BAFA Einzelmaßnahmen
Mit einem Zuschuss Tausende Euro bei der Sanierung sparen

Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung
Das Wichtigste in Kürze
Für einzelne Baumaßnahmen, die die Energieeffizienz Deines Hauses steigern, kannst Du staatliche Zuschüsse bekommen.
Die Zuschussförderung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgewickelt.
Um die meisten Einzelmaßnahmen zu beantragen, musst Du einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
So gehst Du vor
Suche Dir einen Energieeffizienz-Experten und beauftrage ihn mit der Planung und Baubegleitung.
Beantrage die Zuschüsse, bevor Du Aufträge an Baufirmen vergibst.
Prüfe, ob es auch regionale Förderprogramme gibt, die Du mit den staatlichen Zuschüssen kombinieren kannst.
Wenn Du Dein Haus – oder ein größeres Wohnhaus, das Dir gehört – energetisch sanieren willst, kann das teuer werden. Du kannst aber staatliche Fördermittel nutzen, um die Kosten etwas abzufedern. Dazu gehören auch Zuschüsse, die Du nach den Baumaßnahmen ausgezahlt bekommst und nicht zurückzahlen musst. Wenn Du energetische Maßnahmen wie einen Fenstertausch oder die Dämmung Deines Daches erstmal selbst auslegst, kannst Du Dir im Anschluss Geld zurückholen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst viele unterschiedliche Förderungen in einem großen Programm zusammen. Grundsätzlich geht es darum, den Gebäudebestand in Deutschland energieeffizienter zu machen. Ein Teilprogramm davon ist die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen.
Möchtest Du für die energetische Sanierung keinen Kredit aufnehmen, kannst Du im Rahmen der BEG einen Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sinnvoll kann das etwa sein, wenn Du selbst genug Geld auf dem Konto hast, trotzdem aber die staatliche Förderung nutzen willst. Das Geld musst Du nicht zurückzahlen, der Zuschuss verringert also Deine Investitionskosten nachträglich.
Diese Zuschussförderung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt. Du musst den Antrag auf Förderung beim Bafa stellen, bevor Du eine Baufirma mit den Arbeiten beauftragst. Nach Fertigstellung der Arbeiten musst Du eine Verwendungserklärung abgeben, die vom Bafa geprüft wird. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird Dir das Geld ausgezahlt.
Die Förderung richtet sich an jeden, der einzelne Bauteile eines Gebäudes energetisch sanieren oder die Energieeffizienz durch Optimierung verbessern möchte – das kann ein Hauseigentümer sein, aber auch ein Unternehmen, eine gemeinnützige Organisation oder eine Kommune. Der Zuschuss kann dabei sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude genutzt werden.
Das Gebäude muss sich aber auf jeden Fall in Deutschland befinden. Bei anderen Fördermöglichkeiten wie der steuerlichen Abschreibung ist das anders.
Solltest Du Dich in einem Insolvenzverfahren befinden, bist Du allerdings von der Förderung ausgeschlossen.
Es gibt einige Fördervoraussetzungen, die Du beachten musst. Dazu gehört die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, aber auch, dass die Maßnahmen bestimmte Standards der Energieeffizienz erfüllen müssen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den energetischen Standards der Förderung genügen, musst Du für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle (also zum Beispiel Dämmung von Fassade und Dach oder Fenstertausch) und für Anlagentechnik (beispielsweise Lüftungsanlagen) einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
Der Experte unterstützt Dich bei der Fachplanung und Baubegleitung und achtet darauf, dass alles wie geplant durchgeführt wird. Die Kosten, die Dir dadurch entstehen, werden in der Förderung auch berücksichtigt. Du erhältst bis zu 50 Prozent der Kosten über einen Zuschuss zurück.
Du kannst von Deinem Energie-Experten prüfen lassen, welche Maßnahmen für Dein Haus sinnvoll sind und Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser Fahrplan kann Dir eine Übersicht über eine Komplettsanierung bieten oder eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einzelne Maßnahmen. Mit dem iSFP bekommst Du bei Umsetzung der Maßnahmen auch noch einmal einen höheren Zuschuss.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist die Energieeffizienz der Maßnahmen, die Du durchführen lassen möchtest. Diese müssen bestimmte Standards erfüllen, die in der Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen erklärt werden.
