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Tipps & Tricks

3 Varianten, wie Paare ihren finanziellen Alltag organisieren können

Gerade mit Deinem Partner bzw. Deiner Partnerin zusammengezogen, schon stellt sich die Frage, wie Ihr das mit den Konten regelt? Heute zeigen wir Dir drei Möglichkeiten.

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit
Paar

Zusammenzuziehen ist ein großer Schritt – auch finanziell. Meistens wirkt er sich aber positiv auf den Geldbeutel aus: Fixkosten könnt Ihr Euch schließlich teilen und auch Angebote wie Paartarife – z. B. bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung – sind jetzt eine Option. 

Für die Kosten, die Ihr jetzt gemeinsam tragt, habt Ihr drei Möglichkeiten: 

1. Ihr habt nur Einzelkonten

Jeder behält sein eigenes Girokonto und die Kosten teilt Ihr untereinander auf. Klingt erstmal super einfach und so könnt Ihr sogar jegliche Probleme mit Steuern und Pfändung umgehen. Aber: Ihr müsst Eure gemeinsamen Ausgaben dann auch besser organisieren. Entweder einer zahlt alles und bekommt am Ende des Monats dann Geld vom anderen oder Ihr teilt die einzelnen Posten auf. In beiden Fällen kommt Ihr um eine monatliche Abrechnung kaum herum, vor allem wenn jeder von Euch genau die Hälfte zahlen soll. 

2. Ihr führt nur ein Gemeinschaftskonto

Wenn Ihr Euer gesamtes Geld in einen Topf schmeißt, müsst Ihr auch nichts mehr abrechnen. Aber: Eine Pfändung des Gemeinschaftskontos würde Euch beide betreffen und Ihr könnt womöglich Probleme mit dem Finanzamt bekommen. 

3. Ihr wählt das Drei-Konten-Modell

Bedeutet: Ihr behaltet Eure Einzelkonten und habt zusätzlich noch ein Gemeinschaftskonto. Euren gemeinsamen Unterhalt – also Miete, Strom, Lebensmittel, etc. – deckt Ihr mit dem Gemeinschaftskonto ab. Das Einzelkonto nutzt Ihr jeweils für eigene Einkäufe, Hobbys, usw. Wie viel jeder aufs Gemeinschaftskonto einzahlt, könnt Ihr natürlich selbst entscheiden.

Was Ihr zu Gemeinschaftskonten auf dem Schirm haben solltet

Ihr habt beide dieselben Rechte und Pflichten – das bedeutet auch, dass Ihr beide gleichermaßen haftet, wenn einer von euch das Konto überzieht oder es sogar gepfändet wird. Außerdem gehört Euch beiden jeweils die Hälfte des Geldes, auch wenn Du mehr oder weniger als die andere Person einzahlst.

In so einem Fall kann es übrigens sein, dass das Finanzamt eine Schenkung wittert und Schenkungssteuer von Euch will. Versteuert wird aber nur das Geld, das die Freibeträge übersteigt. Bei Verheirateten liegt der Freibetrag bei 500.000€ in zehn Jahren – wenn Ihr nicht verheiratet seid, sind es nur 20.000€. Die Gefahr, dass das Finanzamt überhaupt Interesse zeigt, sinkt übrigens, wenn Eure monatlichen Einnahmen (z. B. Gehalt) nicht direkt auf dem Gemeinschaftskonto landen, sondern zuerst aufs Einzelkonto kommen. Im Anschluss überweist Ihr nur das Geld, das Ihr für Euren gemeinsamen Alltag braucht, aufs Gemeinschaftskonto.

Wir empfehlen Dir: Wenn Du Deinen Haushalt zusammen mit einer anderen Person führst und Ihr Euch die Kosten teilt, holt Euch dafür am besten ein Gemeinschaftskonto. So spart Ihr Euch die Diskussionen darüber, wer was zahlt und welcher Betrag noch ausgeglichen werden muss. Auf dem Gemeinschaftskonto sollte nur das Geld für den Haushalt sein, der Rest Eures Geldes dann auf dem eigenen Girokonto. Gute Gesamtpakete für Einzelkonten gibt’s bei Consorsbank, DKB, ING und Comdirect – diese Konten gibt es jeweils auch als Gemeinschaftskonto. 

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