Förderung Dachsanierung So sicherst Du Dir Zuschüsse für das neue Dach

Sandra Duy
Sandra Duy •
Expertin Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dachsanierung wird in der Regel nur gefördert, wenn Du dabei auch die Energieeffizienz verbesserst, also das Dach dämmst.
  • Für eine geförderte Dachdämmung kommen verschiedene Programme infrage: bundesweite ebenso wie solche von Ländern oder Kommunen.
  • Staatliche und regionale Förderprogramme lassen sich oft für noch mehr Förderung kombinieren. 

So gehst Du vor

  • Informiere Dich frühzeitig, welche Förderprogramme zu Deinem Vorhaben passen, je nachdem, ob Du nur das Dach oder das ganze Haus sanieren willst.
  • Wenn Du eine Förderung nutzen willst, ziehe vor dem Start einen Energieberater hinzu. Er prüft, ob Dein Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, und unterstützt Dich beim Antrag.
  • Für eine Dachdämmung bekommst Du vom Staat 15 Prozent Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro Kosten pro Wohneinheit; mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sind bis zu 60.000 Euro förderfähig.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

20.895 mal angesehen
83% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Welche bundesweiten Förderprogramme gibt es?

Eine reine Neueindeckung des Dachs oder eine Reparatur des Dachstuhls wird nicht staatlich gefördert. Um Zuschüsse und zinsgünstige Kredite vom Staat zu erhalten, musst Du die Energieeffizienz Deines Hauses verbessern, zum Beispiel durch eine Dachdämmung. 

Das Gute: Wenn Du Fördermittel für die Dachdämmung nutzt, kannst Du Dir auch die Kosten für die Neueindeckung und weitere Ausgaben rund um die Erneuerung Deines Dachs fördern lassen.

Der Bund bietet dafür verschiedene Fördermöglichkeiten. Für eine Dachdämmung als Einzelmaßnahme bekommst Du einen Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Wenn Du Dein Haus umfassend energetisch sanierst, kannst Du den KfW-Kredit 261 nutzen. Außerdem gibt es den KfW-Ergänzungskredit 358 für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Dachsanierung?

Für eine geförderte Dachdämmung bekommst Du vom Bafa einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Bei einem Wohngebäude kannst Du grundsätzlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr ansetzen. Bei einem Einfamilienhaus sind damit bis zu 4.500 Euro Zuschuss möglich.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kannst Du den Förderhöchstbetrag von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit erhöhen. Für den Teil der förderfähigen Kosten oberhalb von 30.000 Euro gibt es zusätzlich fünf Prozentpunkte iSFP-Bonus. Dafür muss die Dachdämmung Bestandteil eines geförderten iSFP sein und mindestens 30.000 Euro förderfähige Investitionen umfassen. Diesen Sanierungsfahrplan bekommst Du durch eine Energieberatung für Dein Haus. 

Welche Kosten der Dachsanierung werden vom Bafa gefördert?

Neben der Dachdämmung kannst Du auch notwendige Arbeiten fördern lassen, die direkt mit der energetischen Sanierung zusammenhängen. 

Dazu zählen zum Beispiel auch die Neueindeckung, der Austausch von Gauben oder die Erneuerung der Dachfenster. Auch die Gerüstkosten oder die Entsorgung alter Materialien kannst Du mit einrechnen.

Wichtig: Dein Haus muss ein Bestandsgebäude im Sinne der Förderung sein. Dafür muss der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die neue Dachdämmung muss zudem die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllen. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten. Ohne ihn kannst Du für die Dachdämmung keinen Antrag stellen.

Alle Informationen und Bedingungen zu den Zuschüssen liest Du auch in unserem Ratgeber zu Bafa-Einzelmaßnahmen.

Wie finanzierst Du die Kosten mit dem Ergänzungskredit?

Wenn Du für die Dachdämmung bereits einen Zuschuss vom Bafa erhalten hast, kannst Du zusätzlich den Ergänzungskredit 358 der KfW nutzen. Dieser Kredit hilft Dir, die restlichen Kosten der Sanierung zu finanzieren.

