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Balkonkraftwerk durchboxen: So bekommst Du Dein gutes Recht

Du wohnst zur Miete und willst ein Balkonkraftwerk? Dann hast Du mittlerweile einen gesetzlichen Anspruch darauf. Aber was, wenn sich der Vermieter trotzdem querstellt?

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie
Balkonkraftwerk durchboxen: So bekommst Du Dein gutes Recht

Balkonkraftwerk: Gesetzlicher Anspruch seit Herbst 2024
Trotzdem: Vorher Zustimmung von Vermieter bzw. WEG holen
Wichtig: Sichere Montage & Schutz durch Privathaftpflichtversicherung

Über eine Million Balkonkraftwerke gibt‘s mittlerweile in Deutschland. Erst in den vergangenen Jahren ist der Absatz solcher Stecker-Solaranlagen aber so richtig durch die Decke gegangen. Das liegt u. a. an den gefallenen Preisen, der Mehrwertsteuer-Befreiung 2023 – und einem neuen Gesetz seit Herbst 2024: Du hast einen rechtlichen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk.

Dein Recht auf ein Balkonkraftwerk

Genauer gesagt wurden Balkonkraftwerke in den Katalog der sog. „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen. Damit gelten für sie dieselben Regeln wie z. B. für eine Wallbox oder einen behindertengerechten Wohnungsumbau: Wohnst Du zur Miete oder bist Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG), müssen Deine Vermieterin oder Dein Vermieter bzw. die WEG in aller Regel zustimmen, wenn Du ein Balkonkraftwerk installieren willst.

Vermieter können Dein Balkonkraftwerk also z. B. nicht mehr pauschal damit ablehnen, dass es die Optik der Wohnanlage angeblich grundlegend umgestaltet. Das steht in der Begründung des Gesetzes. Das Gesetz verbessert Deine Position also erheblich, wenn Du mietest oder in einer WEG wohnst.

Ausnahmen sind weiter möglich

In aller Regel heißt aber nicht immer. Mit einem triftigen Grund kann Deine Mini-Anlage noch immer abgelehnt oder Dir Vorgaben gemacht werden, z. B. bei Sicherheitsbedenken oder wenn Du keine private Haftpflichtversicherung hast, die für Schäden durch Deine Anlage aufkommen würde.

Und: Obwohl Du einen Anspruch hast, musst Du weiterhin die Zustimmung Deiner Vermieterin bzw. Deines Vermieters oder einen Beschluss der WEG einholen.

So urteilen die Gerichte

Mittlerweile gibt‘s auch erste Gerichtsurteile zur neuen Regelung. Aus denen kannst Du einiges lernen, um unnötigen Stress zu vermeiden. Denn den kann es trotz Gesetz noch geben:

  • Der BGH (Az. V ZR 29/24) hat im Juli z. B. in einem WEG-Fall die Privilegierung zwar klar bestätigt, aber nur mit einem zwingenden, vorherigen Beschluss der WEG. Denn laut BGH zählt Balkonsolar als regelmäßig bauliche Veränderung, sogar ohne Eingriff in die Bausubstanz. Die Installation Deines Balkonkraftwerks muss also trotz Deines neuen Anspruchs vorab durch die WEG genehmigt werden. Im konkreten Fall musste das Balkonkraftwerk beseitigt werden
  • Das LG Hamburg (Az. 311 S 44/24) hat Ende 2024 in einem Mieterfall klargestellt, dass das subjektive Schönheitsempfinden allein kein Ablehnungsgrund sein kann – so wie es eben auch recht klar in der Gesetzesbegründung steht. Anders als für den BGH war für dieses Gericht auch nicht relevant, dass die Vermieterin nicht vorab um Erlaubnis gefragt wurde – denn laut Urteil wäre sie sowieso verpflichtet gewesen, zuzustimmen
  • Das AG Köln (Az. 208 C 460/23) hat Ende 2024 in einem Mieterfall den Rückbau eines Balkonkraftwerks angeordnet, weil es durch die Montage an der Außenseite des Balkons ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei Unwettern gesehen hat: Nur mit einer Haftpflichtversicherung und weiteren Sicherheitsleistungen des Mieters wäre das für den Vermieter zumutbar. Eine Berufung des Mieters beim LG Köln läuft noch (Az. 6 S 9/25)

Diese Praxistipps kannst Du daraus mitnehmen:

  1. Leg nicht einfach ungefragt los, sondern weise vorab Deine Vermieterin bzw. Deinen Vermieter oder die WEG auf Deinen gesetzlichen Anspruch hin und hol Dir eine schriftliche Zustimmung bzw. den WEG-Beschluss. Bekommst Du keine Erlaubnis, forder sie notfalls vor Gericht ein
  2. Sorg für eine sichere Installation und informier möglichst konkret darüber, welches Modell Du wie montieren willst
  3. Klär mit Deiner Privathaftpflichtversicherung, ob bzw. dass auch Schäden durch ein Balkonkraftwerk versichert sind und hol Dir eine Bestätigung, die Du dann der Vermieterseite bzw. WEG vorlegst

Wieviel Du mit einem Balkonkraftwerk sparen kannst und wie Du von Anschluss bis Anmeldung konkret vorgehst, liest Du in unserem Balkonkraftwerk-Ratgeber.

Übrigens: Ein Balkonkraftwerk eignet sich vor allem für eher kleine bis mittlere Stromverbräuche in Wohnungen. Du hast ein Haus und verbrauchst viel Strom? Dann denk gleich eine Nummer größer und setz auf eine Photovoltaikanlage fürs Dach. Die besten Angebote findest Du mit www.selfmade-energy.com, www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com

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