So müssen zum Beispiel Fenster technische Mindestanforderungen erfüllen, um als energetisch und damit förderfähig zu gelten. Wie gut die Wärmedämmung ist, hängt vom Wärmedurchgangskoeffizienten U ab. Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Wärme geht verloren. Bei einfach verglasten Fenstern liegt der Wert zwischen 5 und 6, bei Zweifachverglasung bei 1,3 oder besser. Dreifach verglaste Fenster erreichen einen U-Wert von unter 1,1.
Dabei wird für das Förderprogramm zwischen unterschiedlichen Fenstertypen unterschieden. Ein Dachfenster darf einen höheren U-Wert haben als ein normales Fenster, und bei denkmalgeschützten Häusern und Fenstern liegt der Grenzwert nochmal höher.
Auch wenn Du nur Deine Fenster dämmen willst, musst Du nachweisen, dass die Dämmwerte der Fassade und des Daches niedriger sind als die der neuen Fenster. Dies soll dabei helfen, Schäden zu vermeiden. Denn ist die Dämmung der Außenhülle des Hauses schlechter als die der Fenster, droht Kondenswasserbildung an den Wänden, die zu Schimmel führen kann.
Bei diesen und vielen weiteren Vorgaben soll Dir der Energieeffizienz-Experte helfen. Darum ist dieser auch so wichtig für Dein Projekt und deswegen auch verpflichtend.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden folgende Maßnahmen gefördert:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (also zum Beispiel die Dämmung Deiner Fassade oder der Austausch von Fenstern und Türen),
Anlagentechnik außerhalb der Heizung (also zum Beispiel der Einbau von Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Lösungen wie unter anderem Regelungstechnik für Heizungs-, Beleuchtungs- oder Lüftungstechnik und elektronischen Heizkörperthermostaten),
Anlagen zur Wärmeerzeugung (also zum Beispiel Solarthermie-, Biomasse- und Brennstoffzellenheizungen und Wärmepumpen),
die Heizungsoptimierung in Gebäuden, die älter als zwei Jahre sind und deren Heizungen nicht älter als 20 Jahre sind,
die Materialkosten einzelner Maßnahmen in Eigenleistung,
die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.
Nicht gefördert werden Heizungen, die mit Öl, Kohle oder Gas betrieben werden. Auch Gas-Hybrid-Heizungen sind aus dem Programm gestrichen worden. Mehr zum Thema Umstieg auf erneuerbare Energien erfährst Du in unserem Ratgeber zur Bafa-Förderung für Heizungen.
Auch Anlagen, die nur der Stromerzeugung dienen – wie etwa Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher –, werden über dieses Programm nicht weiter gefördert. Anlagen, die aber zum Beispiel zum Teil des Daches gehören, wie Solarziegel oder Indach-PV, werden weiterhin gefördert.
Die Höhe des Zuschusses zu den förderfähigen Kosten ist abhängig von der Art der Maßnahme. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Du Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater hast erstellen lassen.
Zuschuss zu förderfähigen Kosten in % | Bonus für iSFP in Prozent | maximal möglicher Zuschuss in Prozent | |
---|---|---|---|
Außenhülle | 15 | 5 | 20 |
Anlagentechnik (außer Heizung) | 15 | 5 | 20 |
Heizungsanlage | 10 – 301 | - | 20 – 402 |
Heizungsoptimierung | 15 | 5 | 20 |
1 Die Höhe des Zuschusses bei Heizungsanlagen ist abhängig von der Art der Heizung. Für eine Biomasseheizung erhältst Du zum Beispiel einen Zuschuss von 10 %, bei einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieheizung bekommst Du 25 - 30 % Zuschuss zu den förderfähigen Kosten.
2 Wenn Du eine bestehende Gas- oder Ölheizung austauschst, bekommst Du auch noch einmal 10 % Bonusförderung. Dafür entfällt bei Heizungsanlagen die Bonusförderung für den iSFP.
Quelle: Bafa (Stand: 31. August 2023)
Anders als bei den Kreditprogrammen, die Du bei Banken oder Vermittlern von Baukrediten bekommst, beantragst Du den Investitionszuschuss direkt beim Bafa. Geld erhältst Du allerdings erst, wenn die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind. Erst dann kannst Du nachweisen, dass Du die Vorgaben des Programms eingehalten hast, und dem Bafa zeigen, welche Kosten entstanden sind. Wenn das Bafa diese Unterlagen geprüft hat, zahlt es den Zuschuss aus.
Für Dich als Bauherren bedeutet das: Zwischen Einreichung der letzten Unterlagen und der Auszahlung können einige Wochen vergehen. Du kannst also nicht davon ausgehen, dass Du mit dem Zuschuss des Bafa die Handwerkerrechnungen bezahlen kannst. Möchtest Du unangenehme Gespräche mit den Handwerkern vermeiden, solltest Du lange Zahlungsfristen vereinbaren und im Zweifelsfall die Rechnungen zunächst mit eigenem Geld begleichen.
