Staatliche Hilfe kennen und sinnvoll nutzen

Finanzen mit Kind zu meistern, ist leichter als gedacht – wenn Du ein paar einfache Tools nutzt und Deine Leistungen kennst.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön Recht

Euer eigenes Budget kennt Ihr jetzt und könnt es beeinflussen – es winkt aber auch Unterstützung von außen: Viele Eltern wissen tatsächlich nicht, welche staatlichen Leistungen sie bekommen können – und verschenken damit Geld. Dabei ist der Einstieg nicht kompliziert:

  • Das Kindergeld beträgt aktuell 259 € pro Monat und Kind
  • Das Elterngeld beträgt je nach Einkommen zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat

Und das summiert sich schnell: Das Kindergeld macht im Jahr 3.108 € aus. Elterngeld könnt Ihr bis zu 14 Monate lang bekommen. Bei einem Nettogehalt von 2.500 € ergibt das rund 1.625 € monatlich, also rund 20.000 € im Jahr.

Dazu kommen noch steuerliche Vorteile und Mutterschaftsgeld. Unterm Strich geht es im ersten Babyjahr schnell um rund 25.000 € an Staatshilfen – viele Eltern rufen aber längst nicht alles ab, weil sie die Anträge und Fristen nicht kennen.

Hier zur Übersicht die wichtigsten Leistungen:

  • Mutterschaftsgeld
    Antrag: Bei Eurer Krankenkasse (gesetzlich) bzw. dem Bundesamt für Soziale Sicherung (privat versichert)
    Wann: Spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, sobald Ihr die Bescheinigung der Ärztin/Hebamme habt
  • Elterngeld
    Antrag: Bei der zuständigen Elterngeldstelle Eures Bundeslands bzw. Bezirks
    Wann: Nach der Geburt, aber unbedingt innerhalb von drei Monaten, weil sonst Geld verloren geht (rückwirkende Auszahlung ist nur drei Monate möglich)
  • Elternzeit
    Antrag: Bei Eurem Arbeitgeber – schriftlich
    Wann: Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit
  • Kindergeld
    Antrag: Online bei der Bundesagentur für Arbeit
    Wann: Direkt nach der Geburt möglich; eine rückwirkende Beantragung ist bis zu sechs Monate möglich
  • Kinderzuschlag
    Antrag: Bei der Familienkasse (zusätzlich zum Kindergeld). Familien mit geringem Einkommen können bis zu 297 € pro Monat und Kind zusätzlich zum Kindergeld bekommen
    Wann: Antrag jederzeit möglich, gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung (nicht rückwirkend)
  • Steuervorteile (Kinderfreibetrag, Betreuungskosten, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)
    Wo: Über Eure Steuererklärung beim Finanzamt
    Wann: Rückwirkend im jeweiligen Steuerjahr möglich – aber am besten zeitnah, damit Ihr keine Fristen verpasst

Die Leistungen bekommt Ihr aber nur, wenn Ihr sie rechtzeitig beantragt: Elterngeld wird z. B. rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Bei der Elternzeit ist frühe Abstimmung mit dem Arbeitgeber wichtig, damit Ihr Planungssicherheit habt.

Am einfachsten geht es mit dem Elterngeldrechner des Familienportals des Bundes und der Finanztip-Checkliste im Ratgeber Elterngeld. So könnt Ihr in wenigen Minuten berechnen, wie viel Unterstützung für Euch möglich ist.

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