Rechtsschutzversicherung kündigen Diese Regeln gelten für Dich und für die Versicherung

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Manchmal gibt es gute Gründe, die bestehende Rechtsschutzversicherung zu kündigen: So kann es vorkommen, dass Du sie nicht mehr brauchst oder einen günstigeren Anbieter gefunden hast. Doch wer kündigen will, muss einiges beachten: nicht nur die Kündigungsfristen, sondern auch mögliche Nachteile beim Versicherungsschutz.
Die ordentliche Kündigungsfrist für Dich als Versicherter beträgt bei der Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter, ein bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Versicherte können den Vertrag also bis spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit kündigen. Die ordentliche Kündigungsfrist ist in den Vertragsbedingungen geregelt. Verträge können unterschiedlich lange Laufzeiten haben, oft sind es ein, drei oder fünf Jahre. Deshalb ist es wichtig, dass Du in Deinen Unterlagen prüfst, wie lange Dein Vertrag läuft, um den Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung nicht zu verpassen. Verstreicht die Kündigungsfrist, verlängert sich die Rechtsschutzversicherung meist stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Zwei- und Dreijahresverträge können Kunden zum Ablauf des letzten Vertragsjahres kündigen. Bei Verträgen über fünf Jahre ist die Kündigung schon eher möglich – nämlich frühestens zum Ende des dritten Jahres.
Tipp: Fordere die Versicherung auf, Deine Kündigung zu bestätigen. Falls Du erst kurz vor Fristablauf kündigst, solltest Du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken.
Nicht immer musst Du Dich an die reguläre Kündigungsfrist halten. Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du ein Sonderkündigungsrecht für die Rechtsschutzversicherung. Es gilt in folgenden Fällen:
Anbieter zahlt nicht - Weigert sich Deine Versicherung, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet ist, kannst Du innerhalb eines Monats kündigen. Alternativ kannst Du Dich beim Versicherungsombudsmann beschweren und ihn bitten, die Angelegenheit zu klären. Das ist für Verbraucher immer kostenlos.
Beitragserhöhung - Erhöht der Anbieter den Beitrag, ohne die Leistung des Rechtsschutzvertrags zu verbessern, darfst Du innerhalb eines Monats kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Du die Information über die Beitragserhöhung erhalten hast. Kündigen kannst Du dann sofort, wirksam wird die Kündigung allerdings erst zu dem Zeitpunkt, ab dem die Beitragserhöhung gilt.
Risikowegfall - Fällt das versicherte Risiko weg, kannst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Möglich ist das etwa, wenn Du Dein Auto abmeldest und deshalb keinen Verkehrsrechtsschutz mehr brauchst oder wenn Du die Berufsrechtsschutz nicht mehr brauchst, weil Du in Rente gehst oder Dich selbstständig machst.
Veränderte Gefahrenumstände - Nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung können Veränderungen dazu führen, dass die Versicherung ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten befürchtet. Zum Beispiel, wenn Du Dir zusätzlich zum Auto auch ein Motorrad angeschafft hast. In solchen Fällen darf der Anbieter den Beitrag erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du dann, wenn der Beitrag um mehr als 10 Prozent steigt oder der Anbieter es ablehnt, die erhöhte Gefahr zu versichern.
Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen willst, hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du kündigst mit sofortiger Wirkung oder Du legst fest, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten soll, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Letzteres kann sinnvoll sein, damit Du etwas Zeit hast, um einen geeigneten neuen Anbieter zu finden.
Tipp: Möchtest Du den Vertrag wechseln, solltest Du einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherstellen und frühzeitig ein neues Angebot suchen. Denn bei vielen Bereichen im Rechtsschutz bestehen Wartezeiten. Das heißt, Du erhältst nicht direkt ab Vertragsbeginn Leistungen. Wenn der neue Vertrag ohne einen Tag Unterbrechung an den alten anschließt, wird Dir die Vertragsdauer des alten Vertrages an die übliche Wartezeit angerechnet. Somit entfällt eine Wartezeit oder verkürzt sich.
Auch bei der Einschätzung, ob ein Versicherungsfall übernommen wird, dessen Beginn in der Zeit des Vorversicherers liegt, ist es wichtig, dass keine Lücke zwischen beiden Verträgen bestand. Liegt der Beginn eines Versicherungsfalls je nach Anbieter länger als drei bis fünf Jahre zurück und bestand durchgehend Versicherungsschutz, übernimmt der neue Versicherer den Fall.
Nicht nur Kunden dürfen eine Rechtsschutzversicherung kündigen. Der Versicherer kann den Vertrag regulär zum Ende des Versicherungsjahres beenden oder ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Ein solches hat er in folgenden Fällen:
Nach Versicherungsfall - Falls ein Kunde innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Schäden meldet, für die Versicherungsschutz besteht, können sowohl Versicherung als auch Kunde den Vertrag beenden. Nachdem der Rechtsschutz-Anbieter die Deckungszusage für den zweiten Schaden erteilt hat, haben beide Seiten einen Monat Zeit, um zu kündigen. Vereinzelt gibt es sogar Verträge, die schon nach dem ersten Schaden eine Möglichkeit zur Kündigung vorsehen. Versicherer nutzen diese Klausel immer wieder, um sich von unrentablen Verträgen zu trennen.
Zahlungsverzug - Zahlt der Versicherte auch nach Aufforderung seine Beiträge nicht, kann der Anbieter fristlos kündigen. Hat Dir der Versicherer fristlos gekündigt, bist Du vier Wochen, nachdem Du das Schreiben erhalten hast, nicht mehr versichert.
Falls der Anbieter den Vertrag gekündigt hat, kann es schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden. Denn beim Neuabschluss musst Du angeben, ob Du vorher bereits versichert warst, wie viele Schadensfälle Du in den letzten Jahren hattest und wer den letzten Vertrag gekündigt hat. Hat der alte Versicherer Dir gekündigt, kann es passieren, dass die neue Versicherung Dich als potenziell streitfreudigen Kunden ablehnt, weil sie hohe Kosten befürchtet.
Hast Du die Kündigung Deines Anbieters auf dem Tisch, solltest Du ihn bitten, diese zurückzunehmen, damit Du anschließend selbst kündigen kannst. Die Versicherung muss dem allerdings nicht nachkommen. Alternativ könntest Du Dich mit dem Versicherer auf eine sogenannte Vertragssanierung einigen. Das bedeutet, der Versicherungsvertrag wird so verändert, dass der Anbieter bereit ist, ihn fortzuführen. Beispielsweise könntest Du eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren oder bestimmte Lebensbereiche wie Miet- oder Arbeitsrecht vom Schutz ausschließen. Bevor Du solchen Änderungen zustimmst, solltest Du jedoch genau überlegen, ob sich die Versicherung dann noch lohnt.
Lässt sich die Kündigung durch den Anbieter nicht abwenden, bleibt nur noch die geduldige Suche nach einem neuen Vertrag. Hole Dir konkrete Angebote von mehreren Versicherern und vergleiche deren Leistungen. Bei den Fragen im Versicherungsantrag zu schummeln, ist übrigens keine Lösung: Erfährt der Versicherer, dass Du falsche Angaben gemacht hast, läufst Du Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.
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