Energielabel Heizung So kostensparend oder ineffizient ist Deine Heizung

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Effizienzlabel auf Heizungen informiert darüber, wie effizient eine Anlage Wärme bereitstellt.
  • Im Handel oder von Installateuren angebotene Anlagen für Heizöl, Gas oder Solarwärme sowie Wär­me­pum­pen und kleinere Blockheizkraftwerke müssen seit September 2015 alle ein Label tragen.
  • Bis Ende 2022 können bestehende Heizungen in Wohnungen ein Etikett bekommen, deren Baujahr vor 2006 liegt. Die Schornsteinfeger haben die Pflicht, diese anzubringen. 
  • Sowohl als Mieter als auch als Eigentümer der Heizanlage musst Du das Anbringen des Labels dulden.

So gehst Du vor

  • Wenn an der Heizung in Deiner Wohnung bereits ein Energielabel prangt, prüf die Effizienzklasse.
  • Geräte der Klassen C und D gelten als ineffizient. Die Anschaffung einer modernen Anlage finanziert sich dann stark aus eingesparter Energie.
  • Wenn Du Eigentümer bist, lass Dich über neue Heizanlagen beraten. Als Mieter kannst Du Deinen Vermieter auffordern, in moderne Technik zu investieren.
  • Das Anbringen des Labels kostet Dich nichts. Zugleich muss derjenige, der es anbringt, Dir eine Informationsbroschüre aushändigen und Dich über die Effizienz der Anlage aufklären.
  • Willst Du lediglich erfahren, in welche Klasse Deine Heizung eingeordnet ist, kannst Du alternativ einen Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums nutzen.

Um Räume und Wasser zu erwärmen, benötigen Haushalte in Deutschland viel Energie. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind es im Jahr rund 560 Milliarden Kilowattstunden – und damit mehr als das Fünffache der Strommenge, die nötig ist, damit Kühlschrank, Lampen und Fernseher laufen. Das muss nicht so bleiben – Energielabels auf Heizungen können helfen, effizientere und damit günstigere Geräte zu finden.

Was verrät das Effizienzlabel für Heizungen?

Für Wärme wendst Du nicht nur viel Energie auf, es belastet auch Dein Konto. Im Schnitt zahlte jeder Haushalt in Deutschland im Jahr 2020 885 Euro im Jahr für Warmwasser und Heizung, gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in den jährlich erscheinenden „Energiedaten“ an. Je nachdem, ob Du Gas, Öl oder Strom nutzt, fallen die Kosten niedriger oder höher aus. 2021 und 2022 sind die Kosten für alle Brennstoffe gestiegen und haben die Ausgaben der Haushalte massiv erhöht.

Aber unabhängig von der genutzten Energie lassen sich die Ausgaben in vielen Fällen senken, ohne dass es in den eigenen vier Wänden kälter sein muss – indem eine moderne Heizung Einzug hält. Wie sparsam diese arbeitet, verrät Dir ein Energieeffizienzlabel. Seit Herbst 2015 müssen diese auf neuen Heizgeräten sowie Warmwasserspeichern angebracht sein. So weißt Du vor dem Kauf, wie effizient ein Gerät ist. Bereits installierte Heizungen erhalten seit 2016 nach und nach das Etikett.

Das Label soll Dir bei der Wahl einer neuen Heizung helfen, wenn Du Deine bisherige ausbaust. Am Label kannst Du abschätzen, wie viel sparsamer die künftige Anlage mit Energie umgeht. So kannst Du Deinen Energieverbrauch und Deine Kosten senken.

Das Label dient rein der Information. Die Farbbalken stehen für verschiedene Effizienzklassen. Je effizienter eine Anlage arbeitet, desto weniger Gas, Heizöl oder Strom musst Du einsetzen, um Deinen Wärmebedarf zu decken. 

Dabei zählt nicht allein, wie hoch der Wirkungsgrad der Anlage ist, sondern auch, ob erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Heizt Du mit Biomasse wie Holzpellets oder Scheitholz, sollte Dein Energielabel eine grüne Farbe haben. Ebenso verhält es sich, wenn Du neben einem Brennwertkessel für Öl oder Gas auch die Wärme aus dem Boden oder von der Sonne nutzt. 

A+++ ist seit 26. September 2019 das Label für die höchste Effizienzklasse und D jenes für die niedrigste. Die Klasse E gibt es seit dem 26. September 2019 nicht mehr.

