Privat­insolvenz: Dauer und Verfahren Schuldenfrei in drei Jahren mit Verbraucher­insolvenz

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Verbraucher­insolvenz kannst Du schon nach drei Jahren schuldenfrei sein und wirtschaftlich neu anfangen.
  • Während der drei Jahre musst Du von Deinem Einkommen den pfändbaren Anteil an einen Treuhänder abführen. Der zahlt damit einen Teil Deiner Schulden.
  • Es gibt keine Mindestquote an Schulden, die Du tilgen musst, bevor Du die sogenannte Rest­schuld­befreiung bekommst. Die Schufa löscht die Rest­schuld­befreiung nach sechs Monaten.

So gehst Du vor

  • Bist Du in finanzielle Not geraten, dann lass Dir von einem Rechtsanwalt oder Schuldnerberater helfen. Im Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamts findest Du einen Berater in Deiner Nähe.
  • Verschaffe Dir gemeinsam mit dem Berater einen Überblick über Deine Schulden und versuche, Dich mit Deinen Gläubigern zu einigen. Grundlage dafür ist der Schuldenbereinigungsplan.
  • Beantrage eine Privat­insolvenz nur, wenn es keine andere Lösung mehr gibt.

Raus aus der Schuldenfalle nach nur drei Jahren – das ist mit einer Verbraucher­insolvenz möglich. Wachsen Dir die Schulden über den Kopf oder kennst Du jemanden, der in einer solchen Misere steckt, dann solltest Du Dich über die Möglichkeit einer Privat­insolvenz informieren. Denn je eher Du die Probleme angehst, desto schneller gelingt der wirtschaftliche Neuanfang. Was eine Insolvenz für Dich bedeutet, wie das Verfahren funktioniert und wann Du Deine Schulden los bist, erklären wir in diesem Ratgeber.

Was ist eine Privat­insolvenz?

Nach Untersuchungen von Creditreform für 2023 waren zu diesem Zeit­punkt 5,65 Millionen Privatleute in Deutschland überschuldet. Die Zahl der überschuldeten Haushalte nimmt seit Jahren ab. Das ist eine gute Entwicklung, auch wenn es immer noch zu viele Menschen sind, die in der Schuldenfalle stecken.

Die Verbraucher­insolvenz ist ein Weg raus aus den Schulden – diese werden von einem Gericht gelöscht, obwohl Du sie nicht vollständig zahlen konntest. Das nennt sich Rest­schuld­befreiung. Um die Schulden loszuwerden, musst Du allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein besonderes Verfahren bei der Privat­insolvenz durchlaufen. Im Jahr 2023 beantragten laut Statistischem Bundesamt knapp 67.000 Menschen Privat­insolvenz – sehr wenige, wenn man die Zahl mit den geschätzten Überschuldungen vergleicht.

Eine Privat­insolvenz kannst Du grundsätzlich nur beantragen, wenn Du keine selbstständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausübst oder ausgeübt hast. Eine Ausnahme besteht für Selbstständige, die höchstens 20 Personen oder Firmen Geld schulden. Zudem dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (§ 304 Abs. 2 InsO).

Nach der Reform des Insolvenzrechts dauert es seit Oktober 2020 nur noch drei Jahre, bis Du Deine Schulden los bist – und zwar ohne dass Du einen bestimmten Teil der Schulden zahlen musst. Vorher konnte es bis zu sechs Jahre dauern, wenn ein Schuldner die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen konnte.

Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gilt eine Übergangs­regelung: Die sechs Jahre reduzieren sich. Wer zum Beispiel am 5. Januar 2020 Insolvenz beantragt hat, dessen Verfahren verkürzt sich auf fünf Jahre und sieben Monate, bis er von seinen restlichen Schulden befreit werden kann.

Was sind die Vorteile der Privat­insolvenz?

Der Weg in die Privat­insolvenz will gut überlegt sein. Du solltest Dir die Vor- und Nachteile klar vor Augen führen und mit einem Schuldnerberater Deine konkrete Situation besprechen. Das sind die fünf wichtigsten Argumente, die für eine Verbraucher­insolvenz sprechen:

