Tipps & Tricks
Handwerker da? Vermeide diese 10 Fehler
Hast Du Handwerker beauftragt, solltest Du bei der Abnahme auf einiges achten. Diese zehn Fehler können Dich sonst Geld und Nerven kosten.

Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung
Tipps & Tricks
Hast Du Handwerker beauftragt, solltest Du bei der Abnahme auf einiges achten. Diese zehn Fehler können Dich sonst Geld und Nerven kosten.
Wenn Du zur Miete wohnst oder gewohnt hast, kennst Du vermutlich das Übergabeprotokoll: Darin hältst Du mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter alle vorhandenen Mängel und Schäden fest. Beide Parteien unterschreiben das und haben damit einen Beweis, falls es später Streit gibt.
Ähnlich funktioniert ein Abnahmeprotokoll. Haben bei Dir zu Hause Handwerker größere Arbeiten erledigt, kannst Du hier alles festhalten. Klingt bürokratisch, spart aber Nerven – und Geld. Damit Dein Abnahmeprotokoll wirklich etwas bringt, solltest Du diese Fehler vermeiden:
Der wohl größte Fehler ist gar kein Abnahmeprotokoll zu haben. Viele Handwerksfirmen bringen selbst eins mit, dann musst Du keins machen. Wenn die Firma das nicht macht, schreib alles selbst auf. Ein einfaches Muster findest Du bei der Handwerkskammer Freiburg.
Machst Du die Abnahme allein, kannst Du Dir womöglich nicht alles genau anschauen, während Du Protokoll führst. Freunde können das übernehmen. Außerdem hast Du dann eine Zeugin bzw. einen Zeugen dabei. Wenn ein Energieberater Dein Bauprojekt begleitet hat, solltest Du auch ihn bitten bei der Abnahme dabei zu sein.
Du hast zwar ein Protokoll gemacht, aber es ist zu ungenau: Ein “Badezimmer saniert” wird Dir im Ernstfall kaum helfen. Liste deshalb auf, welche Leistungen genau vereinbart und auch erledigt wurden. So kannst Du später nachvollziehen, was fehlt.
Schau bei der Abnahme nicht nur oberflächlich hin, sondern teste alles: Heizung, Warmwasser, Fenster. Auch Kleinigkeiten können später teuer werden. Achte auch besonders auf Details wie ordentlich verfugte Flächen oder Dichtungen.
Wenn Du Mängel entdeckt hast, solltest Du sie aufschreiben und klar benennen. Steht am Ende im Protokoll nur “kleine Mängel vorhanden”, ist das viel zu vage. Schreib genau auf, was nicht passt. Wichtig: Lass Dir eine konkrete Frist zur Beseitigung nennen.
Es reicht nicht immer, wenn Du einen Mangel nur aufschreibst. Ist die Beschreibung des Mangels zu ungenau, kann es später zu Diskussionen kommen, wie groß der Mangel wirklich war. Dokumentier sie daher zusätzlich mit Fotos oder kurzen Videos.
Wenn Du Dich bei der Abnahme stressen lässt, übersiehst Du wichtige Details. Wichtig ist: Du entscheidest, was im Abnahmeprotokoll aufgeführt wird – nicht der Handwerker. Lass Dich nicht bedrängen, Mängel unter den Tisch fallen zu lassen. Fehlen im Protokoll Mängel oder fallen sie Dir erst auf, nachdem Du dieses unterschrieben hast, musst Du beweisen, dass sie schon davor da waren – das ist schwierig. Nimm Dir Zeit und lass Dich nicht drängen.
Werden wichtige Dokumente bei der Abnahme vergessen, fehlt Dir später der Nachweis. Notier, welche Unterlagen Du bekommen hast: Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise oder auch technische Dokumentationen.
Die wichtigste Unterschrift für alle Beteiligten ist die des Bauherrn – also Deine. Trotzdem ist es sinnvoll, am Ende alle Beteiligten unterschreiben zu lassen. So herrscht Einigkeit, was vereinbart wurde und bis wann nachgebessert wird. Verweigert der Handwerker die Unterschrift, solltest Du trotzdem unterschreiben und ihm das Protokoll als Kopie zukommen lassen.
Bei großen Bauvorhaben ist der Gewährleistungseinbehalt wichtig. Der wird im Vertrag festgelegt. Dabei zahlst Du zwar die volle Summe, aber nicht auf einmal: Stattdessen zahlst Du 95 % an die Firma selbst. Die restlichen 5 % gelten für Dich als Sicherheit.
Die kannst Du z. B. auf ein Sperrkonto überweisen, über das Du und die Firma nur gemeinsam verfügen können. So hast Du etwas in der Hand, wenn noch Mängel vorliegen. Sollte die Firma insolvent gehen oder die Mängel nicht beseitigen, kannst Du mit dem Geld eine andere Firma beauftragen.
Bei einem wesentlichen Mangel, wenn z. B. die neue Heizung nicht funktioniert oder Arbeiten nicht vollständig sind, darfst Du die Abnahme auch verweigern. Die Handwerksfirma kann Dir aber auch eine Frist für die Abnahme setzen. Hältst Du die nicht ein, gilt die Arbeit als abgenommen (§ 640 BGB).
Aber: Grundsätzlich bist Du zur Abnahme verpflichtet. Wenn Du bei einem Streit mit einer Handwerksfirma nicht weiterkommst, kannst Du einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale um Rat fragen.
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