finanzverwaltung, kannst Du Deine individuelle zumutbare Belastung einfach bestimmen.

Krankheitskosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz gibst Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen im Abschnitt für andere Aufwendungen an. In der Steu­er­er­klä­rung für das Jahr 2022 trägst Du Deine zusammengerechneten Ausgaben in Zeile 31 ein.

Anlage Außergewöhnliche Belastungen (2022)

Als Nachweis für Zuzahlungen zu Implantaten, Kronen oder Inlays genügt die Rechnung. Falls Dein Zahnarzt Dir Medikamente verschreibt, die Du selbst zahlen musst, solltest Du das Rezept und die Belege ebenfalls aufheben. Es kann sich lohnen, Zahnbehandlungen so zu planen, dass Du möglichst viele Krankheitskosten in einem Jahr bündeln kannst. Kannst Du beispielsweise den Kauf einer neuen Brille und das Setzen eines Zahnimplantats im selben Jahr abwickeln, steigt die Chance, dass die Kosten die Grenze für die zumutbare Belastung überspringen.

Hilfe bei der Steu­er­er­klä­rung

Wenn Du keine Lust hast, Dich alleine durch die Vielzahl von Steuerformularen zu wühlen, dann kann Dir eine Steuersoftware helfen. Die Programme zeigen, wo Du welche Daten eingeben musst und geben außerdem Tipps zum Steuersparen. Falls Dich die Steu­er­er­klä­rung trotz Software überfordert, helfen Dir ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater weiter.

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

  • Wir empfehlen als Steuerprogramm für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.

  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an.

 Zum Ratgeber

Unsere Tipps für eine gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

In vielen Fällen lohnt es sich nicht, die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung in der Steu­er­er­klä­rung anzugeben. Sparen kannst Du aber trotzdem: Indem Du Dich für einen Tarif mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis entscheidest. Ob sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt, hängt stark davon ab, ob Du in Zukunft viel und hochpreisigen Zahnersatz brauchst. Denn die Ver­si­che­rung ist verhältnismäßig kostspielig.

Verzichte auf besonders teure Premiumtarife

Premiumtarife, welche die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen zu 100 Prozent übernehmen, sind unseren Berechnungen zufolge überproportional teuer. Wir gehen deshalb davon aus, dass es sich in vielen Fällen lohnt, einen Tarif mit einer etwas geringeren Erstattung zu wählen und den verbleibenden Eigenanteil aus den gesparten Beiträgen zu zahlen. Aus diesem Grund empfehlen wir Tarife, die zwischen 80 und 90 Prozent des Rechnungsbetrages übernehmen.

Achte auf eine hohe Erstattung bei Zahnersatz

Mit einem Zahnzusatzvertrag lassen sich viele unterschiedliche Leistungen versichern: von Hypnose beim Zahnarzt über Schienen gegen Zähneknirschen bis hin zur professionellen Zahnreinigung. Die größten Kosten entstehen jedoch, wenn Du Zahnersatz brauchst.

Deshalb ist es am wichtigsten, dass ein Tarif gute Leistungen bei der Versorgung mit Implantaten, Brücken und Kronen bietet. Gute Zahnversicherungen zahlen außerdem Inlays, also passgenau gefertigte Füllungen aus Kunststoff, Keramik, Gold oder Titan. Das ist auch sinnvoll, denn hochwertige Inlays können 600 bis 700 Euro kosten. Die gesetzliche Kran­ken­kas­se erstattet aber nur die 50 Euro, die eine Amalgamfüllung kosten würde.

Zusätzliche Leistungen bei Zahnbehandlung

Gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen übernehmen auch Kosten für verschiedene Zahnbehandlungen, zum Beispiel das Einsetzen von zahnfarbenen Kunststofffüllungen oder für Wurzel- oder Parodontalbehandlungen (Verfahren gegen chronische Zahnfleischentzündungen), die die gesetzliche Kran­ken­kas­se nicht zahlt. In vielen Fällen sind diese Behandlungen aber auch Kassenleistung. Deshalb haben wir die Leistungen bei Zahnbehandlungen in unserem Vergleich von Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen mit geringerem Gewicht berücksichtigt.

Professionelle Zahnreinigung nutzen

Eine professionelle Zahnreinigung kannst Du auch selbst bezahlen, dafür ist keine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nötig. Außerdem gibt es von vielen gesetzlichen Kran­ken­kas­sen einen Zuschuss zur jährlichen Zahnreinigung, zum Beispiel bei den von uns emp­foh­lenen Kassen. Ist in Deiner Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung allerdings ein Zuschuss zur Zahnreinigung enthalten, dann solltest Du diese auch regelmäßig nutzen, denn die Ver­si­che­rung hat in der Regel in den monatlichen Beitrag einen Aufpreis für die Zahnreinigung eingerechnet.

Auf Wartezeit achten

Einige Tarife haben eine Wartezeit von drei oder acht Monaten. Die Ver­si­che­rung zahlt dann erst nach dieser Zeit für Behandlungen. So wollen die Anbieter verhindern, dass Du erst einen Vertrag abschließt, wenn Du schon Zahnprobleme hast. Es gibt aber auch Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen ohne Wartezeit, darunter unsere Emp­feh­lungen Huk (Tarif ZZ Pro90), Huk24 (Tarif ZZ Pro90), Ottonova Zahn 85 und Hallesche (Tarif Megadent).

Unabhängig von der Wartezeit gilt immer: Es gibt kein Geld für Behandlungen, zu denen Dein Zahnarzt Dir nachweislich schon vor dem Abschluss der Ver­si­che­rung geraten hat oder für Behandlungen, die er bereits begonnen hat.

Viele weitere Tipps zur Auswahl einer passenden Zahnversicherung und unseren ausführlichen Tarifvergleich findest Du in unserem Ratgeber zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung.

Mehr dazu im Ratgeber Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

  • Gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen sind recht teuer und lohnen sich nur bei häufigen kostspieligen Behandlungen.

  • Von uns emp­foh­lene Tarife: Allianz (MeinZahnschutz 90/90 AR), Württembergische (Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus) und Huk-Coburg/Huk24 (ZZ Pro90).

Zum Ratgeber

Autor
Julia Rieder

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