  1. Schuldenfrei: Nach drei Jahren bist Du Deine Schulden los. Ohne Privat­insolvenz könnten Deine Gläubiger 30 Jahre aus einem Schuldtitel pfänden.
  2. Pfändungen: Böse Überraschungen wie Konto- oder Lohnpfändungen fallen mit Eröffnung der Privat­insolvenz weg.
  3. Besuche vom Gerichtsvollzieher: Dadurch, dass Deine Schulden und Dein Vermögen während der Insolvenz von einem Treuhänder verwaltet werden, kommt der Gerichtsvollzieher nicht mehr zu Dir, um zu überprüfen, ob noch Vermögen vorhanden ist.
  4. Existenzminimum ist gesichert: Durch die Pfändungsgrenzen ist Dein Existenzminimum auf jeden Fall gesichert. Seit 1. Juli 2024 sind monatlich 1.492 Euro nicht pfändbar, sofern Du keine Unterhaltsverpflichtungen hast (§ 850c Abs. 4 ZPO). Musst Du Unterhalt zahlen, erhöht sich die Grenze. Vielen Mandanten bleibt in der Insolvenz mehr Geld als zuvor, berichten die auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwälte Miehler & Müller von entschuldigung.de.
  5. Chance auf Neustart: Die Privat­insolvenz bietet Dir die Möglichkeit, finanziell neu anzufangen. Deine Schulden werden gelöscht, genauso wie die Negativeinträge bei der Schufa.
    Wichtig: Alle Einträge zu einer Rest­schuld­befreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, und alle damit verbundenen Schulden, löscht die Schufa nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum. Die Löschung erfolgt automatisch. Damit ist sechs Monate nach der Rest­schuld­befreiung ein wirtschaftlicher Neubeginn tatsächlich möglich. Das ist eine große Verbesserung für viele, die eine Privat­insolvenz beantragen. Denn früher bestand das Problem, dass die Menschen nach der Rest­schuld­befreiung immer noch kaum am wirtschaftlichen Leben teilnehmen konnten, da die Privat­insolvenz als Negativmerkmal noch drei Jahre gespeichert wurde.

Gibt es Nachteile durch eine Privat­insolvenz?

Eine Privat­insolvenz bringt auch Nachteile mit sich, die Du kennen solltest. Nur dann kannst Du Vor- und Nachteilen miteinander abwägen und entscheiden, ob die Privat­insolvenz für Dich der richtige Weg ist.

  1. Arbeitgeber informieren: Du musst mit Deiner Führungskraft sprechen, denn die Lohnbuchhaltung muss den pfändungsfreien Teil Deines Gehalts während der Privat­insolvenz an den Treuhänder überweisen.
  2. Deine Schulden werden öffentlich: Deine Insolvenz wird von den Insolvenzgerichten in Deutschland öffentlich bekannt gemacht. Auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de kann jeder lesen, dass Du eine Verbraucher­insolvenz beantragt hast.
  3. Einschränkungen: Du musst Dich im Konsumverhalten einschränken. Ratenkaufverträge, Dispokredit und Kredit­karten sind passé.
  4. Wohnungswechsel: Du hast einen negativen Schufa-Eintrag wegen der Insolvenz. Vermieterinnen und Vermieter fragen oft nach einer Schufa-Auskunft. Steht dort etwas von Privat­insolvenz, hast Du wahrscheinlich schlechte Karten. Eine neue Wohnung zu finden, wird in dieser Phase nicht leicht.
  5. Vertragswechsel: Aus dem gleichen Grund wirst Du wohl für einige Jahre den Strom-, Gas- oder Telefonanbieter nicht wechseln können. Denn die Unternehmen fragen vor Vertragsabschluss immer bei der Schufa oder bei einer anderen Auskunftei an.
  6. Kosten: Durch die Privat­insolvenz fallen Kosten für das Gericht und für den Treuhänder an, die Du zahlen musst.
  7. Dauer: Es dauert drei Jahre, bis Du die Schulden los bist. Die Rest­schuld­befreiung und die alten Schulden speichert die Schufa noch weitere sechs Monate. Erst danach kannst Du richtig aufatmen.

Wahrscheinlich kennst Du aber die genannten Probleme aus Deinem Alltag mit den Schulden ohnehin schon. Dann ist es umso sinnvoller für Dich, den Weg über die Rest­schuld­befreiung zu gehen – und nach drei Jahren wieder Aussicht auf ein neues Leben zu haben.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Du solltest Dir zunächst einen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt suchen. Einige bieten ihre Unterstützung auch kostenlos an. Im Schuldneratlas des Statistischen Bundesamts findest Du einen Berater in Deiner Nähe. Du musst Dich jedoch auf Wartezeiten einstellen. Je eher Du das Thema angehst, desto besser. Weitere Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber Schuldnerberatung.

Das Verfahren der Verbraucher­insolvenz gliedert sich in sechs Stufen, die Du aber nicht alle durchlaufen musst. Vielleicht gelingt es Deinem Berater schon, ohne Gericht eine einvernehmliche Lösung mit Deinen Gläubigern zu finden. Dann erübrigen sich alle weiteren Schritte.

1. Du verhandelst über Deine Schulden - ohne Gericht

Vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren muss ein außergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren stattfinden (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Ziel ist es, eine Einigung mit Deinen Gläubigern zu finden. Dazu musst Du mit einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt Deine ganzen Schulden ermitteln.

