Tipps & Tricks
Krankentagegeld gekürzt? Hol es Dir zurück
Dein Krankentagegeld darf laut einem neuen Urteil nicht einfach gekürzt werden. Wir erklären die Hintergründe und wie Du das Geld zurückforderst.

Finanztip-Expertin für Versicherungen
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Dein Krankentagegeld darf laut einem neuen Urteil nicht einfach gekürzt werden. Wir erklären die Hintergründe und wie Du das Geld zurückforderst.
Wurde Dein Krankentagegeld in den letzten Jahren gesenkt, weil Dein Einkommen gefallen ist? Dann forder Deine Versicherung auf, den ursprünglichen Betrag wiederherzustellen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass solche Kürzungen unzulässig sind. Und das nicht zum ersten Mal: Schon 2016 hatte der BGH eine ähnliche Klausel für unwirksam erklärt.
Versicherer wollten dieses Urteil umgehen, indem sie mit einer fast identischen Klausel dieselbe Sache anders formulierten. Auch die hat der BGH nun gekippt. Erstritten hat das Urteil die Kanzlei Pilz Wesser & Partner, die wir Dir empfehlen, falls Du eine Beitragserhöhung Deiner privaten Krankenversicherung prüfen lassen möchtest.
Du hast wegen so einer Klausel bereits zu wenig Krankentagegeld bekommen? Dann kannst Du es bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern. Nutz dafür unser neues Musterschreiben (Word-Dokument). Stellt sich die Versicherung quer, wende Dich an eine Fachkanzlei für Versicherungsrecht.
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