Krankenversicherung für Studenten Die gesetzliche Krankenkasse ist im Studium oft die bessere Wahl
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Mit dem Beginn des Studiums kannst Du wählen, wie Du Dich krankenversichern möchtest. Für die meisten Studienanfänger ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung eine einfache Sache: Sie bleiben einfach in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern. Dort sind sie bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Wer nicht in den Genuss der kostenfreien Familienversicherung kommt, sollte die Vor- und Nachteile von privater und gesetzlicher Krankenversicherung abwägen.
Für alle Studierenden gilt: Sie müssen krankenversichert sein. Als Student wirst Du zunächst der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet. Du hast aber einmalig zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, Dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und Dich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Das können alle Studenten machen, nicht nur diejenigen, die bereits vorher privat versichert waren.
Wenn Du in die PKV wechseln möchtest oder in dieser bleiben willst, musst Du spätestens drei Monate nach der Einschreibung an der Hochschule einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Warst Du bereits vor der Immatrikulation privat versichert, dann wende Dich dafür an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse. Möchtest Du für das Studium aus der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln, stelle den Antrag bei Deiner bisherigen Krankenkasse.
An die Entscheidung für ein Versicherungssystem bist Du normalerweise für die Dauer Deines Studiums gebunden. Du kannst nur bei bestimmten Veränderungen in Deinem Leben in das jeweils andere System wechseln.
Wir erklären Dir, was Du in den vier möglichen Konstellationen zu Beginn des Studiums beachten musst:
Sofern Du über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, kannst Du dort auch während des Studiums bleiben. Solange Deine Eltern Kindergeld für Dich erhalten, zahlst Du auch keinen eigenen Beitrag. Das ist in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Fall. Wenn Du Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hast, erhalten Deine Eltern entsprechend länger Kindergeld – höchstens ein Jahr.
Die Familienversicherung ist für Studenten die günstigste Lösung. Zur Immatrikulation musst Du eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse mitbringen, die Du telefonisch oder online bei der Kasse anfragen kannst.
Falls Du zu Beginn des Studiums älter als 25 Jahre bist oder schon voll gearbeitet hast, bist Du womöglich bereits zahlendes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Du kannst dann einfach bei dieser Kasse bleiben. Du hast allerdings auch die Möglichkeit, Dich zu Studienbeginn von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und Dich privat zu versichern.
Bleibst Du in der GKV, kannst Du wie jeder Versicherte zu einer Kasse Deiner Wahl wechseln. Die einzelnen Krankenkassen verlangen einen unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag und bieten teils interessante Zusatzleistungen, zum Beispiel Zuschüsse zu Sportkursen, Zahnreinigung oder Reiseimpfungen. Details dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Krankenkassenvergleich.
Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund.
Ausführliche Informationen findest Du in unserem passenden Ratgeber.
Bist Du bereits in der PKV, weil ein oder beide Elternteile privat versichert sind, kannst Du das auch im Studium bleiben. Dafür musst Du Dich zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Gerade Kinder von Beamten bleiben häufig weiterhin privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe sehr niedrig sind. An diese Entscheidung bist Du allerdings in der Regel für das gesamte Studium gebunden. Und das kann aus folgenden Gründen teuer werden:
Unser Rat: Besprich unbedingt vor Studienbeginn mit Deinen Eltern diese Risiken. Gerade für Beamtenkinder scheinen die günstigen Beihilfetarife sehr attraktiv. Erkundige Dich aber bei Deinem bisherigen PKV-Anbieter, wie viel Du in den geschilderten Fällen, also zum Beispiel nach dem Wegfall der Beihilfe, zahlen müsstest. Dann kannst Du gemeinsam mit Deinen Eltern überlegen, ob ein Wechsel in die studentische Kranken- und Pflegeversicherung der GKV auf Dauer sinnvoller ist.
Möglicherweise kannst Du eine Anwartschaft in der PKV abschließen, um später in die private Versicherung zurückkehren zu können.
Falls Du vor Studienbeginn ausreichend verdient hast oder selbstständig warst, bist Du möglicherweise schon selbst privat versichert. In diesem Fall ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse nicht ohne Weiteres möglich.
Nur wenn Du unter 30 bist, wirst Du mit Beginn des Studiums versicherungspflichtig und kannst Dich auch für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Bist Du älter, hast Du diese Wahlmöglichkeit nicht, Du musst dann in der PKV bleiben.