Tipp: Tipp: Du brauchst mindestens zwei Ordner, damit Du möglichst einfach den Überblick behältst. Hefte alle Unterlagen zu Deinen Schulden in einem Ordner ab. In einem zweiten Ordner solltest Du aktuelle Nachweise sammeln über Dein Einkommen, Unterlagen zu Deinem Vermögen wie zum Beispiel zu Deinen Le­bens­ver­si­che­rung­en oder einen Grundbuchauszug, falls Du Haus- oder Grundstückseigentümer bist.

Du erarbeitest mit Deinem Berater einen Schuldenbereinigungsplan. Das ist aufwendig und mühsam, aber Voraussetzung für eine Lösung. Dein Schuldnerberater schreibt alle Gläubiger an, erklärt ihnen Deine Situation und bietet Ratenzahlungen an. Im Gegenzug bittet er sie darum, auf einen Teil der Schulden zu verzichten.

Damit eine außergerichtliche Einigung funktioniert, müssen alle Gläubiger zustimmen. Diese Variante ist für Dich am günstigsten, da weder Gerichtsgebühren noch Kosten für den Treuhänder anfallen. Sie ist aber auch nur sehr selten möglich, denn die wenigsten Gläubiger sind bereit, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Laut Überschuldungsstatistik 2022 konnten die Schuldnerberater immerhin ein Fünftel der 215.000 beendeten Beratungsfälle außergerichtlich erledigen.

2. Du verhandelst über Deine Schulden - vor Gericht

Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, stellst Du als nächstes einen Insolvenzantrag. Dazu wird der Schuldenbereinigungsplan vorgelegt und erklärt, warum die außergerichtliche Einigung nicht geklappt hat. Das Insolvenzgericht prüft nun, ob ein gerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren Erfolg verspricht. Andernfalls kann es darauf verzichten und das Insolvenzverfahren sofort eröffnen.

In der Praxis wird das gerichtliche Schulden­bereinigungs­verfahren selten durchgeführt. Denn wenn der Hauptgläubiger schon außergerichtlich nicht bereit war, auf einen Teil der Forderungen zu verzichten, wird er auch dann nicht einverstanden sein, wenn ein Gericht anfragt. Im Jahr 2021 wurde in weniger als 1 Prozent der Insolvenzen ein Schuldenbereinigungsplan angenommen. Bei Erfolg kommt es nicht zur Privat­insolvenz, sondern zu einer Art Vergleich.

3. Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren 

Hat der Schuldenbereinigungsplan keine Einigung gebracht, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.

Dafür gibt es ein Antragsformular, das seit April 2021 verwendet wird. Den 45 Seiten umfassenden Antrag musst Du mit Deinem Berater oder mit anwaltlicher Unterstützung durcharbeiten. Dabei musst Du ein Verzeichnis über Dein Vermögen erstellen und eine Liste mit all Deinen Gläubigern und Schulden.

Das Gericht prüft zunächst, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind oder einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stattgegeben wird. Die Stundung bewirkt, dass Du alle Verfahrenskosten erst nach der Rest­schuld­befreiung zahlen musst. Die Eröffnung Deines Verfahrens wird auf der Website insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

Nach der Eröffnung wird ein Treuhänder bestimmt, den Du auch selbst vorschlagen kannst (§ 288 InsO). Vielleicht kennt Dein Rechtsanwalt oder Schuldnerberater einen Treuhänder, mit dem er bisher gute Erfahrungen gemacht hat. Der Treuhänder versucht, das vorhandene Vermögen zu verwerten. Alles, was im Fall einer Zwangsvollstreckung pfändbar wäre, gehört zur Insolvenzmasse. Da Du auch alles Organisatorische mit dem Treuhänder klären musst, ist es wichtig, dass Du mit ihm gut auskommst.

4. Es beginnt die Wohlverhaltensphase

Nach Eingang des Antrags trittst Du für drei Jahre Dein Einkommen an den Treuhänder ab – der Zeitraum nennt sich Abtretungsfrist (§ 287 Abs. 2 InsO). Du musst also den pfändbaren Anteil Deines Einkommens an den Treuhänder abführen. Wie hoch dieser Anteil ist, kannst Du der Pfändungstabelle entnehmen. Die Pfändungsgrenze steigt entsprechend, wenn Du für Kinder oder Deinen Ehepartner Unterhalt zahlen musst. Sie wird regelmäßig angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Juli 2024.

In dieser Phase darfst Du keine neuen, unangemessenen Schulden machen, ansonsten riskierst Du, dass das Gericht Dir die Rest­schuld­befreiung versagt.

Falls Du während der Wohlverhaltensphase etwas erbst, musst Du die Hälfte davon an den Treuhänder abgeben. Einen Lottogewinn musst Du in voller Höhe abliefern (§ 295 Nr. 2 InsO).

