Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Sofortiger Versicherungsschutz ist selten

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Rechtsstreitigkeiten kommen nie gelegen und sehr oft auch ungeplant. Ob Streitigkeiten mit dem Vermieter, die zu eskalieren drohen, eine plötzliche Kündigung vom Arbeitgeber oder Ärger nach einem Verkehrsunfall – gut, wenn Du dabei die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen kannst. Noch besser, wenn für die Kosten zur Not Deine Rechtsschutzversicherung aufkommt.
Doch ob deine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, hängt auch davon ab, wie lange der Vertrag bereits besteht. Bei Verkehrssachen besteht meist direkt nach Abschluss des Vertrags Versicherungsschutz – es gibt keine Wartezeit. In anderen Bereichen leistet die Versicherung hingegen nicht sofort.
Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung oder im Strafrechtsschutz gibt es keine Wartezeit. Dort steht der Gedanke des Opferschutzes im Vordergrund: Auch der noch so achtsame Bürger kann in einen ausufernden Streit oder einen Verkehrsunfall verwickelt werden und benötigt dann Hilfe. In der Regel muss er dazu einen Rechtsanwalt beauftragen.
In anderen Bereichen des Lebens hingegen, in denen Konflikte vorhersehbarer oder beeinflussbarer sind, gelten Wartezeiten. So bestehen zum Beispiel im Miet- oder Arbeitsrecht Wartezeiten von drei Monaten. Für Streitigkeiten in Familiensachen, etwa bei Scheidung, gilt sogar häufig eine Wartezeit von drei Jahren. Oft sind solche Rechtsstreitigkeiten komplett vom Schutz ausgeschlossen.
Wenn Du im Internet nach „Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit“ suchst, erhältst Du viele Treffer. Der Schein trügt jedoch etwas, denn die Anbieter verzichten nicht flächendeckend auf die Wartezeit. Es gibt einige Versicherer, die zumindest keine Wartezeit im Vertrags- und Sachenrechtsschutz vorsehen. Wenigstens ein Anbieter verzichtet auch beim Mietrecht auf die Wartezeit. Solche Sondertarife sind jedoch sehr teuer.
Wenn Du eine bestehende Rechtsschutzversicherung kündigst, um einen neuen Vertrag abzuschließen, wird die Versicherungszeit auf die neue Versicherung und damit die Wartezeit angerechnet. Hattest Du die alte Versicherung länger als die Wartezeit gilt, entfällt sie. Voraussetzung ist, dass Du nahtlos wechselst, es also keine Zeit zwischen altem und neuem Vertrag ohne Versicherungsschutz gibt, nicht einmal einen Tag. Außerdem gilt die Anrechnung immer jeweils nur für Bausteine, die im alten Vertrag bereits eingeschlossen waren. Hattest Du zum Beispiel einen Privatrechtsschutzvertrag und möchtest diesen bei einer neuen Versicherung um Wohnrechtsschutz erweitern, gilt für diesen Baustein weiterhin eine Wartezeit von drei Monaten.
Die Wartezeit markiert den Zeitraum des Vertrages, für den Du bereits Prämie zahlst, aber noch keinen Versicherungsschutz hast. Versicherer schützen sich auf diese Weise vor sogenannten Zweckabschlüssen, also denjenigen Fällen, in denen der Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht, für den sie dann schnell die Kosten übernehmen sollen.
Im Arbeitsrecht nützt Dir eine abgeschlossene Arbeitsrechtsschutzversicherung erst nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit. Erhältst Du vorher eine Abmahnung oder die Kündigung, musst Du die Kosten für die drohenden Rechtsstreitigkeiten selbst tragen.
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