Werbungskosten Checkliste Was Arbeitnehmer alles absetzen können

Mithilfe unserer Checkliste kannst Du prüfen, welche Werbungskosten bei Dir angefallen sind.

Checkliste Werbungskosten
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Zu den Werbungskosten gehört alles, was Du ausgibst, um überhaupt Geld zu verdienen. Dazu gehören Bewerbungsfotos genauso wie die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Wenn Du schon einen Job hast, musst Du vielleicht in eine Fortbildung investieren, um ihn auch zu behalten. Absetzen kannst Du alle beruflich veranlassten Ausgaben, soweit Dein Arbeitgeber sie Dir nicht steuerfrei ersetzt hat. Bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wenn Du im Jahr diesen Betrag mit Deinen Werbungskosten nicht übersteigst, kannst Du in der Anlage N Deiner Steuererklärung darauf verzichten, einzelne Ausgaben einzutragen. Denn 1.000 Euro berücksichtigt das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer automatisch.
 

Checkliste: Werbungskosten

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Überprüfe mit unserer Checkliste, welche Werbungskosten bei Dir angefallen sind.

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Beispiel-Werbungskosten von A bis D

Arbeitsmittel - Alles, was Du für Deine berufliche Tätigkeit einsetzt, gilt als Arbeitsmittel. Grundsätzlich kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn Du ihn mindestens zu 10 Prozent für berufliche Zwecke nutzt. Dazu gehören zum Beispiel Aktentasche, PC, Schreibtisch, selbst bezahlter Bürostuhl, Bücherregal und Fachliteratur.

Du kannst bei einem gemischt genutzten Arbeitsmittel den beruflichen Anteil geltend machen. Bei einem Computer akzeptiert das Finanzamt einen 50-prozentigen Anteil. Belegst Du beispielsweise ein Bücherregal zu drei Viertel mit Fachliteratur, dann darfst Du 75 Prozent als Werbungskosten ansetzen; bei mindestens 90 Prozent sogar die kompletten Anschaffungskosten. 

Gilt das Arbeitsmittel als geringwertiges Wirtschaftsgut, darfst Du die Kosten sofort absetzen. Bei Anschaffungen ab 2018 gilt dies für ein Arbeitsmittel, das netto höchstens 800 Euro beziehungsweise 952 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer gekostet hat. Bei Anschaffungen bis Ende 2017 liegt der Wert bei 410 Euro netto beziehungsweise 487,90 Euro brutto. 

War das Arbeitsmittel teurer, musst Du es über die Nutzungsdauer abschreiben. Für Möbel gilt beispielsweise 13 Jahre, für einen Computer drei Jahre.

Arbeitszimmer- Für die meisten Steuerzahler ist das häusliche Arbeitszimmer als Steuersparmodell passé. Für diese Kosten gilt nämlich grundsätzlich ein Abzugsverbot. Der Gesetzgeber lässt aber zwei Ausnahmen zu: Wenn Dir für Deine berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst Du bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, sind Deine Kosten unbeschränkt abzugsfähig.

Bahncard- Hast Du Dir eine Bahncard gekauft, um Deine beruflich veranlassten Reisekosten zu senken? Dann kannst Du den beruflichen Anteil des Preises als Werbungskosten absetzen.

Berufsausbildung- Kosten Deiner eigenen erstmaligen Berufsausbildung oder Deines Erststudiums kannst Du nur begrenzt bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Dagegen kannst Du Ausgaben als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe berücksichtigt werden, wenn sie

  • für eine weitere Berufsausbildung,
  • für ein weiteres Studium,
  • für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder
  • im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

entstanden sind.

Berufskleidung - Die Finanzämter erkennen Ausgaben für typische Berufskleidung und deren Reinigung als Werbungskosten an. Darunter fallen beispielsweise Arbeitskittel, Uniform, Blaumann, Sicherheitsschuhe, Arztmantel, Operationshose, Robe und Barett eines Richters sowie die Amtstracht eines Geistlichen. Alle Kleidungsstücke, die Du als herkömmliche „bürgerliche“ Bekleidung nutzen kannst, sind dagegen keine typische Berufskleidung.

Berufsverband- Absetzbar sind auch Deine Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, beispielsweise die Ärzte- oder die Anwaltskammer, aber auch Gewerkschaften.

Bewerbungen- Wenn Du eine Arbeitsstelle suchst, kannst Du beispielsweise Ausgaben für Inserate, Telefonkosten, Porto, Kosten für Fotokopien von Zeugnissen und nicht erstattete Reisekosten für Vorstellungsgespräche absetzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Deine Bewerbung Erfolg hatte.

Doktortitel- Promotionskosten erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an, wenn sie beruflich veranlasst sind. Auch Kosten einer Habilitation zählen grundsätzlich zu den Werbungskosten.

Doppelte Haushaltsführung- Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann seine Ausgaben als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt Kosten der Zweitwohnung, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen (innerhalb der ersten drei Monate) und Umzugskosten.
 

Checkliste Werbungskosten

Mithilfe unserer Checkliste kannst Du prüfen, welche Werbungskosten bei Dir angefallen sind.

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