Hausratversicherung So verhältst Du Dich bei einem Schaden

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Ver­si­che­rungsnehmer hast Du nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese heißen im Ver­si­che­rungsvertrag Obliegenheiten.

  • Diese Pflichten gelten ab Beginn der Vertragslaufzeit, aber auch explizit bei einem Schadensfall.

  • Wie Du Dich im Schadensfall verhalten musst, um die Zahlungen durch die Ver­si­che­rung nicht zu gefährden, liest Du in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen.

So gehst Du vor

  • Versuche im Rahmen Deiner Möglichkeiten, einen Schaden möglichst klein zu halten.

  • Dokumentiere alle Schäden und melde sie Deiner Ver­si­che­rung umgehend. Dort wird Dir auch gesagt, wie Du weiter vorgehen sollst.

  • Bei einem Einbruch musst Du außerdem die Polizei informieren und gegebenenfalls Dein Konto sperren lassen.

Die Waschmaschine leckt, in der Küche bricht ein Feuer aus oder in Deine Wohnung wird eingebrochen. Schäden durch diese Ereignisse sind mit einer Hausratversicherung abgedeckt. Um das Geld von der Ver­si­che­rung auch zu bekommen, musst Du einige verpflichtende Verhaltensweisen gegenüber Deiner Ver­si­che­rung einhalten. Im Ver­si­che­rungsdeutsch heißen diese „Obliegenheiten“, sie sind in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen festgelegt.

Wie verhältst Du Dich im Schadensfall richtig?

Damit die Hausratversicherung die volle Summe zahlt, musst Du ein paar Punkte beachten:

Notmaßnahmen - Vermeide bei einem Schaden drohende Folgeschäden, so wie Du es auch tun würdest, wenn Du nicht versichert wärst. Stell zum Beispiel das Wasser bei einem Wasserrohrbruch schnell ab. Oder versuche, einen Brand zu löschen, ohne Dich selbst dabei in Gefahr zu bringen, beziehungsweise rufe schnell die Feuerwehr. Reparaturen gehören allerdings nicht zu den Notmaßnahmen.

Meldung - Melde den Schaden so schnell wie möglich, statt einen oder zwei Tage zu warten. Dabei ist es egal, wie groß oder klein er ist. Bevor der Schaden beseitigt wird, hat die Ver­si­che­rung in der Regel das Recht, einen Mitarbeiter den Schaden besichtigen zu lassen. Du solltest der Ver­si­che­rung den Vorfall zunächst telefonisch und anschließend schriftlich melden sowie im Detail beschreiben. Kläre mit Deiner Ver­si­che­rung ab, ob Du direkt handeln musst, um zum Beispiel die Wohnung zu sichern, oder ob Du den Schaden unberührt lassen sollst. Wurde ein Sparbuch gestohlen, muss der Inhaber das Konto so schnell wie möglich sperren lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Bei einem Einbruch musst Du sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, sonst weigert die Ver­si­che­rung sich, zu zahlen.

Bedenke: Du hast laut Vertrag eine Mitwirkungspflicht und die Ver­si­che­rung kann die Summe kürzen, wenn Du dieser nicht nachkommst. Hinzu kommt: Umso mehr Du mitmachst und schnell alle relevanten Beweise und Dokumente vorzeigst, desto schneller kann die Ver­si­che­rung Dir den Schaden ersetzen.

Dokumentation - Mache Fotos und Videos vom Schaden. Sende diese dem Versicherer zu. Bei einem Einbruch musst Du außerdem der Polizei unverzüglich, also innerhalb weniger Tage, eine Liste der gestohlenen Gegenstände übergeben.

Reparatur - Lass den Schadensort unverändert, repariere nichts oder lass nichts reparieren und räume nichts weg. Falls Du das nicht vermeiden kannst, sprich auch das mit der Ver­si­che­rung ab und dokumentiere alles durch Fotos und Rechnungen. Hebe die kaputten Gegenstände auf. Falls Du später Schäden selbst beheben willst, solltest Du zuvor klären, ob und welche Kosten die Ver­si­che­rung übernimmt. Einige Anbieter weigern sich, Eigenleistungen zu bezahlen.

Welche Entschädigung bekommst Du im Ver­si­che­rungsfall?

Was Deine Ver­si­che­rung konkret zahlt, hängt von Deinem Tarif ab. Grundsätzlich übernimmt sie bei beschädigten Gegenständen die erforderlichen Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht notwendig, weil ein Möbelstück beispielsweise nur zerkratzt wurde, erstattet sie oft nur die Wertminderung. Ist die Reparatur dagegen nicht möglich oder die Sache abhandengekommen, zahlt sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert eines neuwertigen Ersatzes oder den Neuwert.

Die Obergrenze für die Entschädigung ist grundsätzlich die vereinbarte Ver­si­che­rungs­sum­me, einschließlich 10 Prozent Vorsorgebetrag. Die Vorsorge soll Preissteigerungen auffangen, damit die Ver­si­che­rungs­sum­me auch nach ein paar Jahren reicht, um die Schäden zu ersetzen. Wichtig ist bei Vertragsabschluss jedoch, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me dem tatsächlichen Wert Deines Hausrates entspricht, damit keine Unterversicherung entsteht. Denn sonst bekommst Du im Schadensfall nicht die vollständige Ver­si­che­rungs­sum­me (§ 75 VVG).

Für Wertsachen gilt meist eine besondere, niedrigere Entschädigungsgrenze. Diese liegt bei den meisten Verträgen laut unserer Recherche bei 20 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me. Jedoch kann mehr vereinbart werden, wenn dies nötig ist.

Neben den Kosten für die verlorenen oder zerstörten Gegenstände bezahlt der Versicherer oft auch Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Aufräumkosten. Falls der Hausrat transportiert oder eingelagert werden muss, sehen einige Tarife die Erstattung der Kosten vor. Dies gilt auch, wenn Du vorübergehend in ein Hotel ziehen musst.

Wenn Die Bearbeitung Deines Falls länger dauert, erhältst Du unter Umständen bereits eine vorübergehende Zahlung. Zum Beispiel, um ein Hotel zu bezahlen. Sprich das zeitnah direkt an, wenn Du auf das Geld angewiesen bist.

Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung

  • Diese Ver­si­che­rung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.

  • Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.

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