Mit dem Ergänzungskredit kannst Du bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit aufnehmen. Der Kreditzins ist bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro niedrig. Du kannst den Kredit jederzeit sondertilgen oder komplett vorzeitig zurückzahlen. Bei anderen Finanzierungen ist das oft nicht oder nur mit einer Gebühr möglich.

Den Ergänzungskredit kannst Du zum Beispiel bei Deiner Hausbank beantragen. Häufig bietet diese aber den Kredit nicht an, frage ihn daher auch nochmal bei einem Finanzierungsvermittler an. Wichtig ist, dass Du den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Zuschussbescheids stellst. Mit den Bauarbeiten darfst Du dann bereits beginnen.

Alles, was Du außerdem noch zum Ergänzungskredit wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 358.

Welche Förderung bekommst Du bei einer umfassende Haussanierung?

Planst Du nicht nur eine Dachsanierung, sondern willst Dein Haus umfassend energetisch sanieren, kannst Du den KfW-Kredit 261 nutzen. Dieser bietet Dir zinsgünstige Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. 

Um den Kredit nutzen zu können, muss Dein Haus zu einem sogenannten Effizienzhaus saniert werden. Je besser die erreichte Stufe, desto mehr vom Kredit wird Dir in Form eines Tilgungszuschusses erlassen. Bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten sind möglich. 

Die Dachdämmung ist auch in diesem Förderprogramm ein wichtiger Bestandteil der Sanierung. Die Kosten für Neueindeckung oder der Austausch von Dachfenstern können daher mitgefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der energetischen Verbesserung stehen.

Wichtig ist, dass ein Energieeffizienz-Experte die Sanierung begleitet. Der Antrag für den Kredit muss vor Beginn der Arbeiten über Deine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler gestellt werden.

Mehr Informationen zu Diesem Kreditprogramm der KfW findest Du auch in unserem Ratgeber zu KfW 261.

Welche Anforderungen gelten für die Förderprogramme?

Welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, hängt davon ab, ob Du nur Dein Dach energetisch sanierst oder Dein gesamtes Haus zum Effizienzhaus machst. Entscheidend sind vor allem das Alter des Gebäudes, die energetischen Anforderungen und die rechtzeitige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

Überblick über die Anforderungen

FörderprogrammAnforderungen an die AntragstellendenAnforderungen an die Maßnahme
Bafa-Zuschuss (Einzelmaßnahme)
  • Eigentümer eines Wohngebäudes in Deutschland
  • Gebäude mindestens fünf Jahre alt
  • Energieeffizienz-Experte muss vor Antragstellung eingebunden werden
  • Dämmung muss technischen Mindestanforderungen entsprechen
  • Maßnahme darf erst nach Antrag beginnen
  • auch Nebenkosten, z. B. Dachneueindeckung, sind förderfähig
KfW-Kredit 358 (Ergänzungskredit)
  • Eigentümer eines Wohngebäudes, die das Objekt selbst bewohnen
  • das Gebäude ist der Hauptwohnsitz
  • eine Förderzusage des Bafa liegt vor
  • Zinsvergünstigung bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro
  • Kreditbetrag abhängig von den förderfähigen Kosten laut Bafa-Zusage, max. 120.000 Euro
  • Sondertilgungen jederzeit erlaubt, müssen aber mindestens bei 5.000 Euro liegen
KfW-Kredit 261 (Effizienzhaus)
  • Eigentümer eines Wohngebäudes in Deutschland
  • Gebäude mindestens fünf Jahre alt
  • Gebäude wird nach Sanierung min. zehn Jahre für Wohnzwecke genutzt
  • Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn über Hausbank stellen
  • Sanierung zum Effizienzhaus (mind. Stufe 85)
  • je besser die Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater förderfähig

Quelle: Bafa, KfW 261, KfW 358 (Stand: August 2026) 

Welche Anforderung muss Deine Dachdämmung erfüllen?

