Wertsachen in der Hausratversicherung Reicht der Schutz für Deinen Schmuck?

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird Dein Schmuck bei einem Wohnungseinbruch gestohlen oder verbrennen die Sparbücher in der Wohnung, sind diese Schäden in der Hausratversicherung abgesichert.
  • Du musst jedoch unbedingt beachten, dass solche Wertsachen in der Regel nur bis zu einer bestimmten Höhe abgesichert sind.
  • Reicht das nicht aus, kannst Du höhere Obergrenzen vereinbaren oder eine Versicherung wählen, die von vornherein eine höhere Grenze anbietet.

So gehst Du vor

  • Wenn Du sehr wertvolle Dinge besitzt oder Dir anschaffst, prüfe, ob Deine Hausratversicherung ausreicht, um den Schaden im Ernstfall voll zu ersetzen.
  • Wenn nicht, erhöhe die Versicherungssumme für Wertsachen und verwahre Unterlagen sicher auf, die deren Wert belegen. 
  • Für einen Versicherungsvergleich empfehlen wir Dir Mr-Money, versicherung-online.net (Fairfekt) und Check24.

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Was sind Wertsachen in der Hausratversicherung?

Zu den Wertsachen zählt Dein Hausratversicherer Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, wertvolle Briefmarken und Münzen, Antiquitäten und Gegenstände aus Silber, Gold und Platin sowie Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere.

Ob eine Uhr eine Wertsache ist, hängt von ihrer Beschaffenheit ab. Ist sie aus Platin oder Gold, gilt sie in der Hausratversicherung als Schmuck und damit als Wertsache. Wenn es sich dagegen eindeutig um eine Uhr aus einem weniger wertvollen Rohstoff handelt, gehört sie zum allgemeinen Hausrat wie Möbel, Haushaltsgeräte, Werkzeug und Sportausrüstungen.

Als Antiquitäten und damit als Wertsachen gelten Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind. Ausgenommen davon sind Möbel, die als Hausrat gelten, auch wenn sie älter sind. Hast Du sehr alte und wertvolle Möbel, solltest Du das bei der Gesamtversicherungssumme beachten, damit diese nicht zu niedrig ist und eine Unterversicherung entsteht.

Wie sind Wertsachen in der Hausratversicherung abgesichert?

Laut Finanztip-Analyse sind Wertsachen heute in den allermeisten neuen Tarifen mit mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Viele Tarife bieten heute aber auch mehr. Ist Dein Hausrat zum Beispiel für 60.000 Euro versichert, dann sind Wertsachen bis 12.000 Euro mit abgesichert. Bei sehr günstigen Tarifen sind es manchmal nur zehn Prozent, neuere Verträge und Premiumtarife versichern Wertsachen mittlerweile bis zu einer Erstattungsgrenze von 100 Prozent der Versicherungssumme. Den vertraglich vereinbarten Prozentsatz findest Du in den Versicherungsbedingungen (siehe auch Musterbedingungen des GDV A 18.3).

Es gibt aber auch Anbieter, die absolute Wertgrenzen setzen, zu dem prozentualen Anteil der Versicherungssumme oder allein. So kannst Du in den Versicherungsbedingungen zum Beispiel auch Regeln finden wie: 50 Prozent der Versicherungssumme, aber maximal 30.000 Euro.

Du musst auch darauf achten, dass es für verschiedene Arten von Wertsachen noch einmal Maximalbeträge gibt, die versichert sind. Auch Höchstgrenzen für bestimmte Wertgegenstände sind üblich.

Welche Höchstgrenzen gelten für einzelne Arten von Wertsachen?

Für einzelne Arten von Wertsachen gelten zusätzlich besondere Höchstgrenzen, wenn sie nicht in einem Safe geschützt sind:

  • Bargeld, Geldkarten: etwa 1.000 bis 3.500 Euro
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere: etwa 1.000 bis 10.000 Euro
  • Schmuck, Briefmarken, Gold: etwa 20.000 Euro

Bei etwas teureren Tarifen sind die Grenzen höher. Oft ist die Entschädigung höher, wenn Wertsachen in einem Tresor, einem sogenannten Wertschutzschrank, eingeschlossen sind. Dieser muss mindestens 200 Kilogramm wiegen oder fachmännisch verankert sein.