Wo Deine Anlage nach technischen Gesichtspunkten einzuordnen ist, kannst Du der nachfolgenden Tabelle entnehmen: 

Einteilung von Heizungsanlagen nach Effizienzklasse

EffizienzklasseEinordnungHeiztechnologien

 

 

A+++

 

  • besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben

 

  • Wär­me­pum­pe in Verbindung mit Erdwärme
  • Brennwertkessel für Holz in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
  • kleines Blockheizkraftwerk für Holz (bis 50 Kilowatt Leistung)

 

 

A++

 

  • besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben

 

  • Luft-Wärmepumpe

 

  • kleines Blockheizkraftwerk (bis 50 Kilowatt Leistung)

 

  • Brennwertkessel für Holz

 

  • Niedertemperaturkessel für Holz in Verbindung mit Solarwärme-Anlage

 

 

A+

 

  • besonders effizient und/oder mit erneuerbaren Energien betrieben

 

  • Brennwertkessel für Öl oder Gas in Verbindung mit Solarwärme-Anlage
  • Luft-Wärmepumpe
  • kleines Blockheizkraftwerk (bis 50 Kilowatt Leistung)
  • Niedertemperaturkessel für Holz

 

 

A und B

 

  • effizient/Stand der Technik

 

  • Brennwertkessel für Gas und Öl

 

 

 

  • ineffizient/veraltet

 

  • alte Brennwertkessel für Gas und Öl

 

  • Niedertemperaturkessel für Gas und Öl

 

 

D

 

  • ineffizient/veraltet

 

  • Niedertemperaturkessel für Gas und Öl

 

  • Standardkessel für Gas und Öl

Quelle: BMWK (Stand: März 2022)

Auch wenn Deine Heizung als ineffizient und veraltet gilt, folgt daraus keine Konsequenz. Das Effizienzlabel soll aufklären, wie sparsam eine Heizung mit Gas, Öl oder Strom umgeht. Welchen Schluss Du daraus ziehst, ist Deine Sache.

Was gilt für Neuanlagen im Handel?

Neue Geräte müssen mit einem Effizienzlabel versehen sein, wenn sie einem der folgenden Zwecke dienen:

  • Heizen von Wohnräumen,
  • Heizen von Wohnräumen und warmem Wasser,
  • Bereiten von Warmwasser,
  • Speichern von warmem Wasser bis 2.000 Liter.

Das Effizienzlabel trägt ein Heizgerät oder Warmwasserspeicher, wenn Du diese in einem Geschäft ausgestellt siehst oder sie in Broschüren oder auf Internetseiten beworben findest. Fällt Dir ein technisches Datenblatt in die Hände, so muss auf diesem entweder die Effizienzklasse oder der Energieverbrauch ausgewiesen sein. Wenn Du im Handel nach Geräten schaust oder Dich beraten lässt, solltest Du den Aufkleber auf Anhieb sehen: Er muss gut sichtbar auf der Frontseite eines Geräts sitzen. 

Geregelt sind die Anforderungen in einer Richtlinie der Europäischen Union, die mit der Effizienzkennzeichnungsverordnung (EnVKG) in deutsches Recht übertragen wurden.

So sieht ein Effizienzlabel aus

Die Effizienzklasse des Geräts ist für die Bereitstellung von Raumwärme und für Warmwasser getrennt voneinander angegeben. Bei Kombianlagen ist die Effizienzklasse für die einzelnen Teile – etwa eine solarthermische Anlage und einen Holzkessel – separat zu benennen.  Zudem gibt es eine Angabe zur Lautstärke der Heizanlage, ihrer Leistung und ihrem Hersteller. Seit 26. September 2019 gibt es die Effizienzklasse A+++. Die Klassen E, F und G gibt es auf aktuellen Labeln nicht mehr.

     

Hinsichtlich der Größe der Anlagen gibt es Einschränkungen. Verfügt ein einzelnes Heizgerät oder auch ein Verbund aus mehreren Geräten über mehr als 70 Kilowatt Wärmenennleistung, ist kein Label anzubringen. Das gilt ebenso für Blockheizkraftwerke ab 50 Kilowatt elektrischer Höchstleistung.

Wann kommt das Label für Bestandsanlagen?