Der Förderkatalog für energetische Sanierungsmaßnahmen ist umfangreich und reicht von staatlichen Krediten über steuerliche Abschreibung bis hin zu Förderprogrammen der Bundesländer, Kommunen und Städten.
Wenn Du anstatt von Einzelmaßnahmen lieber eine Komplettsanierung vornehmen möchtest, kannst Du Dir dafür einen zinsgünstigen Kredit über die KfW sichern. Dieser ist aber nicht mit der Förderung für Einzelmaßnahmen kombinierbar. Die Komplettsanierung muss am Ende mindestens zur Energieeffizienzhausklasse 85 führen. Das bedeutet, dass Dein Haus im Vergleich mit einem Referenzhaus nur noch 85 Prozent der Energie benötigt. Wenn Dein Haus denkmalgeschützt ist, reicht es, wenn Du die Klasse Effizienzhaus Denkmal erreichst.
Die Förderhöhe und Förderbedingungen des Kredits liest Du in unserem Ratgeber zum Kreditprogramm KfW 261.
Aber auch die Bundesländer, Kommunen und Städte bieten oft noch eigene Förderprogramme an. Es lohnt sich daher, die Angebote in Deiner Region gut zu prüfen. Der Vorteil: Diese Programme kannst Du in der Regel mit der staatlichen Zuschussförderung kombinieren und Dir so mehr Zuschuss sichern. Wir haben Dir hier zwei Beispiele für solche regionalen Förderungen aufgelistet:
Das Land Bremen unterstützt Dich bei der Sanierung über das Programm Bremer modernisieren – Wärmeschutzprogramm mit einer Zuschussförderung. Gefördert werden dabei Maßnahmen wie Wärmedämmung und Fenstertausch. Wenn Du dabei nachhaltige Dämmstoffe nutzt, wird das noch einmal extra gefördert. Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:
Du stellst den Antrag als Privatperson,
Dein Haus ist vor dem 1. Januar 1995 gebaut worden und hat maximal zwölf Wohneinheiten,
Dein Haus befindet sich im Land Bremen und
die technischen Mindestanforderungen an die Maßnahmen werden eingehalten.
Für eine Fassadendämmung kannst Du so bis zu 17 Euro pro Quadratmeter Fläche als Zuschuss erhalten, mit einem nachhaltigen Dämmstoff sind es nochmal bis zu 8 Euro pro Quadratmeter mehr. Für Fenster erhältst Du bis zu 50 Euro pro Quadratmeter. Aber auch die Dämmung des Daches, des Dachbodens oder der Innenwände wird gefördert.
In Stuttgart kannst Du beispielsweise Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen oder auch eine Komplettsanierung bekommen. Folgende Anforderungen gelten dabei:
Dein Haus muss vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig gewesen sein und es muss im Stadtgebiet Stuttgarts liegen.
Es muss noch mindestens 30 Jahre für Wohnzwecke genutzt werden.
Du musst eine Beratung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart in Anspruch nehmen.
Für die Dämmung von Fassaden kannst Du beispielsweise einen Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche bekommen, für ein Fenster sogar bis zu 100 Euro pro Quadratmeter Baufläche.
Achtung: Auch bei regionalen Förderprogrammen musst Du häufig den Antrag stellen, bevor Du den Auftrag an ein Handwerksunternehmen vergibst. Prüfe Deine Optionen daher rechtzeitig.
Eine dritte Möglichkeit, Geld zu sparen, ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Hier kannst Du bis zu 200.000 Euro an Kosten geltend machen und davon 20 Prozent abschreiben lassen. Die Abschreibung erfolgt über drei Jahre verteilt und das sanierte Wohnhaus muss nicht einmal in Deutschland stehen. Wichtig ist, dass es im europäischen Wirtschaftsraum steht – Du könntest also auch Dein Ferienhaus in Frankreich sanieren, sofern Du es nicht vermietest.
Die Sanierungsarbeiten müssen zwingend von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und sie müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2030 beginnen und abgeschlossen werden.
Der Vorteil bei der steuerlichen Abschreibung: Du musst sie nicht vor Vorhabenbeginn beantragen wie die anderen Förderungen. Das heißt: Wenn Du Zuschüsse nicht rechtzeitig beantragt hast, kannst Du immer noch die Abschreibung Deiner Kosten in Anspruch nehmen.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos