Rechts­schutz­ver­si­che­rung kündigen Raus aus der Rechts­schutz­ver­si­che­rung - so klappt's

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst Deine Rechts­schutz­ver­si­che­rung aus verschiedenen Gründen und zu verschiedenen Zeit­punkten kündigen, Deine Ver­si­che­rung kann das aber auch.

  • Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt, je nach Tarif, ein bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

  • Nach zwei Schäden innerhalb von zwölf Kalendermonaten hast Du, ebenso wie Dein Versicherer, ein außerordentliches Kündigungsrecht.

  • Du kannst auch außerordentlich kündigen, wenn die Ver­si­che­rung Deine Kosten nicht übernehmen will, obwohl sie diese übernehmen müsste.

So gehst Du vor

  • Möchtest Du Deinen Vertrag kündigen, schau in Deinen Unterlagen nach der Kündigungsfrist und wann die Vertragslaufzeit endet. Kündige rechtzeitig mit einem Brief oder einer E-Mail.
  • Willst Du den Rechtsschutz-Anbieter wechseln, such Dir einen neuen Vertrag, bevor Du den alten kündigst. So vermeidest Du eine Lücke in der Ver­si­che­rungszeit und verhinderst Nachteile durch den Wechsel.
  • Hat Dein Versicherer den Vertrag beendet, solltest Du fragen, ob Du selbst kündigen kannst. Sonst kann es schwer werden, eine neue Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu bekommen.

Brauchst Du Deine Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht mehr? Vielleicht hast Du aber auch einen günstigeren Anbieter gefunden oder einen, der für Dich bessere Leistungen bietet oder Du bist mit Deinem jetzigen unzufrieden? All das sind Gründe, die Ver­si­che­rung zu kündigen. Wir erklären Dir, was Du bei Deiner Kündigung beachten musst. Außerdem erfährst Du im folgenden Text, wann Dir die Kündigung durch Deine Ver­si­che­rung droht und was Du dann tun solltest.

Wie kannst Du Deine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ordentlich kündigen?

Die ordentliche Kündigungsfrist für Dich als Versicherter beträgt bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung je nach Anbieter ein bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Willst Du herausfinden, wann Du Deinen Vertrag kündigen kannst, musst Du in Deine Vertragsbedingungen schauen. In den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen heißt der sechste Unterpunkt: „Wann beginnt und endet Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung?“ Dort findest Du die Laufzeit und die Kündigungsfrist.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen können unterschiedlich lange Laufzeiten haben, oft sind es ein, drei oder fünf Jahre. Deshalb solltest Du den Zeit­punkt der ordentlichen Kündigung nicht verpassen. Verstreicht die Kündigungsfrist, verlängert sich die Rechts­schutz­ver­si­che­rung meist stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Zwei- und Dreijahresverträge kannst Du zum Ablauf des letzten Vertragsjahres kündigen. Bei Verträgen über fünf Jahre ist die Kündigung schon eher möglich – nämlich frühestens zum Ende des dritten Jahres.

Du musst Deine Kündigung entweder per E-Mail oder mit einem Brief an die Ver­si­che­rung schicken.

Tipp: Fordere die Ver­si­che­rung auf, Deine Kündigung zu bestätigen. Falls das möglich ist, kannst Du mit Deiner E-Mail eine Empfangsbestätigung einfordern. Kündigst Du erst kurz vor Fristablauf, solltest Du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken, um einen Nachweis zu haben.

Wann gibt es ein Son­der­kün­di­gungs­recht?

Nicht immer musst Du Dich an die reguläre Kündigungsfrist halten. Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du, wie bei jeder Ver­si­che­rung, ein Son­der­kün­di­gungs­recht für Deine Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Es gilt in folgenden Fällen:

Anbieter zahlt nicht - Weigert sich Deine Ver­si­che­rung, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet ist, kannst Du innerhalb eines Monats kündigen. Alternativ kannst Du Dich bei der Ver­si­che­rungsombudsperson beschweren und sie bitten, die Angelegenheit zu klären. Das ist für Verbraucher und Verbraucherinnen immer kostenlos.

Beitragserhöhung - Erhöht der Anbieter den Beitrag, ohne die Leistung des Rechtsschutzvertrags zu verbessern, darfst Du innerhalb eines Monats kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeit­punkt, an dem Du die Information über die Beitragserhöhung erhalten hast. Kündigen kannst Du dann sofort, wirksam wird die Kündigung allerdings erst zu dem Zeit­punkt, ab dem sich die Beiträge tatsächlich erhöhen.

Risikowegfall - Fällt das versicherte Risiko weg, kannst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Möglich ist das etwa, wenn Du Dein Auto abmeldest und deshalb keinen Ver­kehrs­rechts­schutz mehr brauchst. Oder Du in Rente gehst oder Dich selbstständig machst, dann benötigst Du die Berufsrechtsschutz nicht mehr.