Sammlermünzen zählen nicht zum Bargeld, weil Du sonst den eigentlichen Sammlerwert verlieren würdest, der oft deutlich über dem Nennwert der Münzen liegt.

Was musst Du zu den vertraglichen Erstattungsgrenzen wissen?

Vertragliche Erstattungsgrenzen für Wertsachen sind in der Hausratversicherung üblich und müssen Dir vor Vertragsabschluss nicht gesondert erläutert werden.

Es ist üblich, dass die Entschädigungsleistung begrenzt ist. Versicherer müssen Dich vor dem Vertragsabschluss nicht extra darauf hinweisen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Urteil vom 13. Januar 2017, Az.: 5 U162/16). Schau deshalb in den Versicherungsbedingungen nach, welche Erstattungsgrenzen für Deinen Vertrag gelten, um sicherzugehen, dass Deine Wertsachen gut abgesichert sind. 

Welche Besonderheiten musst Du für Wertsachen außerdem beachten?

Du solltest beachten, dass auch Wertsachen nur gegen Hochwasser oder andere Elementargefahren abgesichert sind, wenn Du den Baustein Elementarschutz in Deiner Hausratversicherung mit abgesichert hast. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber zur Elementarschadenabsicherung.

Wertsachen in einem Bankschließfach sind nur versichert, wenn Dein Tarif eine entsprechende Erweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam vorsieht. 

Wenn Du diesen Schutz haben möchtest, achte auf die Deckungserweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam.

Wie findest Du die passende Versicherung?

Orientiere Dich dafür an den grundlegenden Empfehlungen in unserem Ratgeber zur Hausratversicherung und achte besonders auf das Thema Wertsachen in den Versicherungsbedingungen.

Wichtig: Vergleiche vorher verschiedene Angebote und prüfe, wie hoch die Höchstgrenzen konkret sind. Am einfachsten geht das über Vergleichsportale.

Ratgeber Hausratversicherung

  • Im Ratgeber Hausratversicherung erfährst Du, wann sich diese Versicherung für Dich lohnt und wie Du passende Tarife findest. Diese Versicherung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.
  • Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Mr-Money, versicherung-online.net und Check24.

Zum Ratgeber

Was musst Du beachten, wenn Du Wertsachen kaufst?

Achte bei teuren Anschaffungen von Wertsachen wie Schmuck darauf, diese Veränderungen in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Prüfe, ob die Entschädigung im Vertrag für die Wertsachen noch angemessen ist. Wenn Du Dir neue Wertsachen zulegst, bewahre Kaufbelege auf, damit Du im Schadensfall den Wert nachweisen kannst. Bei besonders teuren Wertsachen benötigst Du unter Umständen auch ein Wertgutachten oder Ähnliches, welches die Echtheit und den Wert bestätigt.

Was gilt, wenn Deine Wertsachen beschädigt oder gestohlen werden?

Entsteht ein Schaden an Deinem Hausrat, musst Du diesen so klein wie möglich halten, ohne Dich dabei selbst zu gefährden. Wenn bei Dir eingebrochen wurde, erstatte sofort Anzeige bei der Polizei. Der nächste Anruf geht an Deine Versicherung. Beide erwarten von Dir eine Übersicht über alle abhandengekommenen Gegenstände, eine sogenannte Stehlgutliste. Darin listest Du zu den gestohlenen Gegenständen auf, wann Du sie zu welchem Preis gekauft hast. Geschenke haben auch einen Preis, den musst Du dann beim Schenkenden erfragen.

Aus dieser Liste muss sich jemand, der Dich und Deine Wertsachen überhaupt nicht kennt, sofort ein Bild machen können. Hilfreich sind Fotos und die „Packungsbeilagen“ zum Schmuck, die Du regelmäßig gesammelt hast.

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