Lesehilfe Heizkostenabrechnung Heizkostenabrechnung: Hat Dein Vermieter richtig abgerechnet?

Wie eine korrekte Heizkostenabrechnung auszusehen hat, schreibt die Heizkostenverordnung vor. Nutze unsere Lesehilfe, um Deine Abrechnung zu verstehen. Sie dient als Beispiel, wie eine Abrechnung aufgebaut sein kann. 

Checkliste
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Einmal im Jahr kommt sie, die Heizkostenabrechnung – und zwar für alle, die zur Miete in einem Wohnhaus mit Zentralheizung wohnen. Kauft der Vermieter oder die Vermieterin den Brennstoff teuer ein oder rechnet nicht vorschriftsmäßig ab, fallen die Kosten höher aus, als sie sein müssten. Es lohnt sich daher in den meisten Fällen, die Heizkostenabrechnung zu prüfen. Wie die Abrechnung aussehen muss und wann Du Kosten kürzen oder der Abrechnung ganz widersprechen kannst, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

 

 

Lesehilfe - So verstehst Du Deine Heizkostenabrechnung

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Was alles in Deine Heizkostenabrechnung gehört, erklären wir Dir in unserer Lesehilfe.

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Wie werden Grundkosten und Verbrauchskosten aufgeteilt?

Berechnen soll der Vermieter oder die Vermieterin in der Regel nur Kosten, die Deinem Verbrauch entsprechen – und zwar für die Erwärmung von Räumen und von Warmwasser separat (§ 6 HeizkostenV), sofern die zentrale Heizungsanlage beides erledigt. Fehlt auf Deiner Abrechnung eine Angabe zum Energieverbrauch für Warmwasser und für Raumwärme für das ganze Haus, ist sie fehlerhaft. Versorgt Dich die zentrale Heizung allerdings nur mit Raumwärme, finden sich keine Angaben zu Warmwasser auf Deiner Heizkostenabrechnung.

Abgesehen vom Energieverbrauch muss die Abrechnung aufschlüsseln, in welcher Höhe Grundkosten berechnet weden. Diese werden nicht nach Verbrauch, sondern entsprechend der Größe Deiner Wohnung umgelegt. Zulässig ist dabei ein Anteil von 30 bis 50 Prozent. Die restlichen 70 bis 50 Prozent gehören dann zu den Verbrauchskosten, also Deinem Bezug von Warmwasser und Raumwärme (§ 7 HeizkostenV).

Wie hoch Dein Warmwasserverbrauch war und wie stark Du Deine Räume beheizt hast, sollte gemessen worden sein. Die Ablesewerte muss die Abrechnung ebenfalls enthalten.

 

 

Lesehilfe: Heizkostenabrechnung

Nutze unsere Lesehilfe, um Deine Heizkostenabrechnung zu verstehen.

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