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Tipps & Tricks

Der Extra-Urlaub, den keiner kennt

Schonmal gehört? Du hast in Deutschland fast überall Anspruch auf 5 Tage Extra-Urlaub pro Jahr. Und diese 5 Tage können eine echte Investition in Dich selbst sein.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Okay, zugegeben: Ein echter Urlaub sieht wahrscheinlich etwas anders aus, irgendwas mit Strand und Meer anstatt Gehirn anstrengen. Aber: Weiterbildungen sind immer eine Investition in Dich selbst. Unterjährig hast Du für sie wahrscheinlich wenig Zeit – und den eigenen Jahresurlaub dafür hernehmen? Muss nicht unbedingt sein, denn: Gesetzlich stehen Dir als Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern fünf Tage "Bildungsurlaub" pro Jahr zu. Oft kannst Du auch die Urlaubstage von zwei Jahren zusammenzufassen, das ergibt zehn Tage Bildungsurlaub.

Das sind die Voraussetzungen für Bildungsurlaub: 

  1. Du bist seit mindestens 6 Monaten festangestellt oder Azubi. Beamte können in einigen Bundesländern keinen Bildungsurlaub nehmen, in anderen schon. Was gilt, kannst Du in Deinem Landesgesetz nachlesen.
  2. Wichtig: Du arbeitest nicht in Bayern oder Sachsen - hier gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.
  3. Der Urlaub muss irgendeiner Art von Weiterbildung dienen. Das können z.B. Sprach-, Politik-, Social-Media- oder Yogakurse sein.

In den meisten Ländern existieren eigene Bildungsdatenbanken oder Listen anerkannter Seminare, zum Beispiel in Berlin oder Hamburg. Dort finden sich mehr als 3.000 in Hamburg anerkannte Kurse und Veranstaltungen. Darunter sind Buchhaltungskurse, Kurse zu fast allen Fremdsprachen und Levels, aber auch Digitalfotografie im Beruf oder professionelle Videos in Dreh, Schnitt und Ton. Eine Auswahl an Seminaren findest Du auch auf Websites wie bildungsurlauber.de, bildungsurlaub.de oder kursfinder.de

Das solltest Du beachten:
Während der Urlaubstage wirst Du zwar bezahlt, für die Kosten des Kurses musst Du aber selbst aufkommen. Wenn der Kurs einen engen inhaltlichen Bezug zu Deinem Job hat, kannst Du die Kosten bei der Steu­er­er­klä­rung als Werbungskosten absetzen. 

Beantrage den Urlaub am besten immer mindestens neun Wochen vorher – so ist für Dich und Deinen Chef noch genug Zeit, alles zu regeln. Frag aber besser schon frühzeitig nach, wie Dein Arbeitgeber generell zum Thema Bildungsurlaub steht. Nicht jeder Arbeitgeber ist erfreut, wenn Du Bildungsurlaub einreichst. Vielleicht hat er damit bisher auch noch keine Erfahrungen gemacht. Aber ablehnen kann er ihn nur, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche der Kollegen dagegensprechen.

Übrigens: Dein Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt, wenn Du ihn nicht nimmst bzw. nicht ins neue Jahr übertragen lässt. Das geht in den meisten Bundesländern.

Hast Du neben Bildungsurlaub  schon mal über eine „Workation“ nachgedacht? An diesen Orten lohnt sich die besonders.

 

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