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Wann Du gesetzlich gegen Unfälle versichert bist

Arbeitsunfall beim Kaffeetrinken? Klingt unrealistisch, ist aber möglich. Aber zahlt dann die gesetzliche Unfallversicherung? Wie Du Dich auch privat absichern solltest.

Nathanael Häfner
Nathanael Häfner
Finanztip-Experte für BU und Unfallversicherung

Ein Bauarbeiter verschluckt sich beim Kaffeetrinken, stürzt und bricht sich die Nase. Ist das ein Arbeitsunfall? In einem aktuellen Fall wollte die Berufsgenossenschaft das nicht anerkennen. Das LSG Sachsen-Anhalt hat dem Bauarbeiter aber zugestimmt, da das Kaffeetrinken laut Gericht zum Arbeitsalltag des Bauarbeiters gehört.

Generell bist Du bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für Schülerinnen bzw. Schüler und Studierende. Für wen auch privater Schutz sinnvoll sein kann (z. B. Rentnerinnen und Rentner), liest Du in unserem Ratgeber zur privaten Unfallversicherung.

Als Arbeitsnehmerin bzw. Arbeitnehmer ist aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung viel wichtiger. Denn Unfälle sind nur in 7 % der Fälle der Grund, warum man auf Dauer nicht mehr arbeiten kann. Lass Dich beim Abschluss unbedingt beraten. Wir empfehlen Hoesch und Partner, von Buddenbrock Concepts, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, BVLG – Beamtenversorgung leicht gemacht und CS Capital Synergy.

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Von Amelie Junk , und Nathanael Häfner
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