Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit Du brauchst sofort Rechtsschutz? Wann das geht
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Rechtsstreitigkeiten kommen nie gelegen und oft ungeplant – ob Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, die zu eskalieren drohen, eine plötzliche Kündigung vom Arbeitgeber oder Ärger nach einem Verkehrsunfall. Gut, wenn Du dann eine Rechtsschutzversicherung hast, die für die Rechtsanwaltskosten aufkommt. Denn spontan hilft Dir die Rechtsschutzversicherung meist nicht. Nur in seltenen Fällen gibt es Rechtsschutz ohne Wartezeit. Wann, erfährst Du hier.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung abschließt, kannst Du sie nicht sofort in Anspruch nehmen. Du musst warten. Doch es gibt Ausnahmen. Mindestens in Teilbereichen der Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn Du beispielsweise Opfer eines Verkehrsunfalls wurdest. Auch im Strafrechtsschutz gibt es keine Wartezeit. Dort steht der Opferschutz im Vordergrund: Auch noch so achtsame Bürger und Bürgerinnen können in einen Verkehrsunfall verwickelt oder Opfer einer Straftat werden.
In anderen Lebensbereichen, in denen Konflikte vorhersehbarer oder beeinflussbarer sind, gelten Wartezeiten. So bestehen zum Beispiel im Miet- oder Arbeitsrecht Wartezeiten von drei Monaten. Für Streitigkeiten in Familiensachen, etwa bei Scheidung, oder auch bei einer Studienplatzklage, kann eine Wartezeit von bis zu drei Jahren gelten – wenn dies überhaupt Teil der versicherten Leistungen ist.
Wenn Du im Internet nach „Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit“ suchst, erhältst Du viele Treffer. Der Schein trügt jedoch, denn einen generellen Verzicht auf Wartezeiten gibt es nicht. Einige Versicherer verzichten jedoch in manchen Bereichen auf eine Wartezeit, zum Beispiel im Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Beim Mietrechtsschutz sind wir bei unserer Recherche auch auf einzelne Anbieter gestoßen, die Leistungen ohne Wartezeit anbieten. Allerdings handelte es sich dabei um sehr teure Sondertarife. Brauchst Du dringend Hilfe in Sachen Mietrecht, ist aus Finanztip-Sicht die Mitgliedschaft in einem Mieterverein sinnvoller. Dort gibt es nämlich für eine Beratung keine Wartezeiten.
Wenn Du eine bestehende Rechtsschutzversicherung kündigst, um einen neuen Vertrag abzuschließen, wird die Versicherungszeit auf die neue Versicherung und damit die Wartezeit angerechnet. Hattest Du die alte Versicherung länger als die Wartezeit beim neuen Anbieter gilt, entfällt sie. Voraussetzung ist, dass Du nahtlos wechselst, es also keine Zeit zwischen altem und neuem Vertrag ohne Versicherungsschutz gibt, nicht einmal einen Tag.
Um dies zu gewährleisten, prüfe zunächst die Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Kündigungstermin. Liegt dieser in einem bis drei Monaten, suche Dir im nächsten Schritt einen neuen Anbieter. Dabei kannst Du vergleichen, ob andere Tarife wirklich bessere Leistungen haben oder günstiger sind als Dein bestehender Vertrag. Hast Du einen geeigneten Tarif gefunden, kannst Du den Vertragsbeginn auf den ersten Tag setzen, an dem Dein alter Vertrag nicht mehr läuft. Kannst Du zum Beispiel zum 31. Dezember kündigen, sollte der neue Vertrag am 1. Januar beginnen. Wenn Du das Ok vom neuen Anbieter bekommen hast, kündige Deinen alten Vertrag. Liegt der nächstmögliche Kündigungstermin weiter in der Zukunft, lohnt sich die Suche nach einem neuen Anbieter eher noch nicht, da sich bis zum Wechselzeitpunkt Bedingungen und Beiträge ändern können.
Beachte: Die Anrechnung Deiner Vertragslaufzeit beim alten Vertrag auf Deine Wartezeit gilt immer jeweils nur für Bausteine, die im alten Vertrag bereits eingeschlossen waren. Hattest Du zum Beispiel einen Privatrechtsschutzvertrag und möchtest diesen bei einer neuen Versicherung um Wohnrechtsschutz erweitern, gilt für diesen Wohnrechtsschutz weiterhin eine Wartezeit von drei Monaten.
Versicherer schützen sich auf diese Weise vor sogenannten Zweckabschlüssen. Also Fällen, in denen der Rechtsstreit für einen Kunden unmittelbar bevorsteht, den sie durch Vertragsabschluss dann schnell finanziell übernehmen sollen.
Im Arbeitsrecht nützt Dir eine abgeschlossene Arbeitsrechtsschutzversicherung erst nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit. Erhältst Du vorher eine Abmahnung oder die Kündigung, musst Du die Kosten für die drohenden Rechtsstreitigkeiten selbst tragen. Schließt Du Wohnrechtsschutz ab und bekommst nach einem Monat eine Mieterhöhung oder Kündigung, die vielleicht sogar schon vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung zu erwarten war, stehst Du dann auch ohne Rechtsschutz da.
Es ist also ratsam, sich Gedanken über eine Rechtsschutzversicherung und mögliche Alternativen zu machen, bevor Ärger ins Haus steht. Das sind unsere Empfehlungen:
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