Für die Förderung muss Deine Dachdämmung strengere Anforderungen erfüllen als gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Wohngebäude darf eine geförderte Dachfläche in der Regel einen Wärmedurchgangskoeffizienten, den sogenannten U-Wert, von höchstens 0,14 Watt pro Quadratmeter und Kelvin haben. Für Dachgauben liegt der Höchstwert bei 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin.

Der U-Wert zeigt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger er ist, desto besser dämmt das Bauteil.

Die gesetzlichen Anforderungen sind weniger streng. Wenn Du bei einem bestehenden Gebäude mehr als zehn Prozent der Dachfläche erneuerst, ersetzt oder neu aufbaust, darf die Dachfläche in der Regel einen U-Wert von höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin haben (§ 36 GModG, Anlage 7).

Daneben gibt es eine allgemeine Nachrüstpflicht für schlecht gedämmte oberste Geschossdecken (§ 35 Abs. 1 GModG). Alternativ kannst Du das darüberliegende Dach entsprechend dämmen.

Für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Ausnahmen: Hast Du als Eigentümer bereits am 1. Februar 2002 selbst in einer der Wohnungen gelebt, greift die Nachrüstpflicht erst nach einem Eigentümerwechsel (§ 35 Abs. 3 GModG). Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die oberste Geschossdecke oder das Dach entsprechend zu dämmen.

Brauchst Du einen Energieberater? 

Willst Du die Bafa-Förderung nutzen, reicht es nicht immer aus, nur die gesetzlichen Mindestanforderungen einzuhalten. Dein Energieeffizienz-Experte prüft, wie stark Dein Dach gedämmt werden muss, damit Du die Förderbedingungen erfüllst.

Beim KfW-Kredit 261 gelten keine einzelnen Mindestwerte nur für Dein Dach. Entscheidend ist, dass Dein Gebäude nach der gesamten Sanierung die angestrebte Effizienzhaus-Stufe erreicht. Welche Maßnahmen dafür notwendig sind, berechnet Dein Energieeffizienz-Experte.

Wichtig! Du musst bei allen Förderprogrammen den Antrag grundsätzlich korrekt und rechtzeitig stellen, damit Du Dir die Gelder sicherst. Da für eine Dachsanierung das Zuschuss-Programm des Bafa das relevante für Dich ist, schauen wir uns im folgenden Kapitel den Antragsprozess dafür an. So klappt Dein Antrag bestimmt.

Wie beantragst Du die Förderung für eine Dachsanierung?

Den Zuschuss für Deine Dachdämmung beantragst Du online beim Bafa. Wichtig ist vor allem, dass Du die richtige Reihenfolge einhältst: Erst planst Du die Maßnahme mit einem Energieeffizienz-Experten, dann schließt Du den richtigen Vertrag mit einer Fachfirma und stellst den Antrag. Danach kannst Du mit der Sanierung beginnen.

Achtung: Rechne nicht damit, dass Du die Zuschüsse auf Deinem Konto hast, bevor Du die Rechnung der Fachfirma bezahlen musst. Mach Dir also rechtzeitig Gedanken um die Finanzierung der Kosten. Nutze also entweder den KfW-Ergänzungskredit 358 oder Rücklagen, die Dir zur Verfügung stehen. 

Schritt 1: Plane das Vorhaben richtig

Im vorherigen Kapitel hast Du gesehen, dass Du die Zuschüsse nur bekommst, wenn gewisse technische Mindestanforderungen bei der Sanierung beachtet werden. Um das zu garantieren, musst Du einen Energieeffizienz-Experten, also einen Energieberater, einbinden. 

Hast Du vor, Dein Haus in den nächsten Jahren Schritt für Schritt energetisch zu sanieren, solltest Du die Expertin oder den Experten frühzeitig einschalten und Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Mithilfe des Fahrplans weißt Du genau, was an Deinem Haus saniert werden sollte und wann. Ein iSFP kann außerdem Deine Förderung erhöhen. Wie der iSFP-Bonus seit Juli 2026 funktioniert, erklären wir Dir im Kapitel zur Höhe der Zuschüsse.