Unabhängig davon, ob Du im Studium privat oder gesetzlich versichert bist, gilt: Wenn Du Dich erstmals an der Uni einschreibst, musst Du der Hochschule Deinen Versicherungsstatus nachweisen. Dafür wendest Du Dich an Deine gesetzliche Krankenkasse und bittest diese, den Nachweis über den Versicherungsstatus digital an die Hochschule zu übermitteln. Falls diese das elektronische Meldeverfahren noch nicht nutzt, kann Dir die Kasse auch eine Papierbescheinigung ausstellen.
Hast Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, um Dich privat zu versichern, ist für die Meldung die Krankenkasse zuständig, die Dir die Befreiung ausgestellt hat.
Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, aber nicht in die kostenfreie Familienversicherung kannst, musst Du Dich selbst versichern. Bis zu Deinem 30. Geburtstag zahlst Du als pflichtversicherter Student einen vergünstigten Beitrag. Dieser ist an die Entwicklung des Bafögs gekoppelt.
Seit der Bafög-Erhöhung im Wintersemester 2022/2023 liegt der Krankenversicherungsbeitrag bei rund 83 Euro im Monat. Für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen Studenten monatlich rund 32 Euro zahlen, wenn sie über 23 sind und keine Kinder haben. Die Krankenversicherung kostet sie daher ungefähr 115 Euro im Monat.
Hinzu kommt aber noch der Zusatzbeitrag, der bei jeder Krankenkasse anders ausfällt. 2024 beträgt er im Durchschnitt 1,7 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags. Wenn Du keine Kinder hast und älter als 23 bist, zahlst Du im Schnitt mit Zusatzbeitrag rund 129 Euro im Monat für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung.
Den vergünstigten Studentenbeitrag zahlst Du nur bis zum Ende des Semesters, in dem Du 30 Jahre alt wirst. Danach endet die Versicherungspflicht im Studium und Du musst Dich freiwillig gesetzlich versichern. Alternativ kannst Du Dich entscheiden, in die PKV zu wechseln.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlst Du als freiwillig versicherter Student im Schnitt ungefähr 239 Euro im Monat, wenn Du noch keine Kinder hast. Wenn Du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist, solltest Du prüfen, ob eine beitragsfreie Familienversicherung über Deinen Ehe- oder Lebenspartner möglich ist.
Wenn Du Dich im Studium privat krankenversicherst, gibt es keinen festgelegten Studentenbeitrag. Jedes Krankenversicherungsunternehmen kann individuell festlegen, wie viel Beitrag es für einzelne Versicherungstarife verlangt. Viele Krankenversicherer bieten spezielle Studententarife an. Wie teuer diese sind, hängt ab von Deinem Gesundheitszustand, Deinem Alter beim Abschluss des Vertrags und den Leistungen, die die Versicherung erbringen soll.
Die private Krankenversicherung bietet nicht automatisch eine bessere Versorgung als gesetzliche Kassen. Du solltest deshalb genau darauf achten, welche Kosten die Versicherung übernimmt, bevor Du den Vertrag abschließt. Leistungsstarke Tarife sind in der Regel deutlich teurer als solche, die nur eine Basisversorgung garantieren. Achte auch darauf, ob im Studententarif eine Selbstbeteiligung enthalten ist. Dann musst Du Kosten bis zu einer bestimmten Obergrenze selbst tragen.
Nimm Dir also Zeit für die Auswahl des PKV-Tarifs und informiere Dich gut, ob Du mit einer privaten Krankenversicherung tatsächlich günstiger fährst als mit der GKV.
An Deine Entscheidung für die gesetzliche oder die private Krankenversicherung bist Du normalerweise Dein ganzes Studium über gebunden. Allerdings können sich folgende Veränderungen ergeben, die Einfluss auf Deinen Versicherungsstatus haben:
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt in diesem Jahr grundsätzlich bei 505 Euro im Monat. Allerdings handelt es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Deshalb können regulär Angestellte von ihren Bruttoeinnahmen noch ihre Werbungskosten oder den entsprechenden Pauschbetrag abziehen.
Wenn Du familienversichert bist und neben dem Studium arbeitest, darfst Du deshalb als Werkstudent rund 607,50 Euro verdienen. Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung von 485 Euro und der Werbungskostenpauschale von monatlich 102,50 Euro (1.230 Euro im Jahr). Als Minijobber darf Dein Verdienst seit dem 1. Januar 2024 höchstens bei 538 Euro im Monat liegen.
