Werbungskosten Berufliche Versicherungen Berufsbedingte Versicherungen sind Werbungskosten
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
Die Kosten für Versicherungen mit einem beruflichen Bezug lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Zu diesen Versicherungen gehören Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung.
Meist kannst Du nur einen Teil der Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
So gehst Du vor
Beiträge zu vielen Versicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Allerdings gibt es dafür Obergrenzen, die oft schon mit den Krankenkassenbeiträgen ausgeschöpft sind. Aus diesem Grund machen sich weitere Versicherungen gar nicht in der Steuererklärung bemerkbar. Es gibt aber einen Ausweg: Wenn Du Versicherungen mit einem beruflichen Bezug hast, kannst Du diese als Werbungskosten absetzen. Wir erklären Dir, welche Versicherungen das sein können und was Du beachten musst.
Bevor Du jetzt gleich Deine Versicherungsveträge raussuchst, solltest Du Dich vorher fragen, ob sich das überhaupt lohnt. Denn es gibt die Werbungskostenpauschale. Sie beträgt seit 2023 1.230 Euro. Das heißt: Deine Ausgaben machen sich steuerlich erst dann bemerkbar, wenn Du mit diesen in Summe über diese Grenze kommst. Wenn Dir das nicht gelingt, wird einfach die Pauschale bei der Steuer angesetzt.
Bist Du Dir nicht sicher, ob Du das schaffst, schau in unseren Ratgeber zu Werbungskosten und prüfe das mit unserer Checkliste. Merkst Du, dass Dir nur ein paar Euro bis zur Pauschale fehlen, können Dir die Versicherungen helfen, über diese Grenze zu springen. Hast Du aber schon viele andere Werbungskosten, hilft Dir jeder Euro bei den Versicherungsbeiträgen, um Steuern zu sparen.
Überprüfe vorab zudem, ob Du mit den Krankenkassenbeiträgen noch „Luft hast“ für weitere Versicherungen. Die Grenze liegt für Selbstständige bei 2.800 Euro, bei allen anderen bei 1.900 Euro. Ist das der Fall, etwa bei einem geringen Gehalt oder wenn Du schon in Rente bist, musst Du nicht den Umweg über die Werbungskosten gehen.
Generell gilt für die Unfallversicherung wie auch für die anderen genannten Versicherungen, dass sie in der Regel berufliche, aber auch private Risiken abdecken. Ein Unfall kann im Umfeld des Jobs passieren, aber zum Beispiel auch in den heimischen vier Wänden. Unfallversicherungen schlüsseln dabei in der Regel nicht auf, wie groß der Anteil für den beruflichen und den privaten Anteil jeweils ist. Die gute Nachricht ist ein Erlass des Bundesfinanzministeriums vom Februar 1997, der immer noch gilt.
Demnach kannst Du 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten absetzen. Die andere Hälfte gingen dann noch als Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben. Aber wie oben schon erwähnt, gehen diese Kosten meist ins Leere.
Hast Du tatsächlich eine Versicherung, die ausschließlich berufliche Unfälle abdeckt, darfst Du die komplette Prämie bei der Steuer als Werbungskosten angeben.
Umgekehrt gilt: Schließt die Versicherung beruflich bedingte Unfälle aus, geht diese Form des Absetzens nicht, auch nicht anteilig.
Hier unterscheiden wir zwei Fälle: allgemeine Haftpflichtversicherungen und welche für bestimmte Berufe. Tatsächlich gibt es im zweiten Fall verschiedene Angebote der Versicherer, etwa für Lehrerinnen, Ärzte, Apothekerinnen, Rechtsanwälte und Steuerberaterinnen. In vielen Fällen ist diese Berufshaftpflicht sogar gesetzlich oder von der jeweiligen Berufskammer vorgeschrieben. Das heißt, um überhaupt in einem solchen Job arbeiten zu dürfen, brauchst Du diese Versicherung.
Zahlst Du also Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, kannst Du diese Kosten immer als Werbungskosten geltend machen. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn Du eine Gebäudehaftpflicht für ein Haus hast, das Du vermietest. Auch eine Kfz-Haftpflicht kann unter Umständen zu den Werbungskosten zählen, wenn Du den Wagen etwa ausschließlich oder teilweise beruflich nutzt.
Achtung: Übernimmt Deine Firma, etwa eine Rechtsanwaltskanzlei, die Beiträge für Deine Berufshaftpflicht, so zählt das als geldwerter Vorteil und dieser muss versteuert werden. Das ist mittlerweile mehrfach gerichtlich bestätigt, unter anderem vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 1. Oktober 2020 (Az. VI R 11/18). Die kurze Begründung: Rechtsanwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflicht zu haben – und deshalb liegt es nicht im überwiegenden „eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers, diese Prämien zu zahlen.
Hast Du eine „ganz normale“ Privathaftpflichtversicherung, musst Du schauen, ob es eine Aufteilung zwischen privaten und beruflichen Risiken gibt. Gibt es diese nicht, kannst Du versuchen, wie bei der Unfallversicherung 50 Prozent der Beiträge als Werbungskosten geltend zu machen.
Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich anders als die Unfall- und Haftpflichtversicherung generell nicht als Vorsorgeaufwendung als Sonderausgaben geltend machen. Aber: Du kannst oft wenigstens einen Teil der Beiträge dann doch als Werbungskosten absetzen. Vorausgesetzt, die Rechtsschutz beinhaltet auch Arbeitsrechtsschutz. Denn in diesem Fall sicherst Du Deine Erwerbsquelle ab, etwa um Dich gegen eine Kündigung rechtlich wehren zu können.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die ausschließlich Arbeitsrecht umfasst, gibst Du die komplette Versicherungsprämie als Werbungskosten in der Steuererklärung an. Ist Arbeitsrecht nur ein Teil Deiner Versicherung, musst Du entweder den Anteil für Arbeitsrecht im Versicherungsschein ablesen oder ihn beim Versicherer erfragen. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber Rechtsschutzversicherung absetzen.
Natürlich kannst Du bei all Deinen Versicherungen überlegen, ob sie nicht vielleicht doch einen beruflichen Bezug haben. Aber das dürfte eher selten der Fall sein.
Eine Chance gibt es aber immerhin bei der Hausratsversicherung. Und zwar genau dann, wenn Du ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hast. Denn dann kannst Du wenigstens einen Teil der Versicherungsprämie zu den Ausgaben für das Arbeitszimmer hinzuzählen. Ist Deine Wohnung zum Beispiel 100 Quadratmeter groß und Dein Arbeitszimmer 16 Quadratmeter, kannst Du 16 Prozent des Beitrags für die Hausratsversicherung absetzen.
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