Energieberater in Deiner Nähe, die als Energieeffizienz-Experten beim Bafa zugelassen sind, findest Du in der Datenbank der Deutschen Energieagentur Dena. Du kannst Dich auch für deutschlandweit tätige Energieberatungsunternehmen entscheiden. Hier bekommst Du häufig schneller einen Termin. 

Finanztip hat 2024 solche Unternehmen untersucht und empfiehlt derzeit folgende Anbieter für die Erstellung eines iSFP:

Enwendo
Enwendo
  • Finanztip-Score: 7,9 / 10
  • digitale Terminvereinbarung möglich
  • alle Energieberater festangestellt und Dena-registriert
  • ein fester Ansprechpartner von Anfang bis Ende
  • umfangreiche Vor-Ort-Baubegleitung möglich
Fuchs & Eule Logo
Fuchs & Eule
  • Finanztip-Score: 7,5 / 10
  • eigenes Kundenportal zum Datenaustausch und Kontaktaufnahme mit den Beratern
  • umfangreiches Informationsmaterial, das ans eigene Haus angepasst ist, inklusive individuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • alle Energieberater, die am iSFP arbeiten, sind festangestellt und Dena-registriert
  • hoher Fokus auf größtmögliche Energieeinsparung
  • Kooperationsnetzwerk mit Handwerkern
Logo des Anbieters NOVO
NOVO
  • Finanztip-Score: 7,0 / 10
  • Vor-Ort-Termin innerhalb von 5 Tagen
  • Förderdatenbank mit allen regionalen Programmen
  • kostenloser, digitaler Schnellcheck für Dein Haus
Senercon
Senercon
  • Finanztip-Score: 6,5 / 10
  • alle Energieberater festangestellt und Dena-registriert
  • Erfahrung in der Branche seit 1992
  • umfangreiche Vor-Ort-Baubegleitung möglich

Alle Details zu unserer Untersuchung und den Empfehlungen liest Du im Ratgeber zu Energieberatern. 

Schritt 2: Lass Dir Angebote von Fachfirmen erstellen 

Vor dem Förderantrag musst Du einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer Fachfirma abschließen. Hol Dir vorher am besten mehrere Angebote ein, damit Du Leistungen und Preise vergleichen kannst. Auch dabei kann Dir Deine Energieberaterin oder -berater helfen.

Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Förderzusage enthalten. Bei einer aufschiebenden Bedingung wird der Vertrag erst wirksam, wenn Du die Förderung bekommst. Bei einer auflösenden Bedingung erlischt er, wenn das Bafa Deinen Förderantrag ablehnt.

Außerdem muss im Vertrag stehen, wann die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Wichtig: Die Förderbedingung muss von Anfang an im Vertrag stehen. Du kannst sie nicht nachträglich ergänzen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie hat Musterformulierungen für Verträge veröffentlicht.

Muster für den Liefer- und Leistungsvertrag

Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: August 2026)  

Schritt 3: Die technische Projektbeschreibung

Jetzt ist Deine Energieberaterin oder Dein Energieberater wieder am Zug. Sie müssen für das Bauvorhaben eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Die Identifikationsnummer dieser TPB brauchst Du anschließend für das Antragsformular. 

In der TPB prüft die Beraterin oder der Berater noch einmal, dass alle Anforderungen eingehalten sind. Ist das erledigt, kannst Du Dich ans Antragsformular setzen.

Quelle: Bafa (Stand: 26. August 2026)

Schritt 4: Füll das Antragsformular online aus

Im Antragsportal des Bafa kannst Du den Antrag auf die Zuschüsse online ausfüllen. Dafür musst Du Dich auf der Seite registrieren und ein Benutzerkonto erstellen. Sobald Du ein Konto hast, kannst Du über den Button „Neuer Antrag“ starten. 

Anschließend wählst Du aus, ob Du den Antrag für Dich selbst oder für jemand anderen stellst und welches Programm Du nutzen möchtest. In unserem Beispielfall ist es die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Fülle das Formular mit Informationen zu Deiner Person und dem Sanierungsvorhaben aus.

