Außenversicherung in der Hausrat Weltweiter Schutz für Hab und Gut

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung bietet immer auch eine sogenannte Außenversicherung. Damit sind Deine Sachen auch außerhalb Deiner Wohnung für einen begrenzten Zeitraum weltweit versichert.

  • Der Schutz gilt zum Beispiel auf Reisen, bei einem Einbruch ins Hotelzimmer. Aber auch für den Hausrat Deiner Kinder, die während der Ausbildung nicht zuhause leben.

  • Nicht immer gilt die Außenversicherung über die gesamte Ver­si­che­rungs­sum­me.

So gehst Du vor

  • Prüfe in Deiner Hausratversicherung, ob die darin enthaltene Außenversicherung Deinen Bedürfnissen entspricht. 

  • Beachte dabei, für welchen Zeitraum sie im Urlaub gilt und wie hoch die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Außenversicherung ist.

  • Nutze ein Vergleichsportal, um den für Dich passenden Hausrat-Tarif zu finden. Wir von Finanztip empfehlen Dir dafür Verivox und Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast und keine Fahrräder extra absichern möchtest, kannst Du außerdem Check24 nutzen.

 

Die Hausratversicherung zahlt, wenn ein Schaden in Deiner Wohnung geschieht. Aber was ist mit Deinem Hausrat außerhalb Deiner vier Wände, wenn zum Beispiel ein Dieb Deinen Laptop aus dem Hotelzimmer klaut? Oder Dein Kind zieht vorübergehend für die Ausbildung in ein WG-Zimmer, wo ein Brand Kleidung und Möbel beschädigt? Für diese Fälle gibt es die Außenversicherung. Sie ist in der Regel fester Bestandteil jeder Hausratsversicherung.

Wann hilft die Außenversicherung?

Grundsätzlich sind über Deine Hausratversicherung abgesicherte Gegenstände weltweit geschützt. Dies gilt auch für Eigentum von Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Schutz der Außenversicherung gilt jedoch nur bei Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Bei Urlaubsreisen ist grundsätzlich immer ein Zeitraum von drei Monaten versichert. Sehr viele Versicherer bieten inzwischen aber auch sechs oder sogar zwölf Monate an. Mit einer Hausratversicherung ist eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung also unnötig.

Wenn Dein Kind auswärts studiert, eine Ausbildung absolviert, Wehrdienst oder ein Freiwilliges Jahr leistet, ist es mitversichert, solange es keinen eigenen Haushalt gründet. Die Zeit der Ausbildung gilt als vorübergehend, weshalb die Befristung auf einen definierten Zeitraum wegfällt.

Alle Regelungen der Hausratversicherung gelten auch für die Außenversicherung. Wird Dir die wertvolle Kamera geraubt, brechen Diebe in Deine Ferienwohnung ein oder zerstört ein Feuer das Hotelzimmer, dann sind die Schäden durch diese Schadensereignisse versichert. Einfachen Diebstahl, also Diebstahl, der ohne einen Einbruch in einen verschlossenen Raum geschieht, wie ein Taschendiebstahl, oder Verlust ersetzt die Ver­si­che­rung aber nicht.

Bei Einbruchdiebstahl, Überschwemmungen, Sturm oder Hagel zahlt die Ver­si­che­rung nur, wenn sich der Schaden innerhalb von Gebäuden ereignet. Beim Zelturlaub ist das Hab und Gut also nicht versichert.

Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung

  • Diese Ver­si­che­rung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.

  • Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.

Zum Ratgeber

Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze?

Nicht in allen Tarifen gilt in der Außenversicherung die volle Ver­si­che­rungs­sum­me. Viele Versicherer leisten Schadensersatz bis 10 oder 20 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me. In vielen Fällen dürfte ein solches Limit ausreichen. Denn die Gesamtsumme soll im Notfall Deinen gesamten Hausrat ersetzen, wenn zum Beispiel Deine Wohnung ausbrennt. Das ist im Urlaub meist nicht nötig. Falls Du jedoch besonders wertvolle Sachen außerhalb Deiner Wohnung bei Dir hast – zum Beispiel teures Sportequipment –, solltest Du einen Vertrag mit hoher Entschädigungsgrenze abschließen oder Deinen bestehenden Vertrag aufstocken.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.