Veränderte Gefahrenumstände - Nach dem Abschluss der Rechts­schutz­ver­si­che­rung können Veränderungen dazu führen, dass die Ver­si­che­rung ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten befürchtet. Zum Beispiel, wenn Du Dir zusätzlich zum Auto auch ein Motorrad angeschafft hast. In solchen Fällen darf der Anbieter den Beitrag erhöhen. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht hast Du dann, wenn der Beitrag um mehr als 10 Prozent steigt oder der Anbieter es ablehnt, die erhöhte Gefahr zu versichern.

Wenn Du Dein Son­der­kün­di­gungs­recht nutzen willst, hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du kündigst mit sofortiger Wirkung oder Du legst fest, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit­punkt in Kraft treten soll, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Ver­si­che­rungsjahres. Letzteres kann sinnvoll sein, damit Du etwas Zeit hast, um einen geeigneten neuen Anbieter zu finden.

Wichtig: Möchtest Du den Vertrag wechseln, achte darauf, dass der Ver­si­che­rungswechsel lückenlos ist. Suche Dir also frühzeitig ein neues Angebot. Denn in vielen Bereichen im Rechtsschutz bestehen Wartezeiten. Das heißt, Du erhältst nicht direkt ab Vertragsbeginn Leistungen. Wenn der neue Vertrag ohne einen Tag Unterbrechung an den alten anschließt, wird Dir die Vertragsdauer des alten Vertrages auf die übliche Wartezeit angerechnet. Somit entfällt eine Wartezeit oder verkürzt sich.

Auch bei der Einschätzung, ob ein Ver­si­che­rungsfall übernommen wird, dessen Beginn in der Zeit des Vorversicherers liegt, ist es wichtig, dass keine Lücke zwischen beiden Verträgen bestand. Liegt der Beginn eines Ver­si­che­rungsfalls, je nach Anbieter, länger als drei bis fünf Jahre zurück und bestand durchgehend Ver­si­che­rungs­schutz, übernimmt der neue Versicherer den Fall.

WGV
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Wann darf die Ver­si­che­rung kündigen?

Nicht nur der Kunde oder die Kundin darf eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kündigen. Der Versicherer kann den Vertrag regulär zum Ende des Ver­si­che­rungsjahres beenden oder ebenfalls ein Son­der­kün­di­gungs­recht nutzen. Ein solches hat er in folgenden Fällen:

Nach zwei Ver­si­che­rungsfällen - Falls ein Kunde innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Schäden meldet, für die Ver­si­che­rungs­schutz besteht, können sowohl Ver­si­che­rung als auch Kunde den Vertrag beenden. Nachdem der Rechtsschutz-Anbieter die Deckungszusage für den zweiten Schaden erteilt hat, haben beide Seiten einen Monat Zeit, um zu kündigen. Vereinzelt gibt es sogar Verträge, die schon nach dem ersten Schaden eine Möglichkeit zur Kündigung vorsehen.

Zahlungsverzug - Zahlt der Versicherte auch nach Aufforderung seine Beiträge nicht, kann der Anbieter fristlos kündigen. Hat Dir der Versicherer fristlos gekündigt, bist Du vier Wochen, nachdem Du das Schreiben erhalten hast, nicht mehr versichert.

Worauf musst Du achten, wenn die Ver­si­che­rung gekündigt hat?

Falls der Anbieter den Vertrag gekündigt hat, kann es schwierig werden, eine neue Ver­si­che­rung zu finden. Denn beim Neuabschluss musst Du angeben, ob Du vorher bereits versichert warst, wie viele Schadensfälle Du in den vergangenen Jahren hattest und wer den letzten Vertrag gekündigt hat. Hat der alte Versicherer Dir gekündigt, kann es passieren, dass die neue Ver­si­che­rung Dich als potenziell streitfreudigen Kunden ablehnt, weil sie hohe Kosten befürchtet.

Hast Du die Kündigung Deines Anbieters auf dem Tisch, solltest Du ihn bitten, diese zurückzunehmen, damit Du anschließend selbst kündigen kannst. Die Ver­si­che­rung muss dem allerdings nicht nachkommen. Alternativ könntest Du Dich mit dem Versicherer auf eine sogenannte Vertragssanierung einigen. Das bedeutet, der Ver­si­che­rungsvertrag wird so verändert, dass der Anbieter bereit ist, ihn fortzuführen. Beispielsweise könntest Du eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren oder bestimmte Lebensbereiche wie Miet- oder Arbeitsrecht vom Schutz ausschließen. Bevor Du solchen Änderungen zustimmst, solltest Du jedoch genau überlegen, ob sich die Ver­si­che­rung dann noch lohnt.

Lässt sich die Kündigung durch den Anbieter nicht abwenden, bleibt nur noch die geduldige Suche nach einem neuen Vertrag. Hole Dir konkrete Angebote von mehreren Versicherern und vergleiche deren Leistungen. Bei den Fragen im Ver­si­che­rungsantrag zu schummeln, ist übrigens keine Lösung: Erfährt der Versicherer, dass Du falsche Angaben gemacht hast, läufst Du Gefahr, den Ver­si­che­rungs­schutz zu verlieren.

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