Bestätige, dass Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen hast. Der Vertrag muss nicht immer direkt hochgeladen werden. Manchmal fragt das Bafa aber im Anschluss nochmal nach und fordert den Vertrag an.

Im Laufe des Antrags gibst Du die TPB-Identifikationsnummer ein. Die technischen Angaben aus der Projektbeschreibung werden damit Deinem Antrag zugeordnet. Willst Du einen iSFP für die Förderung nutzen, musst Du das bereits bei der Antragstellung angeben. Der Sanierungsfahrplan muss zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Prüf vor dem Absenden noch einmal alle Angaben. Erst wenn Dein Antrag beim Bafa eingegangen ist, solltest Du mit der eigentlichen Sanierung beginnen.

Über Dein Benutzerkonto kannst Du bei späteren Maßnahmen an Deinem Haus auch wieder Anträge stellen.

Schritt 5: Lass das Dach sanieren

Nach der Antragstellung darfst Du grundsätzlich mit der Dachsanierung beginnen. Wartest Du nicht auf den Zuwendungsbescheid, gehst Du allerdings ein finanzielles Risiko ein: Lehnt das Bafa Deinen Antrag ab, bekommst Du für die bereits ausgeführten Arbeiten keinen Zuschuss.

Willst Du sicher sein, dass Deine Förderung bewilligt ist, warte deshalb auf den Zuwendungsbescheid.

Ab Zugang des Zuwendungsbescheids hast Du grundsätzlich 36 Monate Zeit, die geförderte Sanierung abzuschließen.

Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, erstellt Dir die Energieberaterin oder der Energieberater schließlich den technischen Projektnachweis (TPN). Dafür werden alle Rechnungen benötigt. Den TPN brauchst Du, um den letzten Schritt zu machen.

Schritt 6: Beantrage die Auszahlung

Jetzt geht es an den Auszahlungsantrag. Dafür hast Du maximal sechs Monate nach Ende der Arbeiten Zeit. Du musst Dich wieder im Antragsportal des Bafa einloggen und dort den Verwendungsnachweis ausfüllen. Hier musst Du Angaben zu Deinem Zuwendungsbescheid machen, den Du nach dem Ausfüllen des Förderantrags erhalten hast. Dazu gehören zum Beispiel die Vorgangsnummer und das Datum des Bescheids. 

Außerdem brauchst Du jetzt die Identifikationsnummer des TPN. Hast Du alle Angaben gemacht, sendest Du den Verwendungsnachweis ab. Dieser wird nun vom Bafa geprüft. Ist die Prüfung abgeschlossen und es gibt keine Nachfragen mehr, bekommst Du den Zuschuss ausgezahlt.

Wie setzt Du Dachsanierungs-Kosten von der Steuer ab?

Statt einer Förderung von Bafa oder KfW kannst Du Dir einen Teil der Kosten für Deine Dachsanierung über die Steuer zurückholen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz (EStG) und die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a Absatz 3 EStG.

Welche Variante infrage kommt, hängt davon ab, ob Du Dein Dach energetisch sanierst oder zum Beispiel nur reparieren lässt. 

Achtung: Für dieselben Kosten kannst Du die Steuerermäßigungen und eine öffentliche Förderung nicht miteinander kombinieren.

Wie viel bringt Dir die Steuerermäßigung für energetische Sanierung?

Für eine energetische Dachsanierung kannst Du Dir nach Paragraf 35c EStG insgesamt 20 Prozent der Kosten über Deine Einkommensteuer zurückholen. Maximal werden dabei 200.000 Euro Kosten berücksichtigt. Damit kannst Du Deine Steuerlast um bis zu 40.000 Euro senken.

Die Erstattung verteilt sich auf drei Jahre: je sieben Prozent im ersten und zweiten Jahr und sechs Prozent im dritten Jahr. Das heißt, dass Du in allen drei Jahren Deine Einkommenssteuererklärung einreichen musst, um von der steuerlichen Förderung zu profitieren.

Deine Dachdämmung muss die technischen Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung erfüllen. Bei einem Schräg- oder Flachdach gilt grundsätzlich ein U-Wert von höchstens 0,14 Watt pro Quadratmeter und Kelvin, bei Dachgauben sind es 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin.

Folgende Voraussetzungen musst Du außerdem erfüllen:

  • Die Immobilie ist älter als zehn Jahre.
  • Du nutzt das Haus oder die Wohnung selbst.
  • Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen ausgeführt.
  • Die Maßnahme beginnt und endet zwischen 2020 und 2029.
  • Du kombinierst die Steuerermäßigung nicht mit einer Förderung von Bafa oder KfW.

Lass Dir außerdem vom Fachunternehmen die vorgeschriebene Bescheinigung für die Steuerermäßigung ausstellen. Du brauchst eine Rechnung und musst diese per Überweisung oder auf andere Weise unbar bezahlen (§ 35c Abs. 1, Abs. 4 EstG). 

Möchtest Du Diese steuerliche Förderung nutzen, dann schau auf jeden Fall auch nochmal in unserem Ratgeber zur Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung.

Wann kannst Du Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?

Wenn Du das Dach bei Deiner Dachsanierung nicht dämmst, etwa weil es sich nur um Reparaturen am Dachstuhl handelt oder die bestehende Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz ausreichend ist, kannst Du die Handwerkerleistungen von Deiner Einkommenssteuer absetzen. 

Um diesen Steuervorteil zu nutzen, ist eine energetische Sanierung nicht notwendig. Allerdings kannst Du nicht die vollen Kosten absetzen. Materialkosten werden nämlich nicht berücksichtigt. Du darfst nur Lohn- und Fahrtkosten einreichen. 

Maximal 6.000 Euro an Kosten kannst Du pro Jahr in Deiner Einkommenssteuererklärung an Handwerkerleistungen geltend machen. Von den angegebenen Kosten werden 20 Prozent von Deiner Steuerlast abgezogen.

Alles Wichtige dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Handwerkerleistungen.

Welche Förderung bietet Dein Bundesland für die Dachsanierung?

Einige Bundesländer fördern eine Dachsanierung mit Dämmung über Zuschüsse und Darlehen. Diese kannst Du mit den Förderungen und Zuschüssen vom Bund kombinieren. Wichtig ist, dass sich Dein Haus in den Landesgrenzen des betreffenden Bundeslands befindet und Du den Antrag stellst, bevor die Arbeiten begonnen werden. Lies Dir auf jeden Fall frühzeitig die Antragsbedingungen durch, um die Frist nicht zu verpassen. 

Berlin

In Berlin kannst Du Deine Dachsanierung über das Programm IBB Wohnraum Modernisieren finanzieren. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, ausdrücklich auch Wärmedämmungen. Das Programm steht unter anderem selbstnutzenden Eigentümern offen.

Du kannst ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit bekommen. Die Höhe richtet sich nach Deinen förderfähigen Kosten. Das Programm kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, solange die Summe der Fördermittel Deine förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Brandenburg

In Brandenburg kannst Du für eine größere energetische Sanierung das Programm Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nutzen. Gefördert wird selbst genutztes Wohneigentum mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen.

Die Grundförderung beträgt 10.000 Euro Zuschuss plus bis zu 230.000 Euro zinsfreies Darlehen. Allerdings ist das Programm eher für umfangreiche Sanierungen gedacht: Die Kosten der Modernisierung sollen mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Außerdem gelten Einkommensgrenzen und Du musst grundsätzlich mindestens 15 Prozent Eigenleistung einbringen.

Für eine reine Dachdämmung kommt die Förderung deshalb häufig nicht infrage. Planst Du dagegen eine umfassendere Sanierung einschließlich Dach, kann sie interessant sein.

Hamburg

In Hamburg kannst Du über das Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand Zuschüsse für die Dachdämmung beantragen. Die Baugenehmigung Deines Hauses muss bereits 20 Jahre zurückliegen und nach der Dämmung muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die Kosten dafür kannst Du Dir aber ebenfalls mit bis zu 75 Prozent fördern lassen. 