Bereits installierte Anlagen erhalten nach und nach ein Label. Dies gilt wiederum für Geräte, die über bis zu 400 Kilowatt Nennleistung verfügen. Das Label sieht zudem ein bisschen anders aus als das Label für Neuanlagen. Und es enthält nur eine Angabe – zur Effizienzklasse. Die folgenden Abbildungen zeigen das vor dem 26. September 2019 gültige Label und das aktuell gültige. Das Aussehen der Etiketten und wann sie anzubringen sind, ist ebenfalls im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) festgelegt. 

Zunächst bekommen alle Heizungen ein Label, die vermutlich zu den ineffizienten Klassen C, D und E gehören. Seit 2016 sind die Bezirksschornsteinfeger in der Pflicht, bei ihren turnusmäßigen Überprüfungen von Anlagen ein Etikett anzubringen, wenn die Anlagen älter als 15 Jahre sind. Das Alter der Anlagen bemisst sich dabei nicht am Jahr der Inbetriebnahme, sondern wann der Hersteller das Gerät gefertigt hat.

Beispiel eines alten Labels für eine installierte Heizung

Beispiel eines neuen Labels für eine installierte Gasheizung

Im Jahr 2022 können alle Heizungen ein Etikett bekommen, die bis 2005 in Produktion waren. 2023 kommen bis 2008 gefertigte Anlagen hinzu. Heizanlagen, die 2009 oder später produziert wurden, können ab 2024 ein Etikett erhalten, wenn sie seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind. 

Wann Deine Anlage die Fabrik verließ, solltest Du auf dem Typenschild des Geräts ablesen können. Da ein Bezirksschornsteinfeger nicht jedes Jahr zur Feuerstättenschau kommt, kann es passieren, dass Deine Anlage aus dem Jahr 2001 noch kein Label hat und es vielleicht auch erst nächstes Jahr erhält. Anbringen kann das Label dann aber auch ein Energieberater oder Heizungsinstallateur, wenn Du dies möchtest. 

So erfährst Du online die Effizienzklasse Deiner Heizung

Nutzt Du einen Heizkessel für Öl oder Gas, brauchst Du nicht zu warten, bis Dir jemand das Effizienzlabel bringt. Du kannst über einen Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums sofort herausfinden, wie effizient Dein Kessel arbeitet. Mach dazu einige Angaben zu Deinem Heizkessel in der Suchmaske. Der Rechner zeigt Dir dann, in welcher Effizienzklasse der Kessel sich befindet und wann ein Effizienzlabel anzubringen ist.

Wer kommt für die Kosten auf?

Das Effizienzlabel ist für Dich kostenlos. Niemand darf Dir das Anbringen des Etiketts an Deine Heizung in Rechnung stellen. Du kannst aber auch nicht widersprechen, dass Dir eine dazu berechtigte Person das Etikett aufklebt. Sowohl als Mieter als auch als Eigentümer einer Wohnung musst Du es dulden, wenn eine Altanlage ein Effizienzlabel bekommt.

Mit dem Aufkleben des Labels hat der Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur seine Pflicht noch nicht voll erfüllt: Er muss Dich auch über das Label und die Effizienzklasse Deiner Heizung aufklären und Dir eine Broschüre mit weiteren Informationen überreichen.

Ob das Gesetz (EnVKG) eingehalten wird, prüfen die Behörden der Bundesländer stichprobenartig.

Was bringt das Effizienzlabel?

Das Effizienzlabel sagt Dir, ob Deine Heizung verschwenderischer mit Brennstoffen umgeht, als es nach dem aktuellen Stand der Technik sein müsste. Effiziente Heizkessel für Öl, Gas und Holz arbeiten mit Brennwerttechnik. Dabei nutzen sie auch die Wärme des Abgases. In Standardkesseln und Niedertemperaturkesseln steigt der Rauch dagegen mitsamt heißem Dampf auf und gelangt über den Schornstein nach draußen.

Ein Brennwertkessel benötigt so rund 10 Prozent weniger Brennstoff, um die gleiche Wärmemenge bereitzustellen wie ein Niedertemperaturkessel. Gegenüber einem Standardkessel ist die Einsparung noch deutlich größer.

Die Nutzung erneuerbarer Energien verringert Deinen Bedarf an Heizstrom, Gas, Holz oder Öl noch weiter. Mit einer solarthermischen Anlage lässt sich der Wärmebedarf (für Raumwärme und Warmwasser) beispielsweise zu 10 bis 20 Prozent decken; in Energiesparhäusern sogar noch stärker.