Während des Insolvenzverfahrens hast Du die Pflicht zu arbeiten. Bist Du arbeitslos, musst Du nachweisen, dass Du Dich um Arbeit bemüht und keinen zumutbaren Job abgelehnt hast (§ 287b InsO).

5. Du kannst die Insolvenz vorzeitig beenden

Wenn sich während der Wohlverhaltensphase an Deinen Vermögensverhältnissen etwas ändert, weil Du zum Beispiel geerbt hast oder Du einen anderen Geldgeber gefunden hast oder wenn Deine Gläubiger signalisieren, dass sie jetzt verhandlungsbereit sind, kannst Du einen erneuten Einigungsversuch unternehmen und die Insolvenz vorzeitig beenden. Das kann funktionieren, da Gläubiger nach Insolvenzeröffnung manchmal einigungsbereiter sind als vorher.

6. Du wirst von Deinen restlichen Schulden befreit

Drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Gericht über die Rest­schuld­befreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Für die Verfahren seit dem 1. Oktober 2020 gibt es keine Mindestquote mehr – vorher mussten Schuldner mindestens 35 Prozent der Schulden begleichen. Du musst auch nicht sämtliche Verfahrenskosten innerhalb der drei Jahre gezahlt haben. Hast Du Deine Verpflichtungen erfüllt und sprechen keine Gründe dagegen, wird Dich das Gericht von den restlichen Schulden befreien.

Wichtig: Unterhalt, den Schuldner pflichtwidrig nicht gezahlt haben, ist von der Rest­schuld­befreiung nicht erfasst (§ 302 InsO). Deine Unterhaltsschulden musst Du also trotz Rest­schuld­befreiung weiterzahlen. Gleiches gilt für hinterzogene Steuern, sofern eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Hast Du ein zinsloses Darlehen von jemandem bekommen, um damit die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen, bleibt dieses trotz Rest­schuld­befreiung weiter bestehen.

Wie lange speichert die Schufa die Insolvenz?

Die Schufa löscht seit 28. März 2023 die Informationen zur Rest­schuld­befreiung und die damit zusammenhängenden Schulden auf den Tag genau nach sechs Monaten. Zuvor  speicherte sie die Daten drei Jahre lang. Das verhinderte in vielen Fällen einen wirtschaftlichen Neustart nach der Rest­schuld­befreiung. 

Die Schufa änderte ihre Speicherpraxis und reagierte damit auf viele gerichtliche Auseinandersetzungen. Gestritten wurde über die Frage, ob die Schufa gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt (BGH, 28.03.2023, Az. VI ZR 225/21).

Der Europäische Gerichthof entschied am 7. Dezember 2023, dass private Auskunfteien wie die Schufa Daten über die Erteilung einer Rest­schuld­befreiung nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister (Az. C-26/22 und C 64/22). In Deutschland ist die Speicherung der Daten für sechs Monate erlaubt, eine längere Speicherung ist rechtswidrig und die Informationen müssen gelöscht werden.

Was kostet eine Verbraucher­insolvenz?

Eine Privat­insolvenz gibt es nicht gratis. Du musst den Treuhänder bezahlen, die Gerichtskosten übernehmen und eventuell einen Anwalt oder Schuldnerberater entlohnen.

Die Gerichts- und Treuhändergebühren werden nach der Insolvenzmasse berechnet. Das ist unter anderem der Betrag, den der Treuhänder monatlich von Deinem Gehalt bekommt, wenn Du mehr verdienst als das, was Dir gesetzlich bleiben muss. Falls Du weder Vermögen noch Arbeit hast, musst Du mit Mindestgebühren von etwa 2.000 Euro rechnen. Die ergeben sich aus der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Es gibt die Möglichkeit, den Betrag zu stunden, also später oder in Raten zu zahlen.

Neben Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen bieten auch kostenlos arbeitende Schuldnerberatungsstellen Privatpersonen Hilfe bei Überschuldung an. Du kannst versuchen, Dir vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu holen, damit der Staat die Anwaltskosten übernimmt. Da es aber auch kostenlose Beratungsangebote gibt, verweisen viele Gerichte darauf und bewilligen deshalb keine Beratungshilfe.

Selbst wenn Du Beratungshilfe bekommst, werden nur die Kosten bis zur Erteilung der Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs übernommen. Antragstellung und Vertretung im Eröffnungsverfahren sind nicht inbegriffen.

Auch Prozesskostenhilfe gibt es im Insolvenzverfahren nicht. Sofern Du Dich an einen Anwalt wendest, solltest Du ein pauschales Honorar vereinbaren. Dann weißt Du vorher, was auf Dich zukommt.

Um Deine Finanzen im Blick zu haben, solltest Du Deine Einnahmen und Ausgaben kennen. Der Finanztip-Haushaltsrechner hilft Dir dabei.

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