Für die Dämmung eines Steildachs oder Gaubendachs bekommst Du einen Zuschuss von 44,80 Euro pro Quadratmeter Dachfläche. Bei einem Flachdach sind es sogar 60 Euro pro Quadratmeter Dachfläche.

Nutzt Du nachhaltige Dämmstoffe mit entsprechendem Nachhaltigkeitssiegel, bekommst Du nochmal 18,50 Euro pro Quadratmeter obendrauf. Führst Du mehrere Maßnahmen an Deinem Haus durch, bekommst Du sogar nochmal 20 bis 30 Prozent mehr Zuschuss obendrauf.

Niedersachsen

In Niedersachsen kannst Du eine energetische Sanierung Deines selbst genutzten Wohneigentums über die Eigentumsförderung der NBank fördern lassen. Dafür muss sich die Energieeffizienzklasse Deines Hauses durch die Modernisierung um mindestens zwei Klassen verbessern.

Du kannst dafür ein Darlehen und zusätzlich einen Zuschuss bekommen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von den Gesamtkosten, der erreichten Verbesserung der Energieeffizienzklasse und der Einkommensgruppe Deines Haushalts ab.

Eine Dachdämmung kann Teil der geförderten Sanierung sein. Entscheidend ist aber nicht allein die Dämmung des Dachs, sondern dass Dein Gebäude insgesamt die geforderte Verbesserung um mindestens zwei Effizienzklassen erreicht. 

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen kannst Du ein zinsgünstiges Darlehen der NRW Bank für die Sanierung Deines Eigenheims nutzen. Dazu gehört auch die Dämmung vom Dach. Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 Euro. Maximal kannst Du 150.000 Euro als Darlehen aufnehmen. 

Über dieses Programm kannst Du übrigens auch die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mitfinanzieren. Wenn Du Dein Dach sanierst und über eine PV-Anlage nachdenkst, kannst Du gleich beides zusammen angehen.

Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen gibt es ein spezielles Darlehensprogramm mit Tilgungszuschüssen. Dir wird also ein Teil des Darlehens erlassen. Mit dem Chancenprüfer der NRW Bank kannst Du nachschauen, ob Dein Haushalt unter die Einkommensgrenzen fällt und wie hoch der Tilgungszuschuss ausfallen würde. 

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum über ein zinsgünstiges Darlehen. Du bist antragsberechtigt, wenn Dein Haushalt gewisse Einkommensgrenzen um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet. Geregelt ist das nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz Rheinland-Pfalz. Wo die Einkommensgrenzen liegen, kannst Du bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz nachlesen. 

Erfüllst Du diese Voraussetzung, kannst Du ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro aufnehmen, ab mehr als vier Haushaltsmitgliedern auch mehr. Die Höhe des Darlehens richtet sich aber nach den förderfähigen Kosten Deiner Sanierung.

Je nachdem, wie hoch das Einkommen Deines Haushalts ist, kannst Du außerdem einen Tilgungszuschuss für das Darlehen in Höhe von fünf bis 25 Prozent beantragen. Das heißt, Dir wird ein Teil des Darlehens erlassen. 

Sachsen

Das Land Sachsen fördert über den SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen die Sanierung von kleineren Wohngebäuden bis vier Wohneinheiten, wovon Du mindestens eine selbst bewohnen musst. 

Du kannst ein zinsgünstiges Darlehen von mindestens 20.000 Euro und maximal bis zur Höhe der Bau- und Planungskosten aufnehmen. 

Dein Haus muss grundsätzlich mindestens fünf Jahre alt sein und Du musst mindestens eine Wohnung darin dauerhaft selbst bewohnen. Bestehende Fördermöglichkeiten von Bafa oder KfW musst Du vorrangig nutzen und bei der Finanzierung berücksichtigen.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt kannst Du im Programm Sachsen-Anhalt Modern für energetische Modernisierungsmaßnahmen wie die Dachdämmung ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro aufnehmen. 

Die Summe gilt pro Wohneinheit, lebst Du also in einem Zweifamilienhaus, wären es 100.000 Euro. Mindestens 10.000 Euro musst Du als Darlehen aufnehmen, um das Programm nutzen zu können. 

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.