Werbungskosten Berufliche Ver­si­che­rungen Berufsbedingte Ver­si­che­rungen sind Werbungskosten

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für Ver­si­che­rungen mit einem beruflichen Bezug lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

  • Zu diesen Ver­si­che­rungen gehören Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfall­ver­sicherung.

  • Meist kannst Du nur einen Teil der Kosten als Werbungskosten in der Steu­er­er­klä­rung geltend machen.

So gehst Du vor

  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) ohne Photovoltaik. Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.
  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an, die uns in unserem ausführlichen Test besonders überzeugt haben.

Beiträge zu vielen Ver­si­che­rungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Allerdings gibt es dafür Obergrenzen, die oft schon mit den Kran­ken­kas­senbeiträgen ausgeschöpft sind. Aus diesem Grund machen sich weitere Ver­si­che­rungen gar nicht in der Steu­er­er­klä­rung bemerkbar. Es gibt aber einen Ausweg: Wenn Du Ver­si­che­rungen mit einem beruflichen Bezug hast, kannst Du diese als Werbungskosten absetzen. Wir erklären Dir, welche Ver­si­che­rungen das sein können und was Du beachten musst.

Wann lohnen sich Werbungskosten?

Bevor Du jetzt gleich Deine Ver­si­che­rungsveträge raussuchst, solltest Du Dich vorher fragen, ob sich das überhaupt lohnt. Denn es gibt die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le. Sie beträgt seit 2023 1.230 Euro. Das heißt: Deine Ausgaben machen sich steuerlich erst dann bemerkbar, wenn Du mit diesen in Summe über diese Grenze kommst. Wenn Dir das nicht gelingt, wird einfach die Pauschale bei der Steuer angesetzt.

Bist Du Dir nicht sicher, ob Du das schaffst, schau in unseren Ratgeber zu Werbungskosten und prüfe das mit unserer Checkliste. Merkst Du, dass Dir nur ein paar Euro bis zur Pauschale fehlen, können Dir die Ver­si­che­rungen helfen, über diese Grenze zu springen. Hast Du aber schon viele andere Werbungskosten, hilft Dir jeder Euro bei den Ver­si­che­rungsbeiträgen, um Steuern zu sparen.

Überprüfe vorab zudem, ob Du mit den Kran­ken­kas­senbeiträgen noch „Luft hast“ für weitere Ver­si­che­rungen. Die Grenze liegt für Selbstständige bei 2.800 Euro, bei allen anderen bei 1.900 Euro. Ist das der Fall, etwa bei einem geringen Gehalt oder wenn Du schon in Rente bist, musst Du nicht den Umweg über die Werbungskosten gehen.

Unfall­ver­sicherung als Werbungskosten

Generell gilt für die Unfall­ver­sicherung wie auch für die anderen genannten Ver­si­che­rungen, dass sie in der Regel berufliche, aber auch private Risiken abdecken. Ein Unfall kann im Umfeld des Jobs passieren, aber zum Beispiel auch in den heimischen vier Wänden. Unfall­ver­sicherungen schlüsseln dabei in der Regel nicht auf, wie groß der Anteil für den beruflichen und den privaten Anteil jeweils ist. Die gute Nachricht ist ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vom Februar 1997, der immer noch gilt.

Demnach kannst Du 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten absetzen. Die andere Hälfte gingen dann noch als Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben. Aber wie oben schon erwähnt, gehen diese Kosten meist ins Leere.

Hast Du tatsächlich eine Ver­si­che­rung, die ausschließlich berufliche Unfälle abdeckt, darfst Du die komplette Prämie bei der Steuer als Werbungskosten angeben.

Umgekehrt gilt: Schließt die Ver­si­che­rung beruflich bedingte Unfälle aus, geht diese Form des Absetzens nicht, auch nicht anteilig.

Haftpflicht als Werbungskosten

Hier unterscheiden wir zwei Fälle: allgemeine Haft­pflicht­ver­si­che­rungen und welche für bestimmte Berufe. Tatsächlich gibt es im zweiten Fall verschiedene Angebote der Versicherer, etwa für Lehrerinnen, Ärzte, Apothekerinnen, Rechtsanwälte und Steuerberaterinnen. In vielen Fällen ist diese Berufshaftpflicht sogar gesetzlich oder von der jeweiligen Berufskammer vorgeschrieben. Das heißt, um überhaupt in einem solchen Job arbeiten zu dürfen, brauchst Du diese Ver­si­che­rung.

Zahlst Du also Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, kannst Du diese Kosten immer als Werbungskosten geltend machen. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn Du eine Gebäudehaftpflicht für ein Haus hast, das Du vermietest. Auch eine Kfz-Haftpflicht kann unter Umständen zu den Werbungskosten zählen, wenn Du den Wagen etwa ausschließlich oder teilweise beruflich nutzt.

Achtung: Übernimmt Deine Firma, etwa eine Rechtsanwaltskanzlei, die Beiträge für Deine Berufshaftpflicht, so zählt das als geldwerter Vorteil und dieser muss versteuert werden. Das ist mittlerweile mehrfach gerichtlich bestätigt, unter anderem vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 1. Oktober 2020 (Az. VI R 11/18). Die kurze Begründung: Rechtsanwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflicht zu haben – und deshalb liegt es nicht im überwiegenden „eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers, diese Prämien zu zahlen.

Hast Du eine „ganz normale“ Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, musst Du schauen, ob es eine Aufteilung zwischen privaten und beruflichen Risiken gibt. Gibt es diese nicht, kannst Du versuchen, wie bei der Unfall­ver­sicherung 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten geltend zu machen.

Was ist mit der Rechtsschutz?

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung lässt sich anders als die Unfall- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung generell nicht als Vorsorgeaufwendung als Sonderausgaben geltend machen. Aber: Du kannst oft wenigstens einen Teil der Beiträge dann doch als Werbungskosten absetzen. Vorausgesetzt, die Rechtsschutz beinhaltet auch Arbeitsrechtsschutz. Denn in diesem Fall sicherst Du Deine Erwerbsquelle ab, etwa um Dich gegen eine Kündigung rechtlich wehren zu können.

Hast Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die ausschließlich Arbeitsrecht umfasst, gibst Du die komplette Ver­si­che­rungsprämie als Werbungskosten in der Steu­er­er­klä­rung an. Ist Arbeitsrecht nur ein Teil Deiner Ver­si­che­rung, musst Du entweder den Anteil für Arbeitsrecht im Ver­si­che­rungsschein ablesen oder ihn beim Versicherer erfragen. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung absetzen.

Was ist mit anderen Ver­si­che­rungen?

Natürlich kannst Du bei all Deinen Ver­si­che­rungen überlegen, ob sie nicht vielleicht doch einen beruflichen Bezug haben. Aber das dürfte eher selten der Fall sein.

Eine Chance gibt es aber immerhin bei der Hausratsversicherung. Und zwar genau dann, wenn Du ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hast. Denn dann kannst Du wenigstens einen Teil der Ver­si­che­rungsprämie zu den Ausgaben für das Arbeitszimmer hinzuzählen. Ist Deine Wohnung zum Beispiel 100 Quadratmeter groß und Dein Arbeitszimmer 16 Quadratmeter, kannst Du 16 Prozent des Beitrags für die Hausratsversicherung absetzen.

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