Überschreitest Du eine dieser Einkommensgrenzen regelmäßig, bist Du nicht mehr beitragsfrei familienversichert. In der Regel musst Du dann den ermäßigten Beitrag für die studentische Krankenversicherung zahlen. Alle Details dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Verdienstgrenzen in der Familienversicherung.
Von der günstigen studentischen Krankenversicherung kannst Du allerdings nur profitieren, wenn Du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. In den Semesterferien gilt diese Obergrenze nicht. Arbeitest Du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, etwa als Werkstudent, dann bist Du nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und musst den vollen Beitrag zahlen.
Erkundige Dich deshalb am besten bei Deiner Krankenkasse, welche Auswirkungen ein Studentenjob auf Deine Versicherung hat, bevor Du den Arbeitsvertrag unterschreibst.
Feierst Du während des Studiums Deinen 25. Geburtstag, fällst Du ebenfalls aus der Familienversicherung heraus und musst Dich selbst zum Studentenbeitrag versichern. Hast Du Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, passiert das ein Jahr später.
Gleiches gilt, falls Du bisher über Deine Eltern beihilfeberechtig warst: Die Beihilfe entfällt, sobald Deine Eltern kein Kindergeld mehr für Dich bekommen. Dann musst Du in einen teureren vollwertigen Tarif der privaten Versicherung.
Wenn Du während des Studiums 30 Jahre alt wirst, entfällt der Studentenrabatt und auch die Versicherungspflicht in der GKV. Das passiert zum Ende des Semesters, in dem Dein 30. Geburtstag liegt (§ 190 Abs. 9 (2) SGB V). Während des laufenden Semesters zahlst Du noch den günstigen Beitrag zur studentischen Krankenversicherung. Ab dem folgenden Semester bist Du dann entweder automatisch zum regulären Beitrag freiwillig gesetzlich versichert oder Du wechselst in die private Krankenversicherung.
Möchtest Du letzteres tun, musst Du Deinen Austritt aus der GKV erklären – und zwar innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Krankenkasse Dich auf Deine Austrittsmöglichkeit hingewiesen hat (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Wechsel ist aber nur möglich, wenn Du Deiner bisherigen Krankenkasse nachweist, dass Du ab Deinem Austritt nahtlos in der privaten Krankenversicherung abgesichert bist. Kümmere Dich also rechtzeitig um den Vertrag mit einem PKV-Anbieter.
Auch während eines Promotionsstudiums kannst Du nicht mehr von der studentischen Krankenversicherung profitieren. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt (Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 15/16 R). Doktoranden fallen nicht unter die Versicherungspflicht für Studenten. Das bedeutet: Sie müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Die Wahl der Krankenversicherung während des Studiums wirkt sich auch auf die Zeit danach aus. Nicht immer ist ein Systemwechsel möglich.
Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Du nach dem Studium angestellt arbeitest. Warst Du zuvor gesetzlich versichert, kannst Du das auch weiterhin bleiben. Warst Du als Student privat versichert, wirst Du gesetzlich krankenversichert, wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job antrittst. Du kannst dann nur in der PKV bleiben, sofern Dein Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Falls Du Dich selbstständig machst und bislang gesetzlich versichert warst, hast Du grundsätzlich die Wahl zwischen den Systemen. In der Regel solltest Du als Gründer aber zunächst bei einer gesetzlichen Kasse bleiben und Dich freiwillig versichern.
An einen Wechsel in die PKV solltest Du als Selbstständiger erst denken, wenn das Geschäft gut läuft. Falls Du als Student privat versichert warst, musst Du das als Selbstständiger auch bleiben und den vollen Beitrag zahlen. Der Wechsel in Billigtarife mit schlechten Leistungen ist nicht zu empfehlen. Diese werden mit der Zeit oft unverhältnismäßig teuer und sind schwer aufzustocken, wenn sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert.
Sofern Du nach dem Studium verbeamtet wirst, kannst und solltest Du Dich in der Regel privat versichern, um von der Beihilfe zu profitieren.
Findest Du nach dem Ende Deines Studiums nicht gleich einen Job, hast Du meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da Du ja zuvor nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Allerdings kannst Du Bürgergeld beantragen. Dann erhältst Du nicht nur die Grundsicherung, das Amt zahlt auch Deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die private Krankenversicherung können Bürgergeld-Empfänger einen Zuschuss vom Jobcenter beantragen. Privat versicherte Hochschulabsolventen ohne Job haben außerdem die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, um Beiträge zu sparen. In eine gesetzliche Krankenkasse kann nur wechseln, wer aufgrund einer früheren Anstellung Arbeitslosengeld I bezieht.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos