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Glasfaser-Urteil: Kommst Du jetzt früher aus teuren Verträgen?
Du musstest nach Vertragsabschluss länger auf Deinen Glasfaseranschluss warten? Ein BGH-Urteil hat nun geklärt, wie sich das auf Deine Vertragslaufzeit auswirkt.

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Du musstest nach Vertragsabschluss länger auf Deinen Glasfaseranschluss warten? Ein BGH-Urteil hat nun geklärt, wie sich das auf Deine Vertragslaufzeit auswirkt.


Der BGH hat entschieden: Deine Mindestvertragslaufzeit für Glasfaser beginnt direkt mit Vertragsabschluss – egal, wann die Leitung dann wirklich gelegt wird. Denn dass Du darauf ein Jahr oder länger warten musst, ist keine Seltenheit.
Heißt für Dich: Bestellst Du im Januar 2026, kannst Du schon ab Januar 2028 kündigen, auch wenn der Anschluss erst später kommt. Wenn Du Glück hast, kannst Du dann einen anderen, vielleicht günstigeren Glasfaseranbieter auswählen, der Deine Leitung nutzen darf.
Willst Du zum frühestmöglichen Zeitpunkt wechseln, such Dir zuerst einen neuen Tarif. Dafür empfehlen wir die Portale preisvergleich.de, Verivox und Check24. Schließ den Vertrag dort ab und lass den neuen Anbieter für Dich kündigen, um ununterbrochen Internet zu haben.
Sollte Dein Glasfaseranbieter Dich trotz des BGH-Urteils nicht pünktlich aus dem Vertrag lassen, kannst Du mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument) Dein Recht einfordern.
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