Rechtsschutzversicherung kündigen Raus aus der Rechtsschutzversicherung - so klappt's
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Du kannst Deine Rechtsschutzversicherung aus verschiedenen Gründen und zu verschiedenen Zeitpunkten kündigen, Deine Versicherung kann das aber auch.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt, je nach Tarif, ein bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Nach zwei Schäden innerhalb von zwölf Kalendermonaten hast Du, ebenso wie Dein Versicherer, ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Du kannst auch außerordentlich kündigen, wenn die Versicherung Deine Kosten nicht übernehmen will, obwohl sie diese übernehmen müsste.
So gehst Du vor
Brauchst Du Deine Rechtsschutzversicherung nicht mehr? Vielleicht hast Du aber auch einen günstigeren Anbieter gefunden oder einen, der für Dich bessere Leistungen bietet oder Du bist mit Deinem jetzigen unzufrieden? All das sind Gründe, die Versicherung zu kündigen. Wir erklären Dir, was Du bei Deiner Kündigung beachten musst. Außerdem erfährst Du im folgenden Text, wann Dir die Kündigung durch Deine Versicherung droht und was Du dann tun solltest.
Die ordentliche Kündigungsfrist für Dich als Versicherter beträgt bei der Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter ein bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Willst Du herausfinden, wann Du Deinen Vertrag kündigen kannst, musst Du in Deine Vertragsbedingungen schauen. In den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen heißt der sechste Unterpunkt: „Wann beginnt und endet Ihre Rechtsschutzversicherung?“ Dort findest Du die Laufzeit und die Kündigungsfrist.
Rechtsschutzversicherungen können unterschiedlich lange Laufzeiten haben, oft sind es ein, drei oder fünf Jahre. Deshalb solltest Du den Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung nicht verpassen. Verstreicht die Kündigungsfrist, verlängert sich die Rechtsschutzversicherung meist stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Zwei- und Dreijahresverträge kannst Du zum Ablauf des letzten Vertragsjahres kündigen. Bei Verträgen über fünf Jahre ist die Kündigung schon eher möglich – nämlich frühestens zum Ende des dritten Jahres.
Du musst Deine Kündigung entweder per E-Mail oder mit einem Brief an die Versicherung schicken.
Tipp: Fordere die Versicherung auf, Deine Kündigung zu bestätigen. Falls das möglich ist, kannst Du mit Deiner E-Mail eine Empfangsbestätigung einfordern. Kündigst Du erst kurz vor Fristablauf, solltest Du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken, um einen Nachweis zu haben.
Nicht immer musst Du Dich an die reguläre Kündigungsfrist halten. Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du, wie bei jeder Versicherung, ein Sonderkündigungsrecht für Deine Rechtsschutzversicherung. Es gilt in folgenden Fällen:
Anbieter zahlt nicht - Weigert sich Deine Versicherung, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet ist, kannst Du innerhalb eines Monats kündigen. Alternativ kannst Du Dich bei der Versicherungsombudsperson beschweren und sie bitten, die Angelegenheit zu klären. Das ist für Verbraucher und Verbraucherinnen immer kostenlos.
Beitragserhöhung - Erhöht der Anbieter den Beitrag, ohne die Leistung des Rechtsschutzvertrags zu verbessern, darfst Du innerhalb eines Monats kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Du die Information über die Beitragserhöhung erhalten hast. Kündigen kannst Du dann sofort, wirksam wird die Kündigung allerdings erst zu dem Zeitpunkt, ab dem sich die Beiträge tatsächlich erhöhen.
Risikowegfall - Fällt das versicherte Risiko weg, kannst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Möglich ist das etwa, wenn Du Dein Auto abmeldest und deshalb keinen Verkehrsrechtsschutz mehr brauchst. Oder Du in Rente gehst oder Dich selbstständig machst, dann benötigst Du die Berufsrechtsschutz nicht mehr.
Veränderte Gefahrenumstände - Nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung können Veränderungen dazu führen, dass die Versicherung ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten befürchtet. Zum Beispiel, wenn Du Dir zusätzlich zum Auto auch ein Motorrad angeschafft hast. In solchen Fällen darf der Anbieter den Beitrag erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du dann, wenn der Beitrag um mehr als 10 Prozent steigt oder der Anbieter es ablehnt, die erhöhte Gefahr zu versichern.
Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen willst, hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du kündigst mit sofortiger Wirkung oder Du legst fest, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten soll, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Letzteres kann sinnvoll sein, damit Du etwas Zeit hast, um einen geeigneten neuen Anbieter zu finden.
Wichtig: Möchtest Du den Vertrag wechseln, achte darauf, dass der Versicherungswechsel lückenlos ist. Suche Dir also frühzeitig ein neues Angebot. Denn in vielen Bereichen im Rechtsschutz bestehen Wartezeiten. Das heißt, Du erhältst nicht direkt ab Vertragsbeginn Leistungen. Wenn der neue Vertrag ohne einen Tag Unterbrechung an den alten anschließt, wird Dir die Vertragsdauer des alten Vertrages auf die übliche Wartezeit angerechnet. Somit entfällt eine Wartezeit oder verkürzt sich.
Auch bei der Einschätzung, ob ein Versicherungsfall übernommen wird, dessen Beginn in der Zeit des Vorversicherers liegt, ist es wichtig, dass keine Lücke zwischen beiden Verträgen bestand. Liegt der Beginn eines Versicherungsfalls, je nach Anbieter, länger als drei bis fünf Jahre zurück und bestand durchgehend Versicherungsschutz, übernimmt der neue Versicherer den Fall.
Nicht nur der Kunde oder die Kundin darf eine Rechtsschutzversicherung kündigen. Der Versicherer kann den Vertrag regulär zum Ende des Versicherungsjahres beenden oder ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Ein solches hat er in folgenden Fällen:
Nach zwei Versicherungsfällen - Falls ein Kunde innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Schäden meldet, für die Versicherungsschutz besteht, können sowohl Versicherung als auch Kunde den Vertrag beenden. Nachdem der Rechtsschutz-Anbieter die Deckungszusage für den zweiten Schaden erteilt hat, haben beide Seiten einen Monat Zeit, um zu kündigen. Vereinzelt gibt es sogar Verträge, die schon nach dem ersten Schaden eine Möglichkeit zur Kündigung vorsehen.
Zahlungsverzug - Zahlt der Versicherte auch nach Aufforderung seine Beiträge nicht, kann der Anbieter fristlos kündigen. Hat Dir der Versicherer fristlos gekündigt, bist Du vier Wochen, nachdem Du das Schreiben erhalten hast, nicht mehr versichert.
Falls der Anbieter den Vertrag gekündigt hat, kann es schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden. Denn beim Neuabschluss musst Du angeben, ob Du vorher bereits versichert warst, wie viele Schadensfälle Du in den vergangenen Jahren hattest und wer den letzten Vertrag gekündigt hat. Hat der alte Versicherer Dir gekündigt, kann es passieren, dass die neue Versicherung Dich als potenziell streitfreudigen Kunden ablehnt, weil sie hohe Kosten befürchtet.
Hast Du die Kündigung Deines Anbieters auf dem Tisch, solltest Du ihn bitten, diese zurückzunehmen, damit Du anschließend selbst kündigen kannst. Die Versicherung muss dem allerdings nicht nachkommen. Alternativ könntest Du Dich mit dem Versicherer auf eine sogenannte Vertragssanierung einigen. Das bedeutet, der Versicherungsvertrag wird so verändert, dass der Anbieter bereit ist, ihn fortzuführen. Beispielsweise könntest Du eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren oder bestimmte Lebensbereiche wie Miet- oder Arbeitsrecht vom Schutz ausschließen. Bevor Du solchen Änderungen zustimmst, solltest Du jedoch genau überlegen, ob sich die Versicherung dann noch lohnt.
Lässt sich die Kündigung durch den Anbieter nicht abwenden, bleibt nur noch die geduldige Suche nach einem neuen Vertrag. Hole Dir konkrete Angebote von mehreren Versicherern und vergleiche deren Leistungen. Bei den Fragen im Versicherungsantrag zu schummeln, ist übrigens keine Lösung: Erfährt der Versicherer, dass Du falsche Angaben gemacht hast, läufst Du Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.
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