Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du einen Schaden hast, ist es Deine Pflicht, diesen so klein wie möglich zu halten und ihn möglichst schnell Deiner Versicherung zu melden.
- Dieser und weiteren Pflichten, auch Obliegenheiten genannt, musst Du nachkommen, um Deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
- Diese Pflichten findest Du in Deinen Versicherungsbedingungen.
So gehst Du vor
- Versuche im Rahmen Deiner Möglichkeiten, einen Schaden möglichst klein zu halten.
- Dokumentiere alle Schäden und melde sie umgehend Deiner Versicherung. Diese sagt Dir, wie Du weiter vorgehen sollst.
- Bei einem Einbruch musst Du die Polizei informieren und gegebenenfalls Dein Konto sperren lassen.
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Wie verhältst Du Dich im Schadensfall richtig?
Damit die Hausratversicherung die volle Summe zahlt, musst Du Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst klein zu halten. Außerdem musst Du den Schaden schnellstmöglich melden und der Versicherung alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen, damit sie den Sachverhalt prüfen kann.
Das gehört zu den Obliegenheiten, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Sie regeln unter anderem Deine Pflichten in einem Schadensfall. Damit Du Geld von der Versicherung bekommst, musst Du Dich an diese Vorgaben halten.
Welche Maßnahmen musst Du im Schadensfall ergreifen?
Im Schadensfall musst Du den Schaden so geringhalten, wie Du es auch tun würdest, wenn Du nicht versichert wärst. Tu aber nichts, womit Du Dich selbst in Gefahr bringst. Stell zum Beispiel das Wasser bei einem Wasserrohrbruch schnell ab. Oder versuche, einen Brand zu löschen, beziehungsweise rufe schnell die Feuerwehr. Wurden Bankkarten gestohlen, musst Du das Konto so schnell wie möglich sperren lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Reparaturen gehören nicht zu den Notmaßnahmen.
Wie schnell musst Du den Schaden melden?
Du musst den Schaden unverzüglich der Versicherung melden und nicht erst einen oder zwei Tage warten, unabhängig davon, wie groß oder klein er ist. Du solltest den Vorfall zunächst telefonisch und anschließend schriftlich melden sowie im Detail beschreiben. Kläre mit Deiner Versicherung ab, ob Du direkt handeln musst, um zum Beispiel die Wohnung zu sichern, oder ob Du den Schaden unberührt lassen sollst. Denn bevor der Schaden beseitigt wird, hat die Versicherung in der Regel das Recht, einen Mitarbeiter den Schaden besichtigen zu lassen. Bei einem Einbruch musst Du sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, sonst weigert sich die Versicherung, zu zahlen.
Du hast laut Vertrag eine Mitwirkungspflicht und musst der Versicherung alle Nachweise und Erläuterungen liefern, die sie zur Rekonstruktion des Schadensfalls verlangt. Die Versicherung kann die Summe kürzen, wenn Du Dich weigerst oder es ignorierst.
Wie dokumentierst Du den Schaden korrekt?
Du dokumentierst den Schaden korrekt, indem Du Fotos und Videos machst und diese dem Versicherer zur Verfügung stellst. Auch ein Gedächtnisprotokoll kann helfen. Bei einem Einbruch musst Du außerdem der Polizei unverzüglich, also innerhalb weniger Tage, eine Liste der gestohlenen Gegenstände übergeben.
Wann kannst Du aufräumen?
Mit Aufräumarbeiten darfst Du erst beginnen, wenn Du den Schaden gemeldet hast und die Versicherung ihr Okay gegeben hat. Unter Umständen will die Versicherung einen Sachverständigen vorbeischicken, dafür muss der Schaden noch erkenntlich sein. Lass den Schadensort also zunächst unverändert. Falls das nicht möglich ist, sprich das mit der Versicherung ab und dokumentiere alles durch Fotos und Rechnungen. Hebe die kaputten Gegenstände auf.
Reparieren solltest Du erst, wenn die Versicherung den Fall bearbeitet hat und Du die Kostenübernahmeerklärung hast. Erst dann weißt Du, welche Kosten die Versicherung konkret übernimmt und bleibst nicht auf einem Teil der Kosten sitzen.
Mit welcher Entschädigung kannst Du im Versicherungsfall rechnen?
Im Versicherungsfall kannst Du in der Regel mit der Erstattung der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswerts oder einem Ausgleich für eine Wertminderung rechnen.
Bei beschädigten Gegenständen übernimmt die Versicherung die erforderlichen Reparaturkosten. Ist die Reparatur nicht möglich oder die Sache abhandengekommen, zahlt sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert eines neuwertigen Ersatzes oder den Neuwert. Ist eine Reparatur nicht notwendig, weil ein Möbelstück beispielsweise nur zerkratzt wurde, erstattet sie oft nur die Wertminderung.
Welche weiteren Kosten übernimmt die Versicherung?
Hausratversicherungen übernehmen häufig auch weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden, etwa Aufräumkosten oder Hotelkosten, wenn Du Deine Wohnung nicht mehr nutzen kannst. Auch Transport- und Lagerkosten, wenn zum Beispiel der Hausrat nach einem Wohnungsbrand eingelagert werden muss, übernimmt die Versicherung unter Umständen. Ob und in welcher Höhe die Versicherung welche Kosten erstattet, hängt vom Vertrag ab.
Gibt es Obergrenzen für die Entschädigung?
Die Obergrenze für die Entschädigung ist grundsätzlich die vereinbarte Versicherungssumme, einschließlich zehn Prozent Vorsorgebetrag. Die Vorsorge soll Preissteigerungen auffangen, damit die Versicherungssumme auch nach ein paar Jahren reicht, um die Schäden zu ersetzen. Wichtig ist bei Vertragsabschluss jedoch, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Deines Hausrates entspricht, damit keine Unterversicherung entsteht. Denn sonst bekommst Du im Schadensfall nicht die vollständige Versicherungssumme (§ 75 VVG).
Für Wertsachen gilt meist eine besondere, niedrigere Entschädigungsgrenze. Diese liegt bei den meisten Verträgen laut unserer Recherche bei mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme. Jedoch kann mehr vereinbart werden, wenn dies nötig ist.
Was, wenn die Bearbeitung der Schadensmeldung länger dauert?
Wenn die Bearbeitung Deines Falls länger dauert, solltest Du zunächst nachhaken und unter Umständen auch eine Frist setzen. Wenn Du auf das Geld angewiesen bist, zum Beispiel um ein Hotel zu zahlen, frag die Versicherung nach einer vorübergehenden Zahlung.
Sollte die Versicherung Probleme bereiten, prüfe die möglichen nächsten Schritte mit unserem Ratgeber und unserer Checkliste, was Du tun kannst, wenn die Versicherung nicht zahlen will.
Was bietet Dir der Ratgeber Hausratversicherung
- Im Ratgeber Hausratversicherung erfährst Du, wann sich diese Versicherung für Dich lohnt und wie Du passende Tarife findest. Diese Versicherung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.
- Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.
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