Wenn Du nicht weißt, mit welcher Technik Deine Gastherme oder Dein Ölkessel arbeitet, so verrät es Dir das Energieeffizienzlabel anhand der Effizienzklasse: Niedertemperatur- und Standardkessel für Erdgas und Heizöl gelten allesamt als ineffizient und sind in den Klassen C, D und E eingeordnet.

Wie viel Energie Du exakt einsparen kannst, wenn Du Dir eine neue Anlage zulegst, sagt Dir das Label aber nicht. Um das abschätzen zu können, solltest Du Dich beraten lassen. Mehr dazu liest Du im folgenden Abschnitt.

Wie kommst Du zur passenden effizienten Heizung?

Wenn Du effizienter heizen willst, kannst Du einen Heiz-Check der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen (Kostenpunkt: 30 Euro, für einkommensschwache Haushalte kostenlos). Berater kommen dazu zu Dir nach Hause und prüfen, wie effizient Deine Heizung eingestellt ist und wie energiesparend sie überhaupt arbeiten kann. Kleinere Fragen zum Thema kannst Du auch über ein Online-Formular stellen.

Willst Du anschließend in eine neue Heizung investieren, so hol Dir mehrere Angebote von Fachfirmen ein und lass Dir darlegen, wie viel Energie Du durch den Anlagentausch sparen kannst. Den Ausbau ineffizienter Heizkessel und den Einbau von Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, fördern die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Als Mieter sind Deine Möglichkeiten beschränkter, da Du nicht über den Tausch einer Heizung entscheidest. In Beratungsstützpunkten informieren Mitarbeiter von Verbraucherzentralen aber, wie Dein Heizenergieverbrauch einzuordnen ist und was Du tun kannst, um ihn zu senken. Ist es an der Zeit, dass die Heizung in Deiner Wohnung ersetzt gehört, kannst Du Deinen Vermieter auffordern, etwas zu tun.

Das ist auch das Anliegen des Staats: Durch das Anbringen der Effizienzlabel sollen Hauseigentümer – unabhängig davon, ob sie selbst in der Immobilie wohnen – schneller in neue Anlagen investieren. Das schont nicht nur den Geldbeutel der Verbraucher, sondern auch die Umwelt.

Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass im Schnitt eine Heizanlage in Deutschland fast 18 Jahre alt ist. Ein Drittel der Anlagen ist sogar älter als 20 Jahre.

Welche Vorschriften gibt es für den Betrieb von Heizungen?

Ein Effizienzlabel dient rein der Information und verpflichtet Dich zu nichts. Es gibt aber ein weiteres Gesetz zum Betrieb von Heizungen, das Du kennen solltest. Eine gilt für neu errichtete Wohnhäuser wie auch für Heizungen in Bestandsgebäuden: das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Für Neubauten legt es fest, dass ein Teil der benötigten Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien zu gewinnen ist (§ 10 Abs. 2 GEG). Das kann Erdwärme, Solarwärme oder Biomasse sein. Strom aus erneuerbaren Energien, erzeugt etwa mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, kannst Du Dir dabei anrechnen lassen (§ 23 GEG). Die Bundesregierung plant die Regelung zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen auszuweisen: Ab 2025 sollen neue Heizungen in Neubauten als auch Bestandsbauten zu mindestens 65 Prozent mit regenerativen Energien arbeiten, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.

Inwieweit alte Heizungen noch arbeiten dürfen, regelt auch das GEG. So müssen Standardkessel für Öl und Gas nach 30 Betriebsjahren aus den Wohnhäusern verschwinden (§ 72 GEG). Betroffen sind davon im Jahr 2022 alle Standardkessel, die 1992 oder früher in Betrieb gingen.

Ausgenommen sind nur Anlagen mit weniger als 4 und mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sowie Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen die Eigentümer mindestens seit 1. Februar 2002 selbst wohnen. Die Pflicht zum Kesselausbau fällt dann dem zu, der ein solches Haus kauft oder erbt (§ 73 GEG).

Die Schornsteinfeger prüfen, ob alte Heizkessel wirklich neuen Anlagen weichen. Hauseigentümer, die dem Gesetz nicht entsprechen, handeln ordnungswidrig und können ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt bekommen (§ 108 Abs. 2 GEG).

Autor
Ines Rutschmann

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