Glasversicherung Wann eine Glasversicherung sinnvoll ist

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Glasversicherung zahlt bei Glasbruch – in vielen Fällen sind aber andere Ver­si­che­rungen zuständig. 
  • So sind in der normalen Hausrat- und Ge­bäu­de­ver­si­che­rung Glasschäden versichert, die durch Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstanden sind.
  • Die Glasversicherung kannst Du allein oder in Verbindung mit einer Hausrat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen. Sie lohnt sich nur, wenn Du teure Glaseinbauten hast – beispielsweise einen Wintergarten.

So gehst Du vor

  • Wenn Du teure Verglasungen am Haus oder in der Wohnung hast, kannst Du über eine Glasversicherung nachdenken. Frage bei Deiner Hausratversicherung nach, was der Zusatz kostet und vergleiche mit einer eigenständigen Glasversicherung.
  • Nutze ein Vergleichsportal, um den für Dich passenden Hausrat-Tarif zu finden. Wir von Finanztip empfehlen Dir dafür Verivox und Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast und keine Fahrräder extra absichern möchtest, kannst Du außerdem Check24 nutzen.

Ein unaufmerksamer Moment beim Kochen und schon ist es passiert: Der schwere Edelstahltopf fällt aufs teure Cerankochfeld und es zerspringt. Ein Fall für die Hausratversicherung? Leider nein, denn die zahlt nur für Glasschäden, die durch Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstehen. Wenn Du einen solchen Schaden absichern möchtest, brauchst Du einen Zusatzschutz: eine Glasversicherung.

Wann zahlt die Glasversicherung (nicht)?

Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten, die durch einen Glasbruch entstehen. Bei dem zerstörten Glas muss es sich um Flachglas handeln, also eine Glasscheibe oder einen großen Spiegel. Gegenstände aus Hohlglas wie Vasen, Lampenschirme oder Ähnliches oder optische Gläser sind nicht versichert. Auch Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Fernseher sind nicht geschützt.

Die Ursache des Schadens darf außerdem nicht durch eine andere Ver­si­che­rung abgedeckt sein. Geht Glas durch einen Wohnungsbrand kaputt, durch Hagel oder bei einem Einbruch, zahlt die Glasversicherung nicht, das ist ein Fall für die Hausrat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die Glasversicherung zahlt auch dann nicht, wenn Du keine dieser Ver­si­che­rungen hast.

Die Ver­si­che­rung zahlt nur, wenn das Glas zerstört ist. Bei Kratzern, oder wenn ein Teil abgeschlagen ist, ist das kein versicherter Schaden. Auch wenn bei einem Fenster die Verbindung zwischen Rahmen und Glas beschädigt ist, kannst Du kein Geld von der Glasversicherung erwarten.

Welche Kosten übernimmt die Glasversicherung?

Ist Dir ein Schaden entstanden, für den die Ver­si­che­rung aufkommt, übernimmt sie die Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Außerdem zahlt sie auch die Notverglasung, Aufräumarbeiten und Entsorgungskosten.

Weitere Leistungen, die die Erneuerung einer zerstörten Scheibe stark verteuern, kannst Du zusätzlich versichern. Hierzu zählen unter anderem:

  • Kran- und Gerüstkosten

  • Anbringung/Reparatur von Verzierungen, Malereien, Schriften 

  • Beseitigung von Schäden an Rahmen, Beschlägen, Mauerwerk

Welche anderen Ver­si­che­rungen zahlen Glasbruch?

Nicht jede zerbrochene Glasscheibe ist ein Fall für die Glasversicherung. Schmeißt das Nachbarskind einen Fußball durch Deinen Wintergarten, muss Dein Nachbar für den Schaden zahlen. Kann er das nicht und ist in Deiner privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung Forderungsausfall mit abgedeckt, übernimmt es Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Die Privathaftpflicht übernimmt in der Regel keine selbstverschuldeten Schäden am Fenster der Mietwohnung. Meist verweisen die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen hier auf eine gesondert abschließbare Ver­si­che­rung (die Glasversicherung). Frage daher explizit bei Deinem Versicherer und Deinem Vermieter nach, welche Schäden übernommen werden.

Auch bei Glasbruch durch Unwetterereignisse, Feuer und Einbruch ist nicht die Glasversicherung zuständig. Hier zahlt entweder die Hausratversicherung, bei Schäden am Mobiliar, oder die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, für Schäden an fest verbauten Glaselementen. Über diese Ver­si­che­rung kannst Du außerdem Deine Solaranlage gegen Beschädigung versichern.

Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung

  • Diese Ver­si­che­rung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.

  • Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.

Zum Ratgeber

Wer braucht eine Glasversicherung?

Eine Glasversicherung ist nur für wenige Menschen sinnvoll. Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst und keine teuren Glaseinbauten, die Dir gehören, vorhanden sind, ist die Ver­si­che­rung unnötig. Ein Glastisch oder eine Vitrine sind in der Regel nicht so teuer, dass es die Beiträge für eine extra Ver­si­che­rung rechtfertigt. Auch ein kaputtes Fenster in der Mietwohnung ist in der Regel nicht so teuer, dass Du dafür eine Ver­si­che­rung benötigst. WennDeine Fenster sehr neu und hochwertig sind und Du Dir unsicher bist, wie teuer eine Reparatur wäre, frag bei Deinem Vermieter nach.

Auch als Eigenheimbesitzer lohnt sich die Absicherung meist nur, wenn Du teure Glasarbeiten (Wintergarten, großflächige Fenster und Ähnliches) besitzt. Überlege zunächst, wie hoch die Gefahr eines versicherten Glasbruchs ist und ob Du gegen die größten Risiken bereits über eine andere Ver­si­che­rung abgesichert bist. Vergleiche dann die Kosten, die durch Glasbruch im schlimmsten Fall entstehen können mit den Beiträgen zum Beispiel für die Glasversicherung in